Nachbarschaft24.net zum x-ten mal: diesmal mit Rechtsanwalt Frank Michalak

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naja mal sehen wenn se mal wieder was von sich hören lassen.
ich lass mich überraschen und immer schön lächeln.:-D
 
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Interessant, ich habe hier noch Schreiben mit der Originalbankverbindung (Spk Mittelbrandenburg) liegen. Datiert vom 23.11.09
 
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Sicherheitshalber sollte man die Vergleichsvereinbarung nochmal einer Verbraucherberatung
oder einem Anwalt zeigen.

Sehe ich nicht so. Der Anwalt weiss das doch nicht. Hier wird quer durchs Gemüse alles angeschrieben und versucht schnelles Geld zu machen.

Dieser Nutzlosanbieter unterscheidet sich nicht von den anderen. Vor Gericht müsste er die Hosen runterlassen und mal eine ladungsfähige Adresse präsentieren - selbst daran hapert es im Moment.

Gruß Marco
 
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Hallo alle zusammen, wollte mich schon immer mal zu Wort über mein Problem mit Nachbarschaft24.net melden. Meine Frau hatte mir dringend zu Anfang geraten, als die erste Rechnung kam, zu zahlen und ich habe aus Angst die 54,- EUR überwiesen, um keinen Ärger zu bekommen. Ich habe nie schriftlich reagiert, weder zu einer Mahnung noch auf Schreiben vom Deutschen Inkassobüro. Ich hatte gedacht die Sache wäre beendet, weil keine Post mehr kam. Jetzt kam Post vom RA Michalak und ich bin sehr verunsichert. Er machte mich auch auf meine Teilzahlung aufmerksam, das wäre Anerkennung des Vertrages und schlägt mir einen Vergleich vor, in Höhe von 133,20 EUR, damit wäre dann alles beendet. Ich kannte damals diese Seite noch nicht, sonst hätte ich nie das Geld überwiesen. Ich weiß echt nicht,was ich jetzt machen soll. Kann mir bitte jemand helfen oder einen guten Rat geben?

FG Ratlos
 
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schade das die es schaffen so viele menschen einzuschüchtern.
aber ich bin gespannt was als nächstes kommt.
 
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Es wird dich nicht loslassen. Die Kundendatei wird solange ausgewrungen, wie sich noch einige zum Zahlen bringen lassen. Diese mit erstaunlicher Dreistheit und vieler begleitenden Maßnahmen (Kapern von Websites, Pressemitteilungen und bezahlte Desinformation bei Google) Aktion ist nicht die letzte. Leider.
 
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Nö, genau das nicht.

Die nudeln immer die gleiche Masche mit neuen "Kunden" durch. Neues gibt es seit mindestens vier Jahren bei millionenfacher Anwendung nicht.
 
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Auch ich "kämpfe" seit März 08 mit Mahnungen usw. Hatte jetzt eine Weile Ruhe. Jetzt kommt der RA ins Spiel. Habe mir mal die HP dieses RA angesehen. Dort stellt er AG-Urteile ins Netz, wonach Forderungen erfüllt werden mussten. Die Urteile lassen jedoch nicht erkennen, worum es überhaupt ging.

Gibt es diese Urteile wirklich? oder sind auch diese getürkt?
 
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Diese Urteile gibt es. Aber die sagen, soweit bekannt, allesamt nichts zu der Frage aus, ob der Anspruch in der Sache begründet war.

Es gibt mehrere Sorten dieser Urteile:

  • Versäumnisurteil. Entsteht dann, wenn Du als Beklagter nicht zum Prozesstermin erscheinst (auch nicht Dein Anwalt). Dann muss das Gericht nach Aktenlage entscheiden, i.d.R. bleibt nichts anderes übrig, als im Sinne des Klägers zu entscheiden.
  • Anerkenntnisurteil. Man hat sich z.B. als Beklagter nicht zur Sache geäußert und erst einmal einfach nur pauschal den Anspruch als unbegründet abgelehnt, dann aber aus irgendwelchen Gründen im Prozess gesagt, dass der Anspruch des Klägers doch begründet sei. Dann ergeht ein "Anerkenntnisurteil", der Anspruch selbst muss dann nicht einmal unbedingt in der Sache geprüft werden. (Anerkenntnis (Recht) ? Wikipedia)
  • Urteile aufgrund nicht qualifiziertem Sachvortrag des Beklagten. Z.B. nur pauschales Anfechten eines Vertrags "wegen Irrtum" ohne weitere Begründung. Oder gänzlich fehlender Sachvortrag. Dass man einen Prozess verliert, wenn man ohne Anwalt reingeht und sich zur Sache nicht äußert, ist eigentlich so klar wie Kloßbrühe.

