Nun ist er da: der Probenzauber !

AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

werde dann auch mal aussitzen u warten.
habe heute mal wieder ne antwort auf einen wiederufungsversuch bekommen,
haben versucht mir weiszumachen das die seite von irgendeinem unernehmen geprüft worden sei und für rechtens empfunden wurde...????
weis doch jeder das man auf seiner eigenen internetseite mit einem mausklick oder auch ein paar mehr das layout komplett endern kann!
als wiedermal nur heiße luft einfach:cool: :cool: :cool: bleiben
 
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Nachdem ich wochenlang nichts gehört habe, dachte ich eigentlich schon der ganze spuk sei endlich vorbei, aber heute bekomm ich heute einen brief von einem Inkasso unternehmen, nun bin ich inklusive Gebühren etc. schon bei 140€...aber ich werde denen keinen Cent überweisen!
 
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driftmaster schrieb:
haben versucht mir weiszumachen das die seite von irgendeinem unernehmen geprüft worden sei und für rechtens empfunden wurde...????

Das "Unternehmen" war bestimmt der Herr "Ecommerce", also der "Firmenchef" persönlich *g*
 
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Hallo!
Ich habe auch eine Rechnung von Probezauber bekommen und habe dieser gleich widersprochen mit der Begründung, dass ich zu keiner Zeit den Willen hatte einen kostenpflichtigen Vertrag mit ihnen einzugehen und dass ich mich hintergangen fühle, weil auf der Internetseite nicht klar zu erkennen ist, dass es sich um eine kostenpflichtige Leistung handelt. Ich habe darauf heute nur die standart Antwort bekomen, dass die Frist zu widersprechen schon abgelaufen ist und dass ich zahlen soll, da es sonst noch teurer wird.
Die werden keinen Cent von mir sehen. Soll ich das Ganze jetzt erstmal ignorieren, oder soll ich noch etwas antworten? Vielen Dank
Chrissi
 
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@Chrissi
Ich bin hier zwar keiner der Aufklärer die dir Rat geben können, aber mein Tip an dich ist, lies dir alle Seiten genau durch, dann bekommst du genug Tipps um dir erstmal etwas Ruhe zu verschaffen. Ich hatte auch Pech mit meinem Schreiben an die Proben"kollegen" aber kommt Zeit kommt Rat. :cool:
 
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JohnnyBGoode schrieb:
driftmaster schrieb:
haben versucht mir weiszumachen das die seite von irgendeinem unernehmen geprüft worden sei und für rechtens empfunden wurde...????

Das "Unternehmen" war bestimmt der Herr "Ecommerce", also der "Firmenchef" persönlich *g*
so könnte man das wohl sehen pure [.....]"piep"war auch die genannte perso

Wort entfernt MOD/BR
 
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Ja bin drauf reingefallen und habe von PRO Invent Billing Center einen schönen Brief bekommen solle jetzt 137,84 euro bezahlen.Habe mich schlau gemacht und die Telefonnummer stimmt überhaupt nicht und auch der das Bearbeiten soll rufe Morgen mal da an habe zwei nummern und zwei Adressen hier stehen bei der ersten habe ich eine E-mail heute geschrieben und ich bin gespannt ob er was damit zu tun hat.
 
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Ich habe heute auch so eine E-Mail bekommen das ich 84,- Euro erstmal bezahlen soll für ein Jahr im vorraus. Kann mir jemand ein Tip geben wie man aus oder ob man überhaupt aus der Sache raus kommt. Ich bin eigentlich völlig Ratlos und mir ist sowas noch nie passiert. Sollte man doch lieber bezahlen damit man ruhe hat lohnt sich das ???
Gruß Stefanie
 
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Auch wir haben netten Kontakt mit Probenzauber.de - haben deshalb auch mal alles veröffentlicht unter w*w.proben-zauber.de!
 
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Hallo Stefanie,

das habe ich auch alles durchgemacht...
Du mußt .... mal googeln, dann erscheinen Seiten von der Staatsanwaltschaft, von diversen Foren und Geschädigten.

Das allerwichtigste:
edit

Hier ein paar interessante Sachen dazu (dann mußt Du nicht lange suchen).

http://forum.computerbetrug.de/showpost.php?p=138808

http://www.sta-wiesbaden.justiz.hessen.de/C1256BA7002D0DFC/vwContentFrame/W25CTJWB753JUSZDE

http://www.frag-einen-anwalt.de/Gewinnspiel-mitgemacht---jetzt-Rechnung__f11563.html

http://php.buergercenter.nrw.de/lettershop/download/78/Mahnbescheid.pdf

http://www.henryk-broder.de/tagebuch/winwin.html

An alle Betroffenen: Viele Grüße von Silvia

aus rechtlichen Gründen editiert, unerlaubte Rechtsberatung modaction
 
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Unregistriert schrieb:
Auch wir haben netten Kontakt mit Probenzauber.de - haben deshalb auch mal alles veröffentlicht unter w*w.proben-zauber.de!


Hallo

leider kann man in Deiner Seite keine Nachricht an Dich schreiben!:eek:

Wollte mich dort eintragen!

Liebe Grüße von Silvia:teddy:​
 
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Hallo,

naja, ich gehöre auch zu den "getäuschten" von Probenzauber.de. Habe seit gestern das Schreiben vom Inkassobüro erhalten.

Habe mich durch die ganzen Beiträge zu diesem Thema auf eurer Homepage durchgelesen - und werde weiterhin nicht zahlen. Habe einen Termin mit der Verbraucherzentrale. Kann man ansonsten noch was machen? Anzeige erstatten?

