Hilfe Mahnbescheid Probenfieber Uniscore

Ich denke eher, dass es zwei Rechnungen sind, die dann zeitgleich abgemahnt werden. Also eher ein Zufall durch zu langsames Rechnungsabarbeiten...
Jetzt werde ich einfach abwarten. Habe auf den Vollstreckungsbescheid Widersruch/ Einspruch erhoben. Mal schauen was kommt. Gib euch dann bescheid. Aber eigentlich ist ja beides Verjährt, oder??????

Du hast Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt, damit hast Du verhindert, dass er rechtskräftig wird. Trotzdem bleibt er vorläufig vollstreckbar! Um die Vollstreckbarkeit zu beseitigen bedarf es gesonderter Anträge. Einfacher Einspruch reicht da nicht aus, es müssen Gründe für einen Vollstreckungsschutzantrag vorgetragen werden. Immerhin hat der Gesetzgeber es als Regelfall ausgestaltet, dass ein VB vorläufig vollstreckbar ist. Wenn davon abgewichen werden soll bedarf es einer Begründung, die Du deinem Anwalt überlassen solltest.
Dann werde ich einen Anwalt aufsuchen. Die ganzen Kosten wo auf mich zu kommen muss ja eigentlich Unsicore bezahlen? Bekommt man das Geld von denen zurück? Dann kann man die ja noch wegen Betrugs anzeigen oder????? Was man da für ein Theater hat mit diesen Betrügern obwohl man nichts gemacht hat.:confused:
 
Genau deswegen ...
Du hast nicht genau gelesen und Du hast somit dem zweiten Mahnbescheid nicht widersprochen und deswegen hast Du jetzt den Ärger an der Backe ...
Ja genau. Ich bin der blöde...... aber trotzdem ist es verjährt und trotzdem werde ich die Anzeigen wegen Betrugs. Es kann doch nicht sein das solche Menschen (obwohl sie per Gerichtsurteil verboten bekommen haben solche Mahnbescheide raus zu hauen) einfach so weiter machen.
 
Klar, nur darum gings grad nicht.
Sondern darum den Lesern klarzumachen wo Handlungsbedarf der Priorität A besteht.
Dir Deine Auslagen wieder zurück zu holen kommt danach.
Soll heißen - nichts zu tun kann immer teuer werden
 
aber trotzdem ist es verjährt und trotzdem werde ich die Anzeigen wegen Betrugs.
Achtung, nur weil eine Rechnung verjährt ist, ist es kein Betrug, wenn diese dann trotzdem eingefordert wird. Ich kann dir auch nach 20 Jahren noch eine Rechnung für irgendwas stellen, was ich dir vor 20 Jahren verkauft oder an Arbeit erledigt habe.
Wenn ich das erst jetzt in Rechnung stelle, kann ich dir den damaligen Wert in Rechnung stellen. Ohne Zinsen oder Inflationszuschlag ;-)
Nun liegt es an dir, ob du denkst, der liebe Ben hat mir damals so gut geholfen, das zahle ich auch jetzt noch, oder du denkst, der Ben hat mir zwar damals so lieb geholfen, aber wenn der so blöde ist, das Geld erst jetzt haben zu wollen, dann soll er bleiben wo der Pfeffer wächst, ich beziehe mich jetzt auf die Verjährung.

Es liegt also an dir, ob du zahlst oder nicht. Nur musst du dann auch einem Mahnbescheid wiedersprechen, den ich dann vielleicht veranlasse.
Das hat nichts mit Betrug zu tun.
 
Der Vollstreckungsbescheid ist doch nicht ergangen, oder lese ich das falsch?

Wikipedia:

Rechtsbehelf gegen den Mahnbescheid

Der Schuldner hat nach Empfang des Mahnbescheides die Möglichkeit, gegen den Mahnbescheid Widerspruch zu erheben. Eine gesetzlich normierte Widerspruchsfrist gibt es nicht. Der Mahnbescheid enthält jedoch gemäß § 692 I Nr. 3 ZPO die Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung des Mahnbescheids dem Gericht mitzuteilen, ob und in welchem Umfang dem geltend gemachten Anspruch widersprochen wird. In jedem Fall kann ein Widerspruch nur bis zum Erlass eines Vollstreckungsbescheides erhoben werden. Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid behandelt (§ 694 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Das bedeutet in der Praxis, dass der Gläubiger meist so schnell wie möglich, also am 15. Tag nach Zugang des Mahnbescheides beim Schuldner, den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides stellt. Fällt der 15. Tag nach Zugang des Mahnbescheides auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Widerspruchsfrist mit dem darauffolgenden Werktag. Dem Gläubiger wird in der Praxis vom Mahngericht ein Formblatt zur Antragstellung sowie die Information, wann der Mahnbescheid förmlich zugestellt wurde, zugesandt.

