Counselor
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Richtig, es ist eine Fachsprache. Es gibt Methoden der Rechtsauslegung, die vom Wortsinn ausgehen (zB. Extensive und restriktive Auslegung; Teleologische Reduktion).Tobias Huch schrieb:Juristendeutsch ist nicht das Deutsch, was im Duden steht.
Tret doch mal Beweis an, daß es tatsächlich Freisprüche und Verfahrenseinstellungen gibt.Tobias Huch schrieb:wirklich relevanten Freisprüche und Einstellungen in richtigen Strafverfahren (Staatsanwaltschaft Bonn, AG Unna, AG Berlin Tiergarten, und Massen an Einstellungen nach §170 Abs. 1 StPO).
Die Gerichte kritisieren Begriffe nicht, sondern sie legen sie aus.Tobias Huch schrieb:Bisher haben die meisten Gerichte das Wort "sicherstellen" scharf kritisiert
Den Begriff gibt es im Verwaltungsrecht schon länger (vgl. Wassersicherstellungsgesetz von 1965, Wirtschaftssicherstellungsgesetz, Verkehrssicherstellungsgesetz, Ernährungssicherstellungsgesetz).Tobias Huch schrieb:, da es dieses Wort in der Juristerei nicht wirklich gibt.
Naja, das haben die 'unwichtigen Gerichte' ja schon gemacht und sind zu dem Schluß gekommen, daß das System nicht sicherstellt, daß die Angebote Jugendlichen nicht zugänglich sind.Tobias Huch schrieb:An dem letzten Satz von "Counselor" erkennt man übrigens, dass er sich NIE mit "ueber18.de" und unseren Produkten beschäftigt hat.