Hilfe Mahnbescheid Probenfieber Uniscore

Es ist aber ganz wichtig, dem Mahnbescheid trotz der Verjährung zu widersprechen. Sonst kriegen die doch noch einen Titel, und zwar völlig unnötig.
 
.... Die Forederung ist aus 2006 ...
Und wieso krieg ich nie so eine Steilvorlage?
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Ich würde soooooo gern bei sowas mal das Kreuzchen bei "Überleitung ins streitige Verfahren machen"
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Und dann ...
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Abhaken, die Verjährung sind 3 volle Kalenderjahre.
D.h. Forderung aus 2009
2010, 2011, 2012 = drei volle Jahre
damit >>>
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So nach dem ich ja dem Mahnbescheid widersprochen habe, hatte ich ja gehofft:rolleyes: das endlich Ruhe ist, aber heute hab ich schon wieder so einen Wisch erhalten!

Der Satz: "Durch ein streitiges Verfahren vor dem Amtsgericht entstehen ganz erhebliche Kosten und Gebühren diese Mehrkosten würden wir Ihnen gern ersparen."

dann noch bla bla "...wegen dem Widerspruch" - ob ich den gemacht hätte weil ich die Summe nicht ganz bezahlen kann.:eek: Ich will garnix bezahlen!

"Sollten Sie aus anderen Gründen Widerspruch erhoben haben bitten wir um deren Darlegung da so ein Prozess und die damit entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten vermieden werden könnten. Dies ist für Sie sicher der kostengünstiger Weg."

Dann hängt da noch ein Zettel dran mit "Anerkenntnis und Vergleich" auch wieder, wo ich sagen soll, mit welcher Rate ich zahle. Gleich mal doppelt zum behalten und einen weg schicken!:confused:

Und der dicke Hund hängt hinten dran, ein Brief an das Amtsgericht Mayen mit Aktennummer und allem drum und dran wo drin steht: "in der oben näher bezeichneten Angelegenheit nehme ich hiermit meinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurück."

Spinnen denn die IIIIIIddiiioooooten :mad::p

Ich zahle nicht und reagiere nicht - da es nicht amtlich ist oder???? Nur wieder schwarze Tinte und geduldiges Papier!:p
 
Alles nur Einschüchterungsversuche. Typische Masche der Nutzlosbranche.
 
Nun kann ich wieder was neues berichten. Uniscore hat mir wieder einen Brief geschrieben. Es waren erneut 2 Anlagen dabei. Eine ist, dass ich mit der Ratenzahlung einverstanden bin. Ich brauche nur ein Kreuz bei dem gewünschten Betrag hin machen. Die Zweite ist für das Amtsgericht, dass ich meinen Widerspruch und das strittige Verfahren zurück nehme. Denken die das ich auf der Wurstsuppe hergeschwommen bin? Da schmeckt mir mein Feierabendbier gleich viel besser und ich kann mich amüsieren. Ich werde keinen Cent für Porto ausgeben. Ich denke auch, dass die nur meine Unterschrift wollen um irgendwas zu fälschen. Den Dreck werde ich tun!

So nach dem ich ja dem Mahnbescheid widersprochen habe, hatte ich ja gehofft:rolleyes: das endlich Ruhe ist, aber heute hab ich schon wieder so einen Wisch erhalten!...

Ich bin in der gleichen Situation. Wie du weiter unten lesen kannst, habe ich den Brief nun zum 2. Mal erhalten. Deine Reaktion ist so wie meine und die können uns gar nichts außer kräftig am A... lecken.

[Modedit by Hippo: Beiträge getackert und überflüssigen Fullquote gelöscht]
 
Die Praxis, dass man den Mahnschreiben Ratenzahlungsvereinbarungen mit Schuldanerkenntnis beilegt, ist vor allem bei unseriösen Inkassobüros sehr beliebt. Der Verbraucher kann bei einer unberechtigten Forderung eigentlich nur das falsch machen, dass er eben genau so eine Vereinbarung unterschreibt. Erst danach ist er in der Bredouille. Verschiedentlich gelingt es zwar, solche Vereinbarungen wegen Sittenwidrigkeit anzufechten (Erlangung ohne Rechtsgrund, Täuschung etc.), aber das hängt immer auch davon ab, an welchen Amtsrichter man da gerät. Es gibt viele stieselige Richter, die einfach nur mit den Achseln zucken und argumentieren, man habe halt zu prüfen, was man da unterschreibt.

