Teleton
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Re: Telefonmitschnitte?
Ob schon mal jemand seinen "Gewinn" nach § 661a BGB eingeklagt hat ?
Mist, geht gar nicht "senden" heißt was körperliches schicken. Da hat aber jemand Glück gehabt.
Captain Picard schrieb:Ob dann die üblichen Anrufe "wir brauchen ihre Adresse, um ihnen den Gewinn zuzusenden"
oder ähnlicher Schnickschnack kommt?
Ob schon mal jemand seinen "Gewinn" nach § 661a BGB eingeklagt hat ?
Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten.
Mist, geht gar nicht "senden" heißt was körperliches schicken. Da hat aber jemand Glück gehabt.