Nun ist er da: der Probenzauber !

AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

ja ist mir schon klar das der Rechtsschutz noch nicht greift ich meine aber nach so einem Erlebnis will ich nur mal vorsorgen fürs nächste mal ;-)

@Steffi danke für Deinen Rat ich denke auch dass ich es einfach lasse und mich garnicht mehr darum kümmern werde also sitze ich es aus.
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

oh mann und das alles nur wegen eines vermeindlich kostenlosen IPod´s :wall:
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

sorry aber rechtlich bin ich nicht ganz auf dem neusten Stand.. was kann ich mit dieser Information jetzt anfangen ?
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

nIkOn schrieb:
sorry aber rechtlich bin ich nicht ganz auf dem neusten Stand.. was kann ich mit dieser Information jetzt anfangen ?
Umgangssprachlich hat sich der Begriff "Kündigung" für alles, was in die Richtung "Ich will diesen Vertrag nicht (mehr)" geht, durchgesetzt. Es gibt aber z.B. noch "Widerruf" und "Anfechtung", die den selben Effekt (kein Vertrag) herbeiführen können. Daher wird der Begriff "Kündigung" nicht immer richtig verwendet.

Gruß
Wembley
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Nochmal Danke an das ganze Forum ich denke mein Problem hat sich erledigt

Als ich eben zum ersten mal die Rechnung als pdf geöffnet habe ist mir aufgefallen das ich unter Adresse garkeine bzw. eine falsche Angabe gemacht habe !

Der Briefkopf sieht so aus:

"Vor + Nachname"
keine Angage
67890 Buxdehude

Und da ich nicht direkt in Buxdehude Wohne :wink: und keine Straße angegeben ist denke (hoffe) ich das es sich erledigt hat... Zumindest was den Schriftverkehr per Post angeht.. Jetzt nur noch den Absender der E-Mails auf SPAM schalten und schon ist Ruhe im Karton !

Allen anderen die diesen ******** auf den Leim gegangen sind wünsche ich viel Kraft zum durchhalten !!!!

bis dann

greetz nIkOn
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Hallo :-)

Ich habe die Seiten hier aufmerksam verfolgt. Auch ich bin darauf reingefallen ...
Habe von Probenzauber nach meiner "Anmeldung" nie etwas gehört. Weder eine Bestätigungsmail, noch habe ich Proben erhalten noch Infos über die Teilnahme an Gewinnspielen erhalten.

Nach Erhalt der Rechnung habe ich sofort Widerspruch eingelegt. Bin mal gespannt was sie Antworten (wobei ich es mir denken kann).

Was meint ihr, soll ich noch vor Antwort von ihnen einen Brief schicken?
Es gibt ja hier im Thrad genug Beispiele dafür.

Danke und Grüße
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Na wenn du lange Weile hast, dann kannst du denen noch weitere Briefe zusenden. Das hilft aber nur gegen lange Weile und man diese vertreiben will ;)
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Hallo Leute,

bin neu hier und bin natürlich auch auf den [.....] reingefallen...ich habe weil ich zu doof war die AGBs akzeptiert, keine Wahre bekommen...ich habe einige Rechnungen wie bei euch bekommen und sie ignoriert, jetzt hab ich vor ein paar Tagen auch diesen gleichen Inkassobrief bekommen, ich muss über 130 Euro zahlen. Ich bin echt sauer, so was mach ich nie wieder.

Ich werde warscheinlich (weil ich kein Anwalt habe) zum Verbraucherschutz gehen und mich da irgendwie beraten lassen, meint ihr das bringt was??
Kennt sich da jemand aus???

