Counselor
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Und wenn es so wäre. Neutral sind weder Berger noch Schumann. Beide wurden von einem gewissen Interssenverband beauftragt. Beide sind entsprechend ergebnisorientiert. Berger übersieht mit Absicht viel, und stützt sich auf Rechtsprechung zu einer Gesetzeslage, die es nicht mehr gibt. Ist also ziemliche Augenwischerei.Tobias Huch schrieb:Es gibt zwei unterschiedliche Gutachten, die zum gleichen Ergebnis führen. Einmal von Prof. Dr. Schumann und das andere von Prof. Dr. Berger.
Er ist Vorsitzender Prüfer der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen. Er wird also durchaus ernstgenommen. Der bekannte 'Weiße Ring' stützt sich ebenso auf ihn, wie die KJM.Tobias Huch schrieb:Was der Dr. Liesching von sich gibt interessiert nicht besonders, da der Herr als Pornohasser bekannt ist und auch sonst als Gutachter nicht unbedingt ernstgenommen wird.
1) Die LGe Bochum und Düsseldorf sahen keinen Verfügungsgrund. Daher haben sie eine vorläufige Regelung des streitigen Rechtsverhältnisses abgelehnt. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob dein AVS verboten wird, haben sie nicht getroffen; insbesondere wurde keine Entscheidung über den Verfügungsanspruch getroffen. Ob der materielle Unterlassungsanspruch besteht oder nicht, haben die Gerichte offen gelassen und der Entscheidung im Hauptverfahren vorbehalten.Tobias Huch schrieb:Und Liesching hat schon vom LG Düsseldorf ne "Ohrfeige" bekommen, da seine UWG-Ausführungen dummes Zeug sind. Es ist ja bekannt, wer vor dem LG Düsseldorf zwei mal gewonnen hat (und vorher vor dem LG Bochum) .... wir!
2) Es ist auch bekannt, wer vor dem OLG Düsseldorf mit Pauken und Trompeten untergegangen ist und wer vom LG München eine schallende Ohrfeige bekommen hat: Du, Tobias.
Welche denn? Die von Berger und Schumann sind nicht neutral, sondern vom IVNM bezahlt.Tobias Huch schrieb:Für "ueber18.de" gibt es jedenfalls neutrale Gutachten.