Talkline und die Knoedel Holding

Neues Schreiben von TL. Damit wird versucht meine and TL gerichteten Fragen zu beantworten.
EDIT: 29.12.03 Meine Fragen
Sehr geehrter Herr Rechenknecht

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom November 03 und übersenden Ihnen als Anlage die gewünschten Kostenerläuterung.

Der Posten Chat - 0190-er Nummer, betrifft unser Ihnen am xx.07.03 zugesandtes Schreiben> in diesem einige Hinweise der Anwahl 0190-er Nummer aufgeführt sind.

Bankverbindung Konto Nummer xxx xxx xxx
Commerzbank Frankfurt a. Main
BLZ: 500 400 00
Empfänger Intrum Justitia Inkasso GmbH

Bitte geben Sie immer unser Zeichen an.

Mit freundlichen Grüßen
Intrum Justitia Inkasso GmbH

Anlage. angeforderte Unterlagen

*** *** FAIR PAY *** PLEASE !!!


Kostenerläuterung

Zinsen und Mahnspesen:
Diese entsprechen den bei unserem Auftraggeber entstandenen Kosten, einschl. evtl. Bankrücklastkosten, und beruhen auf seinen Angaben.

Datenspeicherung:
Gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sind wir verpflichtet, über
die Speicherung der Daten zu informieren.

Inkassokosten (siehe hierzu beiliegendes Merkblatt):
Diese Kosten werden augrund allgemein gültiger Rechtssprechung ermittelt und als kausal-adäquater Verzugsschaden gemäß BRAGO (15/10 Gebühr gem. § 11 BRAGO nebst 15 %iger Auslagenpauschale § 26 BRAGO) weiterberechnet

Kontoführungsgebühr:
Als Inkassoinstitut sind wir verpflichtet ein Konto für die schuldnerische Partei zu führen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Schuldners.

Adressprüfgebühr:
Um nach Auftragseingang eine problemlose Zustellung der notwendigen
Schriftstücke zu gewährleisten, wird die von unserem Auftraggeber angegebene
Anschrift auf ihre Richtigkeit geprüft und, sofern erforderlich, aktualisiert.

Porto:
Je nach Art und Anzahl der zugesandten Schreiben berechnet sich der geltend gemachte Portobetrag anhand der jeweils gültigen Gebühren der Deutschen Post AG.

Ermittlungskosten:
Diese entsprechen von uns verauslagte Kosten für Anschriftenermittlungen bei Behörden und auch bei Banken, aufgrund nichteingelöster Lastschriften sowie von den Banken erhobene Kosten für die Anschriftenmitteilung.

Fehler liegen natürlich am Scannen.

Die Erläuterungen der Inkassokosten konnte mein Scanner nicht verarbeiten. (blas und sehr kleines Schriftbild. Lässt sich von mir nur mit Lupe lesen) Eine ganze A4 Seite. Schrifthöhe ungefähr wie die Preisangabe bei den Dialern :lol:

Die Generalstaatsanwaltschaft hat den Eingang meiner Beschwerde bestätigt. Wurde weitergeleitet an örtlich (zuständige) StA.
 
Rechenknecht schrieb:
Neues Schreiben von TL. Damit wird versucht meine and TL gerichteten Fragen zu beantworten.

Kostenerläuterung
...
Datenspeicherung:
Gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sind wir verpflichtet, über die Speicherung der Daten zu informieren.

Wage ich zu bezweifeln:

Nach § 33 II 1 Ziff. 4 BDSG besteht keine Benachrichtigungspflicht, wenn die Speicherung oder Übermittlung durch Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. § 7 I 2 TDSV sieht die Übermittlung der Abrechnungsdaten an Inkassounternehmen vor.

Intrum schrieb:
Kontoführungsgebühr:
Als Inkassoinstitut sind wir verpflichtet ein Konto für die schuldnerische Partei zu führen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Schuldners.

