Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

AW: Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

Hi Trini,

erst das 2. Schreiben? :-D
ich kann schon nen eigenen Ordner mit den Schreiben füllen und immer steht das gleiche drin, nur die Drohungen steigern sich, die sind echt witzig vom inkasso :scherzkeks:
mach dir also keine sorgen.


Hi, lesen bildet. Lese die Beitäge und erspare Dir Kopfschmerzen. Keine Panik auf der Titanic. Haetten die dubi . . osen Macher gute Karten, so würden sie diese auch ausspielen.:rolleyes:
 
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Mir Ist Daselbe Passiert Wie Euch Die Wollen Nun Geld Von Mir Oder Sie Drohen Mir Mit Dem Anwalt Oder Inkasso Was Soll Ich Tun Bei Mir Stand Das Ich Bis 2008 Kündigungsrecht Habe Das Wiederrufs Recht Hatte Ich Auch In Anspruch Genommen Nur Darauf Nie Ne Antwort Bekommen Bitte Helft Mir :(
 
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Ja Nur Wollen Die Jetzt 99,50 Von Mir Und Ich Habe Keine Lust Wegen Denen In Der Schufa Zu Landen Was Soll Ich Tun
 
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Da heute mal wieder eine nette Email von LePro ins Postfach geflattert ist, wollte ich mich auch mal zu Wort melden.

Ich bin damals auch über irgendeinen Newsletter auf jenen "Service" hingewiesen worden. Aus reiner Neugier habe ich mich dort angemeldet, habe dabei aber unvollständige bzw. teilweise inkorrekte Daten angegeben (die Dateneingabe war mir doch etwas suspekt). Den Test habe ich soweit ausgefüllt, bei der Abfrage der Handynummer habe ich ihn dann jedoch abgebrochen.
In regelmäßigen Abständen kam dann eine Erinnerung, ich möge den Test doch beenden (von der Rechnung war allerdings keine Rede), welche ich geflissentlich ignoriert habe.
Letztlich kam irgendwann doch eine Rechnung zusammen mit dem Link zum Ergebnis. Das Ergebnis habe ich mir zwar angeguckt, habe allerdings keine weiteren Schritte unternommen.
Bei der ersten Mahnung habe ich mich dann doch mal etwas genauer über diesen Anbieter informiert und habe infolgedessen anhand eines Musterschreibens die Anfechtung nach § 123 BGB, hilfsweise den Widerruf erklärt. Das haben sie allerdings mit einem sehr pauschalen Schreiben zurückgewiesen.
Seitdem flattern mir in regelmäßigen Abständen letzte Zahlungsaufforderungen und Androhungen der Weiterleitung an Inkassobüros ins Postfach (undramatisch, weil reines Spam-Postfach). Heute scheinen sie sich aber an die Sache mit den Daten erinnert zu haben und drohen mir eine Anzeige nach § 263 StGB an, wenn ich die Rechnung nicht bezahlen sollte. Da ist mir gerade witzigerweise der Gedanke gekommen, ob das nicht selbst den Tatbestand der Erpressung nach § 253 I StGB erfüllt - schließlich muß das angedrohte Übel ja nicht unbedingt rechtswidrig sein :-D

Mal davon abgesehen, daß ich hier keine Rechtsberatung erbitten darf: meint ihr, daß es Sinn macht, an das "Unternehmen" erneut eine Email zu schreiben, in der ich auf meine bereits erklärte Anfechtung mit hilfsweisem Widerruf hinweise? (Ich hoffe, daß die Frage durch diese Formulierungsweise in Ordnung geht.)

Aber davon mal abgesehen: bringt ihnen die vor knapp 6 Monaten gespeicherte IP-Adresse überhaupt noch was? Wenn ich mich richtig entsinne, müssen IP-Adressen nach dem BGH-Urteil (AZ: III ZR 40/06) kurz nach der Benutzung gelöscht werden.

Wäre schön, wenn ihr meine Fragen beantworten könntet.

Viele Grüße,
Mikey
 
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Aus reiner Neugier habe ich mich dort angemeldet, habe dabei aber unvollständige bzw. teilweise inkorrekte Daten angegeben...
Heute scheinen sie sich aber an die Sache mit den Daten erinnert zu haben und drohen mir eine Anzeige nach § 263 StGB an, wenn ich die Rechnung nicht bezahlen sollte.
Zumindest der § ist schon mal falsch, da die notwendigen Tatbestandsmerkmale nicht gegeben sind. Hier greift allein der § 269 StGB aber auch nur dann, wenn du davon hättest ausgehen müssen, dass du einen kostenpflichtigen Vertrag mit dem Anbieter eingegangen bist. Und, bist du? Diese Anbieter und ihre Inkassounternehmen sind auf diesem Gebiet unbelehrbar.

