AW: Nun ist er da: der Probenzauber !
Also ich möchte mich auch nochmal zu Wort melden... ich habe die Tage an die Opulentia GmbH geschrieben natürlich per Einschreiben mit Rückschein, dach zurückbekommen habe ich lediglich eine Unterschrift -.- Ich habe folgenden Brief verschickt:
Betr.: Ihre Rechnung vom 04.04.06 Kunden-Nummer PRZ-xxxxx
Rücktritt § 5e Konsumentenschutzgesetz 21. Apr. 2006
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe mich laut Ihnen am 28.02.2006 auf Ihrer Homepage unter probenzauber.de angemeldet. Am 16.03.2006 erhielt ich überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass Sie mich ausreichend über das Rücktrittsrecht informierten, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist (basierend auf der sogenannten Fernabsatzrichtlinie). Der Hinweis auf Ihrer Homepage reicht dafür nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt. Da somit keine ausreichende Belehrung über das Rücktrittsrecht gem. § 5d Konsumentenschutzgesetz erfolgte, ist die Rücktrittsfrist nach wie vor offen.
Ich trete von diesem Vertrag gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist zurück, zudem fechte ich den Vertrag wegen Irreführung an.
Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom 04.04.2006 zurückzubuchen und die Angelegenheit innerhalb von 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen.