LG Krefeld: Alterskontrolle nicht ausreichend

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Tobias Huch schrieb:
Es gibt zwei unterschiedliche Gutachten, die zum gleichen Ergebnis führen. Einmal von Prof. Dr. Schumann und das andere von Prof. Dr. Berger.
Und wenn es so wäre. Neutral sind weder Berger noch Schumann. Beide wurden von einem gewissen Interssenverband beauftragt. Beide sind entsprechend ergebnisorientiert. Berger übersieht mit Absicht viel, und stützt sich auf Rechtsprechung zu einer Gesetzeslage, die es nicht mehr gibt. Ist also ziemliche Augenwischerei.
Tobias Huch schrieb:
Was der Dr. Liesching von sich gibt interessiert nicht besonders, da der Herr als Pornohasser bekannt ist und auch sonst als Gutachter nicht unbedingt ernstgenommen wird.
Er ist Vorsitzender Prüfer der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen. Er wird also durchaus ernstgenommen. Der bekannte 'Weiße Ring' stützt sich ebenso auf ihn, wie die KJM.
Tobias Huch schrieb:
Und Liesching hat schon vom LG Düsseldorf ne "Ohrfeige" bekommen, da seine UWG-Ausführungen dummes Zeug sind. Es ist ja bekannt, wer vor dem LG Düsseldorf zwei mal gewonnen hat (und vorher vor dem LG Bochum) .... wir! ;)
1) Die LGe Bochum und Düsseldorf sahen keinen Verfügungsgrund. Daher haben sie eine vorläufige Regelung des streitigen Rechtsverhältnisses abgelehnt. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob dein AVS verboten wird, haben sie nicht getroffen; insbesondere wurde keine Entscheidung über den Verfügungsanspruch getroffen. Ob der materielle Unterlassungsanspruch besteht oder nicht, haben die Gerichte offen gelassen und der Entscheidung im Hauptverfahren vorbehalten.
2) Es ist auch bekannt, wer vor dem OLG Düsseldorf mit Pauken und Trompeten untergegangen ist und wer vom LG München eine schallende Ohrfeige bekommen hat: Du, Tobias.
Tobias Huch schrieb:
Für "ueber18.de" gibt es jedenfalls neutrale Gutachten.
Welche denn? Die von Berger und Schumann sind nicht neutral, sondern vom IVNM bezahlt.
 
Der Hobbypsychologe aus Mainz schrieb:
Daran muss man sich gewöhnen, wenn man jung und sehr erfolgreich ist. Bei vielen Postings ist der Neid der Grund ihrer Entstehung. Diese Personen sind mit sich und ihrem Leben unzufrieden und suchen grundsätzlich die Schuld bei anderen Mitmenschen, da sie sich die eigene Unfähigkeit nicht eingestehen wollen.
Und da kommt ein 23jähriger Unternehmer, der ne Menge Arbeitsplätze schafft und nebenbei ein randvolles Konto hat, gerade recht, um sich abzureagieren.
Kommst du dir nicht albern vor, lieber Tobias? Mein Rat: Geh mit Gleichaltrigen spielen, damit du ordentlich sozialisiert wirst.
 
Fazit für mich:

Auf die Aufforderung hin Fakten zu präsentieren hat Huch wieder nur mit Nebelkerzen geworfen, er hat also keine Fakten, gut, habe nichts anderes erwartet. 8)


@ Huch


Diese Personen werden sicher noch heftiger reagieren, wenn sie bemerken, dass mich dieses Urteil nicht im geringsten tangiert und wir auch für den Fall der Fälle fertige Produkte in der Tasche haben, die mich noch erfolgreicher machen.

So, geltende Gesetze und Gerichtsurteile tangieren dich nicht, ist ja eine tolle einstellung, das erklärt so manches was ich aus deiner Ecke höre, und was du selber in anderen Foren so hinterläßt.

Und du hast fertige Produkte in der Tasche die du erst rausholst wenn du gezwungen wirst, womit du auch zugibst das du deine Chancen sehr schlecht siehst die Sache zu gewinnen.
Mal ne Frage dazu, wenn die Produkte doch so erfolgreich sind, warum holst du sie nicht gleich raus? Eine Firma lebt doch davon der Konkurenz voraus zu sein. Und warum sind Leute wie du immer erst bereit etwas zu ändern wenn sie Gesetzlich oder von einem Gericht dazu gezwungen werden und an der Wand stehen? Kein Wunder wenn der Ruf deiner Branche schlecht ist, ihr habt es ja selber in der Hand, und versaubeutelt es täglich immer und immer wieder. Und zur Krönung verteidigst du das mit einem vollen Bankkonnto. Man hat wieder einmal deutlich gesehen welchen geistes Kind du bist. Danke für die Einblicke. 8)
 
Tobias Huch schrieb:
Ich red' hier nicht nur von EVs, sondern von einem komplexen Hauptsacheverfahren vor dem LG Düsseldorf, welches wir gewonnen haben.
Auf deinen Internetseiten ist aber von EVs die Rede:
http://www.press1.de/ibot/db/press1.erodata_1071695282.html
http://www.press1.de/ibot/db/10173622381689543172n1.html
Falls du dieses Urteil meinst, dann warten wir einfach ab, ob es Bestand hat:
http://www.r-archiv.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1519
Tobias Huch schrieb:
Der IVNM ist kein Unternehmen und hat kein AVS-Produkt. Für mich sind die neutral.
Vergiß nicht, daß die Erodata dort Mitglied ist. Das LG Krefeld hat dir ins Stammbuch geschrieben, daß deine Gutachten ohne Bedeutung für den Rechtsstreit sind. Daß du mit dem AVS sicherstellen mußt, daß Jugendliche keinen Zugriff auf einfache Pornografie haben, steht im Gesetz. Auch wenn das Urteil des OLG Düsseldorf dein AVS nicht betreffen sollte (was ich angesichts deiner Äußerung, daß die Vorsitzende 'stolz darauf war keine Ahnung vom Thema zu haben' bezweifle), dann steht es dennoch im diametralen Widerspruch zu der Rechtsmeinung von Prof Schumann, weil es eine 'Effektive Barriere' beim Zugang zu Pornografie fordert. Dazu gehört auch, eine einfache Umgehung des Systems, wie sie Schumann in seinem Gutachten beschreibt, auszuschließen. EOD
 
Tobias, lass dir gesagt sein:
Auch wenn dich Rechtsprechung und Gesetzgebung nicht großartig interessieren, wirst du dich troztdem daran halten müssen, weil ansonsten dein Tage als
23jähriger Unternehmer, der ne Menge Arbeitsplätze schafft und nebenbei ein randvolles Konto hat
gezählt sind. Hochmut kommt bekanntlich vor dem Fall. Außerdem ist dein Unternehmen noch durchaus überschaubar.
erodata schrieb:
Die erodata Firmengruppe besteht derzeit aus rund 20 Mitarbeitern.
inclusive dir und den beiden Firmenmitgründern. Wenn darunter noch Minijobs und freie Mitarbeiter sein sollten, geht´s bei euch doch noch recht familär zu.

Gruß wibu
 
dotshead schrieb:
Anonymous schrieb:
Wer Wind sät, wird Sturm ernten ;)
Vollkommen ohne Belang wie so viele Postings in dem Thread.
Tiefdruckgebietsbericht schrieb:
Am 23. April 2003 konnte sein Zentrum mit einem Kerndruck von knapp 1015 hPa nordwestlich von Schottland identifiziert werden; einen Tag später hatte es sich aufgefüllt und die Reste seiner Front vereinigten sich mit dem Frontensystem von Tief URS über dem Atlantik.

Ein kleiner Witz am Rande, insgesamt tatsächlich ohne Belang... Dass auf "Tobias" "Urs" folgte fand ich irgendwie lustig. Aber wer kennt hier schon "Urs"?
 
Lieber T.H., nicht aufhören, bitte weiter schreiben.

Ich bin heilfroh, dass du mit 23 schon so reich bist, dass dich die deutsche Rechtsprechung nicht mehr tangiert, weshalb du auch ohne Probleme hier mächtig losziehen kannst. Gefällt mir, solche Erfolgsgeschichten sind selten in unserem Jammerland.

Jedenfalls sicherst du mir in diesem Thread gute Unterhaltung auf passendem Niveau, wenn ich im anstehenden Urlaub hier vorbei schaue.

Übrigens hast du bisher noch nichts dazu geschrieben, wie die USA Jugendschutz definieren (mal so als den wichtigsten Vergleichsmarkt), welche deiner Bekannten durch frühen Pornogenuss heute im Bundestag oder der Hochwirtschaft sitzen, warum genau diese sich erfolgreich der nicht ausreichenden Entnazifizierung verwehrt haben, und - vor allem - wann du als neutralen Gutachtern deiner Thesen unicef in's Boot holst, diese komische Gruppierung, die doch tatsächlich auch immer noch glaubt, Kinder seien keine Erwachsenen ...

Kurzum:
Bitte weiter, ich lache gerne.

@alloftherest:
Sorry, das musste mal sein. Alaaf! 8)
 
KatzenHai schrieb:
:
Gericht: Altersverifikation mit xxx.de nicht ausreichend
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/52033

Die Krefelder sind derzeit in Deutschland führend mit gut entschiedenen Verfahren ...

Warum hälst du diese Entscheidung für gut und richtig? Wo siehst Du die Vorteile solcher Entscheidungen bei freier Verfügbarkeit von ausländischen Webseiten ohne AVS?

Darauf antwortest Du leider nicht. Schade.
 
Mal folgende Überlegung zu eine hohen AVS Anforderung:

Die meisten AVS Seiten haben IMHO Sexuellen Inhalt. Wenn ich nun her gehe und diese bedürfniss nicht vom Prinzip her Verneine oder in Abrede stelle komme ich zu folgender Überlegung:

Wenn man zu starke Anforderungen an ein AVS stellt, wird von den entsprechenden Seiten ins Ausland gewechselt, sei es weil es zu kompliziert wird, sie es weil der Benutzer nicht mitspielt (Aus Angst vor dem Entdeckt werden?).

Daraus wird nach einer gewissen Zeit eine Forderung nach der Sperren entsprechender Seiten resultieren. Wie an sich bekannt ist, resultier daraus dann aber ein Wechsel der entsp. Seiten auf andere Server.

Die Sperre kann dann dann nur duch Zwangsproxy's und Verweigerung des Zugriffes auf Umgehungen (Anonymisierer) durchgesetzt werden.

Und da liegt der "Hund" begraben. Wer erstellt und überwacht die Sperrlisten? Da die Listen als solches ja auch schon jetzt nicht mehr veröffentlich werden, ist da kaum eine Änderung zu erwarten.

Und dann ist der Schritt ganz leicht auch Politisch unliebsame Meinungen weg zu Filtern, da es ja sowieso keiner prüfen kann. Und so sehr vertraue ich unser Politiker nicht mehr, das ich der Meinung bin "Da kann nix passieren" Außerdem könnten ja mal andere an die Macht kommen...

Und das das vorhanden sein entsprechende Einrichtungen begehrlichkeiten dritte Wecken wird (Markenschutz, Vorbeugende Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten oder noch schlimmeres...) dürfte klar sein.

Es mag ja sein, das dadurch die Zunft der Juristen eine Aufschwung erlebt, dem Demokratischen Staatsbild läuft es meiner Meinung nach zu wieder.


mit freundlichen grüßen

Ralf Lorenz
 
dotshead schrieb:
Eigentlich Schade war nen guter Artikel von Dr. D. K. (RA)
http://mitglied.lycos.de/dclauterbach/
Nun werden sich einige fragen, ist denn der Jugendschutzbeauftragte nicht mit verantwortlich? Diese
Überlegung überlassen wir Herrn Rechtsanwalt Dr. D. K. aus Düsseldorf - der sich ja bestens
im Medienrecht auskennt.

Im Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf hat Gaytainment Berlin, vertreten durch Dr. D. K. ,
schon einen Prozess durch Urteil verloren.
j.
 
dotshead schrieb:
Wo siehst Du die Vorteile solcher Entscheidungen bei freier Verfügbarkeit von ausländischen Webseiten ohne AVS?
Wo siehst du denn den Vorteil für Kinder und Jugendliche bei einer Freizeichnung deutscher Anbieter vom Jugendschutz ?
Wo liegt der Nachteil für Erwachsene bei Bezahlangeboten, wenn sie sich im Rahmen eines AVS identifizieren müssen? Bei ausländischen Bezahlangeboten müssen doch auch Name und Kontonummer / Kreditkartennummer hinterlegt werden, um den Bezahlvorgang möglich zu machen?
 
Counselor schrieb:
dotshead schrieb:
Wo siehst Du die Vorteile solcher Entscheidungen bei freier Verfügbarkeit von ausländischen Webseiten ohne AVS?
Wo siehst du denn den Vorteil für Kinder und Jugendliche bei einer Freizeichnung deutscher Anbieter vom Jugendschutz ?
Darum geht es mir nicht, sondern um die Unverhältnismäßigkeit der Anforderungen an ein AVS.
Counselor schrieb:
Wo liegt der Nachteil für Erwachsene bei Bezahlangeboten, wenn sie sich im Rahmen eines AVS identifizieren müssen? Bei ausländischen Bezahlangeboten müssen doch auch Name und Kontonummer / Kreditkartennummer hinterlegt werden, um den Bezahlvorgang möglich zu machen?
Genau diese Daten musst du ja bei über18 v2 auch angeben. Du identifizierst dich mit Personalausweisnummer, Bankverbindung für den Bezahlvorgang und zusätzlich noch mit der Postleitzahl. Wenn das als nicht ausreichend angesehen wird, verstehe ich die deutsche Rechtsprechung nicht mehr.
 
dotshead schrieb:
KatzenHai schrieb:
Die Krefelder sind derzeit in Deutschland führend mit gut entschiedenen Verfahren ...

Warum hälst du diese Entscheidung für gut und richtig? Wo siehst Du die Vorteile solcher Entscheidungen bei freier Verfügbarkeit von ausländischen Webseiten ohne AVS?

Darauf antwortest Du leider nicht. Schade.
Och, die Antwort ist ganz einfach: Weil diese Denkweise nicht passt.
Ich kann auch ohne weiteres in Vaals im CoffeeShop kiffen, bis ein Arzt kommen müsste - nur auf diesem Argument aufbauend die Drogenlegalisierung in Deutschland zu fordern, ist zu kurz gesprungen.

Anderes Beispiel: Nur weil Jeder in England eine 1-Pfund-Limited gründen kann, werden wir hier die GmbH-Einlage von 25.000 € nicht reduzieren.

Ein Land kann sich doch nicht mit dem Argument aus seiner Verantwortung (und seiner hauseigenen Regelungsfreiheit) heraus stehlen oder drängen lassen, dass im Ausland etwas einfach, erlaubt oder erreichbar ist.

Und für das Inland - wofür unsere Gesetzgebung nun mal fast alleine* zuständig ist - wird so entschieden, wie es nach jeweiliger politischer und lobbyseitiger Meinung richtig ist. Punkt.

* Ich meine nicht eine Zuständigkeit von Tobias Huch, nur zur Klarstellung
 
dotshead schrieb:
Genau diese Daten musst du ja bei über18 v2 auch angeben. Du identifizierst dich mit Personalausweisnummer, Bankverbindung für den Bezahlvorgang und zusätzlich noch mit der Postleitzahl. Wenn das als nicht ausreichend angesehen wird, verstehe ich die deutsche Rechtsprechung nicht mehr.
Es ist zu leicht, dieses System zu umgehen:

1) Ausweispapiere können 'ausgeliehen' und mißbraucht werden
2) Adressdaten und Bankverbindungen kann man jeder Rechnung entnehmen
3) Behördenkennziffern und die betreffenden Postleitzahlen gibts gratis im Internet

Damit lädt das System zur Umgehung ein. Und das ist nicht im Sinn des Gesetzgebers, der ja will, daß Kinder und Jugendliche die Angebote nur dann zu sehen bekommen, wenn die Eltern es wollen.

Eine wirklich sichere Authentifizierung basiert auf zwei Komponenten:

1) Besitz (Authenticator)
2) Wissen (zB Passwort)

Bei dem AVS von Erodata gibt es keinen zuverlässigen Authenticator und bei der Erstanmeldung überhaupt kein Wissen.
 
