AW: Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung
Da heute mal wieder eine nette Email von LePro ins Postfach geflattert ist, wollte ich mich auch mal zu Wort melden.
Ich bin damals auch über irgendeinen Newsletter auf jenen "Service" hingewiesen worden. Aus reiner Neugier habe ich mich dort angemeldet, habe dabei aber unvollständige bzw. teilweise inkorrekte Daten angegeben (die Dateneingabe war mir doch etwas suspekt). Den Test habe ich soweit ausgefüllt, bei der Abfrage der Handynummer habe ich ihn dann jedoch abgebrochen.
In regelmäßigen Abständen kam dann eine Erinnerung, ich möge den Test doch beenden (von der Rechnung war allerdings keine Rede), welche ich geflissentlich ignoriert habe.
Letztlich kam irgendwann doch eine Rechnung zusammen mit dem Link zum Ergebnis. Das Ergebnis habe ich mir zwar angeguckt, habe allerdings keine weiteren Schritte unternommen.
Bei der ersten Mahnung habe ich mich dann doch mal etwas genauer über diesen Anbieter informiert und habe infolgedessen anhand eines Musterschreibens die Anfechtung nach § 123 BGB, hilfsweise den Widerruf erklärt. Das haben sie allerdings mit einem sehr pauschalen Schreiben zurückgewiesen.
Seitdem flattern mir in regelmäßigen Abständen letzte Zahlungsaufforderungen und Androhungen der Weiterleitung an Inkassobüros ins Postfach (undramatisch, weil reines Spam-Postfach). Heute scheinen sie sich aber an die Sache mit den Daten erinnert zu haben und drohen mir eine Anzeige nach § 263 StGB an, wenn ich die Rechnung nicht bezahlen sollte. Da ist mir gerade witzigerweise der Gedanke gekommen, ob das nicht selbst den Tatbestand der Erpressung nach § 253 I StGB erfüllt - schließlich muß das angedrohte Übel ja nicht unbedingt rechtswidrig sein :-D
Mal davon abgesehen, daß ich hier keine Rechtsberatung erbitten darf: meint ihr, daß es Sinn macht, an das "Unternehmen" erneut eine Email zu schreiben, in der ich auf meine bereits erklärte Anfechtung mit hilfsweisem Widerruf hinweise? (Ich hoffe, daß die Frage durch diese Formulierungsweise in Ordnung geht.)
Aber davon mal abgesehen: bringt ihnen die vor knapp 6 Monaten gespeicherte IP-Adresse überhaupt noch was? Wenn ich mich richtig entsinne, müssen IP-Adressen nach dem BGH-Urteil (AZ: III ZR 40/06) kurz nach der Benutzung gelöscht werden.
Wäre schön, wenn ihr meine Fragen beantworten könntet.
Viele Grüße,
Mikey