Talkline und die Knoedel Holding

Hi anna,
hier eine ungefähre Zusammenfassung des dritten Teils der mir von der StA gesendeten Briefes.
Offensichtlich ging die beschuldigte Firma davon aus, das Sie von der Fa. Knoedel eine Gutschrift in Höhe von 25,00 EUR erhalten haben. Somit wäre der Anspruch auf Rückzahlung begründet und ein strafbares Verhalten der beschuldigten Unternehmen nicht gegeben.
Ich möchte in meinem Schreiben an die StA noch darauf hinweisen, dass - obwohl ich mehrfach schriftlich auf eine Erstattung verzichtet habe - die Fa. Talkline die von mir geforderten Gebühren durch das Einschalten von Inkasso und RA auf mittlerweile das DREIFACHE erhöht hat.
:motz:
Durch den Versuch, mir eine Gutschrift über 25 Eumels zu verpassen, um diese dann an besagte Fa. T. aus K. wieder abzutreten, haben sich diese Herren - meiner Ansicht nach - der versuchten Geldwäsche schuldig gemacht.
:fg2: :scherzkeks:
PS. ein passendes Stichwort für die Suche würde mir schon helfen. Hab zur Zeit keinen Plan.
 
Das Abtrennen der Verfahren kann natürlich unterschiedliche Gründe haben, die sicher nur der bearbeitende StA erklären kann. Ich gehe mal davon aus, dass sich so leichter die unterschiedlichen Einstellungsverfügungungen begründen lassen.
Dass gegen die Dänen weiter ermittelt wird, da denen die Tat ja eigentlich nachgewiesen sein sollte, ist klar. Doch der Tatbestand der Geldwäsche hat gewisse Merkmale, die erfüllt sein müssen, damit das Verfahren seinen Lauf nimmt. Man kann davon ausgehen, dass weder die TL und schon garnicht die DTAG von der rechtswidrigen Tat der Knödels Kenntnis hatten und somit fällt das wichtigste Tatbestandsmerkmal schon aus. Außerdem dürfte es an der Bereicherungsabsicht der Verantwortlichen bei TL und DTAG fehlen sowie an überhaupt einem Verantwortlichen, der die mißbräuchliche Dialeranwendung der Knödels kannte und über sein Unternehmen gedeckt und weiter vertrieben hat. Der Anscheinsbeweis wird hier insbesonders zu Gunsten der TL ausgelegt, da die sich nachweislich von ihrem dänischen Kunden (ich nehme an, nicht einvernehmlich) getrennt haben.
Dass die Kosten in die Höhe geschnellt sind, interessiert eigentlich nur in einem zivilen Verfahren - die StA wird hier den Begründungen der Verantwortlichen (vorallem bei TL) folgen und schließlich die Angelegenheit auf den zivilen Rechtsweg verweisen.

***Ende der persönlichen Spekulationen!***
 
@ Anna

Einspruch, Euer Ehren bei Geldwäsche ist der subjektive Tatbestand etwas anders gestrickt. Blick ins Gesetz erhöht die Rechtskenntnis: http://dejure.org/gesetze/StGB/261.html insbesondere Absatz 5.

Auf die Einlassung eines Providers, er habe überhaupt keinerlei Ahnung oder gar Kenntnis vom Dialer und ihren Möglichkeiten gehabt, kann es in einen Gerichtssaal eigentlich nur tosendes Gelächter geben.

Beim "normalen" Vorsatz gebe ich Dir Recht, bei Leichtfertigkeit nicht.

Übrigens habe ich in meinen Schreiben immer auf Geldwäsche hingewiesen, damit der der weitermacht, möglicherweise sogar vorsätzlich handelt. Schnapp sagte die Falle zur toten Maus.
 
Wer kann mir den bei der Schadensminderungspflicht noch ein wenig auf die Sprünge helfen.
Ich kann den Thread einfach nicht finden in dem ich etwas darüber gelesen habe. ? :lupe:
 
@ Der Jurist
...mein voreheriges Posting war nur mal eben so eine Geistesswingerei - natürlich gibt es klare Vorschriften, die mir nicht ganz unbekannt sind. Doch die Qualität der meisten StA´s scheint an deren aufgebürdeten Quantität zu scheitern - dem entgegen stehen halbherzige Argumentationen der Provider und Reseller, die hieb- und nahezu stichfest ausgearbeitet worden sind. Ein Problem sehe ich insbesondere bei der tätigen Reue, da man sich ja von den Übeltätern im "noch letzten Moment" getrennt hatte. Gerade bei der Knödelei kann ich nur jedem Geschädigten raten, es bis zum bitteren Ende durchzufecheten und sich der Postings und Informationen aus dem hiesigen Forum anzunehmen.
 
