LG Krefeld: Alterskontrolle nicht ausreichend

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Tobias Huch schrieb:
Juristendeutsch ist nicht das Deutsch, was im Duden steht.
Richtig, es ist eine Fachsprache. Es gibt Methoden der Rechtsauslegung, die vom Wortsinn ausgehen (zB. Extensive und restriktive Auslegung; Teleologische Reduktion).
Tobias Huch schrieb:
wirklich relevanten Freisprüche und Einstellungen in richtigen Strafverfahren (Staatsanwaltschaft Bonn, AG Unna, AG Berlin Tiergarten, und Massen an Einstellungen nach §170 Abs. 1 StPO).
Tret doch mal Beweis an, daß es tatsächlich Freisprüche und Verfahrenseinstellungen gibt.
Tobias Huch schrieb:
Bisher haben die meisten Gerichte das Wort "sicherstellen" scharf kritisiert
Die Gerichte kritisieren Begriffe nicht, sondern sie legen sie aus.
Tobias Huch schrieb:
, da es dieses Wort in der Juristerei nicht wirklich gibt.
Den Begriff gibt es im Verwaltungsrecht schon länger (vgl. Wassersicherstellungsgesetz von 1965, Wirtschaftssicherstellungsgesetz, Verkehrssicherstellungsgesetz, Ernährungssicherstellungsgesetz).
Tobias Huch schrieb:
An dem letzten Satz von "Counselor" erkennt man übrigens, dass er sich NIE mit "ueber18.de" und unseren Produkten beschäftigt hat.
Naja, das haben die 'unwichtigen Gerichte' ja schon gemacht und sind zu dem Schluß gekommen, daß das System nicht sicherstellt, daß die Angebote Jugendlichen nicht zugänglich sind.
 
Counselor schrieb:
A. John schrieb:
Ich behaupte aber, dass AVS im Internet sinnlos sind, wenn sie nicht auf internationaler Ebene Realisiert werden.
Das kann nur die Politik leisten, aber nicht die Gerichte.
Ich behaupte, das sie das nicht kann. Noch nichtmal auf nationaler- geschweige auf internationaler Ebene.
IMO ist das eine gesellschaftliche Aufgabe.
A. John schrieb:
Es ist doch irre, jahrelang über die Wirksamkeit eines Systems zu prozessieren, das im maximal ein zehntel Prozentbereich der einschlägigen Angebote verwendet wird.
Counselor schrieb:
Ist es auch. Bräuchte man aber nicht, wenn Tobias Huch sein System endlich gesetzeskonform bauen würde. Verschiedene Konkurrenten machen das vor und verdienen damit offensichtlich Geld. Ein Beispiel ist Safecard.
Du verstehst offensichtlich nicht, worauf ich hinaus will.
Es wird hier um die Art der Anwendung eines Gesetzes gestritten, dessen Anwendung im Internet völlig sinnlos ist.
Ob ein deutsches AVS sicher ist oder nicht, ist im Internet absolut belanglos. Das ist lediglich eine Formalie ohne messbare Auswirkung auf den Jugendschutz.
IMO geht es bei der ganzen Klagerei nicht um die richtige Anwendung eines Gesetzes und schon garnicht um den Jugendschitz.
Hier wird die Justiz missbraucht um Konkurenten aus dem Markt zu kicken.

Gruss A. John

PS: In Kalifornien ist sichtbares Alkohol trinken in der Öffentlichkeit verboten. In LA begegnest Du in manchen Gegenden alle paar Meter Leuten mit braunen Papiertüten in der Hand. Die haben zufällig exakt die Abmessung einer Bierdose...
 
A John schrieb:
Es wird hier um die Art der Anwendung eines Gesetzes gestritten, dessen Anwendung im Internet völlig sinnlos ist. Ob ein deutsches AVS sicher ist oder nicht, ist im Internet absolut belanglos. Das ist lediglich eine Formalie ohne messbare Auswirkung auf den Jugendschutz.
Das mag sein. Aufheben kann das Gesetz aber nur der Gesetzgeber.
A. John schrieb:
IMO geht es bei der ganzen Klagerei nicht um die richtige Anwendung eines Gesetzes und schon garnicht um den Jugendschitz. Hier wird die Justiz missbraucht um Konkurenten aus dem Markt zu kicken.
Den Konkurrenten von Huch geht es sicher nicht um Jugendschutz, wenn sie ihn abmahnen und verklagen.
 