Danke

Wort entfernt MOD/BR
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Die Verbraucherzentralen sind den Berichten zufolge über den Anbieter informiert und können sicher helfen.
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Mörderpüppi schrieb:
Ich werde warscheinlich (weil ich kein Anwalt habe) zum Verbraucherschutz gehen und mich da irgendwie beraten lassen, meint ihr das bringt was??
Den Vebraucherzentralen ist diese Firma bzw. dieses Angebot bestens bekannt. Ein Beispiel siehe hier die Verbraucherzentrale Brandenburg:
http://www.vzb.de/UNIQ114590023920264/link217612A.html
Bei den anderen Verbraucherzentralen wird es sich genauso verhalten.
Zum Einlesen in die Thematik empfehle ich dir die hervorragende Zusammenfassung über Online-Abos allgemein:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=38935

Und natürlich ist es ratsam, sich diesen Thread genauer anzuschauen, da es da auch unter anderem viele Erfahrungsberichte von anderen Usern inkl. weiterführenden Links gibt.

Gruß
Wembley
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Hallo erstmal,
[.......]
Auch ohne Rechtsschutzversicherung lohnt ein Weg zum Anwalt.
Nachdem ersten aufgesetzten Schriftstück bot uns "Probenzauber"
Storno u. Bearbeitungsgebühr von 39 E an.
Nach dem Zweiten Schriftstück wurde aus "Kulanzgründen" gekündigt."Probenzauber.de entschuldigt sich für alle Unannehmlichkeiten"

Wie nett.... ;-)
Dann investiere ich doch lieber beim Anwalt.
Danke an alle Ratschläge und Tips hier!!!

Satz wegen rechtlicher Bedenken editiert MOD/BR
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Also..ich werde einfach abwarten..hatte denen eine Email geschickt mit dem Schreiben " Kündigungszeit 3 Monate" bla bla bla..wie vorher schon mal geschrieben...ich denke auch wenn ich es schriftlich dahin schicke..denke ich das die die Post gar nicht öffnen..
Ich habe noch gaaaanz viel Geduld und werde bis mal ein Gerichtsvollzieher an die Tür klopft warten...
Achso..Vorsichtshalber aber ein Schreiben an "Pro Invent Billing"...die Mühe mach ich mir noch...
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Hallo Ihr Lieben,

habe am Samstag eine Mail an das Europäisches Verbraucherzentrum geschrieben und heute vormittag (die sind schnell die Jungs) eine hilfreiche Antwort erhalten, die ich Euch nicht vorenthalten möchte:


Sehr geehrte Damen und Herren,

das Europäische Verbraucherzentrum erhält seit einiger Zeit zahlreiche Anfragen von Verbrauchern, die Rechnungen für die Registrierung bei probenzauber.de von der Firma Opulentia EDV-Dienstleistungs GmbH aus Wien erhalten. Wir bitten daher um Verständnis für diese Standardschreiben (Stand: 24. April 2006)

Nachfolgend einige Hintergrundinformationen sowie eine Formulierungshilfe:
Das Unternehmen verspricht kostenlose Produktproben im Internet ausfindig zu machen und zu vermitteln. Damit ist aber nicht garantiert, dass man tatsächlich Produktproben zugesandt erhält. Wer sich registriert, fängt sich jedoch ein kostenpflichtiges Abonnement ein. Die zum Teil klein gedruckten, erst durch Hinunterscrollen sichtbaren, Vertragsbedingungen oder die nur mittels "pop up" aufrufbaren Geschäftsbedingungen werden dabei in der Regel übersehen oder nicht durchgelesen. Hier versteckt sich jedoch der Hinweis auf eine Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten und auf die monatlichen Kosten. Verbraucher, die denken, dass sie sich lediglich für eine einmalige kostenlose Nutzung und die Teilnahme an einem Gewinnspiel registriert haben, erhalten also unerwartet eine Rechnung.

UNTERNEHMER IST BEWEISPFLICHTIG:-p
Grundsätzlich gilt: wer etwas fordert, muss auch nachweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, d.h. der Anbieter, der die Rechnung schickt, muss nachweisen, dass mit dem Verbraucher ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde. Auch das Anführen der sogenannten IP-Adresse ist als Beleg für eine verbindliche Anmeldung ungenügend.


