Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

... ich werde den brief ungeöffnet zurückschicken. hat einer eine ahnung, ob web.de dadurch kosten entstehen? wenn es so wäre, würde es mich freuen!!

Schwachfug!
Bringt nix und kann wenns blöd läuft voll gegen Dich eingesetzt werden.
Wenn Du hier konfliktbereit bist und es drauf ankommen lassen willst dann solltest Du Dich korrekt verhalten.
(und vielleicht auch mal so elementare Rechtschreibregeln wie Groß/Kleinschreibung anwenden, das erhöht die Lesbarkeit der Posts ungemein)

Groß&Kleinschreibung.jpg
 
du kannst doch trotzdem meine sätze lesen und verstehen, unabhängig ob diese klein oder groß geschrieben sind. ich messe nicht die qualität der sätze an einer groß oder kleinschreibung.

ich habe einen schriftlichen widerruf an web.de gesandt per einschreiben mit rückschein (schreiben von verbraucherzentrale nrw). welche juristischen nachteile soll ich denn haben, wenn ich jetzt anschließend die briefe von web.de kommentarlos zurück sende? web.de hat mir nicht dargelegt, dass ich diesen vertrag wissentlich und willentlich eingegangen bin. warum soll ich danach deren post noch annehmen? lege mir doch bitte konkret dar, welche risiken für mich entstehen, nur weil ich mich weigere ihre briefe anzunehmen. wenn du so etwas behauptest, dann bitte auch konkrete hinweise!!
 
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Und ich habe keine Lust, mich in meiner Freizeit durch dein Gewusel zu lesen, um dir dann zu helfen.
Also lese ich deine Beiträge nicht und du bekommst keine Antwort, obwohl ich dir helfen könnte.
Wenn DU also meinst, uns so herablassend würdigen zu können, wirst du halt ignoriert.

Hier geht es nicht um die Qualität der Sätze sondern um die Achtung eines Hilfesuchenden an die Helfenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es erhöht einfach die Lesbarkeit, wenn man sich ein wenig um die Form seiner Beiträge bemüht. Ab und zu mal ein Großbuchstabe, ein Punkt und auch ein Absatz sind da sehr hilfreich und wenn man Hilfe wünscht, ist das ganz schlicht ein Akt der Höflichkeit.
Der Thread hier ist sehr alt. Er bietet eine Unmenge an Meinungen und Informationen und letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden, wie er handelt und was er unternehmen will.
Wenn Du die Hilfe nicht annehmen willst, musst Du das natürlich auch nicht.
 
Hallo liebe Leute,

danke an die Helfer für die vielen Infos.
Bin dabei den tollen vorgefertigten Brief zu erweitern und zu drucken. Leider bin ich mir nicht sicher welche Adresse ich eingeben soll (sorry, wurde sicherlich schon angesprochen, aber vor lauter Aufregung finde ich das nicht).

1&1 Mail & Media GmbH
Zweigniederlassung Karlsruhe
Brauerstr. 48
76135 Karlsruhe
Deutschland


oder

WEB.DE Kundenservice
Brauerstraße 48
D-76135 Karlsruhe


Die beiden Adressen sind auf der WEB.de Seite hinterlegt. Im Grunde geht es ja nur darum ob man das an 1&1 Mail & Media GmbH schicken muss oder an WEB.DE - auch wenn beide anscheinend zusammengehören.

Edit: Ich frag ja nur, weil die könnten vielleicht im schlimmsten Fall vor Gericht sagen "Ja der Empfänger war falsch, deswegen wurde der Brief ignoriert..."
 
Zuletzt bearbeitet:
1&1 Mail & Media GmbH
Zweigniederlassung Karlsruhe


oder

WEB.DE Kundenservice
auch wenn beide anscheinend zusammengehören.
DIE gehören nicht zusammen sondern Web.de ist eine Marke der 1&1 Mail & Media GmbH in Montabaur, genau so wie GMX an der Zweigniederlassung in München ist. Wenn du Web.de-Kunde bist, frühstückt deinen Widerspruch natürlich der Web.de-Kundendienst in Karlsruhe ab, übrigens genau so auch wenn du GMX-Kunde wärest. Der Support von beiden ist jetzt allein nur in Karlsruhe, slebst wenn man nach Montabaur schreiben würde, was sehr viele Leute tun.
 