Tobias Huch schrieb:
...Du hast nur noch mein Mitleid, Counselor...Du hast keine Ahnung von Demokratie, keine Ahnung von unserem Rechtssystem und keine Ahnung, was du da für einen verwirrtes Zeug postest....Du machst dich hier zum Gespött der Leute....krankhaftem Sozialneid
Warum mußt du eigentlich in nahezu jedem Posting eine Beleidigung unterbringen. Hast du solche Komplexe?
Tobias Huch schrieb:
LG Düsseldorf Az. 12 O 19/04
Nach deiner Lesart ein unwichtiges wettbewerbsrechtliches Urteil.
Tobias Huch schrieb:
AG Unna Az. 74 Js 961/02
Js Verfahren hat nur die Staatsanwaltschaft.
Tobias Huch schrieb:
Die Prozessem die du nennst, behandeln nur v1 bzw. v2 von ueber18.de. An v3 hat sich noch kein Wettbewerber rangetraut und v4 ist bald fertiggestellt.
Gut so. Dann hast du ja offensichtlich doch aus den verlorenen wettbewerbsrechtlichen Prozessen gelernt.
 
@Tobias Huch
Ein Tobias Huch schrieb:
Jedes Gut Argument tust du mit der Reaktion ab "Das interessiert mich nicht" und stattdessen schreibst du immer wieder Unwahrheiten und Halbwissen.
Das gilt wohl ehr für dich:
Tobias Huch schrieb:
*LOL* Da diese Urteile nicht das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt sind, werden wir sie auch weiterhin produktstrategisch nicht berücksichtigen.

Tobias Huch schrieb:
Das wir mit unseren Produkten immer richtig liegen beweist schon die Tatsache, dass ueber18.de v3 lange vor den Prozessen am Markt ist.
Auf ueber18.de wirbst du gerade für ein Upgrade auf V2. Warum nicht auf V3 oder besser auf V4?
Tobias Huch schrieb:
Ebenso ist es eine bewiese Tatsachen, dass z.B. das KG-Berlin-Urteil schon an Tag veraltet gewesen wäre, als der Amtsgerichtsprozess anfing. Denn zu diesem Teitpunkt gab es das AVS nicht mehr.
Du wirst dich damit abfinden müssen, daß das Gericht nur das AVS geprüft hat, das der Täter verwendet hat.
Tobias Huch schrieb:
Als Unternehmen auf der Gewinnerseite entwickeln wir immer unsere Produkte weiter und daher gehören wir ja auch europaweit zu den Marktführern um Bereich Kinder- und Jugendschutz.
Wenn man deiner Werbung auf ueber18.de Glauben schenkt, dann sollen die Kunden auf V2 upgraden.
Tobias Huch schrieb:
Unsere Top-Juristen gehen übrigens davon aus, dass diese Fehlurteile nur gefällt worden sind, da die Gerichte sich nicht mit dem Thema auseinandersetzen konnten.
Wie ein Urteil nach einer langen und umfangreichen Begutachtung ausfällt, sieht man an dem Urteil des LG Düsseldorf (Coolspot Germany GmbH ./. erodata GmbH). Das war selbstverständlich ein 100%-Sieg für erodata und ueber18.de.
:vlol: Das Gericht hat nicht darüber entschieden, ob ueber18.de bedenklich ist oder nicht.
In § 4 Abs. 2 JMStV heißt es, dass "sichergestellt" werden soll, dass die Angebote pornographischen Inhalts nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Es ist aber nicht Sache des Wettbewerbsrechts, einen vom Gesetzgeber belassenen Freiraum durch ein allgemeines Verbot zu beschneiden ... Entsprechend ist es auch nicht Sache des Wettbewerbsrechts, einen unbestimmten Rechtsbegriff einer Norm auszufüllen.
 
Counselor schrieb:
Eine wirklich sichere Authentifizierung basiert auf zwei Komponenten:

1) Besitz (Authenticator)
2) Wissen (zB Passwort)
Heute übliche Verfahren setzen vor allem auf Wissen, von Name und Passwort nämlich. Das Verfahren gilt als relativ sicher, ist aber weder sicher in einem absoluten Sinne, weil keine Identifikation stattfindet, noch die einzig mögliche Kombination für eine Authentifizierung. Sie ist aber vergleichsweise preiswert. Und sie stützt sich vor allem auf das Passwort, weil der Zugangsname meist nach festen Regeln gebildet wird (aus Vorname/Nachname oder Personalnummer usw.), mithin häufig zu erraten ist. Man kann ebenso gut Wissen mit dem Besitz einer Smartcard, oder Wissen und biometrisches Merkmal (Iris, Finger) kombinieren. Sämtliche bekannten Verfahren lassen sich meines Wissens aber kompromittieren. Die Frage ist stets nur, wie hoch der Aufwand ist. Kombiniert man Besitz und Wissen mit einem variablen Teil im Passwort (Secure ID), den beide Seiten (Server und Client) synchron errechnen, kann man den Schutz nochmal steigern.

M. Boettcher
 
Qoppa schrieb:
Die Auslegung des Gesetzes (und damit der Vorgaben "gewährleisten", "sicherstellen") hat sich darum an dieser Realität zu orientieren. M.E. ist es ausreichend, wenn die Hürde zur Umgehung des AVS höher liegt als die Alternative, einfach auf eine ungeschützte ausländische Seite zu gehen. Und das leistet bereits die Abfrage der Personalausweisnummer. Durch höhere Anforderungen wird der Jugendschutz in Deutschland keinen Deut besser ...
IMHO klar auf den Punkt gebracht. Zumal ja ueber18 v2 noch weiter geht und einen Bezahlvorgang und die Postleitzahl benötigt.
 
drboe schrieb:
Die Frage ist stets nur, wie hoch der Aufwand ist. Kombiniert man Besitz und Wissen mit einem variablen Teil im Passwort (Secure ID), den beide Seiten (Server und Client) synchron errechnen, kann man den Schutz nochmal steigern.
Dieses System setzen wir zu Authentifizierung am VPN Gateway ein. Die rein passwortorientierten Systeme sind ehr unsicher, da man das Passwort leicht ausspionieren kann.

Daneben ist das bekannte Lotus/Domino Mailsystem ein Beispiel, wie man kostengünstig Besitz und Wissen kombinieren kann. Die User benötigen zur Authentifizierung eine Datei (Notes-ID) und ein Kennwort.

dotshead schrieb:
Die Auslegung des Gesetzes (und damit der Vorgaben "gewährleisten", "sicherstellen") hat sich darum an dieser Realität zu orientieren...IMHO klar auf den Punkt gebracht. Zumal ja ueber18 v2 noch weiter geht und einen Bezahlvorgang und die Postleitzahl benötigt.
Aus Sicht der Webmaster ist das schon nachvollziehbar, aber es bedürfte einer Gesetzesänderung.
 
Anonymous schrieb:
Wenn irgendein schlaues Kiddy sich wirklich die Mühe machen wird z.B. ueber18.de v2 zu umgehen, begeht dieses Kiddy wohl auch den Tatbestand der Computersabotage und vor allem den Straftatbestand des Betruges.
Wenn wir über Minderjährige reden, so sind die nicht oder nur eingeschränkt strafmündig. Derjenige, dem der Gesetzgeber Pflichten auferlegt, ist in diesem Fall der Anbieter von pornografischem Material. Kein Nutzer des Internets hat in diesem Bereich Auflagen zu erfüllen. Einzig der Anbieter hat folgerichtig nach dem Stand der Technik den Schutz zu leisten oder sein Angebot einzustellen. Das ist die Gesetzeslage. Darüber kann ein Anbieter gern lamentieren, einige der Argumente sind dabei ggf. sogar zutreffend, auch wenn ich bei den meisten nicht erkenne, dass die sonderlich schlüssig sind. Es geht hier aber nicht um eine Diskussion zur ungehinderten Verbreitung von Pornografie, sondern um die zur Erfüllung bestehender, gesetztlicher Auflagen bei vorhandenen Verbreitungsbeschränkungen.

M. Boettcher
 
Tobias Huch schrieb:
Was denn nun? Ist "sicherstellen" ein klar definierter Begriff oder nicht? Erst sagst du "ja" ... jetzt sagst du "nein". Würdest du dich mal entscheiden *LACH*
Der Begriff ist sowohl sprachlich klar definiert, wie auch rechtlich durch richterliche Auslegung. Sprachlich bedeutet er garantieren, gewährleisten, zusichern. Rechtlich hat der Begriff 'Sicherstellen' im JMStV - wie jeder unbestimmte Rechtsbegriff - eine durch richterliche Auslegung gewonnene sehr scharfe Definition, die du dir für deine künftige Produktstrategie gut merken solltest:
http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/lgs/duisburg/lg_duisburg/j2004/21_O_97_04urteil20040830.html - LG Duisburg schrieb:
Die Sicherstellung im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz JMStV dahin, dass pornografische Darstellungen nur Erwachsenen als geschlossene Benutzergruppe zugänglich gemacht werden, erfordert das Vorhandensein einer effektiven Barriere zwischen der pornografischen Darstellung und dem Minderjährigen. Es darf sich nicht um eine mühelos oder mit geringer Mühe zu umgehende Scheinbarriere handeln.
 
