MCMultimedia
:evil:
Gerade habe ich von meiner inzwischen panischen Mutter (86 Jahre) die Mahnung über 190 Euro abgeholt, in der ihr "letztmalig Gelegenheit gegeben wird", den vollständigen Betrag zu zahlen und man davon ausgeht, dass sie gerichtliche Schritte wünscht...so, so,,,
Interessant ist hier, dass von vier ursprünglichen Rechnungen nur noch eine übrig geblieben ist, die das zweite Mal angemahnt wird. Interessant auch, dass es in dieser Mahnung keine Erhöhung des angeforderten Betrages gibt (Nanu?, haben die etwa den Überblick verloren oder wollen nur rausholen, was noch rauszuholen ist?) und dass MCM neben der Aufforderung, Geld per Einschreiben zu verschicken (lächerlich) wieder mal ein anderes Konto angibt. Nach verschiedenen Konten bei der Sparkasse und der Postbank Dortmund ist jetzt die Raiffeisenbank aktuell. Dass unsere Freunde hier interessiert mit lesen oder von anderer Seite aus Tipps bekamen schließe nicht nur aus der irrelevanten Postanschrift in Kaufungen, sondern dass plötzlich auch sowohl Steuernummer als auch die Nummer des Handelsregisters angegeben ist. Auch, wenn ich das jetzt gerne gemütlich bis zum "gerichtlichen Mahnbescheid" aussitzen würde, werde ich um der Panik meiner Mutter willen morgen noch einmal ein Widerspruchsschreiben per Einschreiben mit Rückschein mit folgendem Text an die Privatadresse von Frau H.
los schicken Entschuldigt bitte die Länge des Beitrags; ich kriege das mit den Attachmenta aus meinen eigenen Dateien nicht hin
An die Fa. MCMultimedia, sehr geehrte Fr. H.
Betr. Widerspruch gegen Ihre unberechtigten Forderungen über angebliche Telefonsex-Serviceleistungen vom 2. August 2005 nebst der darauf erfolgten Mahnungen.
Wie Ihnen durch die, Ihnen vorliegende Kopie meines Strafantrags gegen Sie vom 15. 8. 05 bekannt sein dürfte, bin ich inzwischen 86 Jahre alt. Schon wegen meines fortgeschrittenen Alters dürfte es Ihnen schwer fallen, dem für Sie zuständigen Amtsgericht Fulda glaubhaft klar zu machen, dass ich über Sie eine angebliche Telefonsex-Dienstleistung in Anspruch genommen haben soll. Sollten Sie weiterhin darauf beharren, dass von meinem Anschluss aus ein rechtsgültiger Vertrag über eine entsprechende Dienstleistung abgeschlossen worden sein soll, dann dürfte Ihnen auf Grund eines entsprechenden Vertragsabschlusses sowohl die ladefähige Anschrift und der Name Ihres angeblichen Vertragspartners bekannt sein, die Sie mir sicher mitteilen können. Bisher konnten Sie mir jedoch weder belegen, wie und wann Sie mir Ihr Angebot gemacht haben wollen, wie und wann ich Ihr Angebot in Anspruch genommen haben soll und wie Sie in den Besitz meiner persönlichen Daten gekommen sind. Ferner haben Sie mir keine Angaben darüber gemacht, aus welchen angeblichen Leistungen und Prüfungen sich Ihre dreisten so genannten Bearbeitungsgebühren zusammen setzen, mit denen Sie einen angeblichen Verzugsschaden geltend machen wollen.
Ihre auf Ihrem eigenwilligen ?Anlageprotokoll? gemachte Behauptung, Sie hätten statt eines Widerspruchs lediglich einen leeren Einschreibbrief erhalten ist schlichtweg lächerlich. Welcher normale Mensch zahlt denn freiwillig die hohen Gebühren der Bundespost, um einen leeren Brief zu verschicken? Unlauter ist auch Ihre Ablehnung eventueller Anfragen. Jeder potentielle Rechnungsnehmer hat das Recht, vom potentiellen Rechnungsgeber Auskunft über eine Kostenaufstellung etc. einer Forderung zu erhalten.
Ich erwarte, dass Sie umgehend von weiteren Forderungen an mich Abstand nehmen. Kopien dieses Schreibens werden unter anderem meinem Strafantrag gegen Sie beigelegt.
Mit freundlichen Grüßen
p.s.
Betr. leerer Einschreibbrief ist auch in diesem Fall meine Tochter Zeugin, dass ich mein Schreiben in das mit Ihrer Adresse beschriftete Kuvert gefüllt habe. :saint: