simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil I

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Reducal schrieb:
Du als Kunde sitzt in Deutschland - also, wer ist nun zuständig und was soll die Verbraucherzentrale machen? Abmahnen, wegen was?
Zuständig für die über eine .de-Domain an deutsche Kunden gerichteten Angebote ist jede Verbraucherzentrale in Deutschland, und für Abmahnungen durch die Verbraucherzentralen oder andere qualifizierte Einrichtungen (z.B. Centrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs) gibt es doch zahlreiche Ansatzpunkte: Preisangabe, Irreführung, ...

NACHTRAG: Zur Abmahnung des admin-c vgl. AG Bonn Urt.v. 24.8.2004 - 4 C 252 . Auszüge auch hier: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=135181#135181
 
rolf76 schrieb:
Zuständig für die über eine .de-Domain an deutsche Kunden gerichteten Angebote ist jede Verbraucherzentrale in Deutschland...
Wobei die spezielle simsen.de der dubaianische Österreicher inne hat und nur einen (Stroh-)Admin-c aus D eingestzt hat, zur Weiterleitung der Denic-Post gem. § 9 (oder war es 7) derer AGB.
 
also ein Intervie mit den "Leiter" von sim***.de (oder was der auch immer ist) sieht für mich sehr arg aus ..
mal schaun vielleicht reagiert man ja auf der E-Mail adresse..
Angeblich waren die ja bis 16.01 via Telefon und Briefverkehr nicht erreichbar na wie soll dann die Kündigung eingehen?
 
Hallo,

ich habe eben eure Beiträge durchgestöbert.
ich bin nämlich auch in die falle geraten,hab gestern per mail meine erste mahnung bekommen von simsen.de,hab die rechnung nicht wirklich wahr genommen(ignoriert) und jetzt muss ich 84€ bezahlen,kann mir jemand helfen,soll ich das ganze weiter ignorieren?


Danke im vorraus

angel²
 
mehr zum thema

Hi,
bin auch aktiv betroffen und habe ne mahnung bekommen. ich weiss noch nicht, wie darauf reagiere. Zum einen könnte das ja mein minderjähriger Sohn gewesen sein, zum anderen kann ich es anfechten, weil ich davon ausgegangen bin, dass es "nur" ein Gewinnspiel war. was ist wohl die einfachste methode?

unter diesem link find man mehr Betroffene mit nützlichen Tips:

http://nothing-remains.de/2005/12/31/warnung-vor-simsende/
 
Gast 11 schrieb:
Angeblich waren die ja bis 16.01 via Telefon und Briefverkehr nicht erreichbar
Briefverkehr in die Wiener Mollardgasse ging/geht immer. Blos per Telefon gab es tatsächlich einige Irretationen, da man zum 16.1. eine neue Anlage dort installiert hat. Viele altbekannte Nummern sind seit dem nicht mehr erreichbar und die neuen stehen teils im Impressum.
 
Re: mehr zum thema

@ cpt. picard

jap, den hab ich gelesen, find das ganze nur ziemlich kompliziert. bzw. hab ich so was von keinen bock mich mit damit zu beschäftigen, nur weil dermassen betrügerisch reingelegt wurde. Bin viel zu wütend, um mich durch gesetzestexte zu quälen :)
aber was ist eure meinung:
komme ich besser damit raus, wenn mein minderjähriger sohn das gemacht habe, oder lieber anfechten?
und btw. ist eine mahnung per mail überhaupt möglich. Gerate ich durch so etwas in verzug?

fragen über fragen....
 
Re: mehr zum thema

think_positiv schrieb:
hab ich so was von keinen bock mich mit damit zu beschäftigen, nur weil dermassen betrügerisch reingelegt wurde
Dann wirst Du hier aber auch keine definitiven Antworten auf Deine Fragen erhalten, da die Gratwanderung zur unerlaubten Rechtsberatung sehr eng ist. Bei gesteigertem Interesse am Thema kann ich nur raten, die verschiedenen Threads zum Thema durchzulesen und gelegentlich zu verfolgen. Simsen & Co. sind noch zu jung am Markt, als dass man definitve Hinweise zur weiteren Verfahrensweise machen kann. Aus rechtlicher Sicht wurde hier schon so einiges geschrieben und da braucht man lediglich die Fakten zusammen zu reimen.
Seit Simsen & Co. am deutschen Markt an den Start gegangen sind, ist man derzeit erst bei Rechnungen per E-Mail, dem Hinweis auf die Proinkasso und witzigen Drohungen wegen Schadenersatz des Anbieters.