KNACKPUNKT WIDERRUFSBELEHRUNG
Unseres Wissens belehrt der Anbieter noch immer nicht ordnungsgemäß über das 14-tägige Widerrufsrecht. Daher sollte ein Vertrag "äußerst hilfsweise widerrufen" werden.
Über das Widerrufsrecht muss in Textform belehrt werden - dies setzt ƒ 312 c Abs. 2 BGB jedoch voraus:

"Der Unternehmer hat dem Verbraucher ferner die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die in [. ƒ 1 Abs. 4 BGB-InfoV] bestimmten Informationen in dem dort bestimmten Umfang und der dort bestimmten Art und Weise in
Textform mitzuteilen [.]."

Textform ist in ƒ 126 b BGB definiert. Dafür ist notwendig, dass die Erklärung in einer Urkunde oder in einer anderen zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise abgegeben wird. Den Anforderungen genügen Verkörperungen auf Papier, Diskette,
CD-Rom oder ähnliches, aber auch in einer E-Mail oder Computerfax. Dagegen reicht ein vom Erklärenden in das Internet eingestellter, nicht durch E-Mail o.ä. übermittelter Text (Homepage) nur, wenn es zu einem Download kommt.

Da es auf den Internetseiten unseres Wissens bislang an der Downloadfähigkeit fehlt und sich nach unseren Kenntnissen zurzeit auch in der Bestätigungs-E-Mail keine Widerrufsbelehrung findet, liegt keine ordnungsgemäße Belehrung vor. Der Verbraucher kann grundsätzlich unbegrenzt lange widerrufen (ƒ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB). Der Vertrag sollte daher noch "hilfsweise widerrufen" werden.

Bitte prüfen Sie aber vorsichtshalber, ob sich in der Bestätigungsmail nicht doch eine Widerrufsbelehrung befindet. Sollte dies der Fall sein, würde dies noch für eine ordnungsgemäße Belehrung ausreichen - mit der Folge, dass ein (hilfsweiser) Widerruf dann nicht mehr möglich ist.

ANGEBOTE SIND IRREFÜHREND
Auch sind die Angebote irreführend und täuschen den Nutzer über die Kostenpflichtigkeit des Angebotes. Die tatsächlichen Kosten und eine Mindestvertragslaufzeit verstecken sich in den AGB. Nutzer gehen daher bei der Anmeldung nicht davon aus, dass Kosten und eine 12- oder 24-monatige Vertragsbindung auf sie zukommen. Die entsprechenden Klauseln sind unserer Ansicht nach überraschend und somit nicht Vertragsbestandteil geworden (ƒ 305c BGB).


WENN SICH MINDERJÄHRIGE ANMELDEN
Hat ein Minderjähriger den (Abo-) Vertrag abgeschlossen, ist dieser bei mangelnder Genehmigung der Eltern unwirksam, d.h. Eltern sollten sich auf die Minderjährigkeit berufen und die Bezahlung der Rechnung aus diesem Grund verweigern (- und sich auch in diesem Fall nicht von Drohungen des Anbieters verunsichern lassen!). Selbst für den Fall, dass Jugendliche aus Leichtsinn und Unerfahrenheit im Internet ein falsches Geburtsdatum eingeben, sind diese dennoch nicht zu Zahlungen verpflichtet, da ansonsten die strengen Bestimmungen des Minderjährigenschutzes umgangen werden könnten.

