Überfällige Forderung von: TALKLINE GmbH & Co KG
Providerforderung Rechnung XXX vorn 14.02.03
Sehr geehrter Herr Rechenknecht,
Ihren Einwand haben wir erhalten. Bitte beachten Sie nachstehende Hinweise hinsichtlich der Anwahl von 0190-er Nummern (sog. Mehrwertdienste):
Unsere Auftraggeberin hat dem Diensteanbieter1 der in Anspruch genommen wurde1 nur die Leitungen vermietet. Sowohl Inhalte, als auch die Taktung sowie die
Preisangaben sind grundsätzlich von dem jeweiligen Diensteanbieter zu
verantworten. Diesbezügliche Unstimmigkeiten können leider nur direkt durch den Nutzer mit dem Diensteanbieter geklärt werden.
Rückfragen zur Adresse des Diensteanbieters richten Sie bitte an unsere Auftraggeberin unter der Hotline 0800 237 7000, Fax.: 0800 237 8000
(kostenfrei) oder per e-mail an
[email protected].
In diesem Zusammenhang ist noch von Bedeutung, dass eine Ermittlung des Anbieters dann nicht möglich ist, sollte ein anonymisierter (verkürzter)
Einze1verbindungsnachweis beim Netzbetreiber beantragt worden sein. Die angewählten Verbindungen werden dann um drei Stellen verkürzt dargestellt und entsprechend
gespeichert.
Grundsätzlich ist aus datenschutzrechtlichen Gründen die Speicherung aller Daten auf 180 Tage befristet, sofern nicht sogar eine sofortige Löschung gewünscht war.
Sollte die vollständige Einwahlnumer bekannt sein, kann der Diensteanbieter direkt unter der Servicenummer 0180 323 43 77 ermittelt werden (EUR 0,09 pro
Minute)
Wir weisen darauf hin, dass der Anbieter gemäß dem Verhaltenskodex des Verbandes ,,Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. seine Einwahltarife deutlich zu machen hat. Unsere Auftraggeberin geht davon aus, dass dies bei den zustande gekommenen Verbindungen deutlich gemacht wurde.
Sollte etwas Gegenteiliges von Ihnen behauptet werden, so obliegt die Nachweispflicht bei Ihnen. Grundsätzlich haftet der Anschlußinhaber für alle entstandenen Verbindungen, die über seinen Telefonanschluß getätigt wurden. Gegebenenfalls kann eine Überprüfung des Computers durch die Staatsanwaltschaft oder durch die Polizei erbracht werden.
Wir erlauben uns in diesem Zusammenhang den Hinweis, dass dies den Anspruch auf Zahlung der o.g. Forderung unberührt läßt und allenfalls für einen Regressanspruch gegenüber dem Diensteanbieter von Bedeutung ist.
Wir hoffen, nunmehr alle offenen Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und erwarten den gemäß anliegender Forderungsaufstellung ausgewiesenen Gesamtbetrag bis zum 19.08.03. sollten der Ausgleich in einer Summe nicht möglich sein, erwarten wir binnen gleicher Frist die Unterbreitung eines angemessenen Ratenzahlungsvorschlags.
Bei negativem Fristablauf werden wir das Verfahren ohne weitere Ankündigung fortsetzen.