simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil I

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Das bestärkt mich in meiner Absicht, die weiteren Forderungen und Mahnungen dieser Typen einfach zu ignorieren. Ich denke allenfalls darüber nach, ob man ihnen ihn Form einer Anzeige wegen Nötigung oder dergleichen zuvorkommen sollte.
 
Anonymous schrieb:
...ob man ihnen ihn Form einer Anzeige wegen Nötigung oder dergleichen zuvorkommen sollte.
Du meinst nachkommen, die Rechnung hast Du ja schon. Das ist rein zivil, eine Anzeige bewirkt hier gar nichts. Nötigung nach § 240 StGB scheidet hier ohnehin aus, da Du weder mit Gewalt noch mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung genötigt wirst. Rechungsstellung, Mahnung, Inkasso sind zwar unbehaglich für den Betroffenen aber längst weder Gewalt noch ein empfindliches Übel.
 
Liebe Mitbetroffene und Mitdiskutierende,
ich hab da mal einen Brief an diese dubiosen Leute entworfen. Was haltet ihr davon?


Hallo,

ich habe von ihnen eine Rechnung und eine Mahnung über die Nutzung von 1.200 SMS erhalten. Ich bin mit ihnen keinen Vertrag über Nutzung von SMS eingegangen. Laut dt. Recht setzt ein (Kauf)Vertrag eine beidseitige, übereinstimmende Willenserklärung voraus. An keiner Stelle habe ich diese abgegeben. Unklar ist mir ferner, wie sie an meine Adressdaten kommen. Leider ist es mir lt. Auskunft der Polizei nicht möglich, die von ihnen genannte IP-Adresse zurückzuverfolgen. Dieses darf nur durch die Staatsanwaltschaft bei Betrug beantragt werden. Ich rege daher an, dass Sie ein Strafverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen mich anstrengen.
Ferner teile ich mit, dass ich von ihnen weder eine „Vertragsbestätigung“ noch irgendwelche Zugangsdaten gesehen habe. Ich habe auch niemals eine SMS durch ihren „Dienst“ versandt.

Sollten sie dieser Argumentation nicht folgen können und sie noch immer der Meinung sein, es wäre ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen worden, widerrufe ich hiermit rein vorsorglich diesen „Vertrag“. An eine Frist bin ich nicht gebunden.

Für den Fall, dass sie aus unerfindlichen Gründen weder von einer Nichtigkeit ausgehen, noch meinen Widerruf akzeptieren, fechte ich diesen „Vertrag“ hiermit an. Da ich nur sehr wenige SMS verschicke, würde ich niemals einen Vertrag über 1.200 SMS/Jahr, zahlbar im Voraus, eingehen. Falls dieses ihrer Meinung nach geschehen ist, kann es sich nur um einen Irrtum meinerseits handeln.

Für Rückfragen stehe ich ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Da ich jedoch in den nächsten Wochen über keinen I-net-Anschluss verfüge, bitte ich darum, eventuellen Schriftverkehr an meine Postanschrift zu senden bzw. ersatzweise folgende Emailadresse zu benutzen: XXX.
Mails an die Absenderadresse können von mir – wie erwähnt – nicht mehr gelesen werden.

Sollten sie weiterhin der Meinung sein, dass diese Rechnung von mir zu zahlen sei, sehe ich Beitreibungsmaßnahmen der Fa. Proinkasso – als allein erziehende Mutter von zwei minderjährigen Kindern – gelassen entgegen. Rein vorsorglich erhält die Firma PROINKASSO GmbH in Hanau eine Kopie meines Schreibens.

Sollte ich innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens keine anders lautende Nachricht von ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass diese Angelegenheit endgültig erledigt ist und keine weiteren Forderungen bestehen.

In der Hoffnung auf eine positive Nachricht verbleibe ich und auch mein Rechtsanwalt



….
(Unterschrift)
 
think_positiv schrieb:
Ich rege daher an, dass Sie ein Strafverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen mich anstrengen.
...das wirst Du doch nicht wirklich wollen? Ersetze das Wort mal gegen: unbekannt!

Wie lautet die IP, die Dir mitgeteilt worden ist? Darüber können wir ja gern auch hier schon diskutieren.
 
danke :)
gegen unbekannt ist noch besser.

die genau ip, die die angegeben haben, habe ich jetzt hier nicht, die liegt im büro. aber ist das wichtig, wenn die das sowieso nicht zurückverfolgen können?
 
habe im interent eine E-Mail Adresse von den herrn vn sim***.de gefunden vielleicht reagiert man ja darauf.. dabei stand das probleme dort behoben werden können und geklärt
 
think_positiv schrieb:
danke :)
gegen unbekannt ist noch besser.

die genau ip, die die angegeben haben, habe ich jetzt hier nicht, die liegt im büro. aber ist das wichtig, wenn die das sowieso nicht zurückverfolgen können?

