Makoto Atava
Frisch registriert
Hab heute einen Brief von gewerbe-einkauf.de erhalten mit folgenden Inhalt:
Danach folgt noch eine Auflistung der angeblichen Fähligkeiten und ein paar Gerichtsurteile auf der Rückseite.
Diese wären:
Amtsgericht Chemnitz Aktenzeichen: 12 C 2228/12
Amtsgericht Rotenburg (Wümme) Aktenzeichen 8 C 44/12
Der (BGH) Bundesgerichtshof Aktenziechen VIII ZR91/04
Amtsgericht Chemnitz Aktenzeichen 12 C 2228/12
Amtsgericht Chemnitz Aktenzeichen 16 C 1107/10
Amtsgericht Rosenheim Aktenzeichen 12 C 2341/11
Lustig bei den Urteilen ist nur das 1te und das 4te im Blick auf die Aktenzeichen.
Was meint ihr dazu, wie sollte ich mich jetzt verhalten?
Sehr geehrte Herr ...... ,
wir haben Ihre Angelegenheit inzwischen erneut überprüft. Hierbei mussten wir feststellen, dass sie noch keine Ausreichende zahlung geleistet haben. Aufgrund Ihres Verhaltens liegt der Verdacht nahe, dass Sie weder zahlen können noch wollen. Wir fragen uns, ob das bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Fall war.
Dies legt den Verdacht eines betruges gem. § 263 Strafgesetzbuch nahe. Betrug kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden. Wenn Sie bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in der Lage oder willens waren, zu zahlen, aber dennoch eine vertragliche Verpflichtung eingegangen sind, würde das den Verdacht eines sogenanntwn Eingehungsbetruges nahe legen. Hierfür würde ausreichen, dass Sie es für möglich gehalten haben, nicht zahlen zu können, aber trotzdem einen Vertrag abgeschlossen haben.
Uns ist an einer strafrechtlichen Verfolgung nicht gelegen. Unsere Rechtsanwälte haben uns aber empfohlen, gegen sie, ......... ......... , bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten wenn sich die Angelegenheit nicht aufklärt. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Die Sache wäre auch erledigt, wenn Sie die offenen Beträge innerhalb von 5 tagen auf unser Konto überweisen.
Danach folgt noch eine Auflistung der angeblichen Fähligkeiten und ein paar Gerichtsurteile auf der Rückseite.
Diese wären:
Amtsgericht Chemnitz Aktenzeichen: 12 C 2228/12
Amtsgericht Rotenburg (Wümme) Aktenzeichen 8 C 44/12
Der (BGH) Bundesgerichtshof Aktenziechen VIII ZR91/04
Amtsgericht Chemnitz Aktenzeichen 12 C 2228/12
Amtsgericht Chemnitz Aktenzeichen 16 C 1107/10
Amtsgericht Rosenheim Aktenzeichen 12 C 2341/11
Lustig bei den Urteilen ist nur das 1te und das 4te im Blick auf die Aktenzeichen.
Was meint ihr dazu, wie sollte ich mich jetzt verhalten?