STAATSANWALTSCHAFT WIEN ERMITTELT
Mittlerweile interessiert sich auch die Wiener Staatsanwaltschaft für die Vorgehensweise der Firma Opulentia.
Zur Erstattung einer Anzeige wenden Sie sich direkt unter der Angabe der Aktenzahl an die Staatsanwaltschaft Wien. Geben Sie bitte auch immer Ihre Email-Adresse am:

Aktenzahl: 62 St 15/06m
Staatsanwaltschaft Wien
Landesgerichtsstraße 11
Postfach 400
A-1082 Wien
Fax: 0043 / 1 / 402 79 11


FORMULIERUNGSHILFE

Unberechtigte Forderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom .........................., in dem Sie einen Betrag von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme eine Internet-Serviceleistung verlangen.

(Alternativ, wenn Vertrag von Minderjährigem abgeschlossen wurde):
Der angeblich mit Ihnen abgeschlossene Vertrag wurde von meinem minderjährigen Sohn/ meiner minderjährigen Tochter abgeschlossen. Ich habe weder in einen Vertragsabschluss eingewilligt, noch genehmige ich einen Vertrag.


(Alternativ:)
Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u.a. gemäß ƒ 312e BGB, bzw. ƒ 1 der BGB-Info VO informiert haben.

Äußerst hilfsweise fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Daneben widerrufe ich den geschlossenen Vertrag nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

Weitere Hintergrundinformationen zu "aktuellen Kostenfallen" im Internet finden Sie bei Interesse z.B. unter:
http://www.dialerschutz.de/kostenfallen.php

Mit freundlichen Grüßen,


i.A. U. M.



Europäisches Verbraucherzentrum / European Consumer Centre
Beratungszentrum Gronau / Advice-Centrum Gronau
Enscheder Straße 362, 48599 Gronau
Tel. (0049) 2562 / 7 02 17, Fax (0049) 2562 / 7 02 47
Email: [email protected] Internet: www.evz.de


An dieser Stelle nochmal vielen Dank an den Moderator!

Viele Grüße an alle Geschädigten von Silvia :teddy:​
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Unregistriert schrieb:
Hallo erstmal,
[.......]
Auch ohne Rechtsschutzversicherung lohnt ein Weg zum Anwalt.
Nachdem ersten aufgesetzten Schriftstück bot uns "Probenzauber"
Storno u. Bearbeitungsgebühr von 39 E an.
Nach dem Zweiten Schriftstück wurde aus "Kulanzgründen" gekündigt."Probenzauber.de entschuldigt sich für alle Unannehmlichkeiten"

Wie nett.... ;-)
Dann investiere ich doch lieber beim Anwalt.
Danke an alle Ratschläge und Tips hier!!!

Satz wegen rechtlicher Bedenken editiert MOD/BR

Wie seit ihr bei dem Schreiben vorgegangen? Habt ihr euch auf die hier genannten Informaionen bezogen?

Danke :)
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Mörderpüppi schrieb:
Hallo Leute,

bin neu hier und bin natürlich auch auf den [.....] reingefallen...ich habe weil ich zu doof war die AGBs akzeptiert, keine Wahre bekommen...ich habe einige Rechnungen wie bei euch bekommen und sie ignoriert, jetzt hab ich vor ein paar Tagen auch diesen gleichen Inkassobrief bekommen, ich muss über 130 Euro zahlen. Ich bin echt sauer, so was mach ich nie wieder.

Ich werde warscheinlich (weil ich kein Anwalt habe) zum Verbraucherschutz gehen und mich da irgendwie beraten lassen, meint ihr das bringt was??
Kennt sich da jemand aus???

Danke

Wort entfernt MOD/BR


Hallo!

Habe auch von Pro Invent KG (Inkassounternehmen) Post bekommen und soll auch über 130 Euro zahlen. Dieses Inkassounternehmen scheint genauso [] zu sein. Hängt auch mit SMS kostenlos und Oxeo Jahresabbo zusammen, gibt es auch schon etliche Foren. Also alles nur Zauber. Ich zahle nicht, das rät auch der Verbraucherschutz. Dieser Brief soll noch mal richtig Angst machen.

Liebe Grüße

[Virenscanner: Vorsichtshalber ein Wort entfernt]
 
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