Talkline und die Knoedel Holding

:bussi:
Nein, natürlich nicht. Stundensatzhonorierung ist viel lukrativer ...

Zur anwaltlichen Versicherung:

Diese kann nur von Berufsträgern abgegeben werden und wirkt als Mittel der Glaubhaftmachung.

Das LG im düsselDORF hat sogar mal geurteilt:
LG düsselDORF schrieb:
Die Glaubhaftmachung ist ihr nach Ansicht der Kammer gelungen, weil die eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers der Antragsgegnerin nicht die anwaltliche Versicherung des Antragstellervertreters zu entkräftigen vermag.
http://www.netlaw.de/urteile/lgd_32.htm

Wir sind nämlich "freiberuflich tätige, unabhängige Organe der Rechtspflege und somit der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten" (§§ 1-3 BRAO). Darauf haben wir sogar einen Eid geschworen.

Und eben darum glaubt man uns "mehr", wenn wir anwaltlich versichern. Das ist vom Beweiswert grundsätzlich so ähnlich wie eine eidesstattliche Versicherung eines "Normalmenschen" - allerdings ohne ausdrückliche Strafbarkeit wegen Meineids, wenn's falsch ist.

Und genau letzteres ist in Darmstadt auch bekannt.
 
KatzenHai schrieb:
Wir sind nämlich "freiberuflich tätige, unabhängige Organe der Rechtspflege und somit der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten" (§§ 1-3 BRAO). Darauf haben wir sogar einen Eid geschworen.

Und eben darum glaubt man uns "mehr", wenn wir anwaltlich versichern. Das ist vom Beweiswert grundsätzlich so ähnlich wie eine eidesstattliche Versicherung eines "Normalmenschen" - allerdings ohne ausdrückliche Strafbarkeit wegen Meineids, wenn's falsch ist.

Und genau letzteres ist in Darmstadt auch bekannt.
Alle Menschen sind gleich, nur manche sind gleicher?! Ein Anwalt darf also ungestraft (strafrechtlich) Meineid ablegen? Wie schauts mit der Anwaltskammer aus, darf er sich dann noch langfristig Anwalt nennen?

Ein sich wundernder TSCoreNinja
 
Beschwerde an Anwaltskammer

@KatzenHai, @alle

Was haltet Ihr davon, kann ich das so schreiben? Wenn ja, dann hoffe ich, zahlreiche Nachahmer/innen zu finden. Schließlich können wir davon ausgehen, dass mir die (...) nicht ein ganz exclusives Brieflein geschrieben haben.

Rechtsanwaltskammer-
Bescherdestelle-
Bockenheimer Anlage 36

60322 Frankfurt/Main


Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage übersende ich Ihnen in Kopie ein Schreiben vom 26.01.2004 der RAe (...) & Kollegen, worin mir versichert wird, dass eine ordnungsgemäße Abtretung einer Forderung durch Intrum Justitia erfolgt ist.

Aus meinem Fax an die RAe vom 15.12.2003 können Sie entnehmen, dass ich die Aushändigung von Originalabtretungsurkunden gefordert habe, wie es in zahlreichen Urteilen Gegenstand war und der gängigen Rechtsauffassung entspricht.
s. OLG Köln vom 20.09.1999, Az 16 U 25/99 und AG Kitzingen vom 11.09.2003, Az 1 C 198/03.

Vielmehr wurde durch die RAe (...) & Kollegen im November ein Mahnbescheid erwirkt, ohne die Rechtmäßigkeit der Forderungsabtretung jemals nachgewiesen zu haben.

Bitte teilen Sie mir mit, ob es gängige Praxis ist, vermutlich gewerbsmäßig in beträchtlichem Umfang Forderungen einzutreiben, ohne eine entsprechende Legitimation vorweisen zu können bzw. wollen.


Mit freundlichen Grüßen

Im Anschluß werde ich die (...) dann natürlich von meiner Beschwerde in Kenntnis setzen, damit da was vorangeht.
"anna" ich zähle auf Dich!

Herzliche Grüße

Schwesterlein
 
Beschwerde

@alle

Nachdem ich meinen Brief an die Anwaltskammer noch ein bisschen "poliert" habe, fiel mir ein, dass es auch nicht schadet, eine Kopie des Knoedel-Mails zum erklärten Forderungsverzicht beizulegen.

(Die (...) müssen sich mit einem Fax zufrieden geben. Das reicht für die allemal.) :argl:

Harren wir also der Dinge, die da kommen - oder auch nicht!

