Nun ist er da: der Probenzauber !

AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Unregistriert schrieb:
Hallo, ich bin neu hier und eine von Euch!!!!
Auch ich bin auf Probenzauber durch die Google-Seite "Gratisproben" reingefallen. Nach mehreren Mahnungen habe ich nun vom Pro Invent Inkassobüro aus 32689 Kalletal über 137,81 € bekommen. Nach einigen Stunden Angst und kalten Füßen, in denen ich schon bezahlen wollte, kam bei mir die Kämpferin durch.
Ich schrieb denen sofort per Fax einen Brief mit meiner erneuten Ablehnung, mit gleicher Post habe ich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gestellt. Am selben Tag mailten die von Opulentia, daß sie meinen Widerspruch nicht annehmen. Aber ich stehe das durch und zahle n i c h t!

Mir ging es genaus so. Der Verbraucherschutz rät auf keine Fall zu zahlen. Diese Inkassogesellschaft hängt noch mit weiteren zweifelhaften Internetangeboten zusammen (SMS,Jahresabbo). Der Brief soll nur noch einmal Angst einjagen!!!
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Hallo an alle...
bitte aufpassen das Ihr das Geld an das richtige Konto überweist...:eek:
Habe folgende MAIL von PZ bekommen:

[noparse]Sehr geehrter Kunde,

Sie erhalten diese E-Mail weil Sie Kunde bei www.probenzauber.de sind.

wie sich sicherlich schon herumgesprochen hat, wurde Probenzauber.de, an mich, Firma S. R. verkauft.

Durch den Verkauf des Projektes haben sich unsere Kontodaten geändert, folgende Kontodaten sind die neuen:

Kontoinhaber: S. R.

Bankverbindung Deutschland:

Kontonummer: 355419037
Bankleitzahl: 100 208 90
Bank: HypoVereinsbank


Bankverbindung Österreich:

Kontonummer: 51560 765 165
Bankleitzahl: 12000
Bank: Bank Austria
IBAN: AT741200051560765165
SWIFT-BIC: BKAUATWW


Sollten Sie Ihre Rechnung, welche wir Ihnen nochmals im Anhang hinzugefügt haben, noch nicht überwiesen geworden sein:

So tun Sie das bitte jetzt, überweisen Sie bitte an die oben genannten Ktodaten, als Verwendungszweck geben Sie bitte die Rechnungsnummer an.

Wir tragen Sie monatlich für 20 kostenlose Produktproben ein.

Mit freundlichen Grüßen
Probenzauber.de [/noparse]

Fa. S. R.



Ist das nicht super das er uns persönlich drum bittet...:scherzkeks:

persönliche Daten gelöscht , siehe NUB modaction
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Ich habe heute eine neue Mail von denen bekommen, wo drinsteht, dass die Firma verkauft wurde an den oben angesprochenen Herren. Dieser fordert mich jetzt in dieser Mail nochmals auf zu bezahlen, was ich nicht tun werde.
Die Firma hat [ edit] , um nicht auf die Idee zu kommen jeden der nicht zahlt (was ja immer mehr Leute werden) vor gericht zu schleifen.
Ich zum Beispiel habe den Bestätigungslink in der Mail nie angeklickt, sondern diese einfach gelöscht. Im Fernsehen hört man auch verstärkt von solchen [ edit] im Internet und im Endeffekt kann man ja auch nur als Masse dagegen angehen.
Mal sehen, wie weit die wirklich gehen wollen.
Ändert sich da die Rechtslage irgendwie, wenn die Firma verkauft wird inklusive Kundschaft? Steht man da nicht irgendwie rechtlich vor der Wahl seinen Vertrag aufzulösen oder so?
 
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Hm ... probenzauber wurde verkauft ... und wem schicke ich jetzt mein Einschreiben voller rechtlichem Zeug?

Ne mal Spass bei Seite ... an wen wende ich mich "bei denen" jetzt?
Probenzauber hat mir keine Mail mehr geschickt und auch auf meine Mail die ich nach dem Rechnungserhalt geschickt habe, wurde auch noch nicht reagiert ...
 
