Banditentum im Internet

http://www.hna.de/nachrichten/politik/politik-lokal/neue-tricks-beim-telefonbetrug-2680128.html

Ein paar Telefonanschlüsse auf dem Balkan, mehrere Hunderttausend Adressen von Datenhändlern und ordentlich krimineller Unternehmergeist: Das war das Handwerkszeug zweier Männer, die kurz vor Weihnachten vom Landgericht Frankfurt zu mehrjährigen Betrugshaftstrafen verurteilt worden sind.

Das verschärfte Anti-Abzocke-Gesetz, sagt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (Vzbv), müsse endlich ins Parlament. Zentrale Vzbv-Forderung: Verträge aus unerlaubten Anrufen sollen alle nur noch schriftlich bestätigt gelten - wie das eine EU-Richtlinie seit Ende 2011 vorsehe. Dann lohne sich der Spuk nicht mehr.
Deutschland ist im europäischen Vergleich ein Abzockparadies und somit ein Hemmnis für den Verbraucherschutz. Trotzdem wird uns notorisch das Gegenteil vorgelogen!
 
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_pressemitteilung/?id=230

09.01.2013 // Landgericht Düsseldorf: Rechnungsstellung und Mahntätigkeit der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH wettbewerbswidrig
Das Landgericht Düsseldorf bestätigte die Auffassung des DSW: Der Versuch, durch Rechnungsübersendungen, Mahnungen und Inkassoschreiben, so gewonnene „Kunden“ zu Zahlungen zu bewegen, stelle eine geschäftlich unlautere Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG und § 4 Nr. 1 UWG dar. Es konstatiert ein systematisches Vorgehen der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, indem ihr Geschäftsmodell darauf abziele, aus der Täuschung gewonnene Unterschriften dazu zu verwenden, nicht bestehende Forderungen einzutreiben. Die Kammer nennt in diesem Zusammenhang ausdrücklich den Terminus „Vertragsfalle“. Die Mahntätigkeit stelle eine systematische Fortsetzung des früheren Verhaltens, also der Formularaussendung, dar. Durch die Androhung erheblicher Nachteile für den Fall der Weigerung würden Geschäftsleute durch Ausübung von Druck davon abgehalten, ihre Rechte im Hinblick auf das mindestens anfechtbare Zustandekommen eines Vertrages durchzusetzen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH hiergegen Berufung einlegt.
Getäuschte Kunden und massives Inkasso-Stalking gibt es bei den seit Jahren verbreiteten Abobetrügereien im Internet genauso.

Ist das UWG neu oder hat keiner aufgepasst?
 
Bezüglich der Abofallen hat sich niemand an die durchaus möglich gewesene Taktik herangetraut, die fortgesetzten Inkassomahnungen bei ersichtlich nicht bestehenden Ansprüchen als UWG-widrig abzumahnen. Allerdings stellt sich die Frage, was das genutzt hätte. Es wäre eben nach dem Unterlassungsurteil gegen Inkassobutze A danach die neue Inkassobutze B auf den Plan getreten und hätte genau so weitergemacht.

Problem des deutschen Wettbewerbsrechts ist das Vollzugsdefizit, was sich aus der Tatsache ergibt, dass immer nur eine Unterlassung für künftige Verstöße verlangt werden kann, und dass nicht gleich sofort eine saftige Sanktion verhängt werden kann, wie das fast überall im europäischen Ausland rechtlich möglich ist. In England oder in Frankreich wären Leute wie der Stacheldrahtkönig oder der Halmfruchtverwamser niemals so aufgeblüht, sondern sie hätten gleich am Anfang schon eine fette Sanktion aufgebrummt gekriegt und sich dann überlegen müssen, ob künftige weitere Versuche dieser Art wirklich lohnen.

Problem des deutschen Wettbewerbsrechts ist das Verharren auf dem inzwischen überkommenen Unterlassungsklageprinzip, das so nicht mehr funktioniert.
 
In England oder in Frankreich wären Leute wie der Stacheldrahtkönig oder der Halmfruchtverwamser niemals so aufgeblüht, sondern sie hätten gleich am Anfang schon eine fette Sanktion aufgebrummt gekriegt und sich dann überlegen müssen, ob künftige weitere Versuche dieser Art wirklich lohnen.
So wie in Italien >http://www.zdnet.de/41540799/frankf...in-italien-zu-960-000-euro-strafe-verurteilt/
Euro Content mit Sitz in Frankfurt ist in Italien zu einer Strafe von 960.000 Euro verurteilt worden. Das Unternehmen steckt offenbar hinter der italienischen Abofallen-Site easy-download.info. Zusätzlich zur Geldstrafe muss es das Gerichtsurteil auf der Site sowie auf der Registrierungsseite für Neukunden veröffentlichen. Angeblich bestehen auch Verbindungen zu einer deutschen Download-Site der Premium Content GmbH.
Daher haben sie es erst gar nicht in andern Ländern versucht
 
http://tagesschau.de/inland/verbraucherschutz112.html
Verbraucher sollen künftig besser vor Abzocke im Internet und am Telefon geschützt werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bestätigte, dass sich die Koalition auf ein Regelungspaket geeinigt habe. Es soll wohl am 6. Februar im Kabinett beschlossen und nach der parlamentarischen Beratung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Zudem sollen die Bürger stärker vor den zweifelhaften Methoden einiger Inkasso-Firmen geschützt werden. Diese versuchten immer wieder, Forderungen einzutreiben, die gar nicht existierten, kritisierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
 
Das ist wieder einmal eine riesige Augenwischerei! Hatte nicht die Justizzypresse bereits ein Gesetz erlassen, welches Abmahnkosten für Erstverstöße von Privatpersonen auf 100 Euro begrenzt? Und wurde dieses Gesetz nicht durch Justizzypresses Personal in den Gerichten unterlaufen, die auch bei Erstverstößen von Privatpersonen gewerbliches Handeln erkennen konnten? :mad:

Und das mit den "neuen" Bestimmungen für Inkassobutzen dürfte wohl nicht das Geringste bewirken.

