A John schrieb:
So lange unter dem Strich noch was übrig bleibt lässt sich das Abzockermilieu nicht durch ein paar verlorene Zivilprozesse irritieren, denn längst nicht jeder hat Geld und Nerven, um für sein Recht zu prozessieren.
Das ist der Punkt! Viele Verbraucher zahlen schon, wenn ihnen ein Inkassobüro am Hals sitzt (das sieht man exemplarisch am Geschäftsmodel der Hamburger Dänen, die sich in nicht einem Fall vor Gericht getraut haben). Die paar, die wirklich Wiederstand leisten (oder das ganze aussitzen und sich erst vom Mahnbescheid aus der Reserve locken lassen, werden halt ausgebucht.
Ein wenig Vertrauen sollte man auch in unsere Richter haben. Auch Richter können lernen, das hat das Thema Dialer deutlich gezeigt. Solange die Dialerproblematik nicht groß bekannt wurde, hatte man vor Gericht praktisch keine Chance. Seid das Thema aber auch in der Presse zunehmend populärer wurde, gewannen immer mehr Geschädigte ihre Prozesse. Schon vor dem entscheidenden Urteil des BGH gewann die Dialermafia kaum noch einen Prozess. Und dabei hatte hier der Verbraucher dank Anscheinsbeweis die denkbar schlechtesten Karten.
Sollten aktuelle Fälle der jetzigen Problematik vor Gericht gehen, so müssen die Anbieter weit mehr als vorher nachweisen, das tatsächlich ein gültiger Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Falls der Verbraucher sich nicht vorab schon verraten hat, so dürfte simples Bestreiten, das der Verbraucher jemals auf einer der Seiten war und sich angemeldet hat, dem Anbieter ein unlösbares Beweisproblem bescheren (zumindest solange IPs nur 80 Tage gespeichert werden). Und selbst in den Fällen, wo die Verbraucher zugeben, auf der Seite gewesen zu sein und sich angemeldet zu haben, sehe ich bei der aktuellen Preisangabe der Seiten en ernstes Problem. Es gibt im Internet jede Menge SMS Seiten, die wirklich kostenlos sind. Ein Verbraucher ist daher in meinen Augen kaum verpflichtet, eine Seite, die so exzessiv mit gratis und kostenlos beworben wird, so intensiv unter die Lupe zu nehmen, das er die in der hintersten Ecke verstecken Preisinformationen wahrnemen muss. Für den Verbraucher war es einfach eine Seite von vielen, die kostenlos SMS anbieten. Und genau darauf setzen ja die Anbieter. Der Verbraucher soll erst erfahren, das er einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hatt, wenn die Rechnung kommt und die 14 tägige Wiederspruchsfrist abgelaufen ist.
Ich glaube daher kaum, das die Anbieter vor Gericht etwas bewirken könnten. Müssen sie aber auch nicht, solange es genug gibt, die sich von den Inkassobütteln einschüchtern lassen und zahlen, solange geht das Geschäftsmodel auf.