Ob diese Urteile durch extreme Dummheit oder aus Absicht seitens der Beklagten zustande gekommen sind, ist dabei letzten Endes unerheblich.

Tatsache ist: sie wären sehr einfach vermeidbar gewesen. Bereits bei Beantragung der Klageabweisung wegen § 253 ZPO ("Briefkastenfirma", nicht korrekte Benennung der klagenden Prozesspartei, keine ladungsfähige Anschrift) wäre der Kläger schon in einer Zwickmühle. Er müsste entweder die ladungsfähige Anschrift rausgeben. Das haben die aber seit 2 Jahren schon nicht gemacht, und das werden die aller Voraussicht nach auch jetzt nicht machen. Oder er müsste die Klage zurücknehmen, bzw. die Klage würde ziemlich sicher aufgrund § 253 ZPO schon abgewiesen, ohne dass überhaupt über den Anspruch selbst in der Sache entschieden werden müsste.

Wenn man das aber als Beklagter natürlich nicht macht - dann geht das so aus wie in den Trophäenurteilen.

Echte Prozesse mit Beklagten, die sich wehren, sind extremst selten. Und bei Beklagten, die sich von Anfang an richtig gewehrt haben, wurde noch nie jemand verurteilt.
 
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Dort stellt er AG-Urteile ins Netz
Beispiel: Google

Zu gut deutsch: Da wollte sich jemand nicht wehren. Selbst auf Betteln durch das Gericht wollte er nicht sagen, warum er nicht zahlen wollte. Er wollte erst nicht zahlen, damit er vor Gericht darf, und dort wollte er nicht mehr wissen, warum er nicht zahlen wollte. Wenigstens hat er den Leuten von nachbarschaft24.net schön geholfen, einen "Sieg" vor Gericht zu feiern. Auf die gute Idee ist der "Verurteilte" bestimmt auch ganz von alleine gekommen.

Wer das auch so machen will, kann den Fall auf sich übertragen. Für alle anderen gilt das hier:

Urteil: Keine Zahlungspflicht bei nachbarschaft24.net: computerbetrug.de und dialerschutz.de
 
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"Auf die gute Idee ist der "Verurteilte" bestimmt auch ganz von alleine gekommen."

Den Eindruck habe ich auch. Denn so blöd kann ja keiner sein, außer er ist gekauft.
 
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Rein hypothetisches Szenario:
Jemand läßt sich anheuern, sich "verurteilen " zu lassen. Das Kostenrisiko ist minimal
und eine zivilrechtliche "Verurteilung" ist nichts ehrenrühriges.

Der Kläger übernimmt die gesamten Kosten plus noch ein gutes Zubrot.
So machen beide ein gutes Geschäft, der Beklagte und der Kläger , weil sich
dadurch sicher viele naive Otto Normalos verunsichern lassen und unterm Strich
ein satter Gewinn eingefahren wird.
 
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Erstaunlich, wie viele das selbe Problem haben.
Ich habe auch von einem Anwalt aus Potsdam Post bekommen.
Nach dem ich mir das Video angeschaut habe, wie man sich bei sowas zu verhalten hat, werde ich jetzt erstmal nichts tun.
Wir wollen mal sehen wie weit die gehen und ob sich aus Dubai oder woher auch immer später jemand zur Verhandlung blicken lässt! :-p
 
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Wir wollen mal sehen wie weit die gehen und ob sich aus Dubai oder woher auch immer später jemand zur Verhandlung blicken lässt! :-p
Niemand läßt sich blicken. Das System nachbarschaft24 beruht auf Desinformation und Verunsicherung aber nicht auf harten Facts.
 
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