Teleton
Sehr aktiv
Es gibt Gerichte die denjenigen der den Antrag auf strittiges Verfahren stellt auch als Kostenschuldner für die restlichen Gerichtskosten behandeln. Dann muß man erstmal blechen. Wer gewinnt kann die Kohle aber beim Gegner zurückholen.
Wenn er keine Klage einreicht passiert erstmal gar nichts. Man kann dann aber Antrag auf mündliche Verhandlung stellen in der dann die Klage abgewiesen wird wenn bis dahin keine Begründung vorliegt.Da wird m.W. lediglich der Gläubiger aufgefordert SOFORT eine Klage einzureichen weil sonst ist die Forderung ein für allemal erledigt.

. Tja so ist es. Ich habe 2008 mal eine schreiben bekommen von Uniscore. An meine alte Adresse. Mein Nachmieter hat mir den Brief dann zukommen lasse. Ich habe diesen Brief weg geschmissen da mein Mann gesagt hat das dass eine Betrügerfirma ist. Habe ruhe gehabt bis 7.3. und dann kamen gleich zwei Hammer Mahnbescheide ( an die neue Adresse aber mit meinem alten Namen) aus dem Jahre 1.1.08 und 1.01.09. Da die Beträge fast identisch waren, dachte ich nicht das ich auf beide Widerspruch erheben muss. Habe dann auf einen Widerspruch erhoben und kurze Zeit kam natürlich von Uniscore dieser tolle Brief den ja schon jeder kennt. Ein Tag später kam ein Vollstreckungsbescheid von dem anderen Mahnbescheid. Darauf habe ich gleich Widerspruch eingelegt und auf dem Amtsgericht in Mayen angerufen.Die Dame hat mir gesagt ich solle ein schreiben aufsetzen und ihr zuschicken . " Hiermit beantrage ich die Abgabe zur Durchführung des Streitverfahrens in OG Sache". Somit ist die mündliche Verhandlung ( wenn es denn eine geben sollte) bei uns und nicht bei den Flitzpiepen in Mayen. Hab ich denn jetzt alles richtig gemacht? Bei den zwei Beträgen geht es um fast 600€.
Kann mir jemand helfen?