Talkline und die Knoedel Holding

Hier sollte jetzt eigentlich mein Posting von vorhin stehen (Staatsanwaltschaft).

War gerade am Briefkasten: Intrum Justitia schreibt:
Sehr geehrter Herr Rechenknecht,

Ihren neuerlichen Einwand haben wir erhalten.

Hierzu teilen wir mit, dass wir uns vollinhaltlich auf den bisherigen Schriftwechsel beziehen und unseren Ausfuhrungen nichts mehr hinzuzufügen haben.

Wir sind.nicht bereit, eine weitere Verzögerung der obigen Angelegenheit hinzunehmen und erwarten den Ausgleich der gemäß anliegender Forderungsaufstellung ausgewiesenen Gesamtforderung bis zum 28.08.03.

Sollten Sie die oben genannte Frist fruchtlos verstreichen lassen; werden wir das Verfahren ohne weitere Ankündigung fortsetzen. Ihre Rechtsauffassung müßte dann gerichtlich geklärt werden.

FAIR PAY *** PLEASE ! ! !
Sie weigern sich weiterhin mir ihr Beauftragung / Abtretung von Knoedel/TL vorzulegen.
Recht so. Dann kommen jetzt die nächsten mit schreiben an die Reihe (Axtmanomann). Vielleicht können die dann lesen?
 
Knödel-Dödel

Dem unwissenden StA würde ich eine saftige Dienstaufichtsbeschwerde, einschl. dem Vorwurf der Starfvereitelung im Amt, wg. Durchsetzung seiner Inkompetenz auf seinem Fachgebiet zukommen lassen.
Wenn sich das Argument des StA nur um die Vorlage des Dialers dreht und er sich ohne dem aus der Verpflichtung zur Verfolgung der Starftat ziehen mag, dann kannste das Teil gern auch extern erhalten - musst nur behaupten, dass das der von damals war (hattest wohl ein Backup übersehen?) - das wäre dann die winXPs.exe.
Hermine Jois
 
Re: Knödel-Dödel

Anonymous schrieb:
Dem unwissenden StA würde ich eine saftige Dienstaufichtsbeschwerde, einschl. dem Vorwurf der Starfvereitelung im Amt, wg. Durchsetzung seiner Inkompetenz auf seinem Fachgebiet zukommen lassen.
Wenn sich das Argument des StA nur um die Vorlage des Dialers dreht und er sich ohne dem aus der Verpflichtung zur Verfolgung der Starftat ziehen mag, dann kannste das Teil gern auch extern erhalten - musst nur behaupten, dass das der von damals war (hattest wohl ein Backup übersehen?) - das wäre dann die winXPs.exe.
Hermine Jois
Hi Hermine, ist nicht nötig. Hatte später alles auf Diskette gezogen was ich auf meinem Rechner gefunden habe. Einschließlich der DLL´s (VLoading und eConnect) und der winXPs.exe.
Ich weis aber nicht was die DLL´s anrichten oder irgend wann mal angerichtet haben.
 
Die winXPs.exe dürfte so eine Art Vorreiterrolle für die Tunneltechnologien gehabt haben, die später z. B. von Secure Tele Transfer AsP (STT) angewendet worden sind. GF der STT ist der gleiche, wie auch der von den Knödels. Der Dialer selbst stellte wahrscheinlich lediglich die Verbindung her, während er über diverse Scriptsteuerungen während einer Onlinesession bedient wurde - die dll´s könnten diesem Steuermechanismus unterstützt haben.
 
Re: Knödel-Dödel

Hermine schrieb:
Dem unwissenden StA würde ich eine saftige Dienstaufichtsbeschwerde, einschl. dem Vorwurf der Starfvereitelung im Amt, wg. Durchsetzung seiner Inkompetenz auf seinem Fachgebiet zukommen lassen.
Und was soll das bringen? Meinst du, du förderst damit deren Bereitschaft, was für dich zu tun, wenn du die anzeigst? Ich glaube mit deinem Ratschlägen haut man ehr alle Türen zu (und zwar so, dass sie nicht mehr aufgehen).

Wenn sich das Argument des StA nur um die Vorlage des Dialers dreht und er sich ohne dem aus der Verpflichtung zur Verfolgung der Starftat ziehen mag, dann kannste das Teil gern auch extern erhalten - musst nur behaupten, dass das der von damals war (hattest wohl ein Backup übersehen?) - das wäre dann die winXPs.exe.
Hermine Jois

Das ist der beste Weg, sich selbst ein Verfahren einzufangen.
 
@Hermine
Dem Gast meine Zustimmung - so einfach ist das wirklich nicht! Zumal Rechenknecht bereits Anzeige erstattet hatte und dort der Sachverhalt aktenkundig ist. Wenn er jetzt plötzlich mit einer Datei daher kommt, die er irgendwo gefunden hatte, könnte er sich schnell unglaubwürdig machen. Der einzige Weg, der dem Rechenknecht bleibt, ist nun der zivile. Hier sollte ihm zumindest ein Satz aus der Einstellungsverfügung der StA weiter helfen. Das ist zumeist der letzte, von wegen: "... es bestehen berechtigte Zweifel..., doch Zweifel können nicht zu Lasten des Beschuldigten ausgelegt werden!" In einem zivilen Verfahren sieht man das nicht so eng - hier muss auch die Gegenseite nachweisen, wie der Vertrag zu stande kam, sonst entsteht eine Patsituation und da hätte der Rechenknecht gute Chancen nichts zu bezahlen. Immerhin kann er - auch wegen der Infos aus dem Forum - behaupten, dass die Knödels mit unlauteren Mitteln gearbeitet hatten. An dieser Stelle müsste die Beweislastumkehr einsetzen, jetzt muss Knödel nachweisen, wie sie zu dem Vertrag mit dem Rechenknecht gekommen sind. Irgendwie kann das Ganze dann aber doch nicht funktionieren - Streitpartner des R. ist wahrscheinlich die Talkline. Gut für R. - Talkline kann den Content nicht nachweisen!
 
anna schrieb:
@Hermine
Dem Gast meine Zustimmung - so einfach ...
...die er irgendwo gefunden hatte, könnte er sich schnell unglaubwürdig machen.
Ich habe, nachdem ich hier bzw. bei teltarif erfahren hatte wonach ich suchen muss, alle relevanten Dateien und registry- Einträge gesichert.
Somit sollte die Beweislast teilweise erbracht werden können. Teilweise deshalb, weil alle Verlaufeinträge täglich gelöscht werden und ich somit nicht mehr weiß auf welche Seite ich geraten bin.
Der einzige Weg, der dem Rechenknecht bleibt, ist nun der zivile. Hier sollte ihm zumindest ein Satz aus der Einstellungsverfügung der StA weiter helfen. Das ist zumeist der letzte, von wegen: "... es bestehen berechtigte Zweifel..., doch Zweifel können nicht zu Lasten des Beschuldigten ausgelegt werden!" In einem zivilen Verfahren sieht man das nicht so eng - hier muss auch die Gegenseite nachweisen, wie der Vertrag zu stande kam, sonst entsteht eine Patsituation und da hätte der Rechenknecht gute Chancen nichts zu bezahlen. Immerhin kann er - auch wegen der Infos aus dem Forum - behaupten, dass die Knödels mit unlauteren Mitteln gearbeitet hatten. An dieser Stelle müsste die Beweislastumkehr einsetzen, jetzt muss Knödel nachweisen, wie sie zu dem Vertrag mit dem Rechenknecht gekommen sind. Irgendwie kann das Ganze dann aber doch nicht funktionieren - Streitpartner des R. ist wahrscheinlich die Talkline. Gut für R. - Talkline kann den Content nicht nachweisen!
Nachdem ja nun die Knoedel Holding das Handtuch geworfen hat
lt. Auskunft der Deutsch-Dänischen Handelskammer, Kopenhagen,
ist die Firma Knödel Holdings ApS, DK- Charlottenlund, erloschen.
http://www.publi-com.dk/cgi-bin/db2www.exe/gregsog_v3_01.d2w/REG_OPL1?REGNR=ApS281430&KOMNR=157
ist es nicht wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft diesen Fall (Knoedel) weiter verfolgen wird.
Bei der Talkline liegt der Fall allerdings anders.
Obwohl ich bei TL sofort schriftlich Einspruch erhoben hatte und somit für diese keine Notwendigkeit bestanden hat die beanstandeten Gelder an Knoedel weiter zu reichen, versuchen sie nun von mir für eine Leistung Geld zu bekommen, die mir weder durch eine Abtretung der Forderung von Knoedel an TL noch im Anschluss daran an Intrum zur Kenntnis gereicht wurde und von der selbst Knoedel zugibt, dass es sich um ein Versehen gehandelt haben muss und mir das zurückbehaltene Geld zurückerstatten will.
(An dem Satz hab ich jetzt aber bestimmt 5 Minuten gebastelt) :lol:
Hier ist die Staatsanwaltschaft weiter gefordert.
 
