Banditentum im Internet

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... wenn er das Geld hat, Einfluss auf die Politik zu nehmen.
Ein Bekannter hatte mich mal um Hilfe gebeten, da er von den betreffenden Münchner Anwälten http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/532152 abgemahnt wurde. Er hatte auf einem Flohmarkt eine Rammstein-CD erworben und zwei Jahre später bei eBay zum Verkauf hereingesetzt. Nach einigen Tagen dann Post der betreffenden Kanzlei mit Unterlassungserklärung und 800 Euro Abmahnkosten, da die betreffende CD wohl illegal angefertigt wurde. Er (und auch ich) konnte das jedoch nicht erkennen, da alles (auch das Cover) sehr gut gemacht war.

In dieser Sache telefonierte ich seinerzeit mit dem Leiter des Referats Urheber- und Verlagsrecht beim Bundesministerium der Justiz. Der empfahl dem Bekannten (damals Gymnasiast und grad volljährig geworden), er möge doch mit der betreffenden Kanzlei reden, um günstigere Abmahnkosten auszuhandeln.
StA. P. schrieb:
Ich habe mir in dem von Ihnen geschilderten Fall die Mühe gemacht, bei der Kanzlei anzurufen und zu Fragen, wie hier mit Personen verfahren wird, die tatsächlich nur in einem Einzelfall gesetzwidrig gehandelt haben. Die Kanzlei hat angeregt, doch einfach einmal anzurufen, dann könne die Sache zu vertretbaren Konditionen aus der Welt geschafft werden.

Er bzw. seine Eltern schalteten dann doch einen Anwalt ein, der eine Halbierung der Kosten erreichen konnte. Nach Abzug seiner Anwaltskosten hatte er noch wenigstens 300 Euro gespart. :confused:
 
Das zeigt doch wie absurd das Ganze ist. Weitergegeben wurde maximal 1 CD, kleinere Menge ist ja gar nicht möglich (von ner Single abgesehen). Wiederholungsgefahr war von vornherein gleich Null, wo soll der denn eine Zweite CD davon herbekommen um damit noch öfter zu handeln.
 
Vielleicht soll ja doch noch das zweifelhafte Zustandekommen von Zeitschriftenabos in das Paket mit aufgenommen werden. :p
Bei mindestens der Hälfte der Gewinnspielanrufe sollen ja entweder durch angebliche Gewinne oder durch angebliche Schulden die Zeitschriftenabos erst untergeschoben werden.
 
http://www.welt.de/newsticker/dpa_n...ticle113792261/Anti-Abzocke-Gesetz-kommt.html
Nach koalitionsinternen Querelen zum geplanten Gesetz gegen Abzocke im Internet ist doch noch eine Einigung in Sicht. Kulturstaatsminister Bernd Neumann sagte im Kulturausschuss des Bundestages, er habe sich mit dem zuständigen Bundesjustizministerium auf eine Lösung verständigt. Der Gesetzentwurf sei nun an die Länder und Verbände versandt und könne voraussichtlich im März im Kabinett beraten werden. Das Gesetz soll unseriöse Geschäftspraktiken am Telefon und im Internet eindämmen.
Und was ist die Lösung?
 
http://www.damm-legal.de/lg-bonn-ke...teverzeichnis-ua-wegen-arglistiger-taeuschung
1.
Die Gestaltung des von der Klägerin genutzten Formulars lässt den sicheren Schluss zu, dass die Klägerin die Kostenpflichtigkeit des Angebots bewusst verschleiert und dadurch arglistig getäuscht hat.

a)
Die Voraussetzungen einer Täuschung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB liegen vor, wenn durch positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen bei dem Geschäftspartner ein Irrtum erregt oder unterhalten und dadurch die Willensentschließung des Geschäftspartners beeinflusst wird (vgl. Staudinger/Singer, BGB, Neubearb. 2011, § 123 Rn. 11). Das Verhalten des Täuschenden muss geeignet sein, bei dem Geschäftspartner eine Fehlvorstellung hervorzurufen und dadurch die Abgabe einer Willenserklärung zu erwirken, die andernfalls nicht abgegeben würde (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 14.01.2011, 309 S 66/10 [juris, Rn. 50]). Arglistig handelt der Täuschende dabei, wenn er die Entwicklung oder Aufrechterhaltung einer Fehlvorstellung und deren Einfluss auf die Willensentschließung zumindest billigend in Kauf nimmt (vgl. Staudinger/Singer, BGB, Neubearb. 2011, § 123 Rn. 47).
Das passt genau auf alle Fallgrubenabgebote der Nutzlosbanden.
 