Ich sehe das so, dass du schnellsten noch einen Einspruch gegen den Mahnbescheid erheben kannst!
 
Der Vollstreckungsbescheid ist doch nicht ergangen, oder lese ich das falsch?
....Ich sehe das so, dass du schnellsten noch einen Einspruch gegen den Mahnbescheid erheben kannst!
... Ein Tag später kam ein Vollstreckungsbescheid von dem anderen Mahnbescheid.
Da scheint der Vollstreckungsbescheid schon eingetrudelt sein.


Ich lege vor, und der Anwalt holt es dann für mich wieder. Im Zweifel auch mit Mahnbescheid.
Über die Kosten wird schon im Ursprungsverfahren entschieden, da braucht es kein gesondertes Mahnverfahren.
 
Da scheint der Vollstreckungsbescheid schon eingetrudelt sein.


Über die Kosten wird schon im Ursprungsverfahren entschieden, da braucht es kein gesondertes Mahnverfahren.
Ich habe doch am selben Tag wo der Mahnbescheid gekommen ist ein Einspruch erhoben. Am 7.3.2013 habe ich beide Mahnbescheide bekommen.
Auf den mit der Endnummer 00 habe ich gleich Einspruch erhoben. Leider auf den mit der Endnummer 04 nicht. Am 8.4 ist dann der Vollstreckungsbescheid eingedrudelt. Habe mit Gericht in Mayen telefoniert du die Dame hat mit gesagt ich soll ein Einspruch/ Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen und gleich die Abgabe an das streitige Verfahren. Heute kam der Brief das das Amtsgericht bei mir jetzt für den Fall zuständig ist. Ich habe noch nie von denen Ware bezogen oder Geld bezahlt für irgendwas.
 
... Ich habe noch nie von denen Ware bezogen oder Geld bezahlt für irgendwas.
Das ist so wurscht als ob in China ein Sack Reis umfällt ...

* Es kam ein MB, in dem ganz klar steht daß das Gericht die Forderung NICHT geprüft hat.
* Du hast den Widerspruch verpennt und die Forderung somit formell erstmal anerkannt
* Uniscore reibt sich die Hände und wartet den Vollstreckungsbescheid ab der nunmal vorläufig vollstreckbar ist - es mag Dir gefallen oder nicht.
* Jetzt ziehst Du die Notbremse, aber das hemmt die Vollstreckung nicht

In der ganzen Geschichte ist es sowas von pups ob Du was bestellt hast oder nicht, Du hast die Forderung erstmal anerkannt.
Ich könnte Dir auch einen MB schicken, wenn Du dem nicht widersprichst läufts genauso
 
So dann hab ich mal (wieder) nen Brief von Uniscore bekommen. War ja logisch, da ich ja dem Mahnbescheid widersprochen habe. ;)
Sie wollen mich darauf hinweisen, das eine gerichtliche Klärung nur Geld kosten würde... Ach neeee... solche Spackos.
Das beste, die haben gleich zwei Schreiben mitgeschickt: Anerkenntnis und Vergleich sowie ein Schrieb an das Gericht, dass ich den Widerspruch zurückziehe. Ich konnte mir ein Lachen nicht verkneifen. :D

Ich werde, wie in der Vergangenheit auch, nicht reagieren. Oder ist jetzt nach dem widersprochenem Mahnbescheid eine andere Taktik besser?
 
Sie wollen mich darauf hinweisen, das eine gerichtliche Klärung nur Geld kosten würde... Ach neeee... solche Spackos.
Das beste, die haben gleich zwei Schreiben mitgeschickt: Anerkenntnis und Vergleich sowie ein Schrieb an das Gericht, dass ich den Widerspruch zurückziehe. Ich konnte mir ein Lachen nicht verkneifen.
Diese Lumpenhafener Spackos und ihre seltsamen Vorschläge rufen immer wieder Lachanfälle hervor. Für wie blöd halten die uns eigentlich?
Uniscore - immer wieder für Lachanfälle gut.....:D
 
Die warten halt auf die jenigen die sich einschüchtern lassen, keine Ahnung haben, sich nicht informieren wollen.

Man hat es ja an der Nutzlosbranche und so manchen Betroffenen gesehen wie die sogar im TV sagten, das dort steht das man dies zu zahlen habe und dann habe man bezahlt.
 
habe heute auch nach meinem Widerspruch des MB ein nettes Briefchen erhalten...
2 Blätter wo Sie mir eine Ratenzahlung anbieten... und das letzte wo ich meinen Widerspruch des MB zurückziehen soll....

Wenn diese....... ich muss ja höflich bleiben.... nicht so hartnäckig und nervig wären... müsste mal sich wirklich kaputtlachen...

Im Grunde müsste man alle genervten zusammentun und einen schönen Shitstorm organisieren....
 
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