Mann kann eine IP immerhin bis zum entsprechenden Einwahlknoten zurückverfolgen. Das kann zum Teil schon helfen, besonders, wenn sich jemand nicht dort angemeldet hat.
 
hi,

bin zur zeit auch der meinung, dass aussitzen das beste ist, und habe eben mal bei meinem provider nachgefragt wie lange sie die verbindungsdaten inkl. ip speichern und auch gleich nachgefragt welche ip ich zum dem zeitpunkt, an dem ich mich angemeldet habe hatte, wobei ich glaube dass sie mir ueber letzteres keine auskunft geben werden, ueber die dauer der datenspeicherung muessen sie allerdings auskunft geben.

mich wuerde mal interessieren, welche kosten schaetzungsweise auf einen zukommen, wenn simsen.de in einem moeglichen prozess recht bekommt und ich doch zahlen muss, denn 84eur waeren ein sehr aergerliches lehrgeld, vor allem fuer mich als schueler, aber ich denke mit anwaltskosten und inkassogebuehren kommt man locker in den 4 stelligen bereich oder?!

wie lange dauert es denn in etwa bis zu den 84eur noch weitere forderungen kommen, wie mahngebuehren, zinsen oder inkasso?

kann das inkassobuero ueberhaupt reagieren wenn ich bei der anmeldung fake daten angeben habe?

in einem anderen forum habe ich es bereits geschrieben gefragt: was haltet ihr von einer kuendigungsemail mit gefaelschten absenderdatum, zaehlt bei der 14tage frist das absende oder das zustellungsdatum, denn wenn ich eigenartiger weise "probleme" mit meinem freemailer hatte kann ich da ja nichts fuer?!

so, viele fragen, und ich hoffe das es bald in die medien kommt, denn schon die dialergeschichte hat gezeigt, dass genuegend medienpraesenz die gerichte zu schnellen verbraucherfreundlichen urteilen bringt.

mfg,
f00bar
 
Anonymous schrieb:
wie lange dauert es denn in etwa bis zu den 84eur noch weitere forderungen kommen, wie mahngebuehren, zinsen oder inkasso?
Genaueres kann dir dazu derzeit niemand sagen. Es ist nicht einmal sicher, ob das der Betreiber von simsen jetzt schon weiß.

Anonymous schrieb:
kann das inkassobuero ueberhaupt reagieren wenn ich bei der anmeldung fake daten angeben habe?
Kommt darauf an.
Anonymous schrieb:
in einem anderen forum habe ich es bereits geschrieben gefragt: was haltet ihr von einer kuendigungsemail mit gefaelschten absenderdatum, zaehlt bei der 14tage frist das absende oder das zustellungsdatum, denn wenn ich eigenartiger weise "probleme" mit meinem freemailer hatte kann ich da ja nichts fuer?!
Darauf erwartest du im Ernst eine Antwort? Abgesehen davon, dass ich gar nicht wüsste, wie man das Absendedatum "vorverlegen" könnte, sind solche Versuche nicht legal. Da befindest du dich unterhalb des Niveaus der Betreiber, die du kritisierst. Dieses Verhalten würde ich eher feig nennen.

Gruß
Wembley
 
Anonymous schrieb:
kann das inkassobuero ueberhaupt reagieren wenn ich bei der anmeldung fake daten angeben habe?
Wembley schrieb:

auff was kommt es denn an? wer ist denn wann berechtigt die ip zurueckzuverfolgen?

Anonymous schrieb:
in einem anderen forum habe ich es bereits geschrieben gefragt: was haltet ihr von einer kuendigungsemail mit gefaelschten absenderdatum, zaehlt bei der 14tage frist das absende oder das zustellungsdatum, denn wenn ich eigenartiger weise "probleme" mit meinem freemailer hatte kann ich da ja nichts fuer?!
Wembley schrieb:
Darauf erwartest du im Ernst eine Antwort? Abgesehen davon, dass ich gar nicht wüsste, wie man das Absendedatum "vorverlegen" könnte, sind solche Versuche nicht legal. Da befindest du dich unterhalb des Niveaus der Betreiber, die du kritisierst. Dieses Verhalten würde ich eher feig nennen.

Gruß
Wembley

da hast du eigentlich recht, ich sollte mich nicht dazu verleiten lassen [.............]

[Virenscanner: Kompletten Ausdruck vorsichtshalber entfernt]
 
think_positiv schrieb:
die genau ip, die die angegeben haben, habe ich jetzt hier nicht, die liegt im büro. aber ist das wichtig, wenn die das sowieso nicht zurückverfolgen können?
Stimmt, dass können sie nicht. Wichtig ist das ohnehin nicht aber an diesem Beispiel könnte man mal analysieren, ob die IP überhaupt verfolgbar ist.
 
f00bar schrieb:
wer ist denn wann berechtigt die ip zurueckzuverfolgen?
Die IP-Adresse und der dazugehörige Zeitstempel sind Verbindungsdaten. die dazugehörigen Benutzerdaten (angemeldeter Kunde bei einem Provider bzw. geografischer Einwahlpunkt (Telefonnummer)) kann jeder zumindest bis zum Provider verfolgen. Weiter geht es nur im Rahmen eines Strafverfahrens durch autorisierte Behörden, bei einigen Providern sogar nur mit einem richertlichen Beschluss. Ob es jedoch überhaupt Speicherungen bei den Providern gibt, wäre am Beispiel des think_positiv zu erörtern. Viele ISP in D speichern derzeit bei Flatratkunden gar nichts, da derartige Speicherungen umstritten und mit Kosten verbundnen sind.
 