KatzenHai schrieb:
Ich kann auch ohne weiteres in Vaals im CoffeeShop kiffen, bis ein Arzt kommen müsste - nur auf diesem Argument aufbauend die Drogenlegalisierung in Deutschland zu fordern, ist zu kurz gesprungen.
Nix für ungut, aber dieser Vergleich hinkt gewaltig. Um "legal" zu kiffen, musst Du nach Holland fahren.
Um (illegale) Pornosites anzuschauen, brauchst Du nur ein paar Mausklicks. Und die Kenntnis der URL natürlich. Entsprechende Linklisten kriegst Du auf fast jedem Schulhof.

KatzenHai schrieb:
Ein Land kann sich doch nicht mit dem Argument aus seiner Verantwortung (und seiner hauseigenen Regelungsfreiheit) heraus stehlen oder drängen lassen, dass im Ausland etwas einfach, erlaubt oder erreichbar ist.
Der bürokratische Aufwand und die Kosten um die AVS- Thematik stehen IMO in keinem Verhältnis zum erzielbaren Ergebnis.
Das Ganze ist lediglich Arbeitsbeschaffung für unterbeschäftigte Verwaltungsbeamte und Juristen.

Rauchen ist in D ab 16 erlaubt. Kein Mensch interessiert das.
Glaubst Du, auch nur ein 14 Jähriger hört mit dem Qualmen auf, weil Zigarettenautomaten irgendwann auf EC-Karten umgestellt werden?

Die Indizierung von PC- Gewaltspielen ist mehr verkaufsförderndes Gütesiegel als Einschränkung des Nutzerkreises.

Der Staat überzieht die Gesellschaft mit immer mehr Regularien, deren Wirkung und Umsetzbarkeit gegen Null geht, aber viele Ressourcen bindet und eine Menge Geld kost.

Wenn Eltern nicht Willens- oder in der Lage sind, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, kann der Staat an diesem Punkt durch Aufklärung und Hilfestellung ansetzen.
Hier besteht IMO die einzige Chance, wirklich etwas zu erreichen, statt Geld und Ressourcen in sinn- und wirkungsloser Verordnungsbürokratie zu versenken.

Gruss A. John
 
@AJ:

Deine politische Aufassung in allen Ehren: TH hat sich gegen die Urteile gewandt und behauptet, dies müssten deshalb anders gestrickt werden.

Deine Meinung zielt auf eine Änderung durch die Legislative (ggf. Exekutive) ab, TH will die Jurisprudenz gängeln. Bitte diesbezüglich sauber trennen.

Ich hatte mein Posting (betriebsblind, wie ich als Jurist nun mal bin) weitgehend nur auf die Rechtsprechung gezielt. Ich hätte das vielleicht deutlicher machen sollen.

Und in Bezug auf Legislative/Exekutive: Dann macht bitte Politik! Gründet eine Lobby oder tretet einer Partei bei, wenn ihr nicht gar eine eigene gründen wollt. Immer nur auf der amtierenden Politik herum hacken ist einfach und findet auch Claqueure - selber aktiv ändern ist aufwändiger!
 
KatzenHai schrieb:
@AJ:

Deine politische Aufassung in allen Ehren: TH hat sich gegen die Urteile gewandt und behauptet, dies müssten deshalb anders gestrickt werden.
Jo. Damit steht er aber nicht alleine. Das versuchen auch Andere, mehr oder weniger erfolgreich, je nach Kapitaleinsatz.

KatzenHai schrieb:
Deine Meinung zielt auf eine Änderung durch die Legislative (ggf. Exekutive) ab, TH will die Jurisprudenz gängeln. Bitte diesbezüglich sauber trennen.
Mit meinem Posting wollte ich lediglich darlegen, das dieses ganze hin- und her- klagen dem Jugendschutz nichts, aber auch gar nichts bringt.
IMO wird hier die Justiz missbraucht, um Konkurrenten aus dem Markt zu klagen.
Da muss der Jugendschutz als Feigenblatt für private Konkurrenzkämpfe herhalten.
Im Grunde nichts Anderes, wie der Verbraucherschutz im Streit zur Angabe der Telefonnummer im Impressum.

Wie nun der smarte Jungmillionär mit randvollem Konto diverse Gerichtsurteile bewertet, ist für mich nicht Gegenstand ernsthafter Betrachtung.
Der hält es ja auch für legitim, Schutzprogramme auf fremden Rechnern zu "überlisten".

Gruss A. John
 
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