Nachbarschaft24.net zum x-ten mal: diesmal mit Rechtsanwalt Frank Michalak

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Ich habe gestern auch Post von diesem Anwalt bekommen. Ich habe damals nur auf die E-mail geklickt und nachdem dort meine ganzen daten schon in den Feldern standen auf `starten`geklickt. Mehr nicht. Ich habe alles andere auch schon bekommen an Post. Ich habe damals via Einschreiben mit Rückantwort in die Schweiz meinen Widerspruch geschickt, natürlich auch per E-mail, kamm leider immer nur zurück `nicht zustellbar`.
In dem Anwaltschreiben werde ich auch darauf hingewiesen, ich zitiere: "Nach meinen Informationen ist Ihre Vereinbarung nicht gekündigt, wodurch sich die Mindestlaufzeit von 2 Jahren automatisch verlängern und die Forderung damit weiter erhöhen wird."
Soll ich da jetzt nochmal kündigen oder wiedersprechen per E-Mail???

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
 
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"Nach meinen Informationen ist Ihre Vereinbarung nicht gekündigt, wodurch sich die Mindestlaufzeit von 2 Jahren automatisch verlängern und die Forderung damit weiter erhöhen wird."[/I]
Soll ich da jetzt nochmal kündigen oder wiedersprechen per E-Mail???

http://forum.computerbetrug.de/info...64-bei-abo-einmal-bezahlt-immer-bezahlen.html

Nach unseren Erfahrungen ist die gesamte Schreibselei überflüssig
 
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ich habe heute brief bekommen von diesen Rechtsanwalt M. aus Potsdam ich soll 130,52 euro als vergleich bezahlen damit der vertrag sich auflöst. bezahlen in 2 raten bin ratlos verzweifelt ich überlege zahl ich es oder nicht ? weil damals als ich da was überwiesen hab da den betrag da exestierte die Kontonummer die von denen angeben wurde gar nicht. ich denk mal das alles berug ist werd mich trotz allem mal an verbraucherzentrale wenden . lg
 
AW: Nachbarschaft24.net zum x-ten mal

Wie wäre es wenn du dich erstmal beruhigst und die Infos in den drei! Threads liest.
Du bist wahrhaftig nicht der erste, der damit kommt.
Tibetanische Gebetsmühlen sind aufregender.
 
AW: Nachbarschaft24.net zum x-ten mal

Hallo,

Zuerst ich bin auch betroffener und habe heute auch das schreiben bekommen.

Ich habe nur angst vor einem Blatt wo es heißt:

Es ist nachweisbar und über Internet Archive: Wayback Machine nachvollziehbar, das diese Kostenpflichtige Internetseite seit ihrer Veröffentlichung durch das Einstellen in das Internet am *.10.2007 in keinen wesentlichen Punkten verändert wurde. Insbesondere ist seit diesem Zeitpunkt die Höhe des monatlichen Entgeltes, mittlerweile durch unabhängige Richter von diversen Amtsgerichten überprüft und festgestellt, deutlich erkennbar.

Dann noch ein Satz, das ich mich am *.10.2007 angemeldet habe(was stimmt) und das die Kosten zu dem Zeitpunkt ohne zu scrollen deutlich lesbar währen.

Zudem werde ich über folgende "Rechtssprechungen" aufgeklärt.

Amtsgericht Borna Gechäftszeichen 4 C 0766/08 Datum: 04.09.08
Amtsgericht Mettmann Gechäftszeichen 25 C 254/08 Datum: 22.10.08
Amtsgericht Brilion Gechäftszeichen 8 C 338/08 Datum: 27.09.09

und einem Urteil vom Amtsgericht Charlottenburg Aktenzeichen 231C166/08 vom 26.09.2008 auf einer DIN-A 4 Seite.

Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll.


Ich entschuldige mich auch für diesen Beitrag. Ich weiß es gibt genügend Themen. Und wenn etwas falsch ist, sagt es mir bitte.



MfG
psprofi
 
nachbarschaft24.net | AGB gesucht !!! BITTE HELFEN

Hallo,
da ja der Main Thread zu ist mache ich mal ein neues TOPIC...

Und zwar suche ich die AGB von denen, ich will die Datenschutzklauseln mir mal von den nochmals durchlesen !

Denn wenn es vorhanden ist das Daten nicht an Dritte weitergegeben werden,
könnten wir eine Sammelanzeige machen.


Denn es wurden unsere Daten, wie Adresse, IP, Fotos und sonstiges an den TNTBriefdienst übermittelt, damit diese den Massenpostversand durchführen können !


Denn wenn es so ist, denn haben die gegen Datenschutzbestimmungen verstossen, und somit wäre ja der RA als Bevollmächtiger der Angeklagte,
weil dieser es sicherlich auch veranlasst hat !


ALSO BITTE ALLE MAL SCHAUEN OB WER VIELLEICHT EINE PDF IM TEMP ORDNER HAT ODER IRGENDWAS VON DAMALS !

diese PDF hatte meist ein ****NB.pdf am ende...

ich habe eine Version jedoch die hat 8 leere Seiten.

Bitte schaut, und lasst uns vielleicht gemeinsam was gegen diese Abzogger unternehmen !
 
