Nicko1998
Sehr aktiv
Alles konnte der Heidelberger "Fanfaren"anwalt offenbar nicht bei Google eliminieren. Antiabzocke.blogspot.com wartete bereits 2011 mit interessanten Einzelheiten auf.
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Der verurteilte RA C.Kl. war übrigens vor langer Zeit als Jugendschutzbeauftragter unterwegs. Cash4Masters/Webmasterservice/Vesta International.in dubio pro dummsteller.
BGH verbietet Internet-Werbung für Kinder
In Internetspielen dürfen Kinder nicht zum Kauf von Spielzubehör animiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der Schutz der Kinder gebiete es, dass auch im Internet eine gewisse Zurückhaltung gewahrt werde, begründete das Gericht seine Entscheidung. Der BGH gab damit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Recht, der die Softwarefirma Gameforge wegen Werbung zu dem Fantasyrollenspiel "Runes of Magic" verklagt hatte (Aktenzeichen: I ZR 34/12). Das Urteil ist ausnahmsweise noch nicht rechtskräftig.
Es gibt zur Zeit noch keinen Hinweis, warum das Urteil noch nicht rechtskräfig ist und welche Hintertüren hier offen gehalten werden.Der BGH stimmte dem Kläger zu. Auch im Internet gebiete der Schutz des Kindes eine gewisse Zurückhaltung. Allerdings besteht noch ein Hintertürchen, das letzte Wort scheint noch nicht gesprochen, denn unüblicherweise ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Terminhinweise/terminhinweise_node.htmlMit der vom Senat zugelassenen Revision verfolgt der Kläger seine Klageanträge weiter.
http://www.vzbv.de/12027.htmMit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision erstrebt die Beklagte die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils. Der Senat hat mit Urteilen vom 13. November 2012 (XI ZR 500/11, WM 2012, 2381, sowie XI ZR 145/12, BeckRS 2012, 24814; vgl. dazu sowie zur Rechtsgrundlage des Pfändungsschutzkontos Pressemitteilung Nr. 191/2012) bereits über Entgeltklauseln zu P-Konten entschieden. Die Revision macht geltend, dass die hier streitgegenständliche Klausel auch unter Berücksichtigung der in diesen Entscheidungen aufgestellten Grundsätze wirksam sei.
Das Urteil wird rechtskräftig, wenn die Gameforge Berlin AG nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegt.
Versäumnisurteil des BGH vom 17. Juli 2013 (I ZR 34/12)
Da steht laut und deutlich, die Bestellung ist unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen.§ 312g Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
(1) Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen der Telemedien (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden
1. angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann,
2. die in Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen,
3. den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und
Das ist etwa so wie wenn ein Autohersteller zu allen neu gelieferten Fahrzeugen Duplikate der Fahrzeugschlüssel nebst amtlicher Kennzeichen an den Bundesdachverband der Berufsautodiebe schicken würde, gegen Gebühr selbstverständlich.
Der Film beleuchtet das aufwendige Katz und Maus Spiel der Cyber-Fahnder: Von der ersten, scheinbar unauffälligen Mail zur Kontaktaufnahme, über die Portale von Fakeshop-Banden, über Schwarzmärkte und geheime Foren bis hin zu Festnahmen und Gerichtsprozessen. Er ermöglicht einen tiefen Einblick in die Netzwerke der Internet-Mafia und zeigt die Gesichter der neuen ehrenwerten Gesellschaft.
Sendetermine
Di. 20.08.13, 22.30 Uhr
Mi. 21.08.13, 14.00 Uhr