Wie ernst der sein Geschäft selbst nimmt, werden erst die nächsten Wochen/Monate zeigen, denn so lange dauert der Mahnlauf voraussichtlich. Die Schreiben werden dabei immer heftiger und man kann erwarten, dass ein nicht unerheblicher Druck auf den Rechnungsempfänger aufgebaut wird. Der jedoch braucht erst zu reagieren, wenn ihm in so einer Sache ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert. Alles, was davor läuft ist eher nur Geplänkel. Ob es jedoch soweit kommt, ist arg fraglich - das liegt im Ermessen des Forderungsstellers. Fraglich ist dabei auch, ob die Anbieter dem hohen Stornovolumen und damit der Abwicklung des Forderungsmanagements überhaupt gewachsen sind.
 
angel² schrieb:
ich habe eben eure Beiträge durchgestöbert.
ich bin nämlich auch in die falle geraten,hab gestern per mail meine erste mahnung bekommen von simsen.de,hab die rechnung nicht wirklich wahr genommen(ignoriert) und jetzt muss ich 84€ bezahlen,kann mir jemand helfen,soll ich das ganze weiter ignorieren?
angel²

Ich kann dir nur folgenden Tipp geben: Weiterlesen. Die Problematik wurde hier schon von vielen Seiten her beleuchtet. Deine Fragen gehen in Richtung Einzelfallberatung und die ist nach geltender deutscher Rechtslage verboten. Also kein Spleen der Forumsinhaber.

think_positiv schrieb:
jap, den hab ich gelesen, find das ganze nur ziemlich kompliziert. bzw. hab ich so was von keinen bock mich mit damit zu beschäftigen.................. Bin viel zu wütend, um mich durch gesetzestexte zu quälen

Warum glaubst du, haben die Betreiber das so aufgezogen, wie sie es eben aufgezogen haben? Um es eben kompliziert zu machen. Leider ist es nun einmal so, dass dein durchaus nachvollziehbarer Wunsch, dass das Problem so schnell erledigt wird wie deine "Anmeldung" vonstatten gegangen ist, sich nicht so einfach erfüllen lassen wird.

think_positiv schrieb:
aber was ist eure meinung:
komme ich besser damit raus, wenn mein minderjähriger sohn das gemacht habe, oder lieber anfechten?
und btw. ist eine mahnung per mail überhaupt möglich. Gerate ich durch so etwas in verzug?

Einfach bei der Wahrheit bleiben, wie immer die aussieht. Du scheinst dich eh schon ein wenig informiert zu haben und schon ungefähr eine Ahnung zu haben, wohin dieser Weg gehen soll.

Gruß
Wembley
 
Re: mehr zum thema

nach den ganzen infos, die ich jetzt gelesen habe, denke ich schon daran, ein einschreiben mit rückschein nach wien zu schicken. ich werd den vertrag anfechten.

Was ich nach wie vor spannend finde, und darüber habe ich bisher nichts gefunden, ist die frage, ob man wirklich per mail in verzug kann. ist das nämlich nicht der fall, bräuchte man nicht reagieren, bis man was schriftliches im briefkasten hat. und ob die das wirklich tun...tausende leute anschreiben..das kostet doch ne menge an porto.
 
ist euch mal aufgefallen, dass ihr laut e-mail 7 tage zum bezahlen habt und laut pdf 10 tage? bin ma gespannt wie die sache ausgeht! wie wärs mit ner sammelklage oder wir bringen das ganze an die medien --> bizz oder sowas?! genug verarschte haben wir ja?!

und ich meine stark, dass am 5.01 noch nix mit bezahlen und 24monatsvertrag zu lesen war!!! auch nicht in den AGB's geschweige denn am unteren rang des bildschirms :(

das können wir jedoch nicht beweisen...aber können die beweisen, dass wir genau die HEUTIGEN AGB's "unterschrieben" haben?
 
Anonymous schrieb:
wie wärs mit ner sammelklage
Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen.
oder wir bringen das ganze an die medien
Nun, manche Medien haben schon (online) berichtet, und andere sind gerade am Recherchieren.

P.S. Nebenbei ist mir übrigens nicht ganz klar, ob die Seiten bei ihrer Fristsetzung berücksichtigen, dass Banküberweisungen schon mal eine Woche dauern können.
 
Anonymous schrieb:

So was gibts nicht in Deutschland.
(Endlich kann ich das auch mal posten...;) )
Jehova!

Anonymous schrieb:
aber können die beweisen, dass wir genau die HEUTIGEN AGB's "unterschrieben" haben?

Mit den Beweisen ist es so eine Sache. Die können nicht mal beweisen, dass derjenige, der das Formular ausgefüllt hat, auch derjenige ist, dessen Daten im Formular drinstehen. Trotzdem ziehen die ihr "Geschäftsmodell" durch und versenden Rechnungen an potenzielle Kunden.

Beweise kommen halt erst zum Tragen, wenn es vor Gericht geht. Und davor haben diese Leute die meiste Angst meines Erachtens, nämlich dass es endlich mal ein Gerichtsurteil gibt, das dieses gesamte Geschäftsmodell zu Fall bringt.