Du kannst schreiben, was du willst. Aber wenn du das hier von mir geschriebene schon so ungenau interpretierst, was soll da erst bei deinem Brief bei raus kommen? Rauchzeichen wären da womöglich die bessere Wahl und im Ergebnis auch nicht erfolgversprechender.
 
Du kannst schreiben, was du willst. Aber wenn du das hier von mir geschriebene schon so ungenau interpretierst, was soll da erst bei deinem Brief bei raus kommen? Rauchzeichen wären da womöglich die bessere Wahl und im Ergebnis auch nicht erfolgversprechender.
Hallo Reducal. Ich muss zugeben ich habs jetzt nicht ganz verstanden: es ist egal ob ich den Brief verschicke oder nicht, da passiert am Ende nichts?
Dachte mit dem Brief habe ich wenigstens etwas sicherheit, als Beweis(?), dass ich es versucht habe und so einen Abo beziehungsweise Zahlungen nicht haben möchte?
 
Gestern Abend in der WDR2 Servicezeit ( sicher zu finden in der Mediathek ) wurde das Thema 1&1 mit den Mail-Abos auch besprochen. Dort wurde ebenfalls der Tip gegeben "das ganze aussitzen".
 
Am 30.09.13 kam folgendes Schreiben, diesmal von web.de

trotz mehrmaliger Mahnungen sind Sie der bestehenden Zahlungsverpflichtung aus oben angegebenem Vertrag nicht nachgekommen. Wir konnten bis heute keinen Zahlungseingang feststellen.

Da Sie sich bereits seit über 20 (wohl eher 200 xD) Kalendertagen im Zahlungsverzug befinden, kündigen wir hiermit per sofort Ihren Vertrag gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen...

Das letzte war die ominöse Titulierungsankündigung mit Mahnbescheid bis 22.7.13 ;)
 
Hab aufgrund der hier gelesenen Einträge nur einen Brief geschickt, indem ich klar mache, dass ich keinen Vertrag abgeschlossen habe.

Die haben mir dann im 3 Wochen-Rhythmus Briefe geschickt und heute kam der folgende:


Sehr geehrter X,

Forderung immer noch nicht beglichen, heute von der 1&1-GmbH den Auftrag erhalten, einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Sie bis spätestens xx.xx.2013 zu beantragen.
Zusätzliche Kosten, blablab, wir bedauern, blabla.

MfG






Überweisungsträger angehängt. Werde nicht zahlen.

Als nächstes kommt dann wohl der Mahnbescheid. Den einfach widerrufen??? Mit Angabe von Gründen? Ohne?

Hilfe?!
 
Hallo,
Vorab, habe versucht in dem schon sei geraumer Zeit bestehendem Thread zu Posten jedoch bekomme ich jedesmal einen Fehler, also bitte nach Möglichkeit verschieben, danke:)
Habe auch vor kurzem erfahren, dass ich ein web.de club-Mitglied bin, es ist wohl schon sehr lange her und ich muss ehrlich sagen ich kann auch nicht mit Sicherheit sagen, ob ich etwas angeklickt oder nicht angeklickt habe. Gewollt war aber so eine Mitgliedschaft sicherlich nicht! Ich merkte es erst, als ich einige Rechnungen in meinem Postfach fand. Daraufhin schrieb ich eine Mail um zu erfahren, was denn los sei und es hieß, ich hätte mich angemeldet und muss nun zahlen. Ich habe nich weiter reagiert und nun flatterten kurz hintereinander zwei Mahnungen ein. Mein Account wurde gesperrt und die Sache wird wohl an ein Inkassounternehmen weitergeleitet. Ich habe wirklich aus Zeitmangel nicht alle Beiträge gelesen, bin gerade im Ausland beruflich eingespannt, nur überflogen und habe nun einpaar Fragen.

A) Wie ich den vielen Posts entnommen habe, muss ich eine Mahnung widersprechen?
B) Sollte ein schreiben vom Anwalt oder dem Inkasso Büro kommen auch nur einmal widersprechen?
C) sollte ein Mahnbescheiden vom Gericht kommen, dann muss ich auch diesen widersprechen und abwarten?