Rechenknecht schrieb:
...und von der selbst Knoedel zugibt, dass es sich um ein Versehen gehandelt haben muss und mir das zurückbehaltene Geld zurückerstatten will.
Da es Knödel nimmer gibt, könntest Du auch in dem günstigen Fall keine Rückerstattung erhalten, es sei denn, der Herr C. M. überweist aus freien Stücken aus seiner eigenen Tasche. Ein Koll. von mir wollte bei Diamond eine defekte Grafikkarte auf Garantie reparieren lassen - Kommentar: "... es tut uns leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir (sinnig) konkurs sind. Eine Abwicklung ist nicht mehr möglich!" Und das ist so sorgar rechtens.
Die StA könntest Du nun nur deswegen zur Arbeit verdonnern, da die TL einen strittigen Betrag einfordert, der sogar von Knödel als "Versehen" bezeichnet wird. Die StA kann hier allerdings nur arbeiten, wenn das "Versehen" Absicht war, d. h. vorsätzlich! Dazu kommt noch, dass die TL davon hätte Kenntins haben müssen, dass eine s. g. Katalogstraftat (hier Betrug) vorliegt und nun trotzdem das Geld von Dir fordert - als Straftatbestand nennt man das "Geldwäsche".
Nun prüfe aber mal die Tatbestandsmerkmale - das ist auch das, was der StA als erstes tut - und überdenke dann, wer anzuzeigen ist und ob überhaupt!
@ Rechenknecht, hattest Du ein Schreiben von den Knödels bekommen? Das würde mich brennend interessieren, wir sollten mal PN´en!
 
@ Rechenknecht


anna schrieb:
....
Die StA könntest Du nun nur deswegen zur Arbeit verdonnern, da die TL einen strittigen Betrag einfordert, der sogar von Knödel als "Versehen" bezeichnet wird. Die StA kann hier allerdings nur arbeiten, wenn das "Versehen" Absicht war, d. h. vorsätzlich! Dazu kommt noch, dass die TL davon hätte Kenntins haben müssen, dass eine s. g. Katalogstraftat (hier Betrug) vorliegt und nun trotzdem das Geld von Dir fordert - als Straftatbestand nennt man das "Geldwäsche".
Nun prüfe aber mal die Tatbestandsmerkmale - das ist auch das, was der StA als erstes tut - und überdenke dann, wer anzuzeigen ist und ob überhaupt! ....

Bei Talkline ist es inder Tat schwierig, bei Intrum könnte es mit der Geldwäsche klappen. Denn Intrum hat in Kenntnis aller Vorgänge geantwortet. Wenn irgendwo ein Hinweis auf Betrug mit etwas Tatsachenvortrag untermauert ist, dann legt doch mal bei Deiner StA nach. Das macht die nicht glücklich, sie wollen einstellen und werden schon die Vortat nicht wahrhaben wollen, aber mit den gesicherten Registry-Einträge usw. müsste das LKA erstmal etwas anfangen können.
 
