Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

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@ Tigger - das ist auch eine Betrachtungsweise - wenn die tatsächlich den Testzeitraum voll durchziehen und den wirklich erst nach 3 Monaten beenden wäre Deine Rechnung auch plausibel.
 
Hallo,

juhu, web.de zeigte sich kulant und hat mich aus dem Vertrag entlassen und ich muss auch keine Rechnung bezahlen. Die Folgerung daraus ist doch, dass ich die Mahnkosten nicht bezahlen muss, oder?
Begründung war: Uns liegt ihre Zufriedenheit am Herzen, was ein Witz! :D

Erreicht habe ich dies durch den Musterbrief der Verbraucherzentrale und dem Widerspruch der Mahnung!

Das Postfach ist wieder frei, ich muss aber n
 
Wer eine echte Forderung hat verzichtet nicht aus Kulanz aufs Geld sondern klagt. Hier sieht man dass man selber nicht davon überzeugt ist zu gewinnen
 
Mal kurz überlegen....
Mahnungen erfolgen auf nicht gezahlte Rechnungen. Für die Mahnungen werden dann Mahnkosten erhoben.
Wenn keine Reechnung mehr vorhanden, weil Auftrag aus Kulanz storniert, dann kann auch keine Rechnung mehr angemahnt werden.
Wenn etwas nicht mehr angemahnt werden kann, können dafür ja auch keine Kosten mehr anfallen.

Warum ist der Vertrag aus Kulanz storniert worden? Weil du gegen den Vertragsabschluss gegen angegangen bist.
Wenn also was storniert wird, weil du Einspruch erhebst, besteht kein Vertrag, Ergo: Kein Vertrag?, keine Zahlung von irgendwas! ;)
 
Uns liegt ihre Zufriedenheit am Herzen, was ein Witz!
Schön das es noch Firmen gibt denen Kundenzufriedenheit das höchste Gut ist.


Im Ernst, aus irgendeinem Grund bekommst Du bevorzugte Behandlung, Du bist nicht zufällig Journalist, Justizangehöriger, Lokalpolitiker oder sonst ein (leicht zu googelnder) Multiplikator?
 
Hallo, habe letztens auf die Ankündigung eines Mahnbescheids durch das Inkasso BFS reagiert. Habe etwas von Irrtum und Kündigung gelabert. Die schreiben jetzt das ihnen mein Gelaber Wurscht ist und die Forderung ok €102,xx. Ich soll zahlen oder Stellung nehmen. Der Fall liegt bei mir allerdings etwas anders, ich hatte die clubmitgliedschaft schon über ein Jahr geblecht ... Dann gekündigt aber nicht eingesehen noch 12 Monate zu zahlen. Denkt ihr in diesem Fall muss ich wirklich zahlen ?? War ja keine ungewollte Mitgliedschaft und die agb's sind ja eigentlich rechtens mit der Frist von 12 Monaten. Danke schon mal
 
Tja, da gibt es keinen ehrlichen Weg raus. Verträge die gewollt abgeschlossen werden, müssen erfüllt werden.
Werden Kündigungsfristen nicht eingahalten, muss eben der nächste Termin genutzt werden. Das kann dann auch noch ein Jahr länger sein.
Nur weil keine Lust mehr vorhanden, das Geld zu bezahlen, kann man nicht den Vertrag plötzlich für nichtig erklären.
Stell dir vor, du bezahlst für ein Jahr eine Leistung und der Lieferant sagt plötzlich:"OK wir haben zwar einen Vertrag, aber ich habe grade keine Lust mehr, dich zu beliefern." Fändest du das gut? Ne dir wäre es lieber, er würde dir das sagen und bis zum Vertragsende weiterliefern, so das dir Zeit bliebe, jemanden anderes zu suchen.
 
Danke für die Antwort. Ich denke bei vielen anderen mündigen Postern hier ist bei objektiver Betrachtung auch ein Vertrag mit 1&1 zustande gekommen.

