Banditentum im Internet

Er ist jedenfalls einzigartig: Keine Zierde des Berufsstands | law blog

Und er muss ein Mathegenie sein:

http://ra-soenke-nippel.de/2010/03/...vom-8-februar-2010/comment-page-1/#comment-75
Interessant ist dagegen der Aspekt, ob RA Tank seine Gebühren von der Antassia GmbH tatsächlich einfordert und welcher Vertrag zwischen Ihnen besteht. Für den Fall, daß er seine Gebühren nur geltend macht, wenn die Gegner (Opfer) auch zahlen, hat die Antassia GmbH keinen ersetzbaren Schaden, wenn die Gegner (Opfer) nicht zahlen. Fordert er für die Antassia GmbH dennoch Schadensersatz (Gebühren des RA Tank), so macht er sich des (versuchten) Betruges strafbar! (Insoweit sollte man sich zumindest den Vertrag und die Rechnungskopie des RA Tank an die Antassia GmbH vorlegen lassen.)
Nach den Schätzungen der Verbraucherzentralen liegt die Angstzahlerquote vielleicht bei 10%.

Die Geschäftsgebühr beträgt rund 33% der Forderungssumme (rund 32,50 Euro bei 96 Euro Forderung).

Antassia holt also durch den Einsatz des Anwaltes nicht einmal die Anwaltskosten herein ...

Wie funktioniert das Geschäftsmodell?
http://lexetius.com/2012,4294
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In der Zeit von März bis Dezember 2006 verschickte der Kläger für Y auf diese Weise insgesamt 684 704 standardisierte Mahnungen. Im Jahr 2006 beantragte er im Zusammenhang mit seiner Inkassotätigkeit für Y ca. 30 bis 40 Mahnbescheide. Außerdem erhob er in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt ca. 50 Klagen.
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Sowohl mit X als auch mit Y hatte der Kläger mündlich ein festes Honorar pro Kunden bzw. Fall vereinbart, das die gesamte Tätigkeit des Klägers abdecken sollte und nach dessen Einlassung max. 5 EUR betrug.
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Deshalb hat das FG zutreffend entschieden, dass massenhaft betriebenes - und mithin ohne rechtliche Prüfung der einzelnen einzuziehenden Forderungen erfolgendes - außergerichtliches Mengeninkasso eines zugelassenen Rechtsanwalts insoweit nicht zu freiberuflichen Einkünften i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sondern zu gewerblichen Einkünften nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG führt.
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c) Ein Rechtsanwalt, der - wie der Kläger im Streitfall - exzessives vollautomatisiertes Mengeninkasso in Form des massenhaften Versendens standardisierter Mahnschreiben mittels seiner Büroorganisation betreibt, erbringt eine kaufmännische Dienstleistung, die als solche nach ihrer Art nicht das für eine selbständige Arbeit charakteristische Merkmal einer persönlichen Arbeitsleistung (vgl. hierzu Brandt in Herrmann/Heuer/Raupach, § 18 EStG Rz 60; Schmidt/Wacker, EStG, 31. Aufl., § 18 Rz 6) erfüllt.
Ganz am Rande bleibt da die Frage offen, warum ein Organ der Rechtspflege bei den Opfern seiner kaufmännischen Dienstleistung in Form des Serienbriefversands, die er für 5 Euro erbringt, den Gebührenersatz für anwaltliche Einzelfallbearbeitung in Höhe von 32,50 Euro verlangen darf.
 
