Banditentum im Internet

Bleibt natütrlich die Frage, wie dieser direkte Griff funktioniert. Vielleicht so?

http://www.heise.de/newsticker/meld...ndkunden-werden-zur-Kasse-gebeten-156634.html
Beim Verkauf des Lycos-Zugangsdienstes Comundo an die Paixas GmbH für rund 500.000 Euro hat sich Lycos jede Menge Ärger eingehandelt. Ehemalige Kunden klagen über überhöhte Rechnungen, die rund das Zehnfache des erwarteten Betrages ausmachen. Das liegt daran, dass inzwischen die Comundo Internet GmbH das Zugangsgeschäft von Paixas übernommen hat und die von Lycos gut eingeführten Einwahlnummern mit neuen Tarifen weiterbetreibt. Informiert wurden die Kunden über die plötzliche und drastische Erhöhung nicht.
Der Faktor 10 ist schon mal nicht schlecht.
 
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat sich mit der Materie zwar beschäftigen müssen, womöglich aber mangels innovativer Einstellung zum nebulösen Geschäftsgebaren und dem damit zusammenhängenden, inkriminierten Verhalten des Beschuldigten nicht zu einer Anklage entscheiden können. Das heißt aber noch lange nicht, dass strafrechtlich relevante Tatbestände nicht erfüllt waren und sich der Verdächtige nicht eben doch strafbar gemacht haben könnte. Es mangelte womöglich nur am Nachweis oder besser gesagt am ernsthaften Willen dazu.
 
Jetzt muß ich aber doch blöd nachfragen: "venture capital for adult entertainment business" - was genau ist daran eigentlich innovativ? Geld verdienen mit Sex ist doch noch älter als der Geschäftszweig "Nepper, Schlepper, Bauernfänger"...

Hier übrigens eine recht interessante Auffassung von Auszeichner über Ausgezeichnete
Nach meinem Eindruck setzen sich Telekommunikationsanbieter generell häufiger als andere Branchen Kritik aus, was bei der Vielzahl der Kunden auch nicht überraschen kann, da es durchaus immer mal wieder zu Fehlern und Versäumnissen kommt.

Beim oben erwähnten vorgehen erkenne ich keine Fehler, sondern eine Planmäßigkeit, die man eben je nach Standpunkt "innovative" Energie nennen könnte oder ... naja, eben anders...

Man hoffe übrigens, dass solche Auszeichnungen ein Ansporn sind und hoffe auf einen "postiven Lerneffekt, wo vielleicht noch etwas zu lernen ist." - Vielleicht sollte man einfach mal die Staatsanwaltschaft Bielefeld auszeichnen mit einem Innovationspreis, wenn das hilft.
 
http://www.teltarif.de/beforth-verfahren-eingestellt/news/35023.html
Fühlt sich die Mehrheit der Kunden eines Geschäftemachers übervorteilt, und erzielt der Geschäftemacher zudem Margen, die wesentlich über dem Branchendurchschnitt liegen, dann sollte das nicht nur für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage der Konkurrenz oder der Verbraucherschutzverbände reichen, sondern auch für eine strafrechtliche Verurteilung.
Leider nur "sollte".
 
Die Drittanbieterabos sind doch nicht anderes als Handy-Payment nur mit "gebremsten" Beträgen. Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit haben die Mobilfunker ihre Vertragstaschendiebe von 10,- pro Tag auf 4,99 die Woche runtergebremst.
http://service-insiders.de/news/sho...tphone-vzbv-mahnt-Mobilfunkanbieter-E-Plus-ab
Mobilfunkanbieter müssen eine Sperre für Leistungen Dritter einrichten, wenn der Kunde das will. Nicht alle Verbraucher profitieren davon. So hat der Netzbetreiber E-Plus nach eigener Aussage es bis heute nicht geschafft, die Sperrfunktion in seiner Abrechnungssoftware umzusetzen.

Da das bei Verbrauchern zu Schäden führen kann, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Unternehmen E-Plus abgemahnt, bis zum 10. August eine Sperrung zu ermöglichen, und die Bundesnetzagentur um Unterstützung gebeten.
 