Genau deshalb sollte man das natürlich nicht tun. Und hat ansonsten auch gar nichts zu befürchten. Wenn die Inkassobude bei widersprochenem Mahnbescheid weiter außergerichtlich herumkaspert (und das auch noch zweimal hintereinander...), dann zeigt das eindeutig, dass die Bande selbst nicht an die gerichtliche Durchsetzbarkeit glaubt. Denn ansonsten würden sie nicht zögern und sofort Überleitung ins streitige Verfahren beantragen.

Dabei kann aber Uniscore nur verlieren, und das wissen die auch ganz genau. Daher versuchen sie es weiter mit der Weichklopftaktik. Wenn nur 10 Prozent der Betroffenen zahlen, dann hat sich die Sache rentiert, und das Geld für den "Ankauf" der Forderungen ist wieder hereingekommen. Umgekehrt gilt aber auch: je mehr der Betroffenen sich weigert, zu zahlen, desto unrentabler wird das für Uniscore - weil die ja auch noch die Kosten für den Mahnbescheid versenkt haben, zusätzlich zu den Kosten für den "Ankauf der Forderung" (oder einfach nur der Adressen?...) vom Probenkasper.
 
Hallo liebes Forum,

ich verfolge diesen Beitrag seit einer geraumer Zeit, da ich ebenfalls seit 2010 solche netten Briefchen von Uniscore bekomme. Bis jetzt habe ich nie reagiert.
Allerdings habe ich jetzt am 3.4.2013 so einen netten gelben Mahnbescheid bekommen. Diesen werde ich mit einem Kreuzchen bei "Widerspruch" zurückschicken.
Ich glaube, dass ich auf die "Überleitung ins streitige Verfahren " verzichten werde, weil ich da nicht weiß was da genau auf mich zukommt. Auf das Gedöhns mit Gerichts, Rechtsanwalt, Streitereien usw. hab ich irgendwie keine Nerven. Kann man diesen Verein irgendwie nicht anders ans Bein pissen?

Eine Frage zu diesem Satz aus dem Mahnbescheid hätte ich noch:
"1. Hauptforderung: Dienstleistungsvertrag gem. Rechnung Fieber-xxxxx-2005 vom 15.01.2005 47,88 EUR"

Wenn ich das richtig sehen, ist die Forderung vom 15.01.2005 oder? Sehe ich das Richtig, dass die angebliche Forderung seit Jan. 2008 sowieso verjährt (3 Jahre) ist?

Gruß
Hount :)
 
Danke für die Antwort.
Hmmmm.... Dann bin ich echt am überlegen, nicht doch ins streitige Verfahren überzuleiten. Die Sache ist ja eh verjährt und ich kann demnach ja nur gewinnen. Oder sehe ich da was falsch?
 
Verjährt ja aber erst seit Jan/09. Fordern können die aber dennoch, denn viele Leute wissen um die Verjährung nichts und zahlen - das bestätigt dann solches Gedöhns. Verjährung bedarf der Einrede
...hat der Gesetzgeber Verjährung extra als Einrede ausgestaltet. Der Betroffene soll selbst entscheiden, ob er noch zahlen möchte.
 
Ah.... Danke für den Hinweis mit den Kosten. Dann ist es mir doch nicht Wert. Ich gebe für solche ***** sicherlich keine Cent aus.
Was bedeutet "bedarf der Einrede"? Ich muss die auf die Verjährung hinweisen?
 
Erstmal nicht. Du Widersprichst und gut. Wenn Die dann klagen sollten ...
DANN mußt Du die Einrede der Verjährung bringen.

Btw - Red - Welche Kosten trägt er selbst bei der Überleitung ins streitige Verfahren? Da wird m.W. lediglich der Gläubiger aufgefordert SOFORT eine Klage einzureichen weil sonst ist die Forderung ein für allemal erledigt. Das kostet Hount erstmal keinen Cent.
Wenn er dem MB nur widerspricht könnte theoretisch der Gläubiger die Forderung in 2 Jahren wieder aus dem Hut ziehen. Gut, das ändert nichts an der Situation der Verjährung und interessiert die Uniscorer sowieso nicht, aber das Ärgern mit der Überleitung würde ich mir nicht entgehen lassen.
Siehe hier >>> http://forum.computerbetrug.de/posts/363651/
 
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