Das vorstehend genannte Organ der Rechtspflege jagd den Angstzahlern die Beute für 5 Euro Belohnung ab. Andere schaffen noch billiger an.

http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten/12561655.htm
Als Inkassoverwalter einer Glücksspielfirma soll der Gießener nämlich Geld, das ihm nicht zustand, von säumigen Glücksspielern gefordert haben. In der Anklage heißt es, er habe mit der Firma eine Vergütung von 50 Cent pro Inkassoverfahren vereinbart. Tatsachlich berechnet hatte er den tatsächlichen oder vermeintlichen Schuldnern weit mehr - und zwar 39,60 Euro, die ihm das Vergütungsgesetz für Rechtsanwälte zugesprochen hätte. Hätte, denn das Gesetz greift nur, wenn zur Bezahlung nichts vereinbart wurde. Da die Glücksspieler offenbar weder die Firma mit Sitz auf den Virgin Islands noch den Inkassoverwalter bezahlen wollten, ist nur versuchter Betrug angeklagt.
 
http://www.wz-newsline.de/lokales/duesseldorf/tricks-beim-gewinnspiel-millionen-ergaunert-1.1154144
Wer gerne an Gewinnspielen teilnimmt, kann sich die Arbeit abnehmen lassen. Für eine Gebühr bieten Firmen ihre Dienste an, Kunden bei mindestens 200 Verlosungen anzumelden. Seit Mittwoch müssen sich fünf Männer, darunter ein ehemaliger FDP-Ratsherr aus Meerbusch, vor dem Landgericht wegen Betruges verantworten. Sie sollen in 66 000 Fällen Kunden mit einer solchen Firma betrogen haben – ohne sie jemals bei einem Gewinnspiel registriert zu haben.

Das Quintett soll sich nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft Personendaten von Altkunden eines Gewinnspielunternehmens beschafft haben. Dann soll die Bande mehrere eigene Firmen gegründet und damit begonnen haben, jeweils 49,90 Euro im Monat von den Konten abzubuchen. Viele Betroffene bemerkten offenbar gar nicht, dass sie Opfer eines Betruges wurden, da die Buchungen nur mit der Kundennummer und dem Datum gekennzeichnet wurden.
 
http://www.wz-newsline.de/lokales/krefeld/27-jaehriger-soll-tausende-betrogen-haben-1.1159015
William F. wird vorgeworfen, persönliche Daten von zehntausenden ehemaligen Gewinnspielteilnehmern aufgekauft zu haben. Dann soll er per Inkassofirma Druck auf die Spieler ausgeübt haben, obwohl diese dem mutmaßlichen Betrüger nichts schuldeten. Als sich Hunderte von Kunden wegen der Inkassobriefe beschwerten und Anzeige erstatteten, flog William F. auf.
Schlecht gelaufen.

In Frankfurt oder Darmstadt wäre das nicht passiert, das mit dem Auffliegen ...
 
"William F":

Prozess um den Betrug mit Kundenadressen vor dem Landgericht haben jetzt drei Adresshändler ausgesagt. Dem Krefelder William F. (27) wird vorgeworfen, mit aufgekauften Daten von ehemaligen Gewinnspiel-Kunden Straftaten begangen zu haben. Laut Anklage ließ er Inkassounternehmen Forderungen in ganz Deutschland eintreiben. Doch tatsächlich schuldeten die Opfer dem Unternehmen des mutmaßlichen Betrügers nichts, viele zahlten aus Angst trotzdem. Alle drei Zeugen betrieben Callcenter und kauften bei...
Stichwort: Medialog, Krefelder Callcenter-Mafia
ermittelt wird seit Frühjahr 2011, s.a.
http://nachrichten.rp-online.de/pan...-gegen-bande-von-telefon-betruegern-1.1066990

Die Polizei hat bei einer bundesweiten Razzia gegen Telefon-Betrüger einen 26-jährigen Krefelder festgenommen. Dem Geschäftsführer eines Inkassobüros wird gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Gegen elf weitere Tatverdächtige wird ermittelt. Die Gruppe soll von 1500 Geschädigten eine sechsstellige Summe kassiert haben. Insgesamt wurden 30 Objekte in NRW, Niedersachsen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern durchsucht. Dabei stellten die Beamten große Vermögenswerte sicher. Laut Staatsanwaltschaft soll sich die Bande via Telefon illegal Adressdaten besorgt haben, anschließend wurden die Opfer von Inkassobüros zur Zahlung aufgefordert.


Staatsanwaltschaft Krefeld

2 Js 933/10
Die Staatsanwaltschaft Krefeld führt unter dem Aktenzeichen 2 Js 933/10 ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Firmen Medialog Marketing Company (MMC), FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG und KT Vermögensmanagement UG in Krefeld wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil von vermeintlichen Kunden von Gewinnspieleintragungsdiensten.
Gemäß § 111e Abs. 3 StPO werden Personen, die im Auftrag einer der genannten Firmen von den Inkassounternehmen CL Inkasso AG, Lindau (Gewinnspielprodukte „WinnTeam77“, „Easywin“, „Ihr Bonusvorteil“, „Deutschlandtipp“, „Allianz-Tipp ABO“, „Ihr Premiumanteil“, „Giantwinner“ oder „Maxikombi100“), Culpa Inkasso GmbH, Stuttgart („Superbonus49 AN“, „Bonusrunde 100“, „DSM24“ und „Maxxikombi 100“), W&S Wirtschaftsservice GmbH, Schwerte („Superbonus49 AN“), Soldos Inkasso, Bissendorf („Maxxikombi 100“), Proinkasso GmbH, Neu-Isenburg („Bonusrunde 100“ für CSS Kontor GmbH sowie „Die Gewinnchance 24“ und „Jackpot77“), Focus GmbH, Ludwigshafen („Die Gewinnchance 24“, „Jackpot77“, „Garantie 500“ und „DSM24“), Volox Inkasso, Stadtilm („Die Gewinnchance 24“, „Maxi Win Plus“, „Tipalianz“, „Max Vorteilsgemeinschaft“, „Deutschland sucht den Supermillionär“ und „Hol dir den Preis“) und GMI GmbH, Osnabrück („Big 7 Corporation“) zur Zahlung aufgefordert wurden und auf diese Aufforderung Zahlungen geleistet haben, wie folgt unterrichtet:
Im Rahmen des vorgenannten Ermittlungsverfahrens sind bei den Verantwortlichen folgende Vermögenswerte in Höhe von 483.763,42 EUR gesichert worden:
Durch gerichtlichen Beschluss wurden die folgenden Konten der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld, gepfändet, bei denen laut Drittschuldnererklärung der Kreditinstitute nachstehende Guthabenforderungen bestehen:
(...)

VON SEBASTIAN PETERS - zuletzt aktualisiert: 10.11.2011
Krefeld (RP). Ein 27-Jähriger und eine dreiköpfige Bande aus Krefeld haben im Internet massiv Kunden betrogen.
Der Krefelder Staatsanwaltschaft ist ein großer Schlag gegen die Telefonabzock-Mafia gelungen. Gleich zwei betrügerische Netzwerke sollen von Krefeld aus in höchst kriminellen Strukturen agiert haben – vier Täter sitzen in U-Haft. Federführend war der junge Krefelder Staatsanwalt xxxx (33). Monatelang verfolgte er die Methoden des Abzock-Imperiums in Krefeld. Der Staatsanwalt sagte unserer Zeitung jetzt: "Man kann sagen, dass uns damit ein großer Schlag gelungen ist." Beide Fälle seien ähnlich gelagert.

wieder so ein "unanständiger" Staatsanwalt? ;)

Ich hab ein Herz für unanständige Staatsanwälte
 
Ich hab ein Herz für unanständige Staatsanwälte
[X] Me too!
Jedenfalls gehören neben den Frankfurter und Darmstädter auch die Mannheimer Staatsanwälte nicht zu den "Unanständigen". Bei denen heißt es meist "weitere Ermittlungen sind nicht zielführend":rolleyes:
Übersetzt heißt das: "Es riecht nach Arbeit, und wir sind ja noch durch den Fall Kachelmann bereits damit ausgelastet"...... (Da musste ja der ganze Mannheimer Tross nach Zürich fliegen, um die erfundene Aussage einer Pseudo-Zeugin anzuhören :rofl: )
 