Der Jurist schrieb:
...aber mit den gesicherten Registry-Einträge usw. müsste das LKA erstmal etwas anfangen können.
Guten Morgen nach B. - die Registry-Einträge geben nur geringen Aufschluss über die Session, viel interesanter ist der Dialer selbst. Schon beim einfachen Doppelklicken baut der die Verbindung auf, ohne irgend welche Anzeichen von sich zu geben. Der ist ein ganz klassischer Autodialer, angesteuert, wie zuvor beschrieben und gem. FST nicht konform mit deren Kodex. Die TL verpflichtet sich dem Kodex und wälzt diese Verpflichtung an ihre Kunden ab - verstößt der Kunde (hier Knödel) gegen den Kodex, dann verstößt er auch gegen die Geschäftsbedingungen mit der TL. Der Vertrag mit TL ist unwirksam und führte teilweise zum Rückbehalt der Anbietervergütung (eine Vermutung von mir) - wie kann dann noch der Vertrag mit dem Endkunden Bestand haben?
 
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Argumentation der Inkassoanwälte der Intrum im Zivilverfahren:

Soweit behauptet wird, eine Preisangabe des Mehrwertdiensteanbieters sei vor Beginn der streitgegenständlichen Verbindung nicht erfolgt, wird dies bestritten.
Wie bereits ausgeführt, ist die Zedentin und eine Vielzahl von Mehrwertdienstanbietern dem Verband Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. beigetreten. Die Zedentin verpflichtet ihre Kunden vertraglich gerade und besonders zur Einhaltung des Verhaltenskodex, wonach sichzustellen ist, dass vor Beginn der Entgeltpflicht dem Anrufer der Tarif mitgeteilt wird. Diese freiwillige Verpflichtung der Zedentin existierte schon vor der jetzt gesetzlich normierten Verpflichtung zur vorherigen Preisangabe.

Könnte das dann (versuchter) Prozessbetrug sein?
 
Anonymous schrieb:
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Argumentation der Inkassoanwälte der Intrum im Zivilverfahren:

Soweit behauptet wird, eine Preisangabe des Mehrwertdiensteanbieters sei vor Beginn der streitgegenständlichen Verbindung nicht erfolgt, wird dies bestritten.
Wie bereits ausgeführt, ist die Zedentin und eine Vielzahl von Mehrwertdienstanbietern dem Verband Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. beigetreten. Die Zedentin verpflichtet ihre Kunden vertraglich gerade und besonders zur Einhaltung des Verhaltenskodex, wonach sichzustellen ist, dass vor Beginn der Entgeltpflicht dem Anrufer der Tarif mitgeteilt wird. Diese freiwillige Verpflichtung der Zedentin existierte schon vor der jetzt gesetzlich normierten Verpflichtung zur vorherigen Preisangabe.

Könnte das dann (versuchter) Prozessbetrug sein?


Zum Prozessbetrug will ich hier nichts sagen.

Aber die Aussage ist entlarvend. Die Verpflichtung zur Anzeige schön und gut, aber ist die Anzeige tatsächlich erfolgt. Man kann sich zu vielem verpflichten, ob man es tut, oder der Webmaster per Voreinstellung die Verpflichtung unterläuft ist eine Tatfrage. Das kann mit dem Hinweis auf das Wissen des BSI zu automatisch einwählenden Dialer-Prozessen bei Verwendung von "korrekten" Dialern bestritten werden.
Ist das bestritten, hat der Provider zu beweisen, dass es im konkreten Fall korrekt und richtig auflief.

So müsste m.E. die Argumentationskette aufgebaut sein.
 
Hier zeigt sich sehr schön der Zweck des FST: In Verfahren vor Gericht den organisierten Mitverdienern ein hübsches Erscheinungsbild zu geben.

Ich habe dem Verein vor Monaten die Gelegenheit gegeben, bei eigenen Mitgliedern auf die Einhaltung des Kodex zu dringen. Es gibt keine Reaktion, weder eine Eingangsbestätigung der Beschwerde oder gar eine Antwort noch eine Änderung der Kodex-widrigen Angebote.

