Banditentum im Internet

in dubio pro dummsteller.
Der verurteilte RA C.Kl. war übrigens vor langer Zeit als Jugendschutzbeauftragter unterwegs. Cash4Masters/Webmasterservice/Vesta International.
Das passierte zu Zeiten, da war der Herr E. noch grün hinter den Ohren und von seiner späteren Karriere war nichts zu erkennen/vermuten. Allerdings gilt das nicht für die meisten anderen genannten Persopnen in dem Prozess. Man wird niemals alle Verbindungen erkennen können, die in diesem Biotop des Grauens entstanden sind. Die deutsche Justiz - man muß es immer wieder sagen - hat jahrelang durch Wegschauen und Fälle-ins-Nirwana-schieben einen großen Anteil daran gehabt, dass Strukturen entstehen konnten, die heute unkontrollierbar sind. Besonders schlimm ist, dass Teile von womöglich betrügerisch generierten Einnahmen längst weißgewaschen wurden. Es ist eigentlich längst Zeit für ein Buch zu diesem Thema: Als Arbeitstitel wäre evtl. "Die dunkle Seite des Netzes - wie mafiös strukturierte Gruppen das Internet beherrschen" vorstellbar. Wenn man die Geschichte unter Nennung aller Beteiligten und trotzdem wasserdicht bringen will, würde ich als Titel "In dubio pro porn" vorschlagen - da könnte dann auch der Jungunternehmer aus Mainz nicht klagen. Ansonsten haben wir doch schon einen Titel: "Banditentum im Internet"
 
Hmm, Aka-Aka: "In dubio pro porn"... nun ja, der Mainzer Jungunternehmer ist ja noch in Personalunion Politiker einer gelben Partei, also eine ähnliche Konstellation wie beim Meerbuscher Rechtsanwalt mit dem häßlichen Klickgeräusch, das ja auch sein Münchener Kollege des Syndikats hat kennenlernen dürfen.

Hmm, ein Buch über die verpasste Chance, eine Mafia am Entstehen zu verhindern, die heute teilweise so weiß gewaschen dasteht, dass man schon gar keine Farbe mehr erkennen kann?

Darf ich mal laut nachdenken, ob Du Dir da was vorstellen könntest?

Sagen wir es mal so, ich habe ja ein wenig Erfahrung mit Verlagen und so. Die Literatur gibt es ja her, dass das Erstbuch zu platzieren immer außerordentlich schwierig ist, was ich so nur bestätigen kann. Dahingegen ist die Platzierung eines Zweitbuch dann kaum noch eine Hürde.

Da das Buch/Projekt sehr umfangreich ist, die Recherche dafür aber größtenteils schon vorhanden ist, könnte das Teil innerhalb einer überschaubaren Zeit fertig gestellt werden. Richtig?

Falls richtig, dann müsste ein Verlag gefunden werden, in dem Fall aufgrund der Brisanz des Themas, käme eigentlich nur ein Großverlag für die Vermarktung in Frage, der das Thema entsprechend puschen könnte/wollte. Richtig?

Gleichzeitig müssten Anwälte für die zu erwartende Abwehr gesucht werden. Richtig?

Falls richtig, dann bietet sich doch förmlich eine gewisse arbeitsteilige Vorgehensweise an, bevor auch nur eine Zeile verfasst wurde. Richtig?

Falls richtig, dann denke ich, wir sollten uns mal persönlich unterhalten. (Bin mir fast sicher, dass Du meine Nr. hast)
 
Ich habe bei der BitCom Auktion ein Smartphone ersteigert.
Den Betrag habe ich über PayPal gezahlt und warte mittlerweile 3 Wochen auf die Lieferung.
Als erstes habe ich nunmehr den PayPal Käuferschutz aktiviert. Mal sehen wie das ausgeht?
 
BitCom?

Ist das Absicht das dies so ähnlich heißt wie "BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V."?
 
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-verbietet-Internet-Werbung-fuer-Kinder-1919592.html
BGH verbietet Internet-Werbung für Kinder

In Internetspielen dürfen Kinder nicht zum Kauf von Spielzubehör animiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der Schutz der Kinder gebiete es, dass auch im Internet eine gewisse Zurückhaltung gewahrt werde, begründete das Gericht seine Entscheidung. Der BGH gab damit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Recht, der die Softwarefirma Gameforge wegen Werbung zu dem Fantasyrollenspiel "Runes of Magic" verklagt hatte (Aktenzeichen: I ZR 34/12). Das Urteil ist ausnahmsweise noch nicht rechtskräftig.
 
http://onlinemarketing.de/news/bgh-urteil-keine-internet-werbung-mehr-fuer-kinder
Der BGH stimmte dem Kläger zu. Auch im Internet gebiete der Schutz des Kindes eine gewisse Zurückhaltung. Allerdings besteht noch ein Hintertürchen, das letzte Wort scheint noch nicht gesprochen, denn unüblicherweise ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Es gibt zur Zeit noch keinen Hinweis, warum das Urteil noch nicht rechtskräfig ist und welche Hintertüren hier offen gehalten werden.
 
