Augsburger Allgemeine muss Daten eines Forennutzers herausgeben

Nicko1998

Sehr aktiv
Wegen einer Beleidigung in den Kommentaren unter einem Artikel hatte die Augsburger Allgemeine Besuch von der Polizei. Der Augsburger Ordnungsreferent V. U. erzwang die Herausgabe der Nutzerdaten.
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Daraufhin besuchte am Montag, dem 28. Januar 2013, der ermittelnde Beamte mit einem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Augsburg die Redaktion. Darin verpflichtete das Gericht die Redaktion dazu, die vorliegenden Daten des betreffenden Nutzers an die Ermittler herauszugeben, was sie letztendlich auch tat.

Quelle: http://www.golem.de/news/augsburger...ines-forennutzers-herausgeben-1301-97206.html

Beleidigter Referent
Polizei beschlagnahmt in Redaktion Daten eines Foren-Nutzers
Quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de...ion-Daten-eines-Foren-Nutzers-id23659806.html
 
Einverstanden ...
... wenn die Gerichtsbarkeit bei Beleidigungen einem "Normalo" gegenüber genauso streng ist ... *hüstel*
 
Manchmal nennt man das auch blinden Aktionismus oder gar Betriebsblindheit - in beiden Fällen befragen sie doch bitte ihren Arzt oder den .....

Viel schlimmer noch empfinde ich die Tatsache, dass Staatsanwälte sich Beschlüsse in ihrer Amtsstube ausdenken oder anderweitig kopieren, Richter diese dann mit Unterschrift durchwinken und Polizisten nicht vom Remonstrationsgebot Gebrauch nehmen.

Deutschland ist auch nur eine Bananenrepublik, in der jeder machen kann, was er will - manchmal ohne Sinn, dafür aber mit mangelndem Verstand.
 
Ein Artikel der Augsburger Allgemeinen über die Pläne von Volker U* (CSU), gegen die Straßenprostitution in der Stadt vorzugehen, hatte im Herbst 2012 zu einer heftigen und zum Teil emotionalen Diskussion in den Kommentaren zu dem Artikel geführt. Ein Nutzer warf U* "Rechtsbeugung" vor. U* sieht darin eine "ehrverletzende Äußerung" und hat einen Anwalt eingeschaltet, schreibt die Zeitung.
Dieser informierte die Augsburger Allgemeine über die aus Sicht seines Mandanten "ehrverletzenden Äußerungen" und forderte die Redaktion auf, ihm mitzuteilen, wer hinter dem verwendeten Pseudonym steckt, um gegen den Autoren dieser Äußerungen Unterlassungsansprüche geltend machen zu können.
Die Redaktion der Augsburger Allgemeinen löschte den Kommentar umgehend, lehnte die Forderung nach der Herausgabe der Nutzerdaten aber ab: "Wir nehmen die Meinungsfreiheit und insbesondere den Schutz der Daten unserer Nutzer sehr ernst", sagt Jürgen Marks, Mitglied der Chefredaktion der Augsburger Allgemeinen.
Unfassbar.
Weil ein christlich-sozialer Politiker sich beleidigt fühlt, wird ein Grundrecht ausgehebelt?
Das ist unfassbar.
UNFASSBAR!
Es fallen einem noch andere Dinge dazu ein, aber wer traut sich die noch schreiben, wenn solche Politiker unterwegs sind und auch noch mit so einem Irrsinn durchkommen?
Die Gedanken sind frei, Herr U*...
Der Ordnungsreferent betonte in einer Stellungnahme an die Augsburger Allgemeine, "dass nicht der Ordnungsreferent, sondern ein unabhängiges Gericht die Beschlagnahme von Userdaten angeordnet hat". Er kündigte aber an, den Strafantrag zurückziehen, "wenn der User sich bei mir entschuldigt".
Es gibt nur einen, der sich zu entschuldigen hat - und zwar bei der Demokratie, die er beschädigt hat. Was sich die Amtsrichter gedacht haben, würde man auch mal gerne erfahren...
Eine unfassbare Geschichte... Ich bin zutiefst irritiert.
Was genau ist eigentlich Rechtsbeugung? Laut wikipedia versteht man darunter "die bewusst falsche Anwendung des Rechts durch Richter, (...) bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei." und wem fällt dazu ein Sachverhalt ein, der in diesem Zusammenhang einschlägig zu diskutieren wäre? Na?

Ach ja:

Das ist die beste und vernünftigste Zusammenfassung zu diesem Thema. Man würde sich wenigstens eine homöopathische Dosis dieser Vernunft gerade bei Politikern wünschen.

By the way... Was der Herr U* ursprünglich in die Diskussion brachte, finde ich durchaus vernünftig und wie man da auf Rechtsbeugung kommt, kann ich ohne Kenntnis der Diskussion gerade nicht erkennen. Aber darum geht es jetzt nicht mehr...
 
P.S.
Gegen den Durchsuchungsbeschluss kann die Augsburger Allgemeine auch nachträglich Rechtsschutz verlangen. Wegen der erlittenen Stigmatisierung und des Eingriffs in Grundrechte besteht hier ein Rechtsschutzbedürfnis. Der Augsburger Beamte hat schon früher Klarnamen von Online-Usern verlangt, daher besteht Wiederholungsgefahr. Wenn die Zeitung vor den bayerischen Gerichten mit ihrer Klage keinen Erfolg hat, könnte sie notfalls mit einer Verfassungsbeschwerde auch das Bundesverfassungsgericht einschalten.
http://www.taz.de/Polizei-bei-Augsburger-Allgemeinen/!110026/

Der Augsburger Allgemeinen wäre so viel Rückgrat zu wünschen.

Das ist alles keine Spiegel-Affäre, aber es hat Züge davon. Das ist halt so in Bayern- und viel zu viele sind noch immer stolz auf die Tradition des großen FJS...
 
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