MC Multimedia Petersberg Teil 1

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Ich habe KHs Posting von vor einigen Wochen nunmehr zu ergänzen:

KatzenHai schrieb:
Echt fein, die Mahnung, aus sich heraus bereits Angriffspunkte:
  • Die Forderungsaufstellung stellt ein "Gespräch" am Tag der Verbindung fällig, obwohl da noch keine Rechnung vorlag
  • Zinsen ab "Fälligkeit", nicht ab Verzugseintritt (normalerweise 31. Tag nach Rechnungszugang, § 286 BGB)
  • Mahnkosten vor Verzugseintritt - ist nicht (20.06. liegt vor dem 31. Tag nach "Fälligkeit"
  • "Verzugsschaden" zusätzlich zu Mahnkosten - was ist das denn konkret für ein Schaden?
  • Was sind das für "Bearbeitungsgebühren"? Dem Gebührensatz des RVG entsprechen sie jedenfalls nicht ...
  • Die "Abrechnung" ist nicht unterschrieben - gilt sie eigentlich?
  • Was gilt denn nun eigentlich: Bevollmächtigung durch MCM? Dann kann man immer noch schuldbereiend dorthin zahlen. Oder ist die Forderung an das Inkassobüro abgetreten, wofür der Hinweis auf "nur noch schuldbefreiend an uns" abzielt? Dann sollte die Abtretung mal zumindest behauptet werden ...
Wirklich, die haben eine interessante Technik, die Münchener...

Wobei dies vollkommen unabhängig von der Berechtigung der angeblichen Forderung gilt.
  • Zinsen in Höhe von 12 % - woher stammt diese Zinshöhe?
  • Auslagen "inkl. MWSt" - ist die "Mandantin" nicht vorsteuerabzugsberechtigt?
:gruebel:
 
MCMultimedia

@ Katzenhai
Ich danke Dir für Deine detaillierte Korrektur. Liegt es Deiner Meinung nach mit an den von Dir erwähnten Anzeichen betr. einer eventuellen Gerichtsverhandlung, dass MCM als Anspruchsteller behauptet, man habe (statt eines tatsächlich geschrieben Widerspruchs) lediglich einen leeren Einschreibbrief bekommen nach dem Motto "Was ich ableugne, existiert nicht"? Wenn ich das übrigens in deren homepage richtig gelesen habe, bietet Allinkasso seinen Anspruchstellern tatsächlich die Abtretung der Forderungen an. :wink:
 
MC MULTIMEDIA

Also die Ursprüngliche Forderung war einmal 30€ gewesen Für einen Anruf, ich hab da aber noch mal eine Frage ,ich habe ja im Juni auch eine Nachricht von der Staatsanwaltschaft in Fulda erhalten ,nachdem ich eine Anzeige wegen Betrugs gestellt habe ,das ein Verfahren eingeleitet wurde, bekommt man eigentlich auch eine Nachricht wenn das Verfahren eingestellt wird??
 
Nochmal für die habe auch das 7te schreiben bekommen insgesammt warte vergeblich auf dieses Mahnbescheid :lol: Alles [.....] nulllll bekommen die von mir.

Gruss das Bier

Ein Wort editiert DeJu /Mod.
 
Hallo und Guten Morgen,

Hier mal wieder ein kurzer Zwischenstandsbericht:

Nachdem ich bei der StA Würzburg Strafanzeige gegen die Frau A..H.. erstattet habe, habe ich auch postwendend von der StA Wü eine Einstellungsverfügung erhalten.(kann man hier Alles nachlesen)

Gegen diesen Einstellungsbescheid habe ich umgehend Beschwerde eingelegt, da ich die Angelegenheit so nicht auf sich beruhen lassen wollte.

Gestern habe ich nun den Einstellungsbescheid vom Generalstaatsanwalt im Bamberg bekommen. (Wieder nicht Fulda!)

Es wird zwar festgestellt, dass ich mit Sicherheit nicht angerufen habe und die Forderung der MCM daher ungerechtfertigt ist, dennoch bestünde "kein die Anklageerhebung rechtfertigender Tatverdacht". :vlol:

Freundlicherweise wird mir nahegelegt, dass ich im Zivilrechtswege gegen die erwiesenermaßen ungerechtfertigten Ansprüche der MCM wehren solle. :thumb:

Das zeigt überdeutlich, dass nicht nur in Fulda sich niemand um die Sache kümmern will, sondern auch anderorts.

Solange das so ist können Menschen wie Frau A.H. weiter munter Ihren Geschäften nachgehen.

Ein ev. ganz hilfreicher Hinweis findet sich dennoch im Bescheid:

Die Ermittlungen der StA gegen den tatsächlichen und auch mittlerweile namentlich bekannten Anrufer wurden ebenfalls eingestellt, da es "nicht mit hinreichender Sicherheit widerlegt werden kann, dass ein Dritter ohne Wissen und Billigung des Beschuldigten dessen Telefonanschluss benutzt hat".

