dvill
Inaktiv
http://klawtext.blogspot.de/2012/12/abofallen-inkassofirma-mit-waffengewalt.html
Jetzt möchte ich natürlich wissen, ob die Daten meiner Mandanten davon betroffen sind, und werde mal einen kleinen Brief schreiben. Auch wenn nach § 42a BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) die Firma eigentlich von sich aus auf meine Mandanten zugehen müsste - ist sie danach doch verpflichtet, derartige (Über-)Fälle unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie den Betroffenen mitzuteilen.

