Banditentum im Internet

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3. Gucken und prüfen
4. Nochmal jemand gucken und prüfen lassen der wirklich Ahnung hat

Soll heißen in dem Segment gibt es auch Gauner, halbseidene überteuerte Angebote UND zumindest halb bis ganz seriöse Modelle
 
Kasperleinkasso wird seit heute schwieriger:

http://dejure.org/gesetze/RDG/11a.html
§ 11a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

(1) Registrierte Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen, müssen, wenn sie eine Forderung gegenüber einer Privatperson geltend machen, mit der ersten Geltendmachung folgende Informationen klar und verständlich übermitteln:
1. den Namen oder die Firma ihrer Auftraggeberin oder ihres Auftraggebers,
2. den Forderungsgrund, bei Verträgen unter konkreter Darlegung des Vertragsgegenstands und des Datums des Vertragsschlusses,
3. wenn Zinsen geltend gemacht werden, eine Zinsberechnung unter Darlegung der zu verzinsenden Forderung, des Zinssatzes und des Zeitraums, für den die Zinsen berechnet werden,
4. wenn ein Zinssatz über dem gesetzlichen Verzugszinssatz geltend gemacht wird, einen gesonderten Hinweis hierauf und die Angabe, aufgrund welcher Umstände der erhöhte Zinssatz gefordert wird,
5. wenn eine Inkassovergütung oder sonstige Inkassokosten geltend gemacht werden, Angaben zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund,
6. wenn mit der Inkassovergütung Umsatzsteuerbeträge geltend gemacht werden, eine Erklärung, dass die Auftraggeberin oder der Auftraggeber diese Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann.

Auf Anfrage sind der Privatperson folgende Informationen ergänzend mitzuteilen:
1. eine ladungsfähige Anschrift der Auftraggeberin oder des Auftraggebers, wenn nicht dargelegt wird, dass dadurch schutzwürdige Interessen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers beeinträchtigt werden,
2. der Name oder die Firma desjenigen, in dessen Person die Forderung entstanden ist,
3. bei Verträgen die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses.
 
Das trifft nicht nur das extreme Kasperleinkasso, sondern auch die halbseriösen Inkassobüros, die bei eigentlich dem Grunde nach bestehenden Ansprüchen überhöhte Kosten aufsatteln. Z.B. die sehr beliebten "Umsatzsteuern" bei vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten. Nur eine der weit verbreiteten und beliebten Frechheiten dieser selbst ernannten "Leistungsträger".

Weiter geht es mit den "Ermittlungsgebühren" auch in Fällen, in denen der Schuldner nicht unbekannt verzogen ist und in denen es folglich gar nichts zu "ermitteln" gab.

Weiter geht es mit der weit verbreiteten Marotte mit den sogenannten "Kontoführungsgebühren".

Alles das sind jetzt dann endlich konkrete Handhaben zum Entzug der Inkassoerlaubnis gemäß § 14 Abs. 3 RDG:
Die zuständige Behörde widerruft die Registrierung unbeschadet des § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder entsprechender landesrechtlicher Vorschriften,
[...]
3. wenn begründete Tatsachen die Annahme dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen zum Nachteil der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs rechtfertigen; dies ist in der Regel der Fall, wenn die registrierte Person in erheblichem Umfang Rechtsdienstleistungen über die eingetragene Befugnis hinaus erbringt oder beharrlich gegen Auflagen oder Darlegungs- und Informationspflichten nach § 11a verstößt,
[...]

Sprich: wenn es eine größere Zahl von Beschwerden wegen der weit verbreiteten Frechheiten gibt.

Grüße an die Pfälzer Inkassoschaukel an dieser Stelle.
 
"Das Landgericht Darmstadt hat im April 2012 Anklage gegen das Quartett zugelassen. Seither ist nichts geschehen. Andere Verfahren hatten Priorität. Wann das Haupotverfahren eröffnet wird, ist völlig ungewiss: „Es gibt keine neuen Entwicklungen“, teilte der Gerichtssprecher auf Anfrage mit."

Unfassbar, wie hier die Justiz vor aller Augen versagt...
 
Was soll man dazu sagen?

Alle Vorwürfe, die in Frankfurt zur Verurteilung und Bestätigung vorm BGH geführt hatten, hätten auch gegen die Büttelborner Gebrüder erhoben werden können. Aber offensichtlich liest das eine Gericht nicht die Entscheidungen eines anderen Gerichts ...