Tobias Huch schrieb:
Und schon wieder änderst du deine Meinung.
Nene. Ich habe seit Jahren die gleiche Meinung zu unbestimmten Rechtsbegriffen.
Tobias Huch schrieb:
Das LG Düsseldorf hat in einem ausführlichen Prozess ganz anderes entschieden: In § 4 Abs. 2 JMStV heißt es, dass "sichergestellt" werden soll, dass die Angebote pornographischen Inhalts nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Es ist aber nicht Sache des Wettbewerbsrechts, einen vom Gesetzgeber belassenen Freiraum durch ein allgemeines Verbot zu beschneiden ... Entsprechend ist es auch nicht Sache des Wettbewerbsrechts, einen unbestimmten Rechtsbegriff einer Norm auszufüllen.
Richtig. Im Gegensatz zum LG Duisburg hat es sich inhaltlich nicht mit deinem AVS befaßt. Für deine Position, daß dein AVS den gesetzlichen Anforderungen genügt, gibt es nichts her.
Tobias Huch schrieb:
Dein LG Duisburg-Zitat ist eher unwichtig, da es das ein "Husch-Husch"-Urteil war. Es ist erst interessant, wenn in der Hauptsache entschieden worden ist.
Nein, es war ein Huch-Huch Urteil. Und noch dazu befaßt es sich mit der Wirkweise deines Systems, und zwar mit jedem Schritt einzeln. Und es ist nicht das einzige Landgericht, welches jeden Schritt des Systems genau analysiert hat, und zum gleichen Ergebnis gekommen ist. Daher wird auch die Hauptsache nicht anders ausgehen.
Tobias Huch schrieb:
Das wird wieder ein feiner Sieg vor Gericht. Langsam gewöhn' ich mich an solche "Triumphzüge"
Jede deiner Niederlagen ist ein Triumphzug, gell?
 
Naja, siegt sich Huch halt zu tode, das er damit vor Gericht durchkommt glaubt er ja selber nicht, warum sonst würde er verzweifelt V4 entwickeln.

Und das was er bis jetzt hier und an anderen Stellen von sich gibt zeigt seine ware Gesinnung doch gut genug. Ich hoffe seine Kunden lesen das auch, damit sie sehen das ein Geschäftsmann hier spricht den Urteile nicht interessieren und der Gesetze verachtet. Komisch, genau so hat es Al Capone auch gehalten, wir wissen wie das geendet hat. :p
 
Tobias Huch schrieb:
Das wird wieder ein feiner Sieg vor Gericht. Langsam gewöhn' ich mich an solche "Triumphzüge"


Psychose schrieb:
Charakteristisch sind dabei ein starker Selbstbezug und die unkorrigierbare Überzeugung von der Richtigkeit der eigenen Sichtweise. Es findet also keine Realitätsprüfung mehr statt, bei der man abwägt oder seine Wahrnehmung mit der anderer Menschen vergleicht.
Quelle: http://www.drugcom.de/site/druginfo/druglex/lexikon.php?id=100]Drugcom.de

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Es ist ja nett, wie Her Huch sich hier outet.
Aber ist es wirklich im Sinne der Nub's wenn man hier
Werbung für igendwelche Unternehmensgruppen in der
Signatur machen darf?
Kann das bitte jemand mal abstellen?
Sonst werben welche demnächst für einen befreundeten
Hundefrisiersalon.
 
Dank an den anonymen Googlecacher , das rundet das Bild ab:
www.awmbiz.de/print.php%3Fartid%3D4+tobias+adultserver.de&hl=de] der googlecacher [/url]
Nachwuchs-Entrepeneur schrieb:
Ich lächel und denke an die Zeit zurück, wo man wirklich
ohne viel Arbeit ne Menge Kohle mit Traffic
machen konnte.
aja
Nachwuchs-Entrepeneur schrieb:
Die Zeiten sind leider vorbei
son Mist aber auch ....
Nachwuchs-Entrepeneur schrieb:
Ca. 900 DM, was für einen 16-jährigen Schüler eine ziemliche Stange Geld war
cp
 
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