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reductor schrieb:
Hm ... probenzauber wurde verkauft ... und wem schicke ich jetzt mein Einschreiben voller rechtlichem Zeug?
Warum willst du das Zeug überhaupt verschicken, wer zwingt dich dazu? Normaler Weise geht die Post an den, der eine Rechnung oder Mahnung verschickt.
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Naja ich muss denen ja widersprechen, dass ich keinen bindenden Vertrag mit ihnen eingegangen bin. Und sowas mache ich einfach lieber per Einschreiben als per Mail.

Das Schreiben ging jetzt, wie du schon schreibst, an den Herr der auf der Rechnung steht. Und jetzt sehen wir einfach mal weiter.
 
hilfe!!

ich hab mich leider auch angemeldet, daraufhin den Betrag überwiesen und jetzt habe ich schon zwei Mahnungen von der opulentia gmbh und eine von der inkasso bekommen.
was soll ich jetzt am besten machen?

lg, die schnegge
 
AW: hilfe!!

schnegge schrieb:
ich hab mich leider auch angemeldet, daraufhin den Betrag überwiesen und jetzt habe ich schon zwei Mahnungen von der opulentia gmbh und eine von der inkasso bekommen.
was soll ich jetzt am besten machen?
Wie, Du hast bezahlt und erhältst trotzdem Rechnungen und Mahnungen? Für den gleichen Vertrag?
 
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Ja ja ich bin auch reingefallen! Seid ende Februar geht das schon hab die Rechnung und eine Mahnung bekommen und nicht bezahlt! Habe eine email dort hin geschrieben das ich mich nicht dort angemeldet habe bla bla bla und die Standart Antwort bekommen.
Danach war erst mal Ruhe und heute die Info per email mit dem neuen Besitzer! Habe mich dort nicht Angemeldet und diesen Bestätigungslink bin ich auch nicht gefolgt und trotzdem... Na ich warte was noch kommt...
Ich bin aber froh und dankbar das man hier hilfreiche Tipps bekommt und man nicht allein damit ist!
Danke an ALLE !!!!
 
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Unregistriert schrieb:
Ja ja ich bin auch reingefallen!
...
Habe mich dort nicht Angemeldet und diesen Bestätigungslink bin ich auch nicht gefolgt und trotzdem...
Wie? Du hast Dich nicht angemeldet, aber einen Bestätigungslink erhalten, den Du aber nicht angeklickt hast?

Und inwiefern bist Du dann reingefallen?
 
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Hi Rolf,

ich hab mich auch nicht angemeldet!
Ich habe meine Daten zwar eingetragen, aber dann icht auf abschicken geklickt sondern die Seite einfach zu gemacht.... !!!!
Nicht auf dem Button abschicken geklickt!
Eine bestätigungsmail habe ich nie erhalten, nur nach 15 Tagen eine Rechnung!!!!!
Ich habe mich gestern mit der Rechtsabteilung von der Firma Henkel in Verbindung gesezt...und die Staatsanwaltschaft Wien eingeschaltet!



lg
 
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moon schrieb:
Ich habe meine Daten zwar eingetragen, aber dann icht auf abschicken geklickt sondern die Seite einfach zu gemacht.... !
Das ist eben das Problem, dass die StA Wien möglichst bald ausermitteln sollte - genau das selbe Phänomen sagte man auch dem Vor-Vorbesitzer (probino.de) aus dem Hessischen Hochheim nach. Wünschenswert wären da wohl länderübergreifende Ermittlungen der Staatsanwaltschaften Wien und Wiesbaden.

Über Scriptsteuerungen ist es möglich, dass die Tastatureingaben direkt am empfangenden System protokolliert werden und so auch die Rechnung auslösen, ohne dass der Anmeldebutton betätigt wurde. Genau so könnte auch der Schließen-Befehl der Seite genutzt werden, um abschließend die Daten an das System zu übermitteln. Interessanter Weise natürlich mit der IP-Adresse des Nutzers, die, wenn man sie verfolgt, tatsächlich zu dessen Internetanschluss führt und damit den Verdacht erzeugt, das er sich wissentlich angemeldet hat.
 