Wie sähe die Antwort auf meine Frage ohne moralische Anwandlungen aus ..., können und werden die mir ärger machen? Schufa Eintrag? Gericht? Soweit ich weiter oben lese ist kein Fall bekannt der über einen Mahnbescheid hinausging oder?
 
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Im Ernst, aus irgendeinem Grund bekommst Du bevorzugte Behandlung, Du bist nicht zufällig Journalist, Justizangehöriger, Lokalpolitiker oder sonst ein (leicht zu googelnder) Multiplikator?

Hmm, ich bin ein "Niemand"', nichts was Du oben erwähnst trifft auf mich zu! Ich kenne den genauen Wortlaut nicht werde aber versuchen es hier einzustellen, wenn ich wieder zuhause bin. Vielleicht tun sie würfeln:)
 
Ich denke bei vielen anderen mündigen Postern hier ist bei objektiver Betrachtung auch ein Vertrag mit 1&1 zustande gekommen.

Das ist eben eine Betrachtungsweise des jeweiligen Betrachters.
Die Anbieter betrachten es so, er hat ja den Button geklickt und somit will er den Vertrag und er ist Gültig.

Der User betrachtet es so: Ich habe nur den Button an der Stelle geklickt, der mir immer dort Zugang zu meinem Mailpostfach verschaffte. Das der plötzlich eine Mitgliedschaft auslöste habe ich nicht erkannt, einen Vertrag wollte ich nicht.

Tja, Rechtlich gesehen, muss ein beiderseitiger freier Wille zum Vertragsabschluss vorhanden sein.

Das ist dann beim User nicht gegeben und schon wird jedes Gericht sagen, Vertrag nicht abgeschlossen.
Was glaubst du denn, warum es noch nicht vor Gericht gegangen ist?
Vielleicht weil der Anbieter sich dessen bewusst ist, das ein Gericht so entscheiden könnte?

Aber bei dir? 12 Monate bezahlt und jetzt wünscht du das nicht mehr?
12 Monate warst du damit einverstanden, da wird jedes Gericht sagen: Vertrag mit beidseitigem Willen geschlossen, daher gültig.
Bei dir könnte der Anbieter unbesorgt sein Recht einklagen.
 
Danke , da wirst du vermutlich recht haben.

Die Frage ist nur machen die da einen Unterschied? Und würden die es überhaupt in Erwägung ziehen vor Gericht zu ziehen? Und wenn ja was ist mit den Inkasso-Gebühren? Hauptforderung ist € 25, gesamt ist 102. können die Inkasso gebühren in Höhe von 77€ vor Gericht erstritten werden?

Sorry für die vielen Fragen und danke schon mal für eure Einschätzung.
 
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können die Inkasso gebühren in Höhe von 77€ vor Gericht erstritten werden?
Das ist die Art Fragen, die Juristen lieben: Vor Gericht erhältst Du ein Urteil. Ob das richtig ist oder gängigem Recht entspricht, steht auf einem anderen Blatt.

Ich kann Dir sagen, wie das in (m)einem konkreten Fall ausgeschaut hat. Die hohen Gebühren sollen ja Druck erzeugen und die Betroffenen verunsichern.
Zum Schluss wollte eine Anwaltskanzlei über 200€ von mir haben und hatte auch einen Mahnbescheid veranlasst. Nachdem ich dem widersprochen hatte, kam noch ein böses Schreiben mit einem letzten Vergleichsangebot, in dem sie anmahnten, dass eine Begründung für meinen Widerspruch nicht zu erkennen war.

Daraufhin habe ich da angerufen und mit denen noch ein nettes Telefonat geführt: Sinngemäß sind wir so verblieben, dass ich eine Begründung liefere, sobald die ihrer primären Beweislast nachkommen. Gebetsmühlenartiges bloßes Behaupten eines Vertrages taugt vor Gericht im Normalfall nicht als Beweis.

Weil ich auf das Vergleichsangebot nicht eingegangen bin, lebt die Forderung in vollem Umfang wieder auf. Zumindest hat man mir das geschrieben. Und 1&1 hat mir eine Kündigung für das Postfach geschickt.