http://www.noz.de/lokales/69803863/mit-einer-unterschrift-in-die-abo-falle-viele-bramscher-betroffen
Mit einer Unterschrift in die Abo-Falle - viele Bramscher betroffen

Bramsche. Es gibt Unterschriften, die können richtig teuer werden. Ein Federstrich auf einem Formular des kaum bekannten Online-Branchenverzeichnisses Gewerbeauskunft-Zentrale.de gehört dazu.
Allein aus Bramsche sind auf der Internetseite der Gewerbeauskunft-Zentrale 37 Einträge aus der Hasestadt zu finden, darunter neben Firmen einige Vereine und sogar eine kirchliche Vereinigung.
http://branchensurfer.com/2013/02/25/die-gewerbeauskunft-zentrale-erweitert-ihr-portfolio/
Die Gewerbeauskunft-Zentrale erweitert ihr Portfolio

Geschrieben von: PR-Gateway Am 25. Februar 2013 unter Internet

Mit einer neuen Internetseite zum Thema Sport erweitert die Gewerbeauskunft-Zentrale ihr Angebot an Informationsportalen und bietet nunmehr zwölf verschiedene Projekte an auf denen interessierte Nutzer sich mit Informationen versorgen können.
GWE Wirtschaftsinformations GmbH
Hauptstr. 34
40597 Düsseldorf
Das hört also so schnell nicht auf.
 
http://www.inkasso.de/presse/pressemeldungen/schwarzeschafe/index.html
Zu den „schwarzen Schafen“ zählen sicherlich auch unseriöse Geschäftemacher, die massenweise Mahnungen auf Forderungen verschicken, die vor keinem deutschen Gericht im Klageverfahren durchzusetzen wären, zum Beispiel aus Abofallen oder dubiosen Gewinnspielen. Solche Abzocker setzen auf die juristische Unkenntnis vieler Verbraucher und spekulieren darauf, dass zumindest ein Bruchteil von ihnen zahlt, nur um „Ruhe zu haben“. Diese Abzocker gefährden den Rechtsfrieden, und sie gefährden den guten Ruf unserer Branche.
Die Gefahr ist aber nicht so groß, dass Taten gefragt wären. Schöne Sonntagsreden reichen.
 
Natürlich bedrohen unseriöse Inkassobüros massiv den Rechtsfrieden. Diese Erkenntnis ist nicht neu, hat sich aber immerhin jetzt bis zum BDIU herumgesprochen. Die erforderlichen Schlussfolgerungen allerdings zieht man nur ungern.

Wie wäre es beispielsweise mit einer Regelung, die das Inkassobüro direkt in zivilrechtliche Durchgriffshaftung nehmen würde, wenn sich herausstellt, dass es den Mandanten gar nicht gibt? Etwa bei einer Phantasieforderung für "Gewinnspieleintragungssysteme". Da hat z.B. ein Kieler Inkassobüro Forderungen für einen "Schweizer Mandanten" geltend gemacht, zu dem es im Schweizer Handelsregister gar keinen Eintrag gab. Wenn jetzt die Betroffenen die Kosten z.B. für die anwaltliche außergerichtliche Forderungsabwehr in einer Durchgriffshaftung direkt dem Inkassobüro auferlegen könnten, dann wäre sofort Schluss mit solchen Mahnungen für Phantasieforderungen. Bisher geht das leider nicht bzw. nur mit hohem Kostenrisiko.

Aber nein! Gemäß des uneingestandenen Freiheitsdrangs der Branche muss es einem Inkassobüro möglich sein dürfen, auch mal eine Phantasieforderung geltend zu machen. Der rechtsunkundige Bürger darf dann zum Anwalt gehen und sich wegen einer Forderung von 80 Euro für 40 Euro eine Erstberatung holen.