Ärger finde ich aber die völlige Straffreiheit für die inkassierenden RAe. Viele hunderttausend, wenn nicht gar millionen Mahnungen und kein einziger angestrengter Prozess, das riecht doch förmlich danach, dass die inkassierenden RAe ihren Forderungen selbst keine hohen Chancen vor Gericht eingeräumt haben. Wenn das KEIN Hinweis auf Betrug ist? Zumal es einen wesentlichen Unterschied macht, ob eine Mieselpriem Ltd./GmbH oder ein zugelassener RA auf Zahlung für den untergeschobenen "Vertrag" für völlig wert- und nutzbefreite Inhalte pocht.

Was für ein Signal an uninspirierte und gewissenlose, sowie schmerzbefreite Winkeladvokaten, sich mal eben ein paar Millionen aufs Konto zu klatschen: "Ich war ein mieser Jurist und brauchte das Geld!"

Wer noch auf Darmstadt hofft, der glaubt auch dass Valium aufputschend wirkt.
 
Der Kabarettist und Satiriker Dieter Lindemann, der vor einigen Jahren mal selbst Probleme mit den betreffenden Brothers hatte und dann von einem Unsyndikatischen verklagt wurde, bis er aufgeben musste, titelte mal:

"Wanderer, kommst du nach Büttelborn,
kehr um, da hast du nix verlorn"
 
Der Kabarettist und Satiriker Dieter Lindemann, der vor einigen Jahren mal selbst Probleme mit den betreffenden Brothers hatte und dann von einem Unsyndikatischen verklagt wurde ...

Du hast vergessen dazu zu sagen, dass Lindemann nicht auf Zahlung, sondern auf Unterlassung verklagt wurde!

Selbst das scharfe Vorgehen gegen Kritiker wäre schon fetter Beweis für den Betrug gewesen!

Da hätte ich gerne mal die Erklärungsnot erlebt, wenn man die Büttelborner samt Inkassoanwalt mit der Frage konfrontiert hätte, warum man einerseits so umgehend, wie scharf gegen Kritiker vorgegangen ist, andererseits es aber jahrelang versäumt hat, Präzedenzfälle durch Klageverfahren vor Gericht zu schaffen?

Das wurde erst später nach dem Abgang der Inkassoanwälte durch die sogenannten "Trophäenurteile" nachgeholt.
 
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Du hast vergessen dazu zu sagen, dass Lindemann nicht auf Zahlung, sondern auf Unterlassung verklagt wurde!
Richtig. L. veröffentlichte auf seiner Seite einen muskelbepackten Wrestler und bezeichnete diesen als einen der Brüder. Der Richter stellte zwar fest, dass der Wrestler dem Bruder keinesfalls ähnlich sähe, trotzdem musste L. Unterlassungserklärung abgeben. :)
 
Was passiert, wenn ein Abzocker ein nicht getürktes Tänzchen vor Gericht gegen "echte" Betroffene wagte, das zeigt der nachfolgene Ausschnitt aus dem Urteil eines Amtsgerichts.

Im vorliegenden Fall war der Gammelsdorfer der Meinung gewesen, sich sein erstes Trophäenurteil in den Schrank stellen zu können. Tatsächlich hat sich der Richter im sogenannten vereinfachten Verfahren mit der Webseite mal kurz beschäftigt und die Sache war für den Herren Abzocker = Kläger gelaufen!

Alzey Schuss in den Ofen.png
 
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Erkrath: Kampf gegen Internet-Betrug | RP ONLINE

Sehr "nett": Ein Beratungsbüro der Verbraucherzentralen verzeichnet Schäden von 175 000 Euro. In ganz Deutschland erbeuten diese Banden Millionenbeträge. Ganz normal. Am hellichten Tag.

Das Verbraucherschutzministerium ist wohl weiterhin nicht besetzt ...
Es wird zwar in schöner Regelmässigkeit was von 19% MwSt enthalten gelabert, aber ob die auch abgeführt werden bei Ltd, FZE und anderen Gesellschaftsformen, da bin ich mir nicht sicher.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Momentan gibt es ganz schön viele, spitzfindige Maschen des Betrugs.
Okay, FakeShops sind nichts Neues, aber eigentlich wundert es mich, dass es hier nicht zuhauf Fälle gibt.
https://www.n-tv.de/mediathek/video...line-Kunden-systematisch-article20752594.html
https://www1.wdr.de/verbraucher/geld/fake-online-shops-104.html
Ich werfe aus Gewohnheit schon einen Blick ins Impressum, ob da alles korrekt ist. Und am besten prüft man auch, wie alt eine Webseite ist.

Hier wird es echt auch schwer, Betrug auszumachen:
http://www.maz-online.de/Lokales/Os...en/Betrug-im-Internet-mit-Produkttestermasche

Das man jetzt noch nicht mal bei der Jobsuche mehr sicher ist ...:
https://www.netzwelt.de/betrugswarn...he-vorsicht-masche-video-ident-verfahren.html
 
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