Hallo Leute,
der hier von so manchen geschmähte, von mir jedoch geschätzte Comedian konnte mir im Forum Teltarif weiterhelfen.
Somit wird mein Schreiben an die Staatsanwaltschaft die folgende sinngemäße Textpassage enthalten:
Code:
Ein offensichtlicher Einspruch liegt seit dem 02.03.03 bei Fa. Talkline vor. Es wurde und wird weiterhin versucht diese nicht berechtigte Forderung bei mir durchzusetzen. Es ist noch zu erwähnen, dass trotz bekanntem Einspruch ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet wurde, obwohl für Fa. Talkline die Verpflichtung zur Schadensminimierung bestand und weiterhin besteht.
Der Palandt schreibt für diesen Fall: (Palandt-Heinrichs, § 286 Rz. 9)
"Wer die Bereitschaft von fast 100000 RA zum Inkasso nicht nutzt und sich für das teuere Angebot der Inkassoinstitute entscheidet, muss die entstehenden Mehrkosten selbst tragen. Kommt es anschließend zum Prozess, können Inkassokosten idR. nicht beansprucht werden, da der Gläubiger zur Schadensminimierung den RA hätte sogleich beauftragen können (...) Eine Ersatzpflicht besteht insbesondere dann nicht, wenn der Schuldner erkennbar zahlungsunwillig oder -unfähig ist und daher voraussehbar ist, dass er später doch einen Rechtsanwalt beauftragen muss (...) Sie kann AUSNAHMSWEISE gegeben sein, wenn der Gläubiger aus besonderen Gründen darauf vertrauen durfte, dass der Schuldner ohne gerichtliche Hilfe leisten werde."
Um den Druck auf mich weiter aufzubauen,  dient Somit das Einschalten eines Inkassounternehmen in meinem Fall nur zur Verursachung neuer Kosten. Das dies geschieht, kann dem beigefügten Schreiben der RA. (...) & Kollegen entnommen werden. Dort ist in der Kostenaufstellung das Inkasso aufgeführt. Jetzt werden schon 72,72 € in Rechnung gestellt. Und das obwohl kein Vertrag zustande gekommen ist und keinerlei Geschäftsbeziehungen zu Fa. Talkline bestanden oder bestehen. Ebenso wurde mir bis Heute die Vorlage einer Aktivlegitimation von ALLEN Beteiligten verweigert.

Mein Fazit: „Hatte ich gleich der unberechtigten Forderung nachgegeben, währe es mit 25€ viel billiger gewesen.“

Bitte bewerten. :D :lol:
 
Schadensminderungspflicht Auslegung des § 254BGB

Rechenknecht schrieb:
Wer kann mir den bei der Schadensminderungspflicht noch ein wenig auf die Sprünge helfen.
Ich kann den Thread einfach nicht finden in dem ich etwas darüber gelesen habe. ? :lupe:

Hi rechenknecht,
Du wirst den Tread von mir über die Schadensminderungspflicht suchen?
Comedian hat Dir den wichtigsten Extrakt zusammengestellt, den Du zu Deiner Argumentation brauchst.
Da andere sicher auch noch daran interessiert sind
hier eine Diplomarbeit eines Jurastudenten

http://193.23.168.59/Diplomarbeiten/FB6/Diplom/i_t3_4-7.htm

Ich weis nicht warum zwischen /i_t3_4-7.htm im Thread kein Unterstrich zu sehen ist bei mir funkt der Aufruf. Der Thread muß an den Stellen Unterstr. haben. Gunnar

Für mich schade, daß Comedian hier nicht mehr postet.
Schönen Sonntagmorgen.

