SEP
Member
Ich habe KHs Posting von vor einigen Wochen nunmehr zu ergänzen:
KatzenHai schrieb:Echt fein, die Mahnung, aus sich heraus bereits Angriffspunkte:Wirklich, die haben eine interessante Technik, die Münchener...
- Die Forderungsaufstellung stellt ein "Gespräch" am Tag der Verbindung fällig, obwohl da noch keine Rechnung vorlag
- Zinsen ab "Fälligkeit", nicht ab Verzugseintritt (normalerweise 31. Tag nach Rechnungszugang, § 286 BGB)
- Mahnkosten vor Verzugseintritt - ist nicht (20.06. liegt vor dem 31. Tag nach "Fälligkeit"
- "Verzugsschaden" zusätzlich zu Mahnkosten - was ist das denn konkret für ein Schaden?
- Was sind das für "Bearbeitungsgebühren"? Dem Gebührensatz des RVG entsprechen sie jedenfalls nicht ...
- Die "Abrechnung" ist nicht unterschrieben - gilt sie eigentlich?
- Was gilt denn nun eigentlich: Bevollmächtigung durch MCM? Dann kann man immer noch schuldbereiend dorthin zahlen. Oder ist die Forderung an das Inkassobüro abgetreten, wofür der Hinweis auf "nur noch schuldbefreiend an uns" abzielt? Dann sollte die Abtretung mal zumindest behauptet werden ...
Wobei dies vollkommen unabhängig von der Berechtigung der angeblichen Forderung gilt.
- Zinsen in Höhe von 12 % - woher stammt diese Zinshöhe?
- Auslagen "inkl. MWSt" - ist die "Mandantin" nicht vorsteuerabzugsberechtigt?