Warum das Urteil noch nicht rechtskräftig ist:
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...ument.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0104/13
Mit der vom Senat zugelassenen Revision verfolgt der Kläger seine Klageanträge weiter.
http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Terminhinweise/terminhinweise_node.html
Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision erstrebt die Beklagte die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils. Der Senat hat mit Urteilen vom 13. November 2012 (XI ZR 500/11, WM 2012, 2381, sowie XI ZR 145/12, BeckRS 2012, 24814; vgl. dazu sowie zur Rechtsgrundlage des Pfändungsschutzkontos Pressemitteilung Nr. 191/2012) bereits über Entgeltklauseln zu P-Konten entschieden. Die Revision macht geltend, dass die hier streitgegenständliche Klausel auch unter Berücksichtigung der in diesen Entscheidungen aufgestellten Grundsätze wirksam sei.
http://www.vzbv.de/12027.htm
Das Urteil wird rechtskräftig, wenn die Gameforge Berlin AG nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegt.
Versäumnisurteil des BGH vom 17. Juli 2013 (I ZR 34/12)
 
Ich würde gerne mal das Attest sehen mit dem das schweinerle Haftverschonung ohne Auflagen bekam:confused:
Gibt es keine Krankenstationen im Gefängnis mehr?
 
Für bestimmte Krankheiten gibt es sogar spezielle Gefängnis-Krankenhäuser.
 
// offtopic //
weiß jemand, ob diese Gameforge AG etwas mit einer Gameforge GmbH zu tun hat, die in grauer Vorzeit Mainpean-Dialer eingesetzt hat?
edit: http://de.wikipedia.org/wiki/Gameforge
aha.
Noch ein kleiner Dialog mit dem Giftschrank und:
http://forum.computerbetrug.de/thre...-pgmedia-rechnung-bezahlen.24341/#post-260187
das war's, an was ich mich erinnert hatte.
gameforgedialer.jpg
 
Papier ist sehr geduldig, auch wenn das Papier heute elektronisch ist und jeder Gesetze im Internet lesen kann.

Ich lese gerade: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html
§ 312g Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
(1) Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen der Telemedien (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden

1. angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann,
2. die in Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen,
3. den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und
Da steht laut und deutlich, die Bestellung ist unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen.

Das müsste den bekannten Abofallen im Internet mit Inkassostalking sowie speziell den aktuellen Handyabos den Boden entziehen.

Die Abofallenbetreiber haben die Opfer bewusst mehrere Wochen in der Ahnungslosigkeit belassen und eine Rechnung erst dann versandt, wenn man frech behaupten konnte, die Widerrufsfrist sei abgelaufen, was dann auch gelogen war. Eine gesetzmäßige Bestellbestätigung hätte den Zangengriff verhindert.

Bei den Handyabos ist die Haltezeit die Zeitspanne, bis der "Kunde" merkt, dass andere sich an seiner Rechnung zu schaffen machen. Das dauert viele Abbuchungszugriffe.

Wer es merkt, wird von den Mitverdienern darauf verwiessen, dass er ja selbst kündigen kann. Die Mitverdiener wollen natürlich die bisherige Beute behalten und zahlen nur dann zurück, wenn der Verbraucher seine Rechte kennt.

Die gesetzlich erforderliche Bestellbestätigung würde die "Haltezeit" auf genau maximal eine Buchung verkürzen.

Die Mitverdiener ignorieren die gesetzlichen Anforderungen und machen gemeinsam Kasse. Wahnsinn.
 
Das eigentlich perfide daran ist, dass die Mobilfunkprovider auch noch aktiv dabei mithelfen, die eigenen TK-Endkunden zu betrügen.

Das ist etwa so wie wenn ein Autohersteller zu allen neu gelieferten Fahrzeugen Duplikate der Fahrzeugschlüssel nebst amtlicher Kennzeichen an den Bundesdachverband der Berufsautodiebe schicken würde, gegen Gebühr selbstverständlich.

Organisierte Wirtschaftskriminalität auf hohem Niveau.

Damit das möglich ist und möglich bleibt, dürften wohl etliche parlamentarische Frühstückszirkel regelmäßig fällig sein.
 
Das ist etwa so wie wenn ein Autohersteller zu allen neu gelieferten Fahrzeugen Duplikate der Fahrzeugschlüssel nebst amtlicher Kennzeichen an den Bundesdachverband der Berufsautodiebe schicken würde, gegen Gebühr selbstverständlich.

Schönes Bild, das aber nicht ganz stimmt, weil die Realität noch perfider ist. Das Auto kaufe ich freiweillig, genauso wie ich freiwillig die Zahlung vornehme, weil ich sonst das Auto nicht erhalten würde. Außerdem ist das Auto zumindest häufig gegen Diebstahl versichert.

Stimmen würde das Bild, wenn z.B. die E- oder Wasserwerke auf den Inkassozug aufspringen würden, und es dem abzockenden Gewerbe zu ermöglichen, seine dreisten Forderungen mit der Strom- oder Wasserrechnung einzuziehen. Sollte das "Opfer" das bemerken und schlimmer noch, sich sogar zur Wehr setzen, dann wird halt kurzerhand der Strom oder das Wasser abgedreht.
 
Habe ich etwa Dein Copyright verletzt. Na die Idee ist doch so gut, dass wir beide uns bequem den Markt teilen können - lach und glaub mir, dass die bösen Sündipussi-Buben, das Rodgau-Büttelborn-Gammelsdorf-Dreieck, auch schon ein verschärftes Auge drauf geworfen hätten
 
Der Fernsehtipp:

http://www.phoenix.de/content/phoen...en_der_internet_mafia/726322?datum=2013-08-20
Der Film beleuchtet das aufwendige Katz und Maus Spiel der Cyber-Fahnder: Von der ersten, scheinbar unauffälligen Mail zur Kontaktaufnahme, über die Portale von Fakeshop-Banden, über Schwarzmärkte und geheime Foren bis hin zu Festnahmen und Gerichtsprozessen. Er ermöglicht einen tiefen Einblick in die Netzwerke der Internet-Mafia und zeigt die Gesichter der neuen ehrenwerten Gesellschaft.
Sendetermine

Di. 20.08.13, 22.30 Uhr

Mi. 21.08.13, 14.00 Uhr
 
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