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Reducal schrieb:
...mit der IP-Adresse des Nutzers, die, wenn man sie verfolgt, tatsächlich zu dessen Internetanschluss führt und damit den Verdacht erzeugt, das er sich wissentlich angemeldet hat.
Aber immer daran denken: Selbst wenn die IP-Adresse zu einem von dem angeblichen Kunden benutzten PC führt, heißt das nicht, dass er sich angemeldet hat. Dass jemand auf einer Seite war ist nicht gleichbedeutend damit, dass er sich auch angemeldet hat. Die Beweislast liegt beim Rechnungssteller, nicht beim Kunden.
 
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meine Ip ist in Amsterdam ;-)
Hab gerade eine E-Mail erhalten...schaut mal....


Knackpunkt: Widerrufsbelehrung
Bei einer tatsächlich erfolgten Anmeldung ist ein Unternehmer nach der Fernabsatzrichtlinie verpflichtet, die Anmeldung inklusive aller das Geschäft betreffenden wesentlichen Daten zu bestätigen und über das gesetzlich zustehende Rücktrittsrecht (in Österreich mindestens sieben Werktage) zu belehren.

Hält der Unternehmer diese Informations- und Belehrungsfristen nicht ein, dann verlängert sich die Rücktrittsfrist laut Konsumentenschutzgesetz auf drei Monate.

Der Hinweis auf der Homepage der Firma reicht nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt und die Information jederzeit vom Unternehmer geändert werden könnte. Dementsprechend reicht auch nicht ein Link in einer Bestätigungsemail auf diese Homepage.


Was soll man dazu noch schreiben?


lg
 
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Hi Leute,

habe grade diese Mail erhalten (mal was neues!?):​


Sehr geehrte Kunde

Unsere Homepage ist laut E-Commerce recht aufgebaut und überprüft worden und
als Richtig empfunden worden.

Ihr Widerrufsrecht laut §312 e ist 14 Tage nach Anmeldung abgelaufen, somit
können wir ihren Widerspruch nicht annehmen.

Ich hoffe ich habe ihre fragen beantworten, bei weiteren fragen stehen wir
gerne weiter zu Verfügung.

Mit freundliche Grüssen

Ihr Probenzauber Team



Viele Grüße an alle Geschädigten, Silvia :teddy:​
 
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anscheinend reagieren die auf alle mails ... nur auf meine nicht ;)

Silvia ... was für eine Mail hast du denen geschrieben?
 
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Hallo,

ich habe denen ein Einschreiben mit Widerruf laut §5e geschickt.

Habe aber grade nochmal eine Mail mit dem Text vom europ. Verbraucherzentrum geschickt (vielleicht auch wieder Zeitverschwendung??!!!).
Liebe Grüße von Silvia
 
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Hab denen heute Morgen auch ein Einschreiben geschickt, auch mit besagtem Widerruf. Hab auch gleich ein Paar §§ aus dem entsprechenden Datenschutzgesetz dazugepackt, zwecks datenlöschung.

Das gleich auch per Mail ... wer weiß wo das angkommt.

Bin mal gespannt ... aussitzen kann ganz schön spannend sein :wink:
 
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sise schrieb:
probenzauberer schrieb:
Unsere Homepage ist laut E-Commerce recht aufgebaut und überprüft worden und als Richtig empfunden worden.
Wer auch da immer was aufgebaut hat und wer das dann geprüft haben will..... .....einfach lächerlich! Außerdem, wo bittschön greift ein "E-Commerce Recht" in das deutsche BGB ein?
 
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probenzauber schrieb:
Unsere Homepage ist laut E-Commerce recht aufgebaut und überprüft worden und
als Richtig empfunden worden.
Diese Standard-Mail ist bekannt. Siehe hier:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=143045#post143045
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=139487#post139487

Der Satz beweist gar nix. Schon einmal abgesehen davon, dass der Aufbau einer Homepage (nach welchen Kriterien auch immer) und die Rechtmäßigkeit eines Vertragsabschlusses zwei Paar Schuhe sind.

Gruß
Wembley
 
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