Gunnar[/quote]
 
Hallo @all.
Es ist mal wieder Wochenende. :roll: Die Post hat mir gestern die Antwort der (...) und Frauen auf mein knappes Schreiben v. 15.09. gebracht.
Diesem Schreiben lag eine von Intrum Justitia unterschriebene Vollmacht bei. Sie Lautet sinngemäß wie folgt:
(...) + Kollegen D.K. Rechtsanwältin, Adresse wird hiermit in Sachen Talkline GmbH ./. Rechenknecht Vollmacht erteilt zur ....
Darmstadt, 08.09.03 Unterschrift
Interessant hierbei ist, dass das Datum dem Datum im 1. Schreiben entspricht, ich jedoch erst 4 Tage nach Erhalt des selben meine Anfrage bezügliche der Legitimation gefaxt habe. Lol Muss wohl beim Eintüten vergessen worden sein. Lol
Der Nachweis dass Talkline irgendeine Forderung an Intrum abgetreten hat oder in deren Namen eintreiben darf fehlt mir bis dato auch noch. Somit ist die Beweiskette noch immer nicht erfüllt. :argue:
Sarkasmus an. Hiermit trete ich die nicht bestehende Forderung gegen Talkline aus einen nicht erteilten Auftrages von denselben an Urmel aus dem Eis ab. Sarkasmus aus.

Außerdem gibt es eine neue Forderungsaufstellung nach dem Motto: DU WAGST ES ZU ANTWORTEN? NIMM DIES.
Datum/Bemerkung/Umsatz
14.02.03/Providerforderung /25.00
16.05.03/Gläubigerspesen/2.50
14.07.03/1 Mahnung:
Porti/0.55
Honorar IKU/14.38
29.07 03/ CHAT 0190-er Nummer/0.55
07 .08.03/2. Einwand Talkline-d/0.55
08.09.03/Anwaltsmahnung:
Honorar RA/16.88
RA-Auslagen/2.53
18.09.03/Abfrage Negativmerkma/0.85
Basis+5% aus 25.00/0.89
v. 30.03.03-14.10.03
KontoFK. 07/03-10/03 /12.00

Aktuelle Gesamtforderung per 14.10.03: 76.68 EUR

Besonders die hervorgehobenen Punkte sind es Wert nachgefragt zu werden.
Da will doch einer auf meine Kosten mit dubiosen 0190-Nummern verkehren! Und das ohne einen Nachweis! Ohne mich. :argl:
Außerdem fangen sie jetzt an meine Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen und zu gefährden.
Diese Forderung kann sich Frau D.K. in den Teil schieben nach dem der Ortsname ihres Kanzleisitz benannt wurde.
Na da wird sich die Staatsanwaltschaft freuen ein neues Schreiben von mir zu erhalten, da belegt, dass hier massiv bedroht wird.
 
So. Hier jetzt meine Antwort an die allseits beliebten RA Beilfrau aus D.

Code:
Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für das Zusenden der Vollmacht Ihres Mandanten (Fa. Intrum). Da diese das gleiche Datum trägt wie Ihr erstes an mich gerichtete Schreiben, ist es wohl versäumt worden diese gleich beim ersten Mal mit einzutüten. Die mir von Ihnen ausgestellte "Vollmacht", die zugleich durch Abtretung der Forderung Ihrer Berechtigung begründen soll, genügt den Formerfordernissen des § 410 BGB nicht und wird hiermit ausdrücklich gerügt.

Damit haben wir ja die erste Hürde fast genommen und wir können uns jetzt mit dem weiteren Inhalt Ihres Schreibens auseinandersetzen. 

In diesem Ihren neuerlich an mich gerichteten Schreiben ist die Rede von einer überfälligen Forderung der Fa. TALKLINE GmbH & Co. KG (Fa. Talkline). Leider wird nicht darauf eingegangen gegen wen sich diese Forderung richtet. 

Es ist ja sehr nett von Ihnen mich darüber zu unterrichten, dass Talkline eine Forderung hat, aber ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass ich keine Geschäftbeziehungen oder anderwärtige Verbindungen mit Fa. Talkline unterhalte. 

Des weiteren muss ich Ihren Betreff rügen, indem es gegenständlich nicht um eine überfällige Forderung, sonder allenfalls um den verzweifelten Versuch Ihrerseits geht, eine Forderung fällig zu stellen. 

Sie gehen davon aus, dass damit alle Unklarheiten beseitigt sind - da irren Sie. Ich muss dem leider widersprechen. 

Ich wiederum gehe davon aus, dass Sie von Ihrem Mandanten den zu diesem Vorgang passenden Schriftverkehr erhalten haben.

Bereits in meinem ersten Schreiben zu diesem Vorgang v. März 03 wurde die Rechtmäßigkeit der erhoben Verbindungsgebühren von mir bestritten. Besonders deutlich wurde dies in meinem Schreiben v. Mai 03 an Fa. Knoedel, dem Verursacher der Verbindung, welches von mir an Talkline als Durchschrift parallel per Fax. versandt wurde.

Zitat: 
"Im Januar 03 soll für 13 Sekunden eine von mir autorisierte Verbindung zu der oben genannten Telefonnummer zu Stande gekommen sein.
Dem wird hiermit widersprochen.
Ich zeige Ihnen hiermit an, dass ich mit Ihnen keinerlei Geschäftsbeziehungen unterhalte. Die durch Ihr Unternehmen vorgetragene Verbindung ist nicht mit meinem Einverständnis zustande gekommen. Ein unautorisierter Dialer hat diese Verbindung aufgebaut. Die Beweise hierfür sind von mir auf Diskette gesichert.
An der kurzen Zeitdauer von 13 Sekunden ist ersichtlich, dass sofort nach dem Bemerken der Verbindung diese unterbrochen wurde. Somit liegt hier durch Sie eine arglistige Täuschung vor, da nie ein Vertrag geschlossen wurde und ich auch nie wissentlich meine Zustimmung zur Nutzung des Dialers gegeben habe. Es ist von einem sittenwidrigen, wucherischen und daher nichtigen Rechtsgeschäft auszugehen, da das Entgelt für die Einwahl über 6 Euro pro Minute liegt. Es wurden mir keine Einwahltarife des Mehrwertdiensteanbieters deutlich gemacht, wie es eigentlich gemäß dem Verhaltenskodex des Verbandes 'Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V.' vorgeschrieben wird. 
Schildern Sie mir bitte, was Sie anbieten oder bestätigen Sie mir und Fa. TALKLINE bis Ende Mai.2003, dass Sie keine Leistung erbracht haben und die Talkline- Forderung somit gegenstandlos ist."


Als Antwort auf dieses Schreiben erhielt ich von Fa. Knoedel die indirekte Bestätigung, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. 
 
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf mein Schreiben v. Juli 03 an Ihren Mandanten, in dem wird die Abtretungsurkunde der Fa. Knoedel an die Fa. Talkline und ebenso die Abtretungsurkunde Fa. Talkline an Fa. Intrum angefordert. Beide Abtretungsurkunden wurden mir bis dato immer noch nicht vorgelegt. Bis zur Vorlage dieser Originalabtretungsurkunden der Fa. Knoedel an Fa. Talkline und Fa. Talkline an Fa. Intrum stünde mir das Leistungsverweigerungsrecht des § 410 (1) BGB zu. Dieses Recht nehme ich auch solange in Anspruch, bis geklärt ist, wer der angebliche Zessionar ist, unabhängig davon, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.

Die mir von Ihrem Mandanten ausgehändigte Fotokopie eines Zertifikats der Fa. Talkline, indem das Qualitätsmanagement bescheinigt wird, ist in diesem Zusammenhang nicht hilfreich und ausreichend. Diese bewusste Irreführung muss hier von mir ebenso ausdrücklich gerügt werden.

Der diesem Schreiben ebenso beiliegenden Einzelverbindungsübersicht (EVÜ) kann nur entnommen werden, dass für 13 Sekunden eine Verbindung zwischen Telefonnummer A und B bestanden hat, nicht jedoch, welche Dienstleistung in diesem Zeitraum erbracht wurde. Bitte spezifizieren Sie diese.

Nun zu Ihrer Forderungsaufstellung. 
Ihr Mitwirken bei dem Versuch eine nicht bestehende Forderung einzufordern sehe ich als Beihilfe zur Geldwäsche und des Betruges an und werden meine bereits getätigte Anzeige auf Sie ausweiten. Siehe hierzu auch mein Schreiben v. Juli 03 an Ihre Mandantin.

Wie bereits oben dargelegt, ist seit Februar die Forderung der Fa. Talkline bestritten. Somit gilt §§410 (1). 
Ohne Anerkenntnis Ihrer Forderungsaufstellung sind trotzdem einige Posten unklar.
Der von Ihnen und Ihrem Mandanten aufgeführte Posten CHAT – 0190-er Nummer – bedarf einer Erklärung. Bitte erläutern Sie mir den Zweck dieses Eintrags.

