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Kommt drauf an! Die "besseren" Anbieter in der Branche können das, die "einfach gelagerten" machen sich die Mühe nicht. Den Anbieter hier zähle ich zu ersteren.Mir hat sich jetzt so nebenbei mal ne Frage aufgeworfen - können die es nachvollziehen, wenn man in der Bestätigungsmail den "Aktivierungslink" klick und merken die es wenn man sich bei denen einloggt?
...das braucht es auch nicht, da der Rechnungslauf bereits mit der Eingabe der Daten, dem Bestätigungshäkchen der AGB und dem Betätigen des "Anmelden"-Butten aktiviert wird.ich z.b. hab den Aktivierungslink nie betätigt
- und ich bleibe dennoch hartnäckig. gruß Nelia



... mit der Bemerkung das die meinen Fall ans Inkassobüro/Anwalt weiter gegeben haben - was nun, entweder oder? Anwalt oder Inkasso??? Wenn die schon so nen Blödsinn auf die Beine stellen, dann sollten die wenigstens wissen wohin se mich abschieben. Alternativ darf ich noch 3 Tage auf deren Konto (?) überweisen. Wenn ich mich recht entsinne sind Forderungen, die zur Vollstreckung abgetreten wurden, eigentlich nur noch auf das Konto des Beauftragten zu zahlen. Deswegen ja die Abtretung. Naja, ich denke mal die wissen schon was se versuchen zu machen - oder auch nicht.