Seitdem ist Funkstille...
 
Die Frage ist nur machen die da einen Unterschied? Und würden die es überhaupt in Erwägung ziehen vor Gericht zu ziehen? Und wenn ja was ist mit den Inkasso-Gebühren? Hauptforderung ist € 25, gesamt ist 102. können die Inkasso gebühren in Höhe von 77€ vor Gericht erstritten werden?

Es gab genug Anbieter irgendwelcher "Verträge" die sich solche eindeutigen Sachlagen zu nutze machten, weil damit ein Urteil erstritten werden kann, welches Aussagt, "der Vertrag ist gültig"

Mit dem Urteil wird dann Druck bei denen erzeugt, wo die Sachlage nicht so klar ist und dann wird behauptet: "gerichtsurteil sagt Vertrag ist gültig" zahle oder wir klagen auch gegen dich und dann wird es noch teurer und du bist danach bettelarm.

Ob und wie weit in deinem Fall gegangen wird, kann nur das Inkassounternehmen bzw. Vertragsinhaber sagen.
Vorstellbar ist es und dann musst du zahlen und das mehr als jetzt zu zahlen wäre...

Aber das ist dein Risiko und keiner hier kann dir das nehmen oder was empfehlen.
 
Wenn ich es richtig verstehe, stellt felx.scottsnyder nicht die Hauptforderung, aber die Inkassogebühren in Frage. Es bestünde die Möglichkeit, auf die Hauptforderung zu zahlen und die Inkassogebühren zu bestreiten. Bei der Höhe würde ich auch vermuten, dass ein Rechtsanwalt nach RVG billiger käme - Ich weiß aber nicht, wie weit die Korrespondenz bei Dir gediehen ist.
 
@hdus
der anfängliche Zusammenhang ist aber etwas anders formuliert...
ich hatte die clubmitgliedschaft schon über ein Jahr geblecht ... Dann gekündigt aber nicht eingesehen noch 12 Monate zu zahlen. Denkt ihr in diesem Fall muss ich wirklich zahlen ?? War ja keine ungewollte Mitgliedschaft und die agb's sind ja eigentlich rechtens mit der Frist von 12 Monaten

Hier könnte man evtl noch über die Höhe der Inkassogeb. streiten, aber nicht ums komplette verzichten...
 
Nein, bezahlt hatte ich nie etwas für das Postfach. Ich hatte 1&1 auch bereits mit der ersten Rechnung darüber aufgeklärt, dass kein kostenpflichtiger Vertrag zwischen uns besteht.

Insofern schaut das bei Dir schon etwas anders aus: Deinen Beiträgen nach hast Du die Hauptforderung ja anerkannt. Aber mit dem auffälligen Missverhältnis zwischen den 25€ Hauptforderung und den Inkassogebühren täte ich mich schwer. Bei mir waren die auch sehr kreativ und überzogen.

Der Gläubiger hat eine Schadensminderungspflicht und wenn es ihn billiger käme, einen Anwalt zu beauftragen, dann kann er den Schuldner kaum auf überzogene Inkassogebühren in Anspruch nehmen.
 
Bei mir landete diese woche auch eine Mail von Web.de das ich eine angebliche clubmitgliedschaft abgeschlossen hätte und 4x 15€ zahlen soll. Als ich dann mit einen Schreiben vom Verbraucherschutzamt zwecks arglistiger täuschung mit ihnen kontakt aufgenommen habe ( den ich per Einwurf'/ einschreiben und per fax geschickt hab) kam von ihnen die Antwort das sie die schuld von sich weißen. Laut denen hätten sie mich ausführlich auf die kosten hingewiesen auch durch einen Button wo Kaufen draufsteht mit dem ich dann automatisch die AGB´s angenommen hätte. Also mir ist das ganze recht schleierhaft hätte laut denen hätte ich anfang Juli eine 5 monatige testmitgliedschaft mit automatischer verlängerung in ein Jahres abo, wobei ich mich nicht erinnern könnte je auf ein kauf button geklickt zu haben :/
 
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