[melango] Vorsicht vor Melango.de, neu: JW Handelssysteme, ab 11/2013 B2B Technologies Chemnitz

Großhandel B2B nun doch für Verbraucher ???
... na sowas aber auch:
"In den USA haben bei Grosshandel-Einkäufe schon tausenden Verbrauchern eine Menge Geld beim Einkauf gespart. Besonders Marken- sowie Elektronikartikel sind bei dieser neuen Form des Online-Shopping beliebt - und nicht zu unrecht. So wird beispielsweise ein nagelneues iPad von Apple für läppische 96 Euro verkauft."
Wie sollen wir das denn verstehen ?
Blättern wir weiter, ist
"die Nutzung der Grosshandel B2B Plattform (...) ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe, Vereine, Behörden und selbständige Freiberufler bestimmt."
Noch ein Stückchen weitergeblättert erfahren wir, dass wir sogar verklagt werden, wenn wir uns als Verbraucher tummeln.

"Ein Tag, an dem man nicht lacht, ist ein verlorener Tag."
(Charlie Chaplin)

"Grosshandel B2B ist der Vorreiter dieses Shopping-Systems in Deutschland."
Wir dürfen uns also freuen.
 
naja.....so viele Selbstständige&Gewerbliche gibts ja nun auch nicht, das Geschäft wird schon drastisch reduziert. Die guten Zeiten sind vorbei, es muss was neues her, die nächste eurowebtainment wirds auch nicht bringen, wer jetzt seine Schäfchen nicht im trockenen hat, wird kein grosser Abzocker mehr.:p
 
http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2013/04/melango-lassen-sie-sich-von-einem.html
Eine negative Feststellungsklage war das Ergebnis derartigen Misstrauens. Nach Erhalt der Klageschrift erklärte Melango unwiderruflich auf die Geltendmachung der Forderung zu verzichten, weil aufgrund eines Büroversehens die Daten des Klägers nicht sofort aus dem Mahnsystem entfernt wurden.
Die Daten des Klägers seien anschliessend sowohl aus dem Mahnsystem, als auch aus dem Datensystem der Beklagten gelöscht, so dass weitere „Belästigungen“ durch die Beklagte nicht erfolgen würden. Dieser Umstand wurde dem Gericht mitgeteilt und nach übereinstimmender Erledigungserklärung die Kosten des Verfahrens Melango per Beschluss auferlegt.
Das wäre eine gute Lösung für alle, wenn keine weitern Belästigungen erfolgen würden.
 
http://asr2lawgiver.wordpress.com/2013/04/25/schallende-ohrfeige-fur-melango/
Im heutigen Termin führte der Richter sehr detailliert und sachkundig in den Streit ein und regte an, Melango möge ein Anerkenntnis abgeben, da bisher ein Vertragsschluß nicht bewiesen wurde. Die Terminsvertreterin sah sich nicht in der Lage, ein Anerkenntnis abzugeben. Nach telefonischer Rücksprache mit den Hauptbevollmächtigten der Melango wurde das Anerkenntnis abgelehnt.

Den Richter veranlaßte das Verhalten von Melango zu der Fragen: “Glauben Sie denn wirklich, daß irgendein Gericht in Deutschland diesen Fall anders sehen würde als ich?”
 
Na ja, bei einem verlorenen Prozeß kann man immer noch behaupten das war ein Einzelfall weil der Richter doof war ...
Eine Anerkenntnis ist da schon nachhaltiger und viel leichter als Präzedenzfall anzusehen ...
 
Im vorliegenden Fall wurde aber ein sogenanntes "Stuhlurteil" gesprochen, d.h. die Urteilsverkündung erfolgte direkt nach der Verhandlung, was im Zivilrecht selten ist und nur bei eindeutig klarer Sach- und Rechtslage passiert.
 
Für mich kann man die gesamte Zivilrechtssprechung abschaffen. Erst neulich durfte ich wieder mal Zeuge sein, wie die Richterin der klagenden Seite (aus der Kleingedruckten-Branche), quasi diktierte wie sie ihren Antrag umschreiben soll, damit er Erfolg haben wird, einen Kritiker des Geschäftsmodells (man lebt vom Kleingedruckten) zu verurteilen. Da fasst man sich als normaler Mensch an den Kopf!:mad:
Und die Schwarzkittel? Die finden das völlig normal und ok!:confused:
 
http://www.kanzlei-rader.de/?p=1653
Die eMail an die im Impressum bezeichnete eMail-Adresse [email protected] beantworte die Melango.de mit folgendem Text:

“Leider können wir Ihnen auf Ihre Email nicht antworten, da wir keinen E-Mail Support anbieten.”,

obschon laut der Angabe unter “Kundenservice Post” unter dieser eMail-Adresse für Bereiche wie Anfragen, Vertragsverlängerungen oder Kündigungen bei der Melango.de mehrere Mitarbeiter bereit stehen sollen und auch § 5 TMG vorsieht, dass die im Impressum anzugebende eMail-Adresse eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen soll.

