Banditentum im Internet

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http://www.e-recht24.de/news/haftun...les-suchvorschlaege-gerichtlich-vorgehen.html
Firma wird mit „Abzocke“ und „Betrug“ in Verbindung gebracht

Das eben beschriebene Problem betraf die Betreiberin eines Online-Branchenbuches. So wurden bei der Eingabe bestimmter Begriffe bei Google, die sich auf deren Firma bezogen, diese durch die Autocomplete-Funktion mit Begriffen wie „Adressbuchschwindel“ oder „Adressbuchbetrug“ in Verbindung gebracht und im Suchfeld angezeigt. Bei der Eingabe weiterer Textfragmente wurde neben der kompletten Internetadresse des Online-Branchenbuches Worte wie „Abzocke“ oder „Betrug“ angezeigt.

Hierin sah die Betreiberin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und daher einen Wettbewerbsverstoß, welchen sie Google zuschrieb. In der Folge nahm sie Google auf Unterlassung in Anspruch, gewann vor dem Landgericht München und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen den Suchmaschinenbetreiber. Gegen dieses Urteil wandte sich wiederum Google, sodass sich das Oberlandesgericht München nunmehr mit dem Rechtsstreit befassen musste.

Autocomplete-Funktion wirkt nicht persönlichkeitsrechtsverletzend

Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 29. September 2011, Az.: 29 U 1747 / 11) sah Google im Recht. Das Gericht legte seiner Auffassung eine simple und nachvollziehbare Begründung zugrunde: Google hat die belastenden Begriffe selbst nicht zu verantworten.
 
Manchmal gewinnt sogar der Rechtsstaat.

http://beck-aktuell.beck.de/news/lg...-rechtsanwalt-wegen-abmahn-betruges-ist-recht
LG Osnabrück: Urteil gegen M. B. und einen Rechtsanwalt wegen Abmahn-Betruges ist rechtskräftig

zu BGH, Beschluss vom 03.04.2013 - 3 StR 408/12.

Das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 17.02.2012 wegen Abmahn-Betruges im Zusammenhang mit e-cards im Prozess gegen M. B. und den Rechtsanwalt B. S. (Az.: 15 KLs 35/09) ist rechtskräftig. Wie das Gericht mitteilt, hat der Bundesgerichtshof die Revisionen der beiden Angeklagten mit Beschluss vom 03.04.2013 verworfen (Az.: 3 StR 408/12).
Der Schreihals hinter dem Stacheldraht pflegt neuerdings viel Zurückhaltung.
 
Das heißt doch, dass man die beiden Herrn ganz offiziell als verurteilte Betrüger bezeichnen kann?

Und ob Herr S. jetzt seine Anwaltszulassung verliert?
 
...seine Anwaltszulassung verliert?

http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__14.html
§ 14 Rücknahme und Widerruf der Zulassung
(2) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu widerrufen
2. wenn der Rechtsanwalt infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat;
http://www.soldan.de/WebRoot/SoldanDB/Shops/Soldan/Sample/3-8240-0707-X_LP.pdf (siehe 33)
Nicht jede strafgerichtliche Verurteilung führt automatisch zum Widerruf der Anwaltszulassung. Dies ist nur der Fall, wenn der Rechtsanwalt hierdurch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 BRAO). Diese strafrechtliche Nebenfolge tritt kraft Gesetzes für die Dauer von fünf Jahren ein, wenn der Rechtsanwalt wegen eines Verbrechens, und zwar auch wegen Versuchs, Teilnahme oder strafbarer Vorbereitung zur Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird (§ 45 Abs. 1 StGB)
Von "Verbrechen" lese ich hier nichts, auch wenn das Strafmaß im Einzelfall mehr als ein Jahr beträgt:
wegen gewerbsmäßigen Betruges
Ob da die Rechtsanwaltskammer München noch Entscheidungsgewalt hat, kann durchaus erst mal bezweifelt werden. Weiter abwarten kann man hier aber dennoch.
 
http://www.focus.de/digital/compute...-abofallen-die-abzock-zombies_aid_959157.html
Abzocker flüchten von Bank zu Bank

Wenn Sie den Abzockern richtig wehtun wollen, dann informieren Sie deren Bank, sobald Sie auf einer Rechnung eine Bankverbindung sehen. Denn kündigt die Bank das Konto der Abzocker, versiegt deren Geldfluss. Die Vendis GmbH sah sich wegen solcher Beschwerden gezwungen, innerhalb der letzten Monate mehrmals die Bank zu wechseln: von der Agrarbank zur Wirecardbank zur Volksbank Lauterbach-Schlitz zur GLS Gemeinschaftsbank zur – man höre und staune – Deutschen Bank und zuletzt zur Sparkasse Soest
 
http://www.ombudsmann.at/schlichtun...n__dafuer_Datenschutzprobleme_stark_gestiegen
Die „B2B“-Abzocke richtet sich mit Lock-Angeboten und durch Werbung auf Social Media-Kanälen vorgeblich an Gewerbetreibende. In Wahrheit werden Konsumenten gezielt in eine Kostenfalle gelockt. Es wird der Eindruck vermittelt, dass man nach einer kurzen Registrierung Konkursware, z. B. iPhones und Energydrinks, zu extrem günstigen Preisen erstehen kann. Insbesondere die Abzocker Melango.de GmbH und Vendis GmbH sorgen für Probleme.
 
Das übliche Vorgehen wenn Namen von Firmen und Personen komplett verbrannt sind. Man erinnert sich ja auch noch an diesen dubiosen Überfall.

Man tauscht den Firmennamen, den Firmen(Briefkasten)standort und Personen aus.
 
Er residiert jetzt in München, Maximilianstraße 13:
Rechtsanwalt T. ist seit 2000 als Rechtsanwalt tätig. Nach einigen Jahren als Einzelanwalt und in einer Bürogemeinschaft, sowie mehrjähriger Tätigkeit als Inhaber einer Inkassokanzlei mit mehr als 100 Mitarbeitern, ist Rechtsanwalt T. nun in München als Rechtsanwalt tätig.
 
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