Höchstens in den Grenzen der Hebegebühr nach der BRAGO:
http://www.jusline.de/hlp/brago/brago022.html

Counselor
 
Habe auch Mahnbescheid

Hallo zusammen,

nach mehreren Monaten ohne Schriftwechsel, da es nichts neues mehr zu sagen gab, habe ich und meine Frau im Dezember einen Mahnbescheid erhalten. Im Letzten Brief an IJ hatte ich darauf hingewiesen, dass ich jegliche weitere Schreiben ignorieren und einem Mahnbescheid widersprechen werde. Dies haben wir jetzt auch getan.
Den Kloppfer finde ich, dass im Mahnbescheid steht, dass die Forderung erst einen Tag vor dem Mahnbescheid von TL an IJ übergegangen sei. Schon im Frühjahr behauptete Talkline keinen Einfluss mehr auf das Inkasso zu haben, da sie die Forderungen abgetreten hätten. Somit sollten auch die ganzen Inkassokosten, die vor der Übertragung angeblich bei IJ angefallen seien unberechtigt sein, da sie ja noch gar nicht über eine Forderung verfügten, deren Eintreibung Kosten verursachen würde.
Nun ja, wir sind soweit gut gerüstet und freue uns auf eine Gerichtsverhandlung um die Sache mal abschließend zu klären. Selbst das geringe Risiko doch zu verlieren nehmen wir in kauf, da ich solch eine Abzockerei nicht ertragen und dulden kann.

Mich würde interessieren, ob schon jemand von euch eine Gerichtsverhandlung mitgemacht hat und wie diese ausgegangen ist.

Gruß
Newbie


Kurze Historie:
- 2x Einwahl für einige Sekunnden für je 25,- (auto. Dialer habe ich noch)
- diverser Schriftwechsel mit allen Beteiligten (TK, TL, K)
- Forderungsverzicht durch K, weitergeleitet an alle Beteiligten
- Weitere Mahnungen, jetzt auch von IJ und Axm...
- Brief an IJ - es besteht keine Forderung + Forderungsverzicht liegt vor
- Mitteilung, dass ich nicht mehr antworten werde
- Mahnbescheide und Widerspruch
 
Was soll das bitte?!?
soll das ein Fullquote-Bump sein?!?

Bitte wenigstens mal eine Frage anhängen, z.B. "Was ist eigentlich aus ... Geworden?"!!!

MfG
L.
*irritiert*
 
Wenn es eine Frage nach meinen TL- Erlebnissen war, so kann ich mitteilen, dass diese das Handtuch geworfen haben, da die StA gegen die Geschäftsführung ermittelt hatte.
So weit also Ruhe. Allerdings steht noch die Erklärung von RA Ax. aus, bei wem diese sich berühmt haben, die vermeintliche Forderung gegen mich zu betreiben. Oder so ähnlich.
 
Knoedel Holding - die Fortsetzung

Hallo Leute!

Gestern erhielt ich einen Brief von den Axmännern mit Datum 26.01.04:

Forderung der : Firma Intrum Justitia Inkasso GmbH, ....gegen Schwesterlein, Rechnung aus Providerforderung vom 31.01.2003, RechNr..: XXXX
Sehr geehrtes Schwesterlein,

in vorgezeigter Angelegenheit wird ordnungsgemäße Abtretung an unsere Mandantin als auch Beauftragung unserer Kanzlei anwaltlich versichert.

Wir sehen dem Ausgleich der Geamtforderung bis zum 20.02.04 entgegen. Sollte die Frist verstreichen, setzen wir das Verfahren auftragsgemäß fort.

MfG
Rechtsänwälte (...) und Kollegen


Fragen:
Müsste ich nicht ein von Intrum unterschriebenes Dokument bekommen?
Muss nicht erst eine Abtretung von Talkline an Intrum erfolgen?
Muss ich darauf reagieren? Und wenn, wie?
Wer hat einen gleichlautenenden Brief erhalten?
 