Der unter „KontoFK“ aufgeführte Posten bedarf ebenso einer Erläuterung. Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie das in Ihrem Schreiben genannte Konto Nr. XX XX XX XXX bei der Commerzbank Frankfurt/Main BLZ. 500 400 00 als Treuhandkonto für Ihre vermeintliche Forderung an mich eröffnet haben. Benennen mir bitte in diesem Zusammenhang, die Person, die für dieses Konto bevollmächtigt ist.
Aus der Aufstellung ist jedoch zu entnehmen, dass Sie eine „Abfrage Negativmerkma“ an Dritte (?) gestellt haben. Geben Sie mir Auskunft, gegenüber wem Sie sich berühmt haben, eine Forderung gegenüber mir zu haben.
Ich fordere Sie unter Berufung auf das Datenschutzgesetz ausdrücklich auf, keinerlei weitere Auskünfte an Dritte zu erteilen, die diese vermeintliche Forderung betreffen.  
Bei Zuwiderhandlung werde ich auch in diesem Punkte strafrechtlich gegen Sie vorgehen.

Ihre mir gesetzte Frist werde ich verstreichen lassen, da ich weiteren Anstrengungen Ihrerseits mit froher Erwartung entgegensehe.
Ich weise im übrigen darauf hin, dass selbstverständlich auch gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt werden wird. 

Die Beantwortung meiner hier nochmals aufgeworfenen Fragen und die Zusendung der offenen Abtretungserklärungen erwarte ich bis zum 24.10.03. 
Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, gehe ich von einem Forderungsverzicht durch Sie und Ihre Mandanten aus. Meine mit der Beantwortung Ihrer Schreiben benötigte Zeit wird dann in Bälde, wie bereits angekündigt, in Rechnung gestellt.

Mit freundlichem Gruß

Rechenknecht

(Per Fax, deshalb ohne eigene Unterschrift)

Könnte ja mal jemand kommentieren.
0:)
 
Rechenknecht schrieb:
.... Ihr Mitwirken bei dem Versuch eine nicht bestehende Forderung einzufordern n und werden meine bereits getätigte Anzeige auf Sie ausweiten. Siehe hierzu auch mein Schreiben v. Juli 03 an Ihre Mandantin.


Besser: ... sehe ich als Geldwäsche und Beihilfe zum Betrug an ...


sascha schrieb:
Rechenkenecht schrieb:
Meine mit der Beantwortung Ihrer Schreiben benötigte Zeit wird dann in Bälde, wie bereits angekündigt, in Rechnung gestellt.

Dürfen das nur Rechtsanwälte? Und wenn nein, welchen Stundensatz dürfen Privatpersonen ansetzen?


Leider ja, nur Rechtsanwälte :bigcry: :bigcry: :bigcry: :bigcry:

Allerdings die Rache des Frisörs: Peinlich genau Porto, Papierkosten usw. aufschreiben, weil das bei gewonnem Rechtsstreit geltend gemacht werden kann, ebenso wie wie das Ticket für den Bus zum Gericht und den Stundenausfall analog Zeugenentschädigung.
 
Der Jurist schrieb:
Leider ja, nur Rechtsanwälte :bigcry: :bigcry: :bigcry: :bigcry:

Allerdings die Rache des Frisörs: Peinlich genau Porto, Papierkosten usw. aufschreiben, weil das bei gewonnem Rechtsstreit geltend gemacht werden kann, ebenso wie wie das Ticket für den Bus zum Gericht und den Stundenausfall analog Zeugenentschädigung.

Zählen die anderen Freiberufler den gar nicht?
:motz:
 
Anonymous schrieb:
Der Jurist schrieb:
Leider ja, nur Rechtsanwälte :bigcry: :bigcry: :bigcry: :bigcry:

Allerdings die Rache des Frisörs: Peinlich genau Porto, Papierkosten usw. aufschreiben, weil das bei gewonnem Rechtsstreit geltend gemacht werden kann, ebenso wie wie das Ticket für den Bus zum Gericht und den Stundenausfall analog Zeugenentschädigung.

Zählen die anderen Freiberufler den gar nicht?
:motz:

Doch, schon. Aber nicht für die Stundenabrechnung von Rechtsverfolgungstätigkeiten, die nämlich gerade den RAen vorbehalten sind. Die anderen Freiberufler erhalten halt ihre Stunden für Zahnbearbeitung, Planerstellung, Steuerprüfungen oder so was - und wir RAe für das Verfassen von Rechtsschriften.
Wenn dir deine Freiberuflerzeit zu teuer ist: Nimm dir einen Anwalt! Nach deiner lesart müsste der ja günstiger sein ...
 
