Wenn alles "normal" läuft, meldet sich nach den Mahnungen von 1&1 eine Inkassobutze. Zu diesem Zeitpunkt hat sich die ursprüngliche Forderung von 15€ auf wahrscheinlich über 100€ aufgebläht.
Wenn man ein entsprechend dickes Fell hat, melden die sich ein paar Mal, bevor sich dann eine Anwaltskanzlei einschaltet. Die wollen natürlich auch noch etwas vom Kuchen abhaben und recht fix wächst die Forderung auf einen ansehnlichen Betrag von über 200€ an.
Die drohen dann irgendwann mit dem gerichtlichen Mahnverfahren und sind da auch völlig schamlos gleich alles haben zu wollen. Abgesehen davon, dass die im Normalfall nicht einmal das Zustandekommen der ursprünglichen Forderung begründen können, entbehren die einbezogenen Gebühren für´s Inkasso jeder Rechtsgrundlage. Unabhängig davon, ob die Hauptforderung nun zu recht besteht, kann es mit einem Widerspruch für die Opfer ab diesem Zeitpunkt nur billiger werden.
Wer widerspricht, der wird noch einmal mit Post vom Anwalt bedacht. Wie Teleton beschrieben hat: Im Mahnverfahren muss der Anspruch nicht begründet werden - Es wird einfach behauptet, dass er besteht und genauso einfach genügt ein Kreuz, mit dem der Anspruchsgegner das Gegenteil behaupten kann. Warum und wieso? Das interessiert das Mahngericht nicht.
Wahrscheinlich erhält man nach dem Widerspruch noch einmal Post von der Anwaltskanzlei, in der sie sich darüber beschwert, dass man seinen Widerspruch gar nicht begründet hat. Was selbstverständlich schwierig ist, wenn die nicht mit der Sprache rausrücken wollen, worauf sich der vermeintliche Anspruch denn nun begründet. Aber weil es bald weihnachtet, erhält man aus tiefster Nächstenliebe noch ein Vergleichsangebot, dass dann etwa bei der Hälfte der im Mahnbescheid bezifferten Forderung liegt und damit immer noch viel zu hoch und inakzeptabel ist.
Wird auch da nicht drauf reagiert, lebt die ursprüngliche Forderung wieder in vollem Umfang auf. Schreiben die zumindest. Was die dann damit machen? Keine Ahnung...