Eine – hilfsweise – Kündigung hatte ich in meinem Schriftsatz jedenfalls auch ausgesprochen, so dass hier das Merkmal “Kündigungen”, für das die eMail-Adresse [email protected]” laut Melango.de vorgesehen ist, einschlägig ist.
 
Melango ist tot - es lebe die "JW Handelssysteme GmbH".
Veränderungen

24.04.2013

Melango.de GmbH, Chemnitz, Neefestraße 88, 09116 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: JW Handelssysteme GmbH.
An den Geschäftspraktiken dürfte sich indes nichts ändern.
http://forum.sat1.de/showthread.php?1491-Internetabzocke-auf-MELANGO-de&p=1423908#post1423908
 
Es gab wohl auch eine "IT-Dienstleistung und Beratung GmbH" mit der gleichen Masche.

http://www.aufrecht.de/index.php?id=6874 (Mit Anmelde-Video und schlecht findbarer Preisinformation)
Bei der hier dargestellten Masche wird jedoch niemand, auch kein Unternehmer, davon ausgehen, dass hier ein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen wird. Bis auf den nichtssagenden Hinweis "Preisliste", der noch nicht einmal erkennbar verlinkt ist, findet sich kein Wort zu einem kostenpflichtigen Vertrag. Hier wird man davon ausgehen müssen, dass ein so genannter Dissens vorliegt - der Besucher der Seite erklärt etwas völlig anderes als der Betreiber.

In jedem Fall dürfte dies ein klarer Fall einer arglistigen Täuschung sein. Wer auf derart versteckte Hinweise zu entstehenden Kosten zurückgreifen muss, hat anscheinend eine Menge zu verbergen. Wenn hier sogar wir - eine in Bezug auf Abofallen erfahrene Kanzlei - diese Hinweise erst auf den zweiten Blick und teilweise auch nur durch Zufall gefunden haben, dann spricht dies eine deutliche Sprache. Das Recht zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung steht natürlich auch Gewerbetreibenden offen.
 
Es gab wohl auch eine "IT-Dienstleistung und Beratung GmbH" mit der gleichen Masche.
Ja, so hießen die Sachsen (u. a.) vor Melango:
Unterwegs waren die vorher als IT-Dienstleistung und Beratung GmbH und haben in 2008 auch schon zum ersten Mal das "Schwarze Schaf" von OpSec erhalten...
2008 - http://www.opsecsecurity.de/de/news.../Das+"Schwarze+Schaf"+im+November:+melango.de
2010 - http://das-schwarze-schaf.com/index.php/verleihung.html?ssjahr=2010&ssmonat=8
2012 - http://www.opsecsecurity.de/de/news...es/Das+"Schwarze+Schaf"+im+Januar:+melango.de
2013 - http://www.opsecsecurity.de/de/node/1083
 
Der Laden heisst erst seit Sept. 2007 Melango.de.
Vor der Umbennung lautete der Firmenname J & P Handelshaus DTL. GmbH.
Unter diesem Namen erfolgte die Eintragung ins HR im Nov. 2005.
Zu dem Zeitpunkt war die Welt noch in "Ordnung"
http://www.openpr.de/news/68102/Die...mit-ihrem-neuem-Onlineshop-fuer-Haendler.html
14.11.2005 - 13:57 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Die J & P Handelshaus Deutschland GmbH startet mit ihrem neuem Onlineshop für Händler
Pressemitteilung von: Handelshaus Deutschland GmbH
 
Hallo, ich habe eine ganz dummes Problem in dieser ganzen Problematik.

ich habe heute leider auch diese Formular ausgefüllt... aber mit den Angaben meines Arbeitgebers und meiner Arbeits Email. Wäre mir bewusst gewesen, dass der ganze sch.... Geld kostet, dann wäre es sicher nicht soweit gekommen. Zumal ich über solche Kosten gar nicht selbst entscheiden darf...

Ich weiss nun echt nicht wie ich, bzw mein Arbeitgeber vorgehen soll. Ich beichte naturlich, aber würde gerne auch einen Vorschlag zum Vorgehen auf den Tisch legen....

Ich könnte heulen über meine Doofheit und über diese *piep*.

Danke...

[Modedit by Hippo: Immer schön die Contenance bewahren ...]
 
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