Hallo Schwesterlein,

Müsste ich nicht ein von Intrum unterschriebenes Dokument bekommen?
Ja, oder die Abtretungsurkunde.
Muss nicht erst eine Abtretung von Talkline an Intrum erfolgen?
Ja
Muss ich darauf reagieren? Und wenn, wie?
Musst du nicht. Erst wieder auf den gerichtlichen Mahnbescheid. Du darfst aber (s. unten).
Wer hat einen gleichlautenenden Brief erhalten?
Ich, gleich zweimal (von (...) für TL und für Nexnet). Habe denen aus lauter Nettigkeit schriftlich per Fax mitgeteilt:

-dass die Forderungen nicht nachgwiesen sind
-dass Mahn- und Inkassokosten deshalb unzulässig sind
-dass keine Zahlungen geleistet werden
-dass weitere Schreiben nicht beantwortet werden.
-dass die Vollmacht fehlt, die seriöse Anwälte solchen Schreiben
normalerweise beifügen. (Die anwaltliche Versicherung war mir zu wenig)

Seit Mai 2003 (TL) bzw. Oktober 2003 (Nexnet) ist Ruhe.
 
Knoedel-Talkline-Intrum-(...)-Mahnbescheid-Widerruf- u.s.w.

@wibu

Merci für Deine Antwort. Den Mahnbescheid hatte ich schon im Nov. 03 erhalten und voll widersprochen. Mit einem Formschreiben hat mir (...) mitgeteilt, dass sie davon Kenntnis haben.
 
Axjungens schrieb:
Sehr geehrtes Schwesterlein,
in vorgezeigter Angelegenheit wird ordnungsgemäße Abtretung an unsere Mandantin als auch Beauftragung unserer Kanzlei anwaltlich versichert.

Sehr mutige Versicherung der Kollegen.

Das Instrument der "anwaltlichen Versicherung" bedeutet, dass unter Nutzung der besonderen Glaubwürdigkeit von Mitgliedern meines Berufsstands eine solche Versicherung sinngemäß etwa "versichert mit einer Hand auf dem Buch, in dem alles steht, was mir und der deutschen Anwaltschaft heilig ist" abgegeben wird.

Angesichts der Tatsache, dass genau diese Kollegen nun wirklich schon mehrfach gerichtlich bestätigt bekommen haben, dass die behauptete Abtretung eben nicht ordnungsgemäß ist, kratzt diese Versicherung haarscharf an eine Lüge vorbei und ist berufsrechtlich mindestens höchst bedenklich.

Wenn einem der Empfänger solcher Schreiben später ein Anwalt zur Seite steht, kann man diesen Aspekt sicherlich gerichtlich verwerten. Ich (hier und heute) sage dazu nur: "Schande!"
 
KatzenHai schrieb:
Angesichts der Tatsache, dass genau diese Kollegen nun wirklich schon mehrfach gerichtlich bestätigt bekommen haben, dass die behauptete Abtretung eben nicht ordnungsgemäß ist, kratzt diese Versicherung haarscharf an eine Lüge vorbei und ist berufsrechtlich mindestens höchst bedenklich.
Bedenkliches Verhalten der (...) sollte man der Anwaltskammer nicht vorenthalten:
http://www.rechtsanwaltskammer-ffm.de/raka/index.html
 
@ Schwesterlein

Ich verstehe nicht, warum du nach dem gerichtlichem Mahnbescheid ein solches Schreiben bekommst. Normalerweise müsste doch jetzt als nächstes die Klageschrift kommen.

@ alle Fachleute

Ist es möglich, dass die jetzt versuchen, die ordnungsgemäße Abretetung nachzuholen, weil die Forderung vor dem Mahnbescheid noch nicht abgetreten war? Haben die Sorgen, dass eine Klage ansonsten wegen fehlender Aktivlegimitation verloren ginge?

Wenn das so ist, müsste doch eigentlich noch ein Mahnbescheid kommen.
Liege ich hier richtig? Was ist dann mit den bisher angefallenen Mahn- und Inkassokosten sowie den Gebühren der Axjungen und den Kosten für den ersten Mahnbescheid? Würde Schwesterlein alles bezahlen müssen, wenn das Verfahren verloren ginge?

