Banditentum im Internet

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Der tritt auch gerne im öffentlichen TV auf und spielt die Rampensau nach dem Motto: "Frechheit siegt". Hier haben wir das Problem, dass sein Wettbewerb ihn nicht an die Kandarre nimmt. Hintergrund ist wohl, dass der Wettbewerb auch nicht gerade mit den seriösesten Methoden zu Werke geht. Allerdings bekommt im Gegensatz zu Melango und Konsorten aus der bezeichnenderweise Nutzlosbranche genannten Szene, noch einen Gegenwert. Kennzeichen der Nutzlosbranche ist halt, dass der Gegenwert bei Null liegt.
 
Trotzdem bleibt es Abzocke, wenn die Verbraucher mit so miesen Tricks über den Tisch gezogen und über die tatsächlichen Preise getäuscht werden.
 
M. B. hat bei seinen Firmchen umstrukturiert und hat bei der Webtains, IContent und Content4u, so wie es schon früher mal war, seine Marionetten wieder als Geschäftsführer eingesetzt.
 
Deshalb habe ich ja auch nur die Webtains, IContent und Content4u aufgezählt. ;)

Ob jetzt die perfekt aufgeräumten und unangetasteten Büros in der Stacheldrahtfestung endlich mal besetzt sind? :D
 
Bei Google gibt es keine Bezahlwerbung mehr, um Mahnungsempfänger für Nutzloskram weiter einzuschüchtern. Es scheint auch insgesamt wenig Mahnungen zu geben.

Haben die diversen Banden schon genug zusammengerafft?
 
Haben die diversen Banden schon genug zusammengerafft?
Ich glaube eher, dass bei einigen die Luft raus geht. Manche sind im Knast, andere scheffeln die Reste aus dem sicher geglaubten Ausland zusammen und wieder andere stottern unglaubliche Summen bei ihren Anwälten ab.

Alles in allem verlagert sich mMn das Symptom Aboabzocke auf das mobile Internet, noch nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit.
Bei der Nutzung des mobilen Internet mit Smartphones bekommen die Kunden nicht zwingend eine SMS und schon gar nicht von den Schurken! Die Mobilfunkummer löst sich während der Onlinesession bereits zu einem belastbaren Datum auf, so dass einfach so (feucht fröhlich) das Abo eingebucht werden kann. Dass der Smartphonenutzer gar nicht von der Belastung bemerkt, liegt dabei klar auf der Hand. Nur, beweisen oder für Klarheit sorgen, kann man im Nachhinein nicht. Der Anbieter (...) wird den Betrug wohl kaum freiwillig zugeben.

...und unser Gesetzgeber schaut einfach so dem Treiben zu! Es wird gefühlte fünf Jahre dauern, bis auch diese Abzockrei reguliert wird. Momentan ist jedoch kein Land in Sicht, da das Problem selbst noch gar nicht etabliert ist.
 
Alles in allem verlagert sich mMn das Symptom Aboabzocke auf das mobile Internet, noch nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit.

Naja, "leider" ist auch das Beschwerdeaufkommen sehr gering - sonst würden wir das längst hier größer thematisieren.
 
Und bis die Politik und Ankündigungsminister(innen) dann wieder reagieren und eventuell handeln, vergehen viele, viele Jahre.
 
Liegt vielleicht daran daß bei den meisten die Schadensbeträge relativ gering sind und viele mit den Tipps die es ja zuhauf im Netz gibt schon klarkommen. Ist ja nicht jeder so - hm - begriffsstutzig daß er nicht in der Lage ist einen oder zwei Beiträge zurück zu lesen.
D.h. die werden ihr Abo los, lassen die Drittanbietersperre einrichten und verbuchen die 4,99 € als Lehrgeld.
Und sind wir doch mal ehrlich - wenn wir nicht hier engagiert wären, würden wir dann wegen 4,99 € ein Faß aufmachen?
 
Die Drittanbieterabos sind doch nicht anderes als Handy-Payment nur mit "gebremsten" Beträgen. Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit haben die Mobilfunker ihre Vertragstaschendiebe von 10,- pro Tag auf 4,99 die Woche runtergebremst.
 