Hab gerade ne Mail bekommen die versucht leute zu einer SMS-Seite zu locken, anbei ein Bild davon.
 

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@ Reducal

schade, die mail mit der ip hab ich im büro gespeichert. da komme ich erst im laufe der nächsten Woche wieder hin.

aber ist der Rest des Briefes wohl so in Ordnung? Bis auf die Geschichte mit der Strafanzeige. da werde ich gegen unbekannt einsetzen.

Danke für die Hilfe. Ein ganz grosses Lob an das Forum und alle Teilnehmer an dieser Stelle. Ohne Euch hätte ich das glatt (fast) bezahlt, um mir schlaflose nächte zu ersparen.
 
scrat007 schrieb:
Hab gerade ne Mail bekommen die versucht leute zu einer SMS-Seite zu locken, anbei ein Bild davon.

Willst du die abgebildeten Empfänger-Mailaddys mit aller Gewalt verbrennen, oder was ist Zweck der Übung?

Nimm mal lieber die Grafik wieder raus, anonymisiere sie und verlinke dann die neue Version. ;)

MfG
L.
 
think_positiv schrieb:
ich hab da mal einen Brief an diese dubiosen Leute entworfen. Was haltet ihr davon?
...
bitte ich darum, eventuellen Schriftverkehr an meine Postanschrift zu senden bzw. ersatzweise folgende Emailadresse zu benutzen: XXX.
...
Rein vorsorglich erhält die Firma PROINKASSO GmbH in Hanau eine Kopie meines Schreibens.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hast Du von denen eine E-Mail bekommen mit der Aufforderung einen Betrag X zu löhnen. Ist das richtig? In dem Fall frage ich mich nämlich

a) warum willst Du denen unbedingt Deine Post-Adresse mitteilen? Wenn sie die Adresse bisher nicht haben, andernfalls würden sie wohl nicht per Mail auf Dich zukommen: könnte es sein, dass die diese Angaben nicht so einfach in Erfahrung bringen können? Bei Freemailern wie web.de usw. muss man ja keine echte Adresse angeben. Ich sehe nun keinen Grund, deren Wissensdefizite zu veringern.

b) warum willst Du der Fa. PROINKASSO GmbH Deine Postanschrift mitteilen? M. E. muss man niemanden ohne Not seine Adresse mitteilen. Ich nehme nun nicht an, dass die PROINKASSO GmbH den Glücksboten mit 1 Mio. Euro in bar bei Dir vorbeischickt, wobei ein Lottogewinn in der Höhe ggf. ein guter Grund wäre die Adresse mitzuteilen.

c) welchen Zweck verfolgst Du überhaupt mit der Information an die PROINKASSO GmbH? Wenn Dein angeblicher Vertragspartner für SMS sich eines Dritten bedienen will um das Geld einzufordern, welches Du ihm angeblich schuldest, so wird er ihm sicher klare Weisung erteilen, was er wie zu tun hat. Dein Brief an PROINKASSO ist daher in etwa so nützlich wie Fusspilz.

d) schliesslich: was zwingt Dich dazu, mit denen eine Brieffreundschaft zu beginnen? Was immer Gegenstand des dadurch am Leben gehaltenen "Gedankenaustausches" sein kann: für Dich ist dieser doch solange völlig uninteressant, als er nicht unter Einschaltung der Gerichte (Mahnverfahren etc.) stattfindet. Und so weit ist es doch nicht. Abgesehen davon, dass man dazu die Postanschrift benötigt.

M. Boettcher
 
Wembley schrieb:
f00bar schrieb:
auff was kommt es denn an? wer ist denn wann berechtigt die ip zurueckzuverfolgen?

Es geht ja nicht nur um die ip-Adresse, sondern die haben, so ist es wohl anzunehmen, auch deine E-Mail-Adresse.

Gruß
Wembley

was haben die denn von meiner 0-8-15-freemail (web.de) adresse, die kann sich doch jeder erstellen und loeschen kann ich sie auch jederzeit, d.h. die dient meiner meinung nach nicht wirklich zur identifikation.

habe nochmal eine frage zu dem inkasso-kram... wie lohnt sich das fuer den simsen.de betreiber, denn wenn ich eine inkassobuero angagiere bezahle ich doch sicher zumindest einen geringen betrag, auch wenn das geld nicht eingetrieben wurde.
wenn dem so ist, dann wuerde ich simsen.de durchaus zutrauen, dass sie auch den weg ueber die justiz waehlen, ansonsten legen die ja noch drauf...
 
wenn dem so ist, dann wuerde ich simsen.de durchaus zutrauen, dass sie auch den weg ueber die justiz waehlen, ansonsten legen die ja noch drauf...

Wäre doch klasse. Dann könnte das Gericht ja auch gleich mal klären, wie deren Geschäftsmodell so zu werten ist. Dann hätten alle Betroffene Rechtssicherheit oder zumindest mal einen Anhaltspunkt, in welche Richtung es geht.
 
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