AW: Nachbarschaft24.net zum x-ten mal

Un heute schreibt meinem Sohnemann eine Anwaltskanzlei F. M. [ edit] , aus Potsdam, er vertrete die Netsolutions FZE als Betreiber der+ "nachbarschaft24.net" und fordert insgesamt 172,80.... Gleichzeitig verweist er auf eibne Musterklage vor dem Amtsgericht Charlottenburg, welche die Forderungen der nachbarschaft 24de für rechtens erklärt. Kennt einer diese dubiose Anwaltskanzlei?


hi ihr da
ich hab heute auch ein schreiben von denen bekommen
und ich lag hier unterm tisch
es heisst auchtung ich zitiere

dies insbesondere,da Sie bereits eine Zahlung am 14.05.2008 auf die vertragliche Vereinbarung geleistet haben

STIMMT NICHT
ich habe niemals da was eingezahlt die denken auch man hat alzheimer und kann sich nach einem jahr nicht mehr daran erinnern ob man nun gezahlt hat oder nicht aber ich hab gleich kontakt zu meinem anwalt aufgenommen hab ein einspruchsschreiben geschickt und nichts und null bezahlt
das ist das letzte was die da tun
 
AW: nachbarschaft24.net | AGB gesucht !!! BITTE HELFEN

Hallo, ich habe nur diese seite gefunden.
Nachbarschaft24 Allgemeine Geschftsbedingungen der netsolution FZE

Da steht drin:
6.2 Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte zu speichern und an Dritte weiterzugeben, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig und rechtlich zulässig ist. So zum Beispiel um entweder etwa gesetzliche Bestimmungen oder richterliche oder behördliche Anordnungen zu erfüllen, diese AGB durchzusetzen, auf die Geltendmachung einer Rechtsverletzung durch Dritte zu reagieren oder die Rechte, das Eigentum oder die persönliche Sicherheit des Anbieters, seiner Nutzer oder der Öffentlichkeit zu wahren.
 
AW: Nachbarschaft24.net zum x-ten mal

Nunja, das Projekt wurde weiterverkauft, inklusive der zivilrechtlich ungültigen "Verträge". Und da der neue Eigentümer sicherlich einiges dafür bezahlt hat, möchte er nun natürlich so viel Profit wie möglich durch seine anwaltlichen Mahnblähdrohschreiben "erwirtschaften". Dabei ist ihm jedes Mittel recht.

Für den verblüfften Betroffenen ändert sich jedoch nichts. Die Geldbörse bleibt zu. Und ausserdem, warum sollte man sich überhaupt Gedanken machen? Beweispflichtig ist der Anbieter. Und dieser kann nun mal auch gar nichts rechtsgültig beweisen.

Und so versucht er es eben mit pseudojuristischen Märchen. Sämtliche Urteile sind entweder aus dem Zusammenhang gerissen oder sie wurden trickreich durch Freundschaftsdienste oder Dummheit erreicht.

Also, cool bleiben

LG
wahlhesse
 
AW: Nachbarschaft24.net zum x-ten mal

Ich habe nur angst vor einem Blatt wo es heißt:

Zitat von :
Es ist nachweisbar und über Internet Archive: Wayback Machine nachvollziehbar, das diese Kostenpflichtige Internetseite seit ihrer Veröffentlichung durch das Einstellen in das Internet am *.10.2007 in keinen wesentlichen Punkten verändert wurde. Insbesondere ist seit diesem Zeitpunkt die Höhe des monatlichen Entgeltes, mittlerweile durch unabhängige Richter von diversen Amtsgerichten überprüft und festgestellt, deutlich erkennbar.
Das ist natürlich sehr spitzfindig. Die Steuerung ob der Betroffene den Preis fett gesehen hat und eine angebliche Nachricht angezeigt wurde lief über Parameter. Kaum ein Besteller wird die Seite in der heutigen Form gesehen haben.

Und in den Versäumnis- und Anerkenntnisurteilen sowie den Urteilen im vereinfachten Verfahren nach §495a ZPO wurde nichts überprüft.
Was ich im Gerichtsverfahren nicht bestreite gilt als zugestanden.
Wenn der Kläger also behauptet: "Es wurde ein Vertrag geschlossen und gemäß den Abreden ordnungsgemäss 54,- € abgerechnet" muss das Gericht das als wahr und zutreffend behandeln, wenn der Beklagte sich nicht verteidigt. Das Gericht kann dann -selbst bei Kenntnis von der Methode-gar nicht anders entscheiden, weil ja der gesamte Klagevortrag als zugestanden gilt. Schweigen im gerichtlichen Verfahren ist genauso als ob man sagen würde "Jawohl liebes Gericht, das stimmt alles was der Kläger sagt". Von alleine kann der Richter dagegen gar nichts prüfen er muss sich an das halten was ihm die Parteien an Sachverhalt beibringen.
 
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also mein rechtsanwalt damals sagte nicht reagieren nur in widerspruch gehen dann hören die auf
taten die auch bis heute
pfff
werd aber meinen anwalt nochmal anrufen wenn er wieder in der kanzlei ist im mom ist er leider krank
aber dann weiss ich mehr
ich werde auf jeden fall nichts bezahlen soviel steht fest
 
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hallo jupp :-D

jappi das werde ich denk ich machen
die wollen an die 300 euronen ja spinnen die denn
lach
nee ich lass mich so leicht nicht übern tisch ziehen nicht von solchen schmarotzern gg*
im schreiben vom anwalt iss sogar ne telefon nummer 0900 wohlweislich angegeben schöne teure nummer
gruss an dich und alle anderen betroffenen
 
AW: Nachbarschaft24.net zum x-ten mal

Hallo zusammen,

so jetzt ist es wieder so weit, Post ist da ! und diesmal vom Anwalt.
Der letzt Brief der Inkasso liegt knapp 1 Jahr zurück.
Die jetztige Forderung 173,08 euro.Auf der Rückseite der Forderung
ist ein Auszug eines rechtskräftigen Urteils aus Charlottenburg.
Zudem ein Einzahlungsbeleg. :-/

Ich zahle naürlich nicht, aber meine Laune ist im Keller.

Gruß
 
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