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http://www.vzbv.de/12067.htm
Das Landgericht Koblenz erklärte die Werbung der Seite web.de der 1&1 Mail & Media GmbH für unzulässig. Sie hatte nicht deutlich über Vertragsinhalte wie Laufzeit und Preis aufgeklärt.
Versäumnisurteil des Landgerichts Koblenz vom 01.08.2013 – 1 O 55/13