Reducal
Forenveteran
Übrigens Zeitstempeldarstellung auch hier: http://www.unixtimestamp.com/index.phpNehmen wir mal ein Beispiel: 1351975435. Kann mir mal bitte jemand erklären, was das für eine Zeitdarstellung ist und warum man die braucht?
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Übrigens Zeitstempeldarstellung auch hier: http://www.unixtimestamp.com/index.phpNehmen wir mal ein Beispiel: 1351975435. Kann mir mal bitte jemand erklären, was das für eine Zeitdarstellung ist und warum man die braucht?
Wie sollen wir das denn verstehen ?"In den USA haben bei Grosshandel-Einkäufe schon tausenden Verbrauchern eine Menge Geld beim Einkauf gespart. Besonders Marken- sowie Elektronikartikel sind bei dieser neuen Form des Online-Shopping beliebt - und nicht zu unrecht. So wird beispielsweise ein nagelneues iPad von Apple für läppische 96 Euro verkauft."
Noch ein Stückchen weitergeblättert erfahren wir, dass wir sogar verklagt werden, wenn wir uns als Verbraucher tummeln."die Nutzung der Grosshandel B2B Plattform (...) ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe, Vereine, Behörden und selbständige Freiberufler bestimmt."
"Ein Tag, an dem man nicht lacht, ist ein verlorener Tag."
(Charlie Chaplin)
Wir dürfen uns also freuen."Grosshandel B2B ist der Vorreiter dieses Shopping-Systems in Deutschland."
Partnerprogramm für Mega-Einkaufsquellen.de
125 EUR pro Sale (=Kunde hat Grundgebühr bezahlt)
Wir haben es geschafft, dass der Gerichtsstand der AGB nicht anerkannt wurde und das von uns eingeleitete Feststellungsverfahren vor den AG am Standort meiner Firma verhandelt wurde. Ergebniss, da die AGB absehbar nicht anerkannt würden kam erst gar kein Vertreter von melango.
Das wäre eine gute Lösung für alle, wenn keine weitern Belästigungen erfolgen würden.Eine negative Feststellungsklage war das Ergebnis derartigen Misstrauens. Nach Erhalt der Klageschrift erklärte Melango unwiderruflich auf die Geltendmachung der Forderung zu verzichten, weil aufgrund eines Büroversehens die Daten des Klägers nicht sofort aus dem Mahnsystem entfernt wurden.
Die Daten des Klägers seien anschliessend sowohl aus dem Mahnsystem, als auch aus dem Datensystem der Beklagten gelöscht, so dass weitere „Belästigungen“ durch die Beklagte nicht erfolgen würden. Dieser Umstand wurde dem Gericht mitgeteilt und nach übereinstimmender Erledigungserklärung die Kosten des Verfahrens Melango per Beschluss auferlegt.
Im heutigen Termin führte der Richter sehr detailliert und sachkundig in den Streit ein und regte an, Melango möge ein Anerkenntnis abgeben, da bisher ein Vertragsschluß nicht bewiesen wurde. Die Terminsvertreterin sah sich nicht in der Lage, ein Anerkenntnis abzugeben. Nach telefonischer Rücksprache mit den Hauptbevollmächtigten der Melango wurde das Anerkenntnis abgelehnt.
Den Richter veranlaßte das Verhalten von Melango zu der Fragen: “Glauben Sie denn wirklich, daß irgendein Gericht in Deutschland diesen Fall anders sehen würde als ich?”
Die eMail an die im Impressum bezeichnete eMail-Adresse [email protected] beantworte die Melango.de mit folgendem Text:
“Leider können wir Ihnen auf Ihre Email nicht antworten, da wir keinen E-Mail Support anbieten.”,
obschon laut der Angabe unter “Kundenservice Post” unter dieser eMail-Adresse für Bereiche wie Anfragen, Vertragsverlängerungen oder Kündigungen bei der Melango.de mehrere Mitarbeiter bereit stehen sollen und auch § 5 TMG vorsieht, dass die im Impressum anzugebende eMail-Adresse eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen soll.
Eine – hilfsweise – Kündigung hatte ich in meinem Schriftsatz jedenfalls auch ausgesprochen, so dass hier das Merkmal “Kündigungen”, für das die eMail-Adresse [email protected]” laut Melango.de vorgesehen ist, einschlägig ist.
http://forum.sat1.de/showthread.php?1491-Internetabzocke-auf-MELANGO-de&p=1423908#post1423908Melango ist tot - es lebe die "JW Handelssysteme GmbH".
An den Geschäftspraktiken dürfte sich indes nichts ändern.Veränderungen
24.04.2013
Melango.de GmbH, Chemnitz, Neefestraße 88, 09116 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: JW Handelssysteme GmbH.
Bei der hier dargestellten Masche wird jedoch niemand, auch kein Unternehmer, davon ausgehen, dass hier ein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen wird. Bis auf den nichtssagenden Hinweis "Preisliste", der noch nicht einmal erkennbar verlinkt ist, findet sich kein Wort zu einem kostenpflichtigen Vertrag. Hier wird man davon ausgehen müssen, dass ein so genannter Dissens vorliegt - der Besucher der Seite erklärt etwas völlig anderes als der Betreiber.
In jedem Fall dürfte dies ein klarer Fall einer arglistigen Täuschung sein. Wer auf derart versteckte Hinweise zu entstehenden Kosten zurückgreifen muss, hat anscheinend eine Menge zu verbergen. Wenn hier sogar wir - eine in Bezug auf Abofallen erfahrene Kanzlei - diese Hinweise erst auf den zweiten Blick und teilweise auch nur durch Zufall gefunden haben, dann spricht dies eine deutliche Sprache. Das Recht zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung steht natürlich auch Gewerbetreibenden offen.
Ja, so hießen die Sachsen (u. a.) vor Melango:Es gab wohl auch eine "IT-Dienstleistung und Beratung GmbH" mit der gleichen Masche.
2008 - http://www.opsecsecurity.de/de/news.../Das+"Schwarze+Schaf"+im+November:+melango.deUnterwegs waren die vorher als IT-Dienstleistung und Beratung GmbH und haben in 2008 auch schon zum ersten Mal das "Schwarze Schaf" von OpSec erhalten...
14.11.2005 - 13:57 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Die J & P Handelshaus Deutschland GmbH startet mit ihrem neuem Onlineshop für Händler
Pressemitteilung von: Handelshaus Deutschland GmbH