Verbraucherzentrale obsiegt gegen Inkassounternehmen und Abofallenbetreiber

Vor zirka 2 Jahren begann die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Banken und Sparkassen anzuschreiben, um diesen mitzu-teilen, dass Inkassounternehmen über deren Konten "schmutziges Geld" aus Abfofallen eintreiben. Viele der angeschriebenen Geldinstitute kündigten daraufhin die entsprechenden Konten.

Die "Deutsche Internetinkasso" hatte vor dem LG Frankfurt gegen ein solches Schreiben der VZ Brandenburg geklagt und nunmehr verloren. In dem bemerkenswert klaren Urteil wurde festgestellt, dass die von den Verbraucherzentralen versendeten Schreiben an Banken und Sparkassen deswegen gerechtfertigt sind, weil das fragliche Inkassounternehmen Forderungen eintreibt, die unter Verstoß von § 1 Abs. 6 Preisangabenverordnung erschlichen worden sind. Außerdem handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um eine von Art. 5 Grundgesetz umfasste freie Meinungsäußerung.
http://www.verbraucherzentrale-sh.d...n-inkassounternehmen-und-abofallenbetreiber-1
 
Eine Watsche für das Syndikat:

http://www.verbraucherzentrale-sh.d...n-inkassounternehmen-und-abofallenbetreiber-1
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

10.08.2012
Verbraucherzentrale obsiegt gegen Inkassounternehmen und Abofallenbetreiber

Vor zirka 2 Jahren begann die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Banken und Sparkassen anzuschreiben, um diesen mitzu-teilen, dass Inkassounternehmen über deren Konten "schmutziges Geld" aus Abfofallen eintreiben. Viele der angeschriebenen Geldinstitute kündigten daraufhin die entsprechenden Konten.

Die "Deutsche Internetinkasso" hatte vor dem LG Frankfurt gegen ein solches Schreiben der VZ Brandenburg geklagt und nunmehr verloren. In dem bemerkenswert klaren Urteil wurde festgestellt, dass die von den Verbraucherzentralen versendeten Schreiben an Banken und Sparkassen deswegen gerechtfertigt sind, weil das fragliche Inkassounternehmen Forderungen eintreibt, die unter Verstoß von § 1 Abs. 6 Preisangabenverordnung erschlichen worden sind. Außerdem handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um eine von Art. 5 Grundgesetz umfasste freie Meinungsäußerung.
 
http://klawtext.blogspot.de/2012/09/sollten-wir-abofallen-und.html
"Schluss mit den Euphemismen"
fordert der Anwaltskollege Dr. M. M.in seinem lesenswerten Editorial der Zeitschrift Kommunikation und Recht.
...
Da gebe ich ihm im Grunde Recht, dem Kollegen. Möchte aber auf eine klitzekleine Schwierigkeit dabei hinweisen:

Wie er selbst schreibt, ist das große Problem, das uns ja auch so unnötige Ungetüme wie die Buttonlösung eingebracht hat, dass die Strafjustiz nicht so recht mit dem Unwesen der Abofallen und Adressbuchschwindeleien umzugehen weiß. Und so gibt es eben zahlreiche Beispiele dafür, dass entsprechende Verfahren wegen Betrugs
  • eingestellt,
  • gar nicht erst eröffnet oder
  • mit Freispruch
beendet wurden: Die "Täter" wurden also nicht bestraft, sondern konnten sich dann auch noch damit brüsten, dass ja selbst die Strafrichter an ihrem Handeln nichts betrügerisches finden konnten. Die mehrfach von deutschen Zivilgerichten geäußerte Meinung, dass Betrug vorliegt, wird eben leider von den deutschen Strafgerichten und Staatsanwälten nicht geteilt.
 
http://openjur.de/u/527867.html
Zudem sei bereits seit dem Jahr 2008 ein Strafverfahren gegen ihn vor einer großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main anhängig gewesen. Diese Verfahren hätten ihn - so der Geschäftsführer der Schuldnerin - enorm in Anspruch genommen.

Allein dieser Vortrag zeigt, dass sich der Geschäftsführer der Schuldnerin in vorwerfbarer Weise der Erkenntnis verschlossen hat, dass er sich nicht mit der gehörigen Sorgfalt der Geschäftsführerrolle widmen kann. Er hat mehrere Geschäftsführerrollen innegehabt und war zwei großen Strafverfahren ausgesetzt. Es war damit leicht vorhersehbar, dass er die Sorgfaltspflichten nicht einhalten kann.
 
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