Antiscammer
Sehr inaktiv
AW: Nachbarschaft24.net zum x-ten mal
"Nicht-Bezahlen-Bei-Nachtwächter24" ist keine Straftat, sondern reines Zivilrecht. Das interessiert keinen Staatsanwalt. Wer sich auf einer Webseite mit verschleierter Preisangabe anmeldet und dabei falsche Daten nimmt, weil er nicht davon ausgegangen ist, dass er ein kostenpflichtiges Angebot nutzt, macht sich nicht strafbar. Uns ist in 4 Jahren, seit es diese Abzock-Kasperei verschiedener Banden gibt, nicht ein einziger Fall bekannt geworden, wo ein Staatsanwalt auch nur einen Finger krumm gemacht hätte, um über einen richterlichen Beschluß die Datenherausgabe von Mail- oder Internetprovidern zu erwirken.
"Nicht-Bezahlen-Bei-Nachtwächter24" ist keine Straftat, sondern reines Zivilrecht. Das interessiert keinen Staatsanwalt. Wer sich auf einer Webseite mit verschleierter Preisangabe anmeldet und dabei falsche Daten nimmt, weil er nicht davon ausgegangen ist, dass er ein kostenpflichtiges Angebot nutzt, macht sich nicht strafbar. Uns ist in 4 Jahren, seit es diese Abzock-Kasperei verschiedener Banden gibt, nicht ein einziger Fall bekannt geworden, wo ein Staatsanwalt auch nur einen Finger krumm gemacht hätte, um über einen richterlichen Beschluß die Datenherausgabe von Mail- oder Internetprovidern zu erwirken.

Das Thema dachte ich, sei zur Genüge wiedergekäut worden.