@ Counselor

Möchte die Anwaltskammer vielleicht auch etwas über die Gebührenberechnung wie z.B. 7,5/10 Brago bzw. 18.75 € für ein "Anwaltsmahnung" wissen? Ist ein bisschen viel, oder?

Gruß wibu
 
wibu schrieb:
@ Schwesterlein

Ich verstehe nicht, warum du nach dem gerichtlichem Mahnbescheid ein solches Schreiben bekommst. Normalerweise müsste doch jetzt als nächstes die Klageschrift kommen.

Stimmt grundsätzlich. Aber niemand ist gehindert, zwischen Widerspruch und Klageüberleitung noch einen außergerichtlichen Versuch zu starten ...

wibu schrieb:
@ alle Fachleute

Ist es möglich, dass die jetzt versuchen, die ordnungsgemäße Abretetung nachzuholen, weil die Forderung vor dem Mahnbescheid noch nicht abgetreten war? Haben die Sorgen, dass eine Klage ansonsten wegen fehlender Aktivlegimitation verloren ginge?

Wenn das so ist, müsste doch eigentlich noch ein Mahnbescheid kommen.
Liege ich hier richtig? Was ist dann mit den bisher angefallenen Mahn- und Inkassokosten sowie den Gebühren der Axjungen und den Kosten für den ersten Mahnbescheid? Würde Schwesterlein alles bezahlen müssen, wenn das Verfahren verloren ginge?

Eine Abtretung lässt sich nicht nachholen, wirkt sich aber nur in der Begründetheit wirklich aus. Die Klage muss ja spätestens bei der letzten mündlichen Verhandlung den Anspruch stützen, also klappt das schon.

Ich glaube vielmehr, dass hier eine Nebelkerze gezündet wurde, um ggf. den Einwand abzuschneiden - vielleicht glaubt Schwesterchen denen ja einfach und bestreitet die Abtretung nicht mehr ...

wibu schrieb:
@ Counselor

Möchte die Anwaltskammer vielleicht auch etwas über die Gebührenberechnung wie z.B. 7,5/10 Brago bzw. 18.75 € für ein "Anwaltsmahnung" wissen? Ist ein bisschen viel, oder?

Gruß wibu

Der Preis und die Rechtsgrundlage stimmen für ein anwaltliches Mahnschreiben schon, keine Bedenken insofern.
 
wibu schrieb:
Möchte die Anwaltskammer vielleicht auch etwas über die Gebührenberechnung wie z.B. 7,5/10 Brago bzw. 18.75 € für ein "Anwaltsmahnung" wissen? Ist ein bisschen viel, oder?

KatzenHai schrieb
Der Preis und die Rechtsgrundlage stimmen für ein anwaltliches Mahnschreiben schon, keine Bedenken insofern.

Für so einen, wie Schwesterlein erhalten hat? Da hätte ich doch eher 2,5/10 lt. Brago vermutet (einfacher Brief).

Gruß wibu
 
Nö. § 120 BRAGO sagt zwar wörtlich "Tätigkeit", meint aber "Auftrag". Daher so zu lesen:

"Hat der RA nur den Auftrag, ein einfaches Schreiben ohne besondere rechtliche Ausführungen und ohne besondere sachliche Auseinandersetzung zu verfassen, bekommt er hierfür 2/10."

Die Axleute haben einen vollumfänglichen Inkassoauftrag nebst Prozessvollmacht - dies löst bereits vorgerichtlich die Gebühren des § 118 BRAGO (5/10 bis 10/10) aus.

Und deshalb stimmt das hier tatsächlich mal.
 
KatzenHai schrieb:
Das Instrument der "anwaltlichen Versicherung" bedeutet, dass unter Nutzung der besonderen Glaubwürdigkeit von Mitgliedern meines Berufsstands eine solche Versicherung sinngemäß etwa "versichert mit einer Hand auf dem Buch, in dem alles steht, was mir und der deutschen Anwaltschaft heilig ist" abgegeben wird.

Lass mich raten: die BRAGO?
 
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