Hallo alle miteinander und speziell alle Knoedel-„Freunde“
8)
Es ist ein Fax von Talkline bei mir eingegangen. Im Großen und Ganzen scheinen dort die Verantwortlichen kalte Füße bekommen zu haben. Schade. Ich wollte doch auch mal wieder prozessieren. :holy:
Weder die Talkline GmbH & Co. KG noch deren Geschäftsführung und Mitarbeiter haben Interesse an der Durchsetzung einer Forderung hinsichtlich derer Ihnen bereits eine Rückzahlung des in Rede stehenden Betrages zugesagt wurde.

Wir haben den Vorgang zwischenzeitlich in unseren Systemen gestoppt und verzichten ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht auf die gegen sie im Zusammenhang hiermit erhobenen
Ansprüche. Darüber hinaus haben wir die Firma Intrum Justitia GmbH und die
Rechtsanwalts (...) & Kollegen entsprechend informiert.
:splat:
Aber ich habe ja noch meine Gegenforderung. :unbekannt:
 
Ich staune!

@alle
Ja, ja, ich lese auch noch mit! Aber ich traue meinen Augen nicht! Habe erst Ende Okt. wieder an Axmännchen geschrieben, dass ich eine Original-Abtretungserklärung haben will, nachdem sie mir mit Konsequenzen gedroht haben, sollte ich bis 01.11. nicht gezahlt haben. (Formschreiben, kennen sicher alle Betroffenen). Danach wollte ich ihnen kundtun, dass ich von einem Urteil Kenntnis habe:

http://www.internetrecht-rostock.de/intrum-justitia-dialer.htm

Das Amtsgericht Kitzingen hat nunmehr mit Urteil vom 11.09.2003
(Aktenzeichen: 1 C 198/03) entschieden, dass eine sogenannte
Aktivlegitimation von Intrum Justitia Inkasso (für Talkline Inkasso) nicht
besteht. Die Abtretungsvereinbarung ist nach Ansicht des Amtsgerichtes nicht...


Und ganz nebenbei: Die RA Seiler (wg. T-Com-Forderung 11,83 netto) habe seit Ende Mai nichts mehr von sich gegeben.
 
Schwesterlein schrieb:
@alle
Ja, ja, ich lese auch noch mit! Aber ich traue meinen Augen nicht! Habe erst Ende Okt. wieder an Axmännchen geschrieben, dass ich eine Original-Abtretungserklärung haben will, nachdem sie mir mit Konsequenzen gedroht haben, sollte ich bis 01.11. nicht gezahlt haben. (Formschreiben, kennen sicher alle Betroffenen). Danach wollte ich ihnen kundtun, dass ich von einem Urteil Kenntnis habe:

http://www.internetrecht-rostock.de/intrum-justitia-dialer.htm

Das Amtsgericht Kitzingen hat nunmehr mit Urteil vom 11.09.2003
(Aktenzeichen: 1 C 198/03) entschieden, dass eine sogenannte
Aktivlegitimation von Intrum Justitia Inkasso (für Talkline Inkasso) nicht
besteht. Die Abtretungsvereinbarung ist nach Ansicht des Amtsgerichtes nicht...


Und ganz nebenbei: Die RA Seiler (wg. T-Com-Forderung 11,83 netto) habe seit Ende Mai nichts mehr von sich gegeben.

Hallo Schwesterlein.

Das ist genau die Vorgehensweise der ich folgen wollte.

Die Abtretungsvereinbarung ist nach Ansicht des Amtsgerichtes nicht wirksam, da einzelne Forderungen von der Abtretungsvereinbarung nicht erfasst sind.

Es kann einfach keine „globale“ Abtretung geben.

Ich hatte die Inkassofraktion aufgefordert mir ihre Legitimation zukommen zu lassen, oder rechtsverbindlich auf die Forderung zu verzichten. Dies ist noch nicht geschehen, folglich wird die Daumenschraube weiter angezogen. Schließlich hatte ich Kosten und entgangene Gewinne.
Brock hat das in seinem Schreiben schon richtig formuliert.
 
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