Ich konnte jetzt auf die schnelle kein Musterschreiben hier im Forum finden, hat vielleicht jemand einen Link parat :)
 
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Als nächstes kommt dann wohl der Mahnbescheid. Den einfach widerrufen??? Mit Angabe von Gründen? Ohne?
Dem Mahnbescheid wird vom Gericht ein lachsfarbenes Formular für den Widerspruch beigefügt.

Das Mahnverfahren ist ein stark vereinfachtes formalisiertes Gerichtsverfahren um unstrittige Sachverhalte schnell und kostengünstig klären zu können.
Der jeweilige Antragsteller behauptet "bekomme noch Kohle, Beklagtenschurke zahlt nicht", Gericht fragt ohne zu prüfen mittels des Mahnbescheid nach "Stimmt dat?", darauf kann der Antragsgegner ohne Angabe von Gründen sagen "Nöö". Folge: vereinfachtes (Mahn)verfahren beendet, wer jetzt noch Geld will muss halt ganz normal klagen. Wer sich nicht wehrt hat allerdings (nach Vollstreckungsbescheidverfahren) verloren wie in einem "echten" Prozess.
 
Wenn alles "normal" läuft, meldet sich nach den Mahnungen von 1&1 eine Inkassobutze. Zu diesem Zeitpunkt hat sich die ursprüngliche Forderung von 15€ auf wahrscheinlich über 100€ aufgebläht.

Wenn man ein entsprechend dickes Fell hat, melden die sich ein paar Mal, bevor sich dann eine Anwaltskanzlei einschaltet. Die wollen natürlich auch noch etwas vom Kuchen abhaben und recht fix wächst die Forderung auf einen ansehnlichen Betrag von über 200€ an.

Die drohen dann irgendwann mit dem gerichtlichen Mahnverfahren und sind da auch völlig schamlos gleich alles haben zu wollen. Abgesehen davon, dass die im Normalfall nicht einmal das Zustandekommen der ursprünglichen Forderung begründen können, entbehren die einbezogenen Gebühren für´s Inkasso jeder Rechtsgrundlage. Unabhängig davon, ob die Hauptforderung nun zu recht besteht, kann es mit einem Widerspruch für die Opfer ab diesem Zeitpunkt nur billiger werden.

Wer widerspricht, der wird noch einmal mit Post vom Anwalt bedacht. Wie Teleton beschrieben hat: Im Mahnverfahren muss der Anspruch nicht begründet werden - Es wird einfach behauptet, dass er besteht und genauso einfach genügt ein Kreuz, mit dem der Anspruchsgegner das Gegenteil behaupten kann. Warum und wieso? Das interessiert das Mahngericht nicht.

Wahrscheinlich erhält man nach dem Widerspruch noch einmal Post von der Anwaltskanzlei, in der sie sich darüber beschwert, dass man seinen Widerspruch gar nicht begründet hat. Was selbstverständlich schwierig ist, wenn die nicht mit der Sprache rausrücken wollen, worauf sich der vermeintliche Anspruch denn nun begründet. Aber weil es bald weihnachtet, erhält man aus tiefster Nächstenliebe noch ein Vergleichsangebot, dass dann etwa bei der Hälfte der im Mahnbescheid bezifferten Forderung liegt und damit immer noch viel zu hoch und inakzeptabel ist.

Wird auch da nicht drauf reagiert, lebt die ursprüngliche Forderung wieder in vollem Umfang auf. Schreiben die zumindest. Was die dann damit machen? Keine Ahnung...
 
Hallo,
Ich habe bereits an web.de per Einschreiben einen Brief verschickt, den es wohl von der verbraucherzentrale gibt. Darauf hat web.de bisher garnicht reagiert! Ich habe jedoch noch keiner Rechnung und noch keiner Mahnung, bisher gab es zwei, widersprochen! Genügt es, wenn ich einfach der letzten Mahnung widerspreche, oder hätte ich der ersten schon widersprechen müssen? Ich finde leider kein Musterschreiben hier im Forum, ist das richtig, oder habe ich einfach zu wenig gesucht!?

GrüßeGrüße
 
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