Hat einer von euch auch schon vom Inkasso Post bekommen?

Wünsche Euch ein tolles stressfreies Wochenende!
 
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Hallo Silvia

Steckst du immer noch dadrin oder hast du es geschaft?
Ich habe erst mal eine E-Mail geschickt Kündigung und habe mich auf das Gestzt berufen. Mal sehen wies weitergeht. Wird glaube ich kein schönes Wochenende für mich.
Danke und viele Grüße Stefanie
 
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Hallo,

bin neu hier und auch ich habe eine Rechnung von P...z.de erhalten....

so kam es....
ich bin durchs netzt gestöbert....seite ging auf....und ich schrieb meine daten rein...jedoch habe ich es nicht abgeschickt, sondern nur die seite zugeklickt, weil ich es mir doch noch anders überlegt hatte....
das war vor drei wochen....genau 15 tage später bekam ich eine e-mail mit der bitte 84 euro zu überweisen....
daraufhin habe ich eine e-mail geschrieben...keine antwort...
heute 1.mahnung...ich wieder geantwortet....keine reaktion....

ich werde es nicht zahlen!
aber wie verhalte ich mich richtig???

lg steffi
 
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Hallo ich habe mal eine allgemeine Frage:
Bringt es was wenn man Anzeige gegen Probenzauber.de erstattet??
Also geht das dann schneller mit dem ganzen misst??
Wenn man keinen Rechtschutz hat sollte man das lassen und aussitzen oder??
 
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Eine Strafanzeige hat auf die zivilrechtlichen Zahlungsansprüche (regelmäßig) keinen Einfluss und beschleunigt auch nicht die Klärung Deiner zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Anbieter. (Zum sog. Adhäsionsverfahren siehe hier)

Zur Strafanzeige: Bevor eine Werbung den Tatbestand des Betrugs erfüllt, könnte vorher bereits der Straftatbestand der Strafbaren Werbung nach § 16 UWG erfüllt sein (an den die StA und Polizei oft nicht denken), siehe dazu hier (blaue Schrift anklicken).

Aber bitte berücksichtigen: Wenn es darum geht, irreführende Angebote effektiv zu bekämpfen, ist das Wettbewerbsrecht (UWG) wirksamer und schneller als das Strafrecht. Denn mit Abmahnung und einstweiliger Verfügung kann ein Anbieter erheblich schneller "gestoppt" werden als mit langsamen Ermittlungen und Strafverhandlungen. Siehe dazu Wer verfolgt Verstöße gegen das UWG? (blaue Schrift anklicken)

Nicht jede "Abzocke" ist zugleich eine Straftat. Planmäßige gewerbliche "Abzocke" ist nach meinem Verständnis aber immer wettbewerbsrechtlich unlauter. Wenn bei einer Werbung keine wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit vorliegt, dürfte die Werbung kaum als "Abzocke" zu bezeichnen sein.
 
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Hey ich nochmal...
Hab den ganzen Tag im Netz verbracht...wegen dem sch...,
aber ich hab was...vielleicht hilft es euch ja auch...

Knackpunkt: Widerrufsbelehrung
Bei einer tatsächlich erfolgten Anmeldung ist ein Unternehmer nach der Fernabsatzrichtlinie verpflichtet, die Anmeldung inklusive aller das Geschäft betreffenden wesentlichen Daten zu bestätigen und über das gesetzlich zustehende Rücktrittsrecht (in Österreich mindestens sieben Werktage) zu belehren.

Hält der Unternehmer diese Informations- und Belehrungsfristen nicht ein, dann verlängert sich die Rücktrittsfrist laut Konsumentenschutzgesetz auf drei Monate.

Der Hinweis auf der Homepage der Firma reicht nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt und die Information jederzeit vom Unternehmer geändert werden könnte. Dementsprechend reicht auch nicht ein Link in einer Bestätigungsemail auf diese Homepage.

Ich hoffe das ich das einfügen durft???
Da es bei mir noch keine drei Monate sind, schreibe ich nun erneut einen Brief bzw. E-Mail...


LG Steffi
 
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Der Widerruf ist in der Tat einer der Gründe, weshalb im Einzelfall keine Bindung an ein Online-Abo bestehen könnte.

Weitere Punkte sind die Frage, ob aufgrund der möglicherweise irreführenden Gestaltung der Anmeldemaske auf der Internetseite der Anbieter schon nicht davon ausgehen durfte, dass man sich vertraglich binden will. Ein weiterer Punkt ist die Frage, ob man wegen Irrtums anfechten kann. Bei Minderjährigen ist daran zu denken, dass eine Bindung an Abos die Zustimmung der Eltern erfordert. Und zur Sicherheit kann man einen Vertrag hilfsweise ordentlich kündigen, damit er sich wenigstens nicht ungewollt weiter verlängert.

Ausführlich zu diesen Fragen (nach deutschem Recht) unter Grundlagen zur Bindung an Online-Abos, dort auch grundsätzliche Überlegungen zu den Handlungsmöglichkeiten (unter "Und was mache ich jetzt?").

Hilfreich finde ich auch den Artikel Abo-Fallen im Internet des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.

Ein angeblich von einer Verbraucherzentrale entworfenes Musterschreiben für Fälle einer ungewollten Inanspruchnahme von Internet-Serviceleistungen wurde hier veröffentlicht:
http://forum.computerbetrug.de/showpost.php?p=142516&postcount=76
 
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