...ob das nicht selbst den Tatbestand der Erpressung nach § 253 I StGB erfüllt...
....ziemlich definitiv: NEIN! Jeder kann jeden anzeigen, wenn ihm danach ist. Du schreibst zuvor ja selbst, dass du falsche Daten angegeben hast und somit liegt der Anbeiter (ob suspekt oder nicht ist an dieser Stelle egal) gar nicht so falsch.

... meint ihr, daß es Sinn macht, an das "Unternehmen" erneut eine Email zu schreiben, in der ich auf meine bereits erklärte Anfechtung mit hilfsweisem Widerruf hinweise?
Macht wenig Sinn - haben die nun von dir zuordenbare Daten oder nicht? Hast du dem Anbieter in deinem ersten Widerspruch deine echten Daten mitgeteilt? Wahrscheinlich nicht, da du anscheinend alle Zusendungen nur per E-Mail bekommst - das ist ärgerlich für den Anbieter und sein Inkasso, denn du bist anscheinend für die immer noch anonym.

....bringt ihnen die vor knapp 6 Monaten gespeicherte IP-Adresse überhaupt noch was?
Nein, gar nichts, wenn du keine statische IP hast und auch nicht via Kabelanbieter ins Internet gehst. Welchen Provider nutzt du?
 
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Aber davon mal abgesehen: bringt ihnen die vor knapp 6 Monaten gespeicherte IP-Adresse überhaupt noch was?
immer wieder als Aufklärungslektüre empfehlenwert
http://www.augsblog.de/index.php/2006/11/29/die-haben-meine-ip-adresse/
Die haben meine IP-Adresse
http://www.augsblog.de/index.php/2006/12/10/ip-adresse-nur-und-nur-fuer-strafverfolger/
IP-Adresse nur - und nur - für Strafverfolger
 
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@Reducal:
1) Wenn ihr Registrierungsverfahren 100% korrekt WÄRE, hätte ich auch einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen. Da die erste Preisinformation aber weit unter dem Anmeldebutton zu sehen war und die Information in den AGB aus meiner Sicht eine überraschende Klausel darstellt (sehe das ähnlich wie das AG München), würde ich behaupten, daß der Vertrag zumindest anfechtbar ist. Die Anfechtung habe ich wie gesagt nach der ersten Zahlungserinnerung erklärt, da sie geantwortet haben, ist der Zugang erfolgt, und der Rest ist aus meiner Sicht ihr Problem.

2) Mein ISP ist AOL. Als ich das letzte Mal bei Telepolis (die ja eine Liste aufgestellt haben, ob der einzelne ISP die IP-Adresse speichert und wenn ja, wie lange) nachgesehen habe, stand da lediglich, daß AOL die IP-Adressen speichert, aber nicht, für wie lange.

@Captain Picard: danke :smile:
 
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2) Mein ISP ist AOL. Als ich das letzte Mal bei Telepolis (die ja eine Liste aufgestellt haben, ob der einzelne ISP die IP-Adresse speichert und wenn ja, wie lange) nachgesehen habe, stand da lediglich, daß AOL die IP-Adressen speichert, aber nicht, für wie lange.
AOL ist besonders niedlich, bei denen geht alles über Proxies. d.h. abertausende von Usern sind mit denselben IPs unterwegs. AOL darf aber die interne Zuordnung nur Strafermittlern rausrücken, womit wir wieder am Anfang wären.
Zumindest der § ist schon mal falsch, da die notwendigen Tatbestandsmerkmale nicht gegeben sind. Hier greift allein der § 269 StGB aber auch nur dann, wenn du davon hättest ausgehen müssen, dass du einen kostenpflichtigen Vertrag mit dem Anbieter eingegangen bist. Und, bist du? Diese Anbieter und ihre Inkassounternehmen sind auf diesem Gebiet unbelehrbar.
Sie sind nicht unbelehrbar, sie wissen ganz genau, was los ist. Sonst würden sie nicht mit allen Tricks der Irreführung arbeiten. Wären sie sich ihrer Sache sicher , würden sie scharenweise zum Gericht rennen. So haben sie es einmal probiert und sind dabei voll auf die Fresse geflogen.
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=46304
Urteil: Keine Zahlungspflicht bei versteckten Kosten
 
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Hallo zusammen,

ich bin ebenfalls auf diese Firma reingefallen. Habe aber folgendes Schreiben zunächst per Mail, dann per Einschreiben mit Rückschein an diese Firma geschickt:


Das hat geholfen.....;)
Viel Glück euch ALLEN und [ edit] !!!!!!!!!

aus rechtlichen Gründen editiert modaction


Ich habauch so in der Art geantwortet aber immer wieder irgentwelche ausreden gekrigt!
Das problem ist, dass diese sch*** Firma meine Daten etc hatte und ich irgentwann gezahlt habe weil ich zu dem zeitpunkt nicht wusste was ich tun sollte.
Allerdings ist der Größte witz daran, das mir so lange mahnungen und Drohungen geschickt wurden bis ich gezahlt habe und dann bekam ich eine e.mail von wegen ich wurde nie registriert (ich habe den service auch nie in anspruch genommen).
Jetzt erzählen die mir nur och, von wegen die Zahlung war ein Schuleingeständnis (obwohl mir ja nach zahlung geschrieben wurde das ich nie registriert wurde).
Was bitte soll och tun?!?!?!?!?
:(
 
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AOL ist besonders niedlich, bei denen geht alles über Proxies. d.h. abertausende von Usern sind mit denselben IPs unterwegs. AOL darf aber die interne Zuordnung nur Strafermittlern rausrücken, womit wir wieder am Anfang wären.

Auf gut deutsch: eine Rückverfolgung der IP-Adresse ist ohne mit Mithilfe von AOL fast unmöglich?
 
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Das problem ist, dass diese sch*** Firma meine Daten etc hatte und ich irgentwann gezahlt habe weil ich zu dem zeitpunkt nicht wusste was ich tun sollte.
:wall:
Ein bisschen im Internet recherchieren ist dir damals nicht eingefallen?

Aber sieh es von der positiven Seite. Dein Geld wird sinnvoll angelegt!
...und zwar in der neuen Yacht des Betreibers :-D

Jetzt erzählen die mir nur och, von wegen die Zahlung war ein Schuleingeständnis (obwohl mir ja nach zahlung geschrieben wurde das ich nie registriert wurde).
Was bitte soll och tun?!?!?!?!?
:(
Wie was sollst du tun?
ich habe es nicht ganz verstanden. Du hast doch schon gezahlt.
Wollen die noch irgendwas von dir?
 
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Wie was sollst du tun?
ich habe es nicht ganz verstanden. Du hast doch schon gezahlt.
Wollen die noch irgendwas von dir?
Alle diejenigen, die sagen wir mal, so unvorsichtig waren zu zahlen,
sollen jetzt für das zweite Jahr auch noch zur Kasse gebeten werden,
daher mein Posting mit dem Link:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=46964
Bei Abo: Einmal bezahlt, immer bezahlen?
 
AW: Urteil: Kein Geld für Lebenserwartungsabzocke

guten abend. habe mich eben erst hier angemeldet, da ich auch so einer [......] zum opfer gefallen bin. habe mir diesen thread etwas durchgelesen und habe nun folgende fragen:

- ich habe mich bei meinalter.net angemeldet und den test ausgeführt, unwissend dass hier kosten verlangt werden. mus ich jetzt zahlen?
(ich habe in den angaben lediglich meine email-adresse und mein geburtsdatum wahrheitsgemäß angegeben.)

- wie kann ich, falls ich nicht zur zahlung verpflichtet bin, diesem unternehmen klar machen, dass ich (durch dieses gerichtliche urteil, o.ä.) nicht zur zahlung verpflichtet bin?

- ich habe in einer email die aufforderung zur zahlung erhalten und jeweils einen link zum download einer urkunde und einen link zur auswertung des tests. habe beide noch nicht angeklickt. was muss ich da beachten?

ich wäre sehr froh, wenn mir von ihnen jemand helfen könnte. ich wurde von dieser aufforderung sehr böse überrascht, wie wohl die meisten der leute, die diesen service genutzt haben. ich danke ihnen schon mal.

mfg stefan

Wort wegen rechtlicher Bedenken editiert. MOD/BR
 
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- ich habe mich bei meinalter.net angemeldet und den test ausgeführt, unwissend dass hier kosten verlangt werden. mus ich jetzt zahlen?
(ich habe in den angaben lediglich meine email-adresse und mein geburtsdatum wahrheitsgemäß angegeben.)

Frag einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale. Hier wie auch in anderen Internetforen gibts keine individuelle Rechtsberatung.

- wie kann ich, falls ich nicht zur zahlung verpflichtet bin, diesem unternehmen klar machen, dass ich (durch dieses gerichtliche urteil, o.ä.) nicht zur zahlung verpflichtet bin?

s. o.

- ich habe in einer email die aufforderung zur zahlung erhalten und jeweils einen link zum download einer urkunde und einen link zur auswertung des tests. habe beide noch nicht angeklickt. was muss ich da beachten?

s.o.

Ansonsten: Lesefutter gibts hier: http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=38935
 
AW: Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

habe mir diesen thread etwas durchgelesen und habe nun folgende fragen:

Deine Fragen zeigen eindeutig, daß du so gut wie gar nichts hier gelesen hast.

Aber ich bin ja nicht so:
http://www.verbraucherrechtliches.de/.../faq-internet-vertragsfallen/

und da, guggsdu unten, ist ein Musterbrief:
verbraucherzentrale-berlin.de

wird aber auch nicht das übliche Prozedere an Mahnungen und Inkassoforderungen von diesen [] aufhalten.
Das ist die typische Masche.
 
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