rotfuechsle31
Frisch registriert
Jetzt werde ich einfach abwarten. Habe auf den Vollstreckungsbescheid Widersruch/ Einspruch erhoben. Mal schauen was kommt. Gib euch dann bescheid. Aber eigentlich ist ja beides Verjährt, oder??????Ich denke eher, dass es zwei Rechnungen sind, die dann zeitgleich abgemahnt werden. Also eher ein Zufall durch zu langsames Rechnungsabarbeiten...
Dann werde ich einen Anwalt aufsuchen. Die ganzen Kosten wo auf mich zu kommen muss ja eigentlich Unsicore bezahlen? Bekommt man das Geld von denen zurück? Dann kann man die ja noch wegen Betrugs anzeigen oder????? Was man da für ein Theater hat mit diesen Betrügern obwohl man nichts gemacht hat.Du hast Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt, damit hast Du verhindert, dass er rechtskräftig wird. Trotzdem bleibt er vorläufig vollstreckbar! Um die Vollstreckbarkeit zu beseitigen bedarf es gesonderter Anträge. Einfacher Einspruch reicht da nicht aus, es müssen Gründe für einen Vollstreckungsschutzantrag vorgetragen werden. Immerhin hat der Gesetzgeber es als Regelfall ausgestaltet, dass ein VB vorläufig vollstreckbar ist. Wenn davon abgewichen werden soll bedarf es einer Begründung, die Du deinem Anwalt überlassen solltest.