Der Jurist
Teammitglied
Vollmacht wäre nicht schlecht. Hast Du Vorsorge getroffen, falls eine Klage zugestellt wird (Anwalt oder so)?
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Sehr geehrter Herr Rechenknecht
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom November 03 und übersenden Ihnen als Anlage die gewünschten Kostenerläuterung.
Der Posten Chat - 0190-er Nummer, betrifft unser Ihnen am xx.07.03 zugesandtes Schreiben> in diesem einige Hinweise der Anwahl 0190-er Nummer aufgeführt sind.
Bankverbindung Konto Nummer xxx xxx xxx
Commerzbank Frankfurt a. Main
BLZ: 500 400 00
Empfänger Intrum Justitia Inkasso GmbH
Bitte geben Sie immer unser Zeichen an.
Mit freundlichen Grüßen
Intrum Justitia Inkasso GmbH
Anlage. angeforderte Unterlagen
*** *** FAIR PAY *** PLEASE !!!
Kostenerläuterung
Zinsen und Mahnspesen:
Diese entsprechen den bei unserem Auftraggeber entstandenen Kosten, einschl. evtl. Bankrücklastkosten, und beruhen auf seinen Angaben.
Datenspeicherung:
Gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sind wir verpflichtet, über
die Speicherung der Daten zu informieren.
Inkassokosten (siehe hierzu beiliegendes Merkblatt):
Diese Kosten werden augrund allgemein gültiger Rechtssprechung ermittelt und als kausal-adäquater Verzugsschaden gemäß BRAGO (15/10 Gebühr gem. § 11 BRAGO nebst 15 %iger Auslagenpauschale § 26 BRAGO) weiterberechnet
Kontoführungsgebühr:
Als Inkassoinstitut sind wir verpflichtet ein Konto für die schuldnerische Partei zu führen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Schuldners.
Adressprüfgebühr:
Um nach Auftragseingang eine problemlose Zustellung der notwendigen
Schriftstücke zu gewährleisten, wird die von unserem Auftraggeber angegebene
Anschrift auf ihre Richtigkeit geprüft und, sofern erforderlich, aktualisiert.
Porto:
Je nach Art und Anzahl der zugesandten Schreiben berechnet sich der geltend gemachte Portobetrag anhand der jeweils gültigen Gebühren der Deutschen Post AG.
Ermittlungskosten:
Diese entsprechen von uns verauslagte Kosten für Anschriftenermittlungen bei Behörden und auch bei Banken, aufgrund nichteingelöster Lastschriften sowie von den Banken erhobene Kosten für die Anschriftenmitteilung.
Rechenknecht schrieb:Neues Schreiben von TL. Damit wird versucht meine and TL gerichteten Fragen zu beantworten.
Kostenerläuterung
...
Datenspeicherung:
Gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sind wir verpflichtet, über die Speicherung der Daten zu informieren.
Intrum schrieb:Kontoführungsgebühr:
Als Inkassoinstitut sind wir verpflichtet ein Konto für die schuldnerische Partei zu führen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Schuldners.
Newbie schrieb:Mich würde interessieren, ob schon jemand von euch eine Gerichtsverhandlung mitgemacht hat und wie diese ausgegangen ist.
Ja, oder die Abtretungsurkunde.Müsste ich nicht ein von Intrum unterschriebenes Dokument bekommen?
JaMuss nicht erst eine Abtretung von Talkline an Intrum erfolgen?
Musst du nicht. Erst wieder auf den gerichtlichen Mahnbescheid. Du darfst aber (s. unten).Muss ich darauf reagieren? Und wenn, wie?
Ich, gleich zweimal (von (...) für TL und für Nexnet). Habe denen aus lauter Nettigkeit schriftlich per Fax mitgeteilt:Wer hat einen gleichlautenenden Brief erhalten?
Axjungens schrieb:Sehr geehrtes Schwesterlein,
in vorgezeigter Angelegenheit wird ordnungsgemäße Abtretung an unsere Mandantin als auch Beauftragung unserer Kanzlei anwaltlich versichert.
Bedenkliches Verhalten der (...) sollte man der Anwaltskammer nicht vorenthalten:KatzenHai schrieb:Angesichts der Tatsache, dass genau diese Kollegen nun wirklich schon mehrfach gerichtlich bestätigt bekommen haben, dass die behauptete Abtretung eben nicht ordnungsgemäß ist, kratzt diese Versicherung haarscharf an eine Lüge vorbei und ist berufsrechtlich mindestens höchst bedenklich.
wibu schrieb:@ Schwesterlein
Ich verstehe nicht, warum du nach dem gerichtlichem Mahnbescheid ein solches Schreiben bekommst. Normalerweise müsste doch jetzt als nächstes die Klageschrift kommen.
wibu schrieb:@ alle Fachleute
Ist es möglich, dass die jetzt versuchen, die ordnungsgemäße Abretetung nachzuholen, weil die Forderung vor dem Mahnbescheid noch nicht abgetreten war? Haben die Sorgen, dass eine Klage ansonsten wegen fehlender Aktivlegimitation verloren ginge?
Wenn das so ist, müsste doch eigentlich noch ein Mahnbescheid kommen.
Liege ich hier richtig? Was ist dann mit den bisher angefallenen Mahn- und Inkassokosten sowie den Gebühren der Axjungen und den Kosten für den ersten Mahnbescheid? Würde Schwesterlein alles bezahlen müssen, wenn das Verfahren verloren ginge?
wibu schrieb:@ Counselor
Möchte die Anwaltskammer vielleicht auch etwas über die Gebührenberechnung wie z.B. 7,5/10 Brago bzw. 18.75 € für ein "Anwaltsmahnung" wissen? Ist ein bisschen viel, oder?
Gruß wibu
Möchte die Anwaltskammer vielleicht auch etwas über die Gebührenberechnung wie z.B. 7,5/10 Brago bzw. 18.75 € für ein "Anwaltsmahnung" wissen? Ist ein bisschen viel, oder?
Der Preis und die Rechtsgrundlage stimmen für ein anwaltliches Mahnschreiben schon, keine Bedenken insofern.
KatzenHai schrieb:Das Instrument der "anwaltlichen Versicherung" bedeutet, dass unter Nutzung der besonderen Glaubwürdigkeit von Mitgliedern meines Berufsstands eine solche Versicherung sinngemäß etwa "versichert mit einer Hand auf dem Buch, in dem alles steht, was mir und der deutschen Anwaltschaft heilig ist" abgegeben wird.