Warum fehlen bezüglich der schriftlichen Bestätigung die Zeitschriftenaboaufdrücker?

Wieder mal eines der Schrottgesetze, die schwarz-gelb den Bürgern als "Fortschritt" weismachen möchte.

NB: BLÖD schreibt heute dazu u.a.:
Wer so einen Anruf bekommt, unbedingt Namen und wenn möglich Nummer des Anbieters notieren, bei der Bundesnetzagentur (Tel: 0291/99 55 206) anzeigen.
Was können die Wartestäbchen denn mit gespooften Rufnummern anfangen???
 
Sei doch froh daß sich wenigstens ein bißchen was bewegt...
Klar könnte es mehr sein - also weiterkämpfen
 
Die Politik schleppt sich immer mit 10 Jahren Abstand hinter den Banditen her.

Wenn es kein Geschäft mehr ist und die Masche ohnehin tot ist, kommt ein Gesetz. Das "beendet" dann das Problem.

Das war bei der Dialerei so, das passiert jetzt mit der Abobetrügerei. Inkassostalking hat noch mindestens 5 Jahre ...
 
Das war bei der Dialerei so, das passiert jetzt mit der Abobetrügerei. Inkassostalking hat noch mindestens 5 Jahre ...
...und mit der Appzocke sowie dem Betrug über Drittanbieterforderungen bei der Nutzung des mobilen Internet stehen wir erst ganz am Anfang. Diese neuen Probleme, die seit 2008 etwa greifen, sind von der Politik noch nicht einmal thematisiert worden.
 
Das ist genau genommen schon reguliert. Es geht um Anwählprogramme zu Minderwertsdiensten. Das heißt "Dialer" und müsste vor Verwendung registriert werden:

http://forum.computerbetrug.de/thre...-0900-oder-wap-billing-mehrbetrug-apps.32443/

Es kümmert sich nur niemand darum, die Regulierungebehörde selbst auch nicht.

Die Regulierung für Dialer war bewusst technologieneutral formuliert. Ob der Dialer Window- oder Android-kompatibel ist, spielt keine Rolle.
 
Hatte nicht die Justizzypresse bereits ein Gesetz erlassen, welches Abmahnkosten für Erstverstöße von Privatpersonen auf 100 Euro begrenzt? Und wurde dieses Gesetz nicht durch Justizzypresses Personal in den Gerichten unterlaufen, die auch bei Erstverstößen von Privatpersonen gewerbliches Handeln erkennen konnten?
Lawblog schrieb:
Interessanterweise haben wir ein Gesetz, das die Anwaltskosten für Filesharing-Abmahnungen auf 100 Euro begrenzt. Es gilt schon seit Jahren – doch gebracht hat es nichts
Lawblog schrieb:
Offenkundig besteht auch nicht der Wille, ernsthaft etwas daran zu ändern. Stattdessen legt die Bundesjutizministerin jetzt einen Entwurf vor, der die alten Fehler wiederholt. Denn statt eine klare Linie zu fahren, werden die alten Ausnahmen lediglich neu formuliert. Nun geht es nicht ums gewerbliche Ausmaß, sondern die “besonderen Umstände des Einzelfalls”. Oder der “Anzahl und Schwere der Rechtsverletzungen”.
Quelle:
Udo Vetters Lawblog
 
Das prekäre an der Sache mi der 100-€-Deckelung ist doch allein schon die Tasache, dass führende Abmahnanwälte auf dem Gebiet an der Vorlage zur Gesetzgebung mitgewirkt haben.

Hier ein repräsentatives Interview eines Vertreters einer Münchener Kanzlei: http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/532152.

Da wird juristisch vorgelegt und letztlich wird erst einmal jedem Nutzer schon bei der ersten Rechtsverletzung mit einem einzigen Filmchen die Gewerbsmäßigkeit unterstellt - seriös ist was anderes. Zur Erinnerung:
Mein Patenkind hatte neulich auch erst das Problem...
Da kann man nur zustimmen:
Udo Vetters Lawblog
M. De. schrieb:
Da sehen wir mal wieder die Konstruktionsfehler des "Rechtsstaates" - ein Rechtsanwaltsstaat.
Ich nenne das hier gern
Deutschland ist auch nur eine Bananenrepublik, in der jeder machen kann, was er will
 
http://www.ksta.de/recht/koeder-im-...nicht-komplett-gebannt,21117296,21611850.html
Zwar hat der Gesetzgeber durch die „Button-Lösung“ das Risiko solcher Abo-Fallen gemindert: Seit dem 1. August 2012 müssen Verbraucher vor einem Kauf durch einen Button darauf aufmerksam gemacht werden, dass eine Leistung kostenpflichtig ist. Allerdings umgehen Betrüger das Gesetz mit Business-Portalen. Der Vertrag wird dabei vordergründig zwischen Geschäftsleuten geschlossen.
 
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