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Und wieso krieg ich nie so eine Steilvorlage?.... Die Forederung ist aus 2006 ...
100% richtig!Es ist aber ganz wichtig, dem Mahnbescheid trotz der Verjährung zu widersprechen. Sonst kriegen die doch noch einen Titel, und zwar völlig unnötig.
V. chr. oder n. chr.?Die Forederung ist aus 2006.
Erteilt, aber auch entzogen.Die haben ja auch dem U.P. (DIS Deutsche Inkassostelle GmbH) für seine weitere Inkassoklitsche ZI Zentrale Inkassostelle GmbH die Lizenz erteilt.
Nix oder, gute Strategie!Ich zahle nicht und reagiere nicht - da es nicht amtlich ist oder?
So nach dem ich ja dem Mahnbescheid widersprochen habe, hatte ich ja gehofft das endlich Ruhe ist, aber heute hab ich schon wieder so einen Wisch erhalten!...
...hat der Gesetzgeber Verjährung extra als Einrede ausgestaltet. Der Betroffene soll selbst entscheiden, ob er noch zahlen möchte.
Die Kosten trägst dann aber erst einmal du, die Uniscores werden bei näherer Betrachtung des Falls sicher nicht klagen.Dann bin ich echt am überlegen, nicht doch ins streitige Verfahren überzuleiten.