Was jeder anderen Berufsgruppe ganz selbstverständlich verboten ist, das darf ein Inkassobüro straflos machen. Der Arzt, der Leistungen gegenüber der Krankenkasse berechnet, die er nicht erbracht hat, verliert seine Kassenzulassung. Aber das Inkassobüro, das nicht bestehende Forderungen eines nicht existierenden "Mandanten" eingetrieben hat, darf ungestört weitermachen. Findet der BDIU das richtig?
 
Der BDIU und die gesamten Lobbyisten (vor allem die blau-gelb gefärbten...) verhindern seit Jahrzehnten eine transparente Gesetzgebung im Forderungseinzug, abseits der bereits bekannten Schwamm- und Gummiparagraphen des RDG.

Selbst eine verbindliche Gebührenordnung für Inkassobüros (analog zur BRAO bei Anwälten) wurde erfolgreich verhindert. Obwohl die meisten Gerichte inzwischen Inkassokosten jenseits einer 1-fachen BRAO-Gebühr als überhöht ansehen, hat man hier leider einen schwer kalkulierbaren Ermessensspielraum, und es ist immer möglich, dass man an einen stieseligen Amtsrichter gerät, der dem Inkassobüro alle möglichen Mondlandegebühren zuspricht, weil es eben keine explizite Regelung gibt, sondern nur eine etablierte Rechtsprechung, an die der Amtsrichter aber nicht zwingend gebunden ist. Seit Jahrzehnten verhindern die Lobbyisten einschließlich des BDIU, dass es hier endlich Rechtssicherheit gibt.

Die gleichen Lobbyisten haben im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum RDG (2007) aktiv verhindert, dass endlich verbindliche Regelungen aufgenommen wurden, wonach unseriösen Inkassobüros die Erlaubnis zu entziehen ist. Begründet wurde dies mit angeblich alternativlosen "eurpäischen Harmonisierungsbestrebungen". Da verwundert es aber, dass es z.B. in England (EU-Mitglied!) durchaus belastbare und konkrete Bestimmungen gibt (die "debt collection guidances" des O.F.T.), nach denen bei einem bestimmten Verhalten einem "debt collector" dort sofort die license zu entziehen ist.
2.2 (Unfair Practices)[...]
b. leaving out or presenting information in such a way that it creates a false or misleading impression or exploits debtors' lack of knowledge
c. those contacting debtors not making clear who they are, who they work for, what their role is, what the purpose of the contact is [...]
h. asking or instructing debtors to make contact on premium rate telephone numbers"
In England geht das merkwürdigerweise alles.

Aber au weh! Oh schreck! Wo kämen wir da hin, wenn ein deutsches Inkassobüro nicht mehr die fehlende Rechtskenntnis des Schuldners ausnutzen dürfte. Das muss weiter möglich sein! Sonst bricht die deutsche Wirtschaft zusammen. Und dass jetzt mit der Neuregelung das Inkasso wenigstens die Identität des "Gläubigers" offenlegen muss, das war schon das höchste der Gefühle und hat sicher auch dem BDIU diverse Schmerzensschreie entlockt.
 
Eine andere alte Sache:

Geht um Belleros Premium Media Limited, die mit diversen Seiten abgezockt hat:
wahlinfo2009.de , 99downloads.de usw : >> http://abzocknews.blogspot.com/2009/03/belleros-premium-media-ltd-mit-neuen.html
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http://www.abzocknews.de/2013/03/15...om-bgh-als-unbegrundet-verworfen/#more-104743

Mit Beschluss vom 13.02.13 hat der BGH die Revisionen um den Komplex der Abofallen aus und um Hamburg (Online-Downloaden-Service Ltd., Online Premium Content Ltd., Belleros Premium Media Ltd.) verworfen. Die Urteile des Landgerichts Hamburg (Az. 608 KLs 8/11) vom 21.03.12 sind somit rechtskräftig und bleiben bestehen
(Quelle: abzocknews.de)
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Die Geschädigten haben die Möglichkeit, im Wege der Zwangsvollstreckung auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen. Eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei dem Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkungen und ist deshalb zwecklos; eine Verteilung gesicherter Werte durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft findet nicht statt. Geschädigte, die beabsichtigen, auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, mögen sich mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung setzen. Diese können über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft sind zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von den Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtzahl der Geschädigten mindestens 65.000 beträgt und sich der Gesamtschaden auf mindestens EUR 4.500.000 beläuft.
(Quelle: Landgericht Hamburg)
 
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