Gruß
Matthias
 
Anonymous schrieb:
und ich meine stark, dass am 5.01 noch nix mit bezahlen und 24monatsvertrag zu lesen war!!! auch nicht in den AGB
Vorsichtiger Widerspruch, denn es war da! Hier im Forum beschäftigen wir uns schon länger mit diesem Phänomen und da ist diese Betrachtungsweise fremd.
 
tuxedo schrieb:
Beweise kommen halt erst zum Tragen, wenn es vor Gericht geht. Und davor haben diese Leute die meiste Angst meines Erachtens, nämlich dass es endlich mal ein Gerichtsurteil gibt, das dieses gesamte Geschäftsmodell zu Fall bringt
Der Haken ist, dass dieses "Geschäftsmodell" nicht von einer Regulierungsbehörde reglementiert- oder verboten werden kann, wie ein Dialer.
Die Betreiber machen sich hier die Schwächen und Unzulänglichkeiten des Zivilrechts zu Nutze. Wohl wissend, dass jeder verlorene Prozess nur den jeweiligen Kläger betrifft.
Im Grunde ist es wie beim aggressiven aufnötigen überteuerter Ramschware auf den berüchtigten Kaffeefahrten.
Auch hier gibt es zahlreiche Urteile, die den Verbraucher vor Übervorteilung schützen sollen.
Nur bedeutet ein von einem Verbraucher erstrittenes Urteil eben kein grundsätzliches Verbot einer bestimmten Masche.
Andere Kläger können sich zwar auf ein ergangenes Urteil berufen, ob sich ein anderes Gericht aber daran hält, ist reine Glückssache.
Bis in ferner Zukunft vielleicht eine Grundsatzentscheidung ergeht, ist die Masche längst an die zu erwartenden Gegebenheiten angepasst und wird über neu gegründete Firmen weitergeführt.
Wie man Bestimmungen durch minimale Anpassungen aushebelt, sollte aus der Dialerära noch bestens bekannt sein.

So lange unter dem Strich noch was übrig bleibt lässt sich das Abzockermilieu nicht durch ein paar verlorene Zivilprozesse irritieren, denn längst nicht jeder hat Geld und Nerven, um für sein Recht zu prozessieren.

Gruß A. John
 
A John schrieb:
So lange unter dem Strich noch was übrig bleibt lässt sich das Abzockermilieu nicht durch ein paar verlorene Zivilprozesse irritieren, denn längst nicht jeder hat Geld und Nerven, um für sein Recht zu prozessieren.

Das ist der Punkt! Viele Verbraucher zahlen schon, wenn ihnen ein Inkassobüro am Hals sitzt (das sieht man exemplarisch am Geschäftsmodel der Hamburger Dänen, die sich in nicht einem Fall vor Gericht getraut haben). Die paar, die wirklich Wiederstand leisten (oder das ganze aussitzen und sich erst vom Mahnbescheid aus der Reserve locken lassen, werden halt ausgebucht.

Ein wenig Vertrauen sollte man auch in unsere Richter haben. Auch Richter können lernen, das hat das Thema Dialer deutlich gezeigt. Solange die Dialerproblematik nicht groß bekannt wurde, hatte man vor Gericht praktisch keine Chance. Seid das Thema aber auch in der Presse zunehmend populärer wurde, gewannen immer mehr Geschädigte ihre Prozesse. Schon vor dem entscheidenden Urteil des BGH gewann die Dialermafia kaum noch einen Prozess. Und dabei hatte hier der Verbraucher dank Anscheinsbeweis die denkbar schlechtesten Karten.

Sollten aktuelle Fälle der jetzigen Problematik vor Gericht gehen, so müssen die Anbieter weit mehr als vorher nachweisen, das tatsächlich ein gültiger Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Falls der Verbraucher sich nicht vorab schon verraten hat, so dürfte simples Bestreiten, das der Verbraucher jemals auf einer der Seiten war und sich angemeldet hat, dem Anbieter ein unlösbares Beweisproblem bescheren (zumindest solange IPs nur 80 Tage gespeichert werden). Und selbst in den Fällen, wo die Verbraucher zugeben, auf der Seite gewesen zu sein und sich angemeldet zu haben, sehe ich bei der aktuellen Preisangabe der Seiten en ernstes Problem. Es gibt im Internet jede Menge SMS Seiten, die wirklich kostenlos sind. Ein Verbraucher ist daher in meinen Augen kaum verpflichtet, eine Seite, die so exzessiv mit gratis und kostenlos beworben wird, so intensiv unter die Lupe zu nehmen, das er die in der hintersten Ecke verstecken Preisinformationen wahrnemen muss. Für den Verbraucher war es einfach eine Seite von vielen, die kostenlos SMS anbieten. Und genau darauf setzen ja die Anbieter. Der Verbraucher soll erst erfahren, das er einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hatt, wenn die Rechnung kommt und die 14 tägige Wiederspruchsfrist abgelaufen ist.

Ich glaube daher kaum, das die Anbieter vor Gericht etwas bewirken könnten. Müssen sie aber auch nicht, solange es genug gibt, die sich von den Inkassobütteln einschüchtern lassen und zahlen, solange geht das Geschäftsmodel auf.
 
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