Die Drittanbieterabos sind doch nicht anderes als Handy-Payment nur mit "gebremsten" Beträgen. Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit haben die Mobilfunker ihre Vertragstaschendiebe von 10,- pro Tag auf 4,99 die Woche runtergebremst.

Und das ist offensichtlich unter der Schmerzgrenze...
 
10 € tgl ist doch viel früher aufgefallen und hat wesentlich früher Ärger bereitet.
Ich möchte nicht wissen wie hoch der Anteil der Spät- bis Nixmerker aus der Vieltelefoniererfraktion ist die sowieso immer um die 100 € Rechnung zusammensimsen und palavern
 
Der einzige Fall, wo die Abzocke wirklich schnell ausgebremst wurde, war das Handy-Payment 2005...
Die Drittanbieterabos sind doch nicht anderes als Handy-Payment nur mit "gebremsten" Beträgen.
Genau, viel anders ist das nicht, auch wenn sich die Buchungstechnik heute zu der von damals unterscheidet. Da waren einmal zwei kleinere Handypaymentanbieter, der eine aus Güstrow und der andere aus Berlin. Beide konntens weder den Verbrauchern noch den Mobilfunkunternehmen Recht machen. Doch dann kamen die großen, die schwergewichtigen - die adoptierten das System und beteiligten die Provider einfach vom Konzept her an der Beute und schon funzte das System.
 
Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit haben die Mobilfunker ihre Vertragstaschendiebe von 10,- pro Tag auf 4,99 die Woche runtergebremst.
Trefflich formuliert.

http://www.kanzlei-thomas-meier.de/abofalle-auf-telefonrechnung-eine-odyssee
Abbuchungen von der Telefonrechnung

Wenn man dann unberechtigte Abbuchungen auf seiner Telefonrechnung findet - sei es Handy oder Festnetz - verweisen einen die Telefonbetreiber gern an den mysteriösen Drittanbieter.
Die Vertragstaschendiebe also.
Interessant ist hier der Widerruf für Verbraucherverträge. Von einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung kann hier nicht ausgegangen werden, darum beginnt die Frist nie zu laufen. Ein Schreiben an den Mobilfunkanbieter dürfte als Widerruf auch gegenüber dem Drittanbieter aus dem Gedanken der Anscheinsvollmacht zählen. Jedenfalls dann, wenn dieser keine ladungsfähige Anschrift (und nicht nur eine Telefonnummer oder Emailadresse) des angeblichen Anbieters angibt, wird er zur Entgegennahme von Erklärungen bevollmächtigt sein.
 
Die Mobilfunkprovider lassen sich die Forderungen von den Vertragstaschendieben abtreten. Bei einer abgetretenen Forderung hat sich daher der Mobilfunkprovider gemäß § 404 BGB mit den Einwendungen des TK-Endkunden zu befassen, der Provider ist auch selbst in der Beweislast hinsichtlich des Zustandekommens eines angeblichen Vertragsverhältnisses, Anwahl einer Mehrwertverbindung, Erbringung der Widerrufsbelehrung, Erbringung der Informationspflichten aus § 312c BGB. Die Provider versuchen immer wieder, sich um diese Verpflichtungen herumzumogeln, indem sie zur Geltendmachung der Rückforderung an den Vertragstaschendieb weiterverweisen. Das trägt jedoch rechtlich nicht.

Einziger Ansprechpartner zur Geltendmachung von Rückforderungen ist der Mobilfunkprovider. Nur er ist passivlegitimiert. Wie der sich das Geld von dem Verbindungsnetzkasper wieder holt, ob er dazu in Bullerbü, in Eriwan oder auf den Seychellen Klage einreichen darf, ist nicht das Problem des TK-Endkunden. Ich rate immer davon ab, überhaupt irgendwelche Diskussionen mit Verbindungsnetzkaspern und technischen Portaldienstleistungskaschemmen anzufangen. Das ist immer wieder vorhersehbar der Anfang einer frustrierenden Reise von Pontius zu Pilatus mit Endstation Nirwana.
 
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