Eine Bestimmung des Kodex ist sehr klar: Angebote für Minderjährige dürfen maximal 5 Euro pro Verbindung betragen. Hier ist der Verein wieder einmal zu sehr dem Interesse der Mitverdiener gefolgt, denn die Gerichte sehen bei 3 Euro in der Regel die Grenze, siehe aktuell unter

http://heise.de/newsticker/data/jk-08.08.03-007/

Ob nun 3 oder 5 Euro, Angebote für Minderjährige sind nur in gesetzten Grenzen zulässig und Minderjährige müssen vor Inanspruchnahme dieser Dienste aufgefordert werden, ihre Eltern um Erlaubnis zu fragen. So steht es im Kodex.

Es gibt viele Dialer-Angebote, die für sich in Anspruch nehmen, Kodex-konform zu sein, um vor Gericht besser abzuschneiden. Bei genauerem Hinsehen bleiben nicht viele übrig.

Natürlich ist nicht der Kodex, sondern das geltende Recht maßgeblich.

Dietmar Vill
 
@ anna
@ der jurist

Ich habe TL unmissverständlich klargemacht das die Forderung nicht besteht.
Von: "Rechenknecht" <xxx@xxx>
An: "Knoedel Holding" <[email protected]>
Betreff: Re: Knoedel Holdings
Datum: Freitag, 23. Mai 2003 10:09

NAme Anschrift Telefon
per Mail: [email protected]
Knoedel Holding ApS
Noras Sidevej 2B,1
DK-2920 Charlottenlund

XXX, den 23. Mai 2003

Betr.: Verbindung 0190050120

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer Mail bestätigen Sie, dass die Forderung gegen mich unberechtigt ist.
Ein Überweisen des Betrages auf mein Konto ist nicht notwendig, da keine Zahlungen an Fa. Talkline erfolgt sind oder erfolgen werden.

Hochachtungsvoll

Rechenknecht

Æ TALKLINE per FAX 0800 237 8000

----- Original Message -----
From: "Knoedel Holding" <[email protected]>
To: "Rechenknecht" <XXX@XXX>
Sent: Wednesday, May 14, 2003 2:33 PM
Subject: Re: Knoedel Holdings


> Wir nehmen Ihre Beanstandung an und wir zahlen der Betrag zurück.
>
> Wir benötigen Ihr Bankinfo, und der Betrag um Ihnen das Geld zurück zu
> zahlen. Schicken Sie bitte ein email zu: [email protected]
>
> Wir Bitten sie dann Talkline der betrag zu zahlen, sofort Sie der betrag
> Zuruck von uns gekriegt haben.
>
> Mfg,
>
> Knoedel Holding ApS
>
> Noras Sidevej 2B,1
>
> DK-2920 Charlottenlund
>
Dieses Verzichtsschreiben hat TL von mir als Durchschrift bekommen.
 
@all

Interessante News im Nachbarforum:
http://www.teltarif.de/forum/a-talkline/1652-1.html

Habe übrigens auf das Angebot von Intrum, nur ca. 52 EUR zu zahlen, nicht reagiert. Vielleicht bekomme ich nun auch ein Nachnahme-Schreiben.
Vorsorglich habe ich alle Postempfangsbevollmächtigten informiert, dass ich gerne bei den Gelben vorstellig werde, wenn ich meine auf etwas zu warten. Intrum ist es bestimmt nicht.

Gruß

Schwesterlein
 
Post von Ax(t)mann

@Rechenknecht

Habe heute den "RAe"s auf ihr Schreiben geantwortet, worin sie mich bitten, nunmehr EUR 109,92 -all inclusive- zu zahlen. Dein Schreiben an Intrum war hierbei äußerst hilfreich. Mille merci!!!

Zitate erspare ich euch heute. Es würde mich aber sehr interessieren, wer außerdem noch "Mitstreiter/in" bei der Akte Knoedel ist.

Schwesterlein
 
Hallo Leute,
ich habe diese Woche Post von der StA erhalten. In dem Schreiben teilt diese mir mit, dass die Ermittlungen genen die Geschäftsführer der Fa. Talkline und Intrum Justitia von Knoedel abgetrennt wurden. Bin gerade dabei ein Antwortschreiben für die StA aufzusetzen. Irgendwo ist doch mal auf die Verpflichtung der Kostenminimierung eingegangen worden. Wo war das? :gruebel:
Bei diesen vielen Seiten verliert man langsam die Übersicht. :crazy:
 
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