Hier wird wohl auch die MCM regelmäßig ihre Schwierigkeiten haben, zu belegen, wer denn tatsächlich angerufen hat.

Genervte Grüsse aus dem Frankenland
 
Girgel schrieb:
Freundlicherweise wird mir nahegelegt, dass ich im Zivilrechtswege gegen die erwiesenermaßen ungerechtfertigten Ansprüche der MCM wehren solle. :thumb:
Was hindert Dich daran? Das wäre doch diese negative Feststellungsklage, der zwischenzeitlich von vielen höchst aufgeschlossen entgegen gesehen wird. Wenn schon keine Strafverfolgung (zumindest in einigen Fällen) erfolgversprechend durchgeführt wird, dann könnte evtl. die zivile Auseinandersetzung ein brauchbares Ergebnis für die Verbraucher nach sich ziehen, was für meine Begriffe viel empfindlicher für die Gegenseite ausgehen könnte.
 
Reducal schrieb:
Girgel schrieb:
Freundlicherweise wird mir nahegelegt, dass ich im Zivilrechtswege gegen die erwiesenermaßen ungerechtfertigten Ansprüche der MCM wehren solle. :thumb:
Was hindert Dich daran, das wäre doch diese negative Feststellungsklage, der zwischenzeitlich höchst aufgeschlossen entgegen gesehen wird. Wenn schon keine Strafverfolgung (zumindest in einigen Fällen) erfolgversprechend durchgeführt wird, dann könnte evtl. die zivile Auseinandersetzung ein brauchbares Ergebnis für die Verbraucher nach sich ziehen, was für meine Begriffe viel empfindlicher für die Gegenseite ausgehen könnte.

Das kann aber wohl nicht das letzte Wort zum Thema sein. In anderen Fällen wurden aufgrund derartiger "Geschäftsmodelle" Ermittlungen aufgenommen, die letztlich zu Durchsuchungen, Festnamen und Verurteilungen wegen Betruges (HAS Geschäftsführer) führten. Davon waren nicht nur die HAS mit ihren Dialerverbindungen, sondern auch die ATS, die exakt das gleiche Geschäftsmodell wie die MCM fuhr, betroffen.

Das gerade hier Ermittlungsverfahren mit nahezu hanebüchenen Begründungen selbst vom Generalstaatsanwalt eingetellt werden (obwohl vermutlich hunderte Leute Rechnungen erhalten haben, ohne jemals bei dieser Firma angerufen zu haben, ist "kein die Anklageerhebung rechtfertigender Tatverdacht" festzustellen???) lässt sehr tief blicken. Gegen tausende Nutzer von FTPWelt.com werden Straafverfahren eingeleitet, aber in so einem Fall (wo es mehr als genügend Anhaltspunkte gibt) passiert nichts und Strafanzeigen werden mit schöner Regelmäßigkeit abgewürgt? Ich verliere hier (auch als nicht Betroffener) gerade mein letztes bisschen Vertrauen in den Rechtsstaat. Ist die Justitz wirklich so blind oder steckt hier System dahinter? Vielleicht sollte man die zuständigen Staatsanwälte mal etwas genauer unter die Lupe nehmen? Mit rechten Dingen scheint es in diesem Fall jedenfalls keinesfalls zuzugehen!
 
Antidialer schrieb:
Das kann aber wohl nicht das letzte Wort zum Thema sein.
Ist es bestimmt auch nicht, blos der Einzelfall hier wurde zu den Akten gelegt. Was den GeneralStA in BA betrifft, so hatte der lediglich die Aufgabe über die Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung zu entscheiden. Den SV hat der sicher nicht geprüft. Unabhängig von diesen Entscheidungen in Franken kann der Girgel ja seine Anzeige erneut per Brief (ohne Hinweis auf das bisherige Verfahren) nach Fulda richten.
 
Reducal schrieb:
Was hindert Dich daran? Das wäre doch diese negative Feststellungsklage, der zwischenzeitlich von vielen höchst aufgeschlossen entgegen gesehen wird. Wenn schon keine Strafverfolgung (zumindest in einigen Fällen) erfolgversprechend durchgeführt wird, dann könnte evtl. die zivile Auseinandersetzung ein brauchbares Ergebnis für die Verbraucher nach sich ziehen, was für meine Begriffe viel empfindlicher für die Gegenseite ausgehen könnte.

Hallo Reducal,

ich habe nicht geschrieben, dass mich etwas an der neg. Feststellungsklage hindert. Die kommt noch. (Jetzt erst recht!!)

Nur: so schlau war ich vorher auch schon........ Da brauche ich keine guten Ratschläge vom Generalstaatsanwalt. Von dem hätte ich etwas ganz anderes erwartet.