Unbekannter hält zwei Menschen fest - SEK-Einsatz
http://www.op-online.de/nachrichten...senstamm-raetselhafter-ueberfall-2661294.html

Überfall auf Inkassobüro
http://www.op-online.de/nachrichten/heusenstamm/ueberfall-inkassobuero-heusenstamm-2662352.html

dig_ueberfall.jpg
 
http://www.hr-online.de/website/rub...p?rubrik=36082&key=standard_document_46959875
"Wir gehen momentan von einem Raub aus", so ein Polizeisprecher am Donnerstag zu hr-online. Demnach fehlten Festplatten von Computern und Unterlagen. Welche Art von Informationen der Täter erbeuten konnte und ob es sich dabei um Informationen über "Schuldner" handelt, konnte die Polizei am Donnerstagmorgen nicht sagen.
 
Bei der „Firma im östlichen Industriegebiet“, von der die Polizei berichtet, handelt es sich um ein Inkassounternehmen in der Straße Im Seligenstädter Grund
Deu... Internetink... GmbH?
aha
sieht man ja auch hier
Passiert was am Seligenstädter Grund, sind oft die Seligenstädter Grund :)
 
Das nenne ich doch mal eine "feindliche Übernahme"! Allein die Konstellation, dass die DIG aktuell für die Content4u aus Rodgau mahnt und die berechtigte Person der DIG der Abmahner der Büttelborner Brüder ist, lässt einem die Haare kalt aufstehen. Ich glaube hier bekommen ein paar Leute den Popo verhaun.
 
http://www.damm-legal.de/olg-muench...anken-gegen-abofallen-betreiber-ist-zulaessig
OLG München, Urteil vom 15.11.2012, Az. 29 U 1481/12
Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, § 823 Abs. 1 BGB

Das OLG München hat entschieden, dass der Aufruf einer Verbraucherzentrale, “Abofallenbetreibern das Handwerk zu legen”, indem man Banken zu der Kündigung von Konten der Abofallen-Betreiber auffordert, von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Der Aufruf (Wortlaut im Volltext unten) sei geeignet, dem von der Antragsgegnerin bekämpften Missstand zu begegnen, da der erwünschte Erfolg durch die Maßnahme gefördert werden könne. Eine Unverhältsnismäßigkeit liege nicht vor und die Antragsgegnerin verfolge auch keine eigenen wirtschaftlichen Interessen.
 
http://www.kanzlei-richter.com/pres...bofallenbetreiber-war-nicht-rechtswidrig.html

(Landgericht München I, 18.10.2012, 25 O 1251/12)
Nach dem Amtsgericht Bonn hat nun auch das Landgericht München I die Vornahme einer auf dem Verbraucherschutzportal verbraucherschutz.tv erfolgten Verlinkung eines Aufrufs der Verbraucherzentrale Hamburg zu Protestschreiben an Kreditinstitute mit dem Ziel der Aufgabe der Geschäftsbeziehung (landläufig als sog. "Kontoklatsche" bezeichnet) als nicht rechtswidrig bewertet.
Auf der verlinkten Seite sind auch die Zusammenhänge und personellen Verflechtungen zu finden. Tragende Rollen übernimmt Bernd der Wecker.
 
http://klawtext.blogspot.de/2012/12/abofallen-inkassofirma-mit-waffengewalt.html
Jetzt möchte ich natürlich wissen, ob die Daten meiner Mandanten davon betroffen sind, und werde mal einen kleinen Brief schreiben. Auch wenn nach § 42a BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) die Firma eigentlich von sich aus auf meine Mandanten zugehen müsste - ist sie danach doch verpflichtet, derartige (Über-)Fälle unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie den Betroffenen mitzuteilen.
 
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