Eine andere alte Sache:
http://www.abzocknews.de/2013/03/15...om-bgh-als-unbegrundet-verworfen/#more-104743
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-->Geht um Belleros Premium Media Limited, die mit diversen Seiten abgezockt hat:
wahlinfo2009.de , 99downloads.de usw : >> http://abzocknews.blogspot.com/2009/03/belleros-premium-media-ltd-mit-neuen.html
http://www.abzocknews.de/2013/03/15...om-bgh-als-unbegrundet-verworfen/#more-104743
(Quelle: abzocknews.de)Mit Beschluss vom 13.02.13 hat der BGH die Revisionen um den Komplex der Abofallen aus und um Hamburg (Online-Downloaden-Service Ltd., Online Premium Content Ltd., Belleros Premium Media Ltd.) verworfen. Die Urteile des Landgerichts Hamburg (Az. 608 KLs 8/11) vom 21.03.12 sind somit rechtskräftig und bleiben bestehen
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(Quelle: Landgericht Hamburg)Die Geschädigten haben die Möglichkeit, im Wege der Zwangsvollstreckung auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen. Eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei dem Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkungen und ist deshalb zwecklos; eine Verteilung gesicherter Werte durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft findet nicht statt. Geschädigte, die beabsichtigen, auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, mögen sich mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung setzen. Diese können über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft sind zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von den Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtzahl der Geschädigten mindestens 65.000 beträgt und sich der Gesamtschaden auf mindestens EUR 4.500.000 beläuft.