Ein Ergebnis der einen neg. Feststellungsklage für den Verbraucher sehe ich fast nicht, da (wie Du auch selbst richtig schreibst) diese Entscheidung nur meinen Einzelfall abbildet.

Etwas ganz anderes wäre es, wenn sich viele Betroffene zu diesem Schritt entscheiden. Das täte Frau A.H. schon eher weh, da der Frau A.H. jedes mal, wenn Sie unterliegt (vovon auszugehen ist) Kosten entstehen.


Viele Grüsse
 
Reducal schrieb:
Was den GeneralStA in BA betrifft, so hatte der lediglich die Aufgabe über die Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung zu entscheiden. Den SV hat der sicher nicht geprüft.

Wenn man den Ausführungen des Generalstaatsanwalts Glauben schenken möchte, hat er den Vorgang geprüft.
Wie soll er auch sonst eine Entscheidung treffen, ohne den Vorgang zu kennen. Siehe hierzu den Bescheid auszugsweise im Anhang. Dort kann man wieder die Geschichte vom geheimnisvollen Dritten, der boshafterweise meine Adresse angegeben hat, nachlesen. :evil:

Reducal schrieb:
Unabhängig von diesen Entscheidungen in Franken kann der Girgel ja seine Anzeige erneut per Brief (ohne Hinweis auf das bisherige Verfahren) nach Fulda richten.

Danke für den Tip, aber ich erwarte mir auch von Fulda nicht allzu viel. Man konnte hier schon häufiger nachlesen, dass man dort nicht sonderlich"motiviert" ist.

Viele Grüsse
 

Anhänge

Dennoch ist wenigsten ein Satz sehr erhellend..
Der Generalstaatsanwalt in Bamberg schrieb:
Die Verärgerung und der Verdacht des Anzeigenerstatters von den Verantwortlichen
der Firma MC Multimedia betrügerisch behandelt worden zu werden,
ist in Anbetracht des Verhaltens der Firma verständlich.
trotz des Eingeständnisses der Ohnmacht der Justiz eine schallende Ohrfeige in Richtung MCM...
 
MCMultimedia

:evil:
Auch für mich ist Girgels Zwischenstandsbericht schon ein Zeichen von Ignoranz unseres Rechtssystems, auch, wenn Anwalt Wxxxxx schrieb, dass der Beweis von Betrug und betrügerischer Absicht mit zu den am schwersten zu beweisenden Fällen gehörten. Weiß einer von Euch, ob MCM eventuell auch mit Mehrwertdienstnummern hantiert? Dann wäre das nämlich meiner Meinung nach ein klarer Missbrauch des Telekommunikationsgesetzes.
Letztes hat schließlich auch die Hanseaten mit gekippt.
 
Inkasso Brief 3

Hallo, ich habe Angst


"Letzte Zahlungsaufforderung vor dem Mahnbescheid
...
Sie werden hiermit letztmalig aufgefordert, den fälligen Betrag in Höhe von Eur 125,88 unter Angabe des Aktenzeichens binnen 14 Tagen auf unser Konto zu überweisen.
..
Zahlen Sie bitte den Gesamtbetrag innerhalb der gesetzten Frist. Nur so können Sie die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens vermeiden und sich damit erhebliche Unannehmlichkeiten sowie weitere Kosten (...) ersparen.

Wie soll ich darauf reagieren ?
 
hall nochmal

Gast schrieb:
Für diejenigen, die noch nicht so weit sind und wissen wollen, was noch kommt, hier eine Aufstellung der Mahnungen:

1. Rechnung (30,- €)
2. Mahnung-1 (60,- €)
3. Mahnung-2 "mit Personalstammblatt" (ca. 150,- €)
4. Mahnung-3 (ca. 160,- €)
5. Inkassodienst-1 (ca. 200,- €)
6. Inkassodienst-2 (ca. 210,- €) - (mit Hinweis auf gerichtl. Mahn/Vollstr.)
7. Inkassodienst-3 (ca. 220,- €) - ("Letzte Aufford. vor dem Mahnbescheid).

und was kommt jetzt? - Ich bin ja soooo aufgeregt.... ;-)

Grüße,
M.

hallo.....wie weit bist du mittlerweile
 
MCMultimedia

@ Gast
Angst ist neben Scham deren wirksamstes Mittel, um Geld einzufordern. Hattest Du zuvor Widerspruch und / oder Anzeige gegen die MCM-Rechnung eingereicht? Wenn nicht, dann
würde ich jetzt der Forderung von Allinkasso widersprechen, auch, damit Du einen Beleg über Deinen Unwillen in den Händen hast. Ansonsten diesen thread ab Seite 1 gründlich lesen und dann ganz genüsslich Dein Widerspruchskreuzchen auf dem gerichtlichen Mahnbescheid machen, so er denn kommt.
 
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