@anna
Lade Dich nach der Verhandlung auch auf´ne Brotzeit ein. Ehrenwort!
 
TSCoreNinja schrieb:
Alle Menschen sind gleich, nur manche sind gleicher?! Ein Anwalt darf also ungestraft (strafrechtlich) Meineid ablegen? Wie schauts mit der Anwaltskammer aus, darf er sich dann noch langfristig Anwalt nennen?

Ein sich wundernder TSCoreNinja

Nein,natürlich nicht!

Wir ein Anwalt vereidigt und lügt, ist er ebenso dran. Ggf. sogar schärfer, da er noch genauer weiß, dass man das nicht darf.

Nur: Eine falsche "anwaltliche Versicherung" ist nicht unter Strafe gestellt, kann aber - wie dargelegt - eine beeidete Aussage eines Normalbürgers in den Augen des Richters aufwiegen.
Wir RAe genießen bei den Richtern (theoretisch) eben eine gehobene Glaubhaftigkeit aus professionellen Gründen.

Und das ist auch sinnvoll: Ich versichere z.B. im Empfangsbekenntnis anwaltlich, ein gerichtliches Schriftstück am ... erhalten zu haben. Und das Bekenntnis faxe ich einfach an das Gericht, nachdem das Schreiben mich per einfacher Schneckenpost erreicht hat.
Müssten alle Gerichts auch alle Schreiben an Anwälte per Postzustellungsurkunde verschicken für Zugangsdatum und -nachweis, kostete das die Justiz Unsummen (viele Millionen Euros im Jahr), die auf den jeweils verlierenden Prozessteilnehmer abgewälzt würden. Und (auch) deshalb gibt es das System des anwaltlichen Vertrauens.

Anwälte, die dieses System zum eigenen Vorteil missbrauchen, sind daher eigentlich des Begriffs "Kollege" unwürdig - und bei nachweisbarem Verhalten drohen eben auch deshalb ernsthafte Konsequenzen.
 
KatzenHai schrieb:
TSCoreNinja schrieb:
Alle Menschen sind gleich, nur manche sind gleicher?! Ein Anwalt darf also ungestraft (strafrechtlich) Meineid ablegen? Wie schauts mit der Anwaltskammer aus, darf er sich dann noch langfristig Anwalt nennen?
Nur: Eine falsche "anwaltliche Versicherung" ist nicht unter Strafe gestellt, kann aber - wie dargelegt - eine beeidete Aussage eines Normalbürgers in den Augen des Richters aufwiegen.
Könnte missverständlich ankommen: Strafbar ist eine falsche eidesstattliche Versicherung auch für den Normalbürger nur, wenn sie "vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde" abgelegt wird (§ 156 StGB), genau wie eine Falschaussage nur "vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle" strafbar ist nach § 153 StGB.

Im Strafprozess darf auch der Anwalt für den Angeklagten lügen, dass sich die Balken biegen - ist aber riskant, wenn's rauskommt. Dann wird auch die Wahrheit nicht mehr unbedingt geglaubt.

Und eine bewusst falsch abgegebene "anwaltliche Versicherung" im Zivilprozess könnte als (versuchter) Prozessbetrug strafbar sein.
 
Beschwerde bei Anwaltskammer

Hallo,

heute habe ich die Bestätigung über meine Beschwerde bei der Anwaltskammer bekommen.

Nach Eingang der Stellungnahme von (...) und Kollegen bekomme ich Bescheid.

Bin mal gespannt, ob (...) in irgendeiner Weise umschwenkt, oder ob auch dieses völlig ohne Einfluss auf deren Mahnkette bleibt.

Hellau und Alaaf

Schwesterlein
 
Beschwerde bei der Anwaltskammer

Hi @all,

mittlerweile ist eine sog. "Stellungnahme" von den Axmännern eingetrudelt.

Sinngemäß: Lt. BAG AP Nr. 3 zu §398 BGB hätte ich keinen Anspruch auf vorgerichtl. Vorlage einer Originalurkunde (Abtretungserklärung ist gemeint) und von einem Forderungsverzicht durch die Mandantin (die (...) beziehen sich auf Intrum, nicht auf Knoedel ?!?) wissen sie nichts. Die Angelegenheit müsse vom Amtsgericht und nicht von der Anwaltskammer geregelt werden. Berufsrechtliche Verstöße kann (...) nicht anerkennen.

Ich habe nun bis Ende März Zeit, noch einmal etwas dazu anzumerken, bevor über meine Beschwerde entschieden wird.

Bin ich eigentlich die Einzige, die so eine "Anwaltliche Versicherung" erhalten hat. Bin ich womöglich das einzige noch existierende und nicht abgewickelte Knoedel-Opfer?

Sollte ich vielleicht die Anwaltskammer fragen, was mit dem Knoedel-Geld passiert, nachdem doch die Firma nicht mehr existiert und allseits bekannt ist, dass es sich bei Knoedel um einen betrügerischen Dialer gehandelt hat. Ganz zu schweigen vom kürzlich ergangenen BGH-Urteil.
 
Re: Beschwerde bei der Anwaltskammer

Schwesterlein schrieb:
Hi @all,

mittlerweile ist eine sog. "Stellungnahme" von den Axmännern eingetrudelt.

Sinngemäß: Lt. BAG AP Nr. 3 zu §398 BGB hätte ich keinen Anspruch auf vorgerichtl. Vorlage einer Originalurkunde (Abtretungserklärung ist gemeint) und von einem Forderungsverzicht durch die Mandantin (die (...) beziehen sich auf Intrum, nicht auf Knoedel ?!?) wissen sie nichts. Die Angelegenheit müsse vom Amtsgericht und nicht von der Anwaltskammer geregelt werden. Berufsrechtliche Verstöße kann (...) nicht anerkennen.

Ich habe nun bis Ende März Zeit, noch einmal etwas dazu anzumerken, bevor über meine Beschwerde entschieden wird.

Nun, ob die Info zur Abtretungs-Original-Urkunde stimmt, wird das Gericht zu klären haben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat wie zitiert entschieden, OLGs Köln, Karlsruhe usw. anders.

Angreifbar ist auch m.E. allein die "anwaltliche Versicherung", dass wirksam und formal-fehlerfrei abgetreten wurde. Dies ist eine Rechtsmeinung, die (wie vorstehend angedeutet) unterschiedliche Auffassungen haben kann, was eine Tatsachenversicherung durch einen RA verbietet. Und - vor allem - es wird gerade durch Axvolk zugestanden, dass u.a. diese Frage gerichtlich zu klären ist. Der RA, der den richterlichen Entscheid vorab hellsehend versichern kann, ... denkt euch den Rest.
 
2. Schreiben an die Anwaltskammer

@KatzenHai, @alle

Mit dem Frühling erwacht meine Kampfeslust. Schön wäre, wenn es Mitstreiter/innen gäbe und ich mich nicht als einame Wölfin, die den Mond anheult, fühlen müsste. Bin ich etwa ein Relikt aus der Dialer-Frühgeschichte? :-?
Hat wirklich niemand außer mir eine "anwaltliche Versicherung" von den Axleuten erhalten? :-? Oder habt Ihr schon alle gezahlt? :-?

Hier also meine Zeilen an die Anwaltskammer:

Ihr Schreiben mit der Stellungnahme von RAin Frau G. habe ich erhalten.

Ob das zitierte Urteil eines Arbeitsgerichtes wirklich auf meinen Beschwerdefall anwendbar ist, kann ich als Laie nicht beurteilen. Dass aber Ihr Klärungsversuch auch, wie mir scheint, ergebnislos bleiben wird, weil das Naheliegendste, nämlich die Aushändigung einer Abtretungserklärung nicht erfolgen wird, gibt mir sehr zu denken. Muss ich mich tatsächlich, obwohl es einschlägige Urteile diesbezüglich gibt, vor Gericht zitieren lassen, um einen Nachweis der Rechtmäßigkeit der Forderungseintreibung zu bekommen? Ich denke, dass die Anwaltskanzlei (...) mittels „anwaltlicher Versicherung“ hier ihre herausgehoben Stellung ausnutzen will, um mich noch vor einem Gerichtstermin zur Zahlung zu drängen.

Es geht nicht nur um meinen Fall mit einem Streitwert von ursprünglich rd. EUR 50,-, sondern um die Forderungseintreibung für zig-tausendfach versuchten/gelungenen Betrug durch Internet-Dialer“.

1. Firma Knoedel Holdings ApS (s. Handelsregisterauszug) mit damaligen Sitz in Dänemark existiert nicht mehr.
2. Knoedel Holdings ist bei der Kriminalpolizei aktenkundig.
3. Knoedel Holdings hat mir gegenüber seinen Forderungsverzicht erklärt. (Alle Beteiligten, Talkline, Intrum Justitia und Kanzlei (...) haben die entsprechende
eMail von mir erhalten. s. Anlage)

Was passiert also mit meinem Geld, sollte ich, was sehr unwahrscheinlich ist, vor Gericht unterliegen und zahlen müssen? Frau RAin G. müsste darüber hinaus das am 04.03.04 ergangene BGH-Urteil Az. III ZR 96/03 zu einem ganz ähnlichen Sachverhalt, nämlich die unbemerkte selbsttätige Installation einer ungewollten Internetverbindung, kennen (!).

Ich möchte also meine Beschwerde bekräftigen und bitte Sie darum, dass sich die Anwaltskammer dieser anwaltlichen „Tatsachenversicherung“ annimmt, die doch einer unbewiesenen Rechtsmeinung eines Anwaltes gleichkommen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Hilfe, suche Mitstreiter/innen!
Eurer Schwesterlein
 
Altfall

Hallo @all,

habe Post von der Anwaltskammer bekommen. (...) hat auf meinen 2. Brief lapidar geantwortet, sie hätten ihrer Stellungnahme nichts hinzuzufügen und sie möchten den Fall zur Entscheidung an die Beschwerdeabteilung der Anwaltskammer abgeben. Zivilrechtliche Ansprüche müßten von einem ordentlichen Gericht geprüft werden. Die Anwaltskammer sei hier nicht zuständig.

Was kann den die Beschwerdeabteilung der Anwaltskammer günstigstenfalls verfügen/empfehlen/entscheiden? So viel Arroganz muss doch auch der Anwaltskammer sauer aufstoßen - oder nicht?

Sonnige Grüße

Schwesterlein
 
Beschwerde bei der Anwaltskammer

@all

Habe nun Antwort auf meine Beschwerde bei der Anwaltskammer Frankfurt wg. der anwaltlichen Versicherung von den Axmännern:

Sehr geehrtes Schwesterlein,

"die Beschwerde wird zurückgewiesen"

Begründung:
Sie beanstanden, dass die Beschwerdegegnerin in außergerichtlicher Korrespondenz auf Ihre Anforderung hin nicht das Original der Abtretungsurkunde vorgelegt hat, mit welchem die streitige Forderung der Firma Knoedel Holdings AsP an die Firma Intrum Justizia abgetreten wurde. Eine Rechtspflicht zur Aushändigung von Originalurkunden in diesem Zusammenhang besteht nicht, insbesondere keine berufsrechtliche Pflicht der tätigen Rechtsanwältin. Deshalb war auch keine Maßnahme der Rechtsanwaltskammer zu treffen.

Ergänzend sei noch darauf hingwiesen, dass es eine Frage der praktischen Ausübung des Manats ist, inwieweit vorgerichtlich z.B. durch Vorlage beglaubigter Abschriften von Urkunden deren Existenz und Inhalt nachgewiesen wird. Erfolgt dies trotz vorgerichtlicher Anforderung erst im Rahmen eines Gerichtsverfahrens und führt zur Erledingung des Rechtsstreits, kann man darüber streiten, wer die Kosten zu tragen hat. Diese Fragen sind als materielle Rechtsfragen der Entscheidung durch die Kammer nicht zugänglich, sondern werden durch die ordentliche Gerichtsbarkeit behandelt.

Mir fehlen die Worte!!! Was meint Ihr dazu?
 
um einmal zum Kern der Problematik zu kommen:

Alle mir bekannten "Kazaa"-Dialer verhielten sich korrekt. Insb. keine automatische Einwahl, sowie Preisangabe auf dem Dialerfrontend.

Möglicherweise war hier ein illegaler Dialer am Werk, würde mich aber wundern.
 
Grabesstille in der Dialergruft?

Hi @ all,

nach meiner Beschwerde bei der Anwaltskammer bzgl. der (...) hab´ ich nun seit rd. einem halben Jahr überhaupt keine Post mehr von meinen Peinigern erhalten. Ich bin also ein unabgehandeltes Dialeropfer und warte auf meine Aburteilung.
Es gäbe mich noch, aber es will mich keiner! Freue ich mich zu früh?

Hrrrr...
 
seit ich vor 'nem Jahr dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen habe, habe ich von denen auch nix mehr gehört.
Wahrscheinlich bleibt das so, denk ich mal, bei den vielen (für uns)positiven Urteilen in letzter Zeit, aber zur Sicherheit bewahre ich die Unterlagen noch ne Weile auf.
 
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