A
Anonymous
ich hab denen ein oder zwei tage nach der kündigungsfrist eine mail geschrieben.. schreiben die nichts zurück wnen man gekündigt ist oder wie läuft das bei denen?
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Wenn er nicht gerade in Dubai geschäftige Freizeit verbringt, dürfte er wohl in Wien anzutreffen sein - ist längst nicht so weit!lupoo schrieb:Schade das Dubai so weit weg ist,ich möchte den Chef dieser Firma doch mal so richtig in die Augen schauen.
Dubai ist aber besser, falls er klagt. Lupoo sollte seinem Rechtsanwalt den Hinweis auf die Sicherheitsleistung für die Prozesskosten hinweisen. Das muss beantragt werden.Reducal schrieb:Wenn er nicht gerade in Dubai geschäftige Freizeit verbringt, dürfte er wohl in Wien anzutreffen sein - ist längst nicht so weit!lupoo schrieb:Schade das Dubai so weit weg ist,ich möchte den Chef dieser Firma doch mal so richtig in die Augen schauen.
Mein Anwalt sitzt an der Sache dran.Ich werde euch über den Verlauf informieren.
Schade das Dubai so weit weg ist,ich möchte den Chef dieser Firma doch mal so richtig in die Augen schauen. :evil:
Mfg.
Ralf
lupoo schrieb:Glückwunsch - *******,
Du wurdest ausgewählt und erhälst 100 GRATIS SMS sowie die
Chance ein Motorola RAZR V3 zu gewinnen!
dvill schrieb:
[...]
Nach Aussage von Verbrauchern schicken manche „Kostenlos-Anbieter“ auch dann eine Rechnung, wenn Namen und Anschrift zwar eingetragen, aber anschließend gar nicht auf den Anmelde- bzw. Registrier-Button geklickt wurde.
Rat und Hilfe gibt es bei Sachsens Verbraucherschützern.
[...]
Klingt nach einem aktiven Script und nicht nach einem einfachen Anmeldeformular. Sowas vermutet man doch auch schon auf "Nachbar"-Seiten.rolf76 schrieb:...wenn Namen und Anschrift zwar eingetragen, aber anschließend gar nicht auf den Anmelde- bzw. Registrier-Button geklickt wurde.
Hiermit widerrufe ich den am 05.01.2006 zustandegekommen Vertrag und fordere die Loeschung meines Benutzerkontos.
Da Sie, nicht wie noetig, auf das befristete Widerrufrecht hinwiesen ist eine Befristung ungueltig. Nachzulesen ist dies u.a. in Paragraph 355 des BGB:
(3)[...] Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
Wie Sie auch in ihren AGB sehr richtig geschrieben haben, beginnt die Frist mit der schriftlichen Information ueber das Widerrufsrecht, gerichtet an der Verbraucher.
(1) Der Kunde kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Verimount, Mollardgasse 11, 1060 Wien oder per E-Mail an: [email protected] oder per Fax an: 0043 1 5803 314 60.
Dies ist in meinem Fall nie geschehen. Die einzige Email, welche ich waehrend der 14 Tage nach Anmeldung von ihnen erhielt, war eine Anmeldebestaetigung, deren Inhalt lediglich Benutzername, Passwort und ein Link war:
Sehr geehrter Herr schmidt,
vielen Dank fur Ihr Vertrauen in Simsen.de
Anbei erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten für den Mitgliederbereich von Simsen.de.
*************************************************************
Zugangsdaten:
E-Mail: [fuer diesen post entfernt]
Passwort: xx[entfernt]xx
*************************************************************
Einloggen können sie sich direkt unter
h**p://www.Simsen.de/?content=login
Bitte heben sie diese E-Mail gut auf und drucken sich diese gegebenenfalls aus.
Sie können sich ab sofort in den Mitgliederbereich einloggen und direkt SMS versenden.
Mit folgenden Link können Sie Freunde und Bekannte werben und dabei pro geworbenem Benutzer weitere 100 Gratis-SMS abstauben: h**p://www.simsen.de/?ref=133777
Wir wünschen Ihnen viel Spaß dabei.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Simsen.de-Team
*************************************************************
Supportanfragen senden Sie bitte an [email protected]
*************************************************************
Von einem Erhalt der Widerrufsbelehrung kann also nicht die Rede sein.
Interresant im Bezug auf diese Widerrufsbelehrungen, speziell im Bezug auf das Internet, ist ein Bericht der Industrie und Handelskammer Magdeburg:
"Maske Widerrufsbelehrung
Kernpunkt des Verbraucherschutzes im E-Commerce ist das Widerrufsrecht.
Über dieses Recht muss der Verbraucher ausdrücklich belehrt sein. Es muss nachgewiesen werden, dass der Verbraucher diese Belehrung auch erhalten hat, wobei eine E-Mail ausreicht. Der Verbraucher hat das Recht, ohne Angaben von Gründen innerhalb der nachstehenden Fristen vom Vertrag zurückzutreten:
Widerrufsrechtsbelehrung vor Vertragsschluss erteilt: Zwei Wochen
Widerrufsrechtsbelehrung nach Vertragsschluss erteilt: Einen Monat.
Die Frist zum Widerruf beginnt nach Erhalt der Belehrung,
bei Waren, aber nie vor Erhalt der Ware.
Erhält der Verbraucher keine oder eine falsche Widerrufsbelehrung, ist der Widerruf unbefristet möglich!
Der Anbieter muss daher sorgfältig darauf achten, nachweisen zu können, dass die Widerrufsbelehrung vollständig dem Verbraucher zugegangen ist. Zweckmäßiger Weise verbindet man dies mit der E-Mail-Nachricht über den Eingang der Bestellung beim Anbieter. "
Wie oben dargestellt, ist es mir durchaus bewusst, dass sie in ihrer AGB auf das Widerrufsrecht hinweisen, dies reicht aber nicht aus, was sie auch im vorigen Bericht der IHK Magdeburg deutlich wird. Erst mit einer direkten, und vor allem von ihnen nachweisbaren, Erklaerung des Widerrufsrichtlinien, treten diese in Kraft.
Anspruch auf einen Ersatzzahlung des genutzten Service haben Sie in meinen Augen auch nicht, da ich keine einzige SMS ueber ihre Seite verschickt habe.
Sollte diese Email bis zum 30.01.2006 unbeantwortet bleiben, sehe ich die Widerrufung und Kuendigung meines Benutzerkontos als erfolgt an.
:gruebel: Wer soll das lesen und auseinanderklabustern?Schmidt schrieb:Was haltet ihr denn von folgender EMail, die werde ich evtl. bald an die die Leute von simsen.de senden....
Reducal schrieb::gruebel: Wer soll das lesen und auseinanderklabustern?Schmidt schrieb:Was haltet ihr denn von folgender EMail, die werde ich evtl. bald an die die Leute von simsen.de senden....
Darauf erwartest du doch wohl kaum eine Antwort...f00bar schrieb:noch eine frage, sollte man, wenn man falsche angaben bei name usw. gemacht hat, mit dem falschen namen weiterschreiben oder sollte man nun langsam ehrlich werden,
http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklageecks0ne schrieb:stimmt das wirklich, dass sammelklagen nicht mehr zulässig sind?
warum in die Ferne schweifen, für Jehova gibt es einen eigenen ThreadAnonymous schrieb:http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklageecks0ne schrieb:stimmt das wirklich, dass sammelklagen nicht mehr zulässig sind?
Anonymous schrieb:Reducal schrieb::gruebel: Wer soll das lesen und auseinanderklabustern?Schmidt schrieb:Was haltet ihr denn von folgender EMail, die werde ich evtl. bald an die die Leute von simsen.de senden....
wieso soll ich mich mit deren email auseinander setzten :-?