A
Anonymous
WEB DE, Herr W[] und ich
:evil:
Auch ich habe WEB DE kennengelernt.
Ich war auch bei der Verbraucherzentrale. Der RA von denen hat auf meinen Wunsch Herrn W[] einen Brief geschrieben. Ich hätte gerne Daten, die beweisen, dass ich die angebliche 30 Tage-Gratis-Mitgliedschaft eingegangen bin. WEB DE will / kann nicht, beruft sich auf das Fernabsatzgesetz. Was aber falsch ist, Daten müssen nachgewiesen werden, siehe §312c, Abs 1, BGB - wesentliche Merkmale der Ware o. Dienstleistung, sowie darüber, wie der Vertrag zustande gekommen ist.
Was man so alles lernt.
Nun herrscht Funkstille und meine mittlerweile 4. Sachbearbeiterin ist sprachlos. Nun warte ich auf Post vom Amtsgericht.
[Virenscanner: Namen entfernt]
:evil:
Auch ich habe WEB DE kennengelernt.
Ich war auch bei der Verbraucherzentrale. Der RA von denen hat auf meinen Wunsch Herrn W[] einen Brief geschrieben. Ich hätte gerne Daten, die beweisen, dass ich die angebliche 30 Tage-Gratis-Mitgliedschaft eingegangen bin. WEB DE will / kann nicht, beruft sich auf das Fernabsatzgesetz. Was aber falsch ist, Daten müssen nachgewiesen werden, siehe §312c, Abs 1, BGB - wesentliche Merkmale der Ware o. Dienstleistung, sowie darüber, wie der Vertrag zustande gekommen ist.
Was man so alles lernt.
Nun herrscht Funkstille und meine mittlerweile 4. Sachbearbeiterin ist sprachlos. Nun warte ich auf Post vom Amtsgericht.
[Virenscanner: Namen entfernt]
). Da ich bis jetzt noch keine Lust hatte dafür einen Anwalt zu bemühen, ist ja eigentlich bei diesem Betrag lächerlich, wenn ich aber höre und lese, dass dies ein Geschäftsmodell von web.de ist, überlege ich es mir noch. Ich mache mich aber nochmal im AGB-Gesetz schlau, denn m.E. ist diese kostenpflichtige Verlängerung eine wesentlicher vertragbestandteil, der nicht irgendwo in den AGBs versteckt werden darf....