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Nix glauben >>> WISSENdann wären sie auch schon lagen vor Gericht gezogen, glaube ich!
Eine detaillierte Erklärung zum MahnbescheidErst wenn Post in einem gelben Briefumschlag kommt, genauer hinsehen, ob der Inhalt von einem Amtsgericht kommt und dann handeln oder ob es sich nur um eine kaschierte Zahlungsaufforderung handelt.
Ein echter Mahnbescheid muss zwingend immer von einem deutschen Amtsgericht zugestellt werden. Weiter unten finden Sie die Liste der Amtsgerichte in Deutschland, die offiziell Mahnbescheide verschicken dürfen. Erhalten Sie einen Mahnbescheid bzw. einen angeblichen Mahnbescheid von einer anderen Stelle, so kann darin ein Täuschungsversuch vorliegen.
Quatsch mit Sauce.fomulierung wie im schreiben angefuegt:
"Die Forderung ist rechtskraeftig tituliert. Damit kann gegen Sie 30 jahre lang (!!!) vollstreckt werden (Vermoegensauskunft, Gerichtsvollzieher, Lohn-, Konto- und Taschenpfaendungen, Hausdurchsuchungen, ggf. sogar Haftbefehl usw.) !"
Allein das beweist , dass es hier um Angstmacherei mit albernen Drohungen geht. Ernst zu nehmen wäre es erst, wenn ein amtlicher (vom Gericht) Mahnbescheid eintrudeln würde, der durch ein simples Kreuzchen (Widerspruch) außer Gefecht gesetzt werden kann.Wichtig ist die Frist bei der Geltendmachung von Forderungen, bspw. aus Kaufverträgen, Handwerksleistungen, Lieferung von Waren oder Erbringungen von Werkleistungen sowie Lohn- und Gehaltsansprüchen. Derartige Forderungen verjähren innerhalb von 3 Jahren.
Um welche Forderung, für was gehts bei dir?UGV schrieb:Die Forderung ist rechtskraeftig tituliert.
kann ich nicht sagen. steht da nicht geschrieben. da stehet nur das "UGV Inkasso, Uniscore Fordrungsmanagement vertritt".Um welche Forderung, für was gehts bei dir?
Inkassounternehmen sind erfinderisch, das gehört zu deren Geschäft....das ich seit einigen jahren gar nicht mehr in D lebe. trotzdem kommen die am meine neue adresse und senden mir das erste mal in acht jahren an die neue adresse. wie verhaely sich das?
Wenn das nachweisbar ist, kann gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch erhoben werden und dann käme es zu einem Prozess..
Dem/der Rutabaga16 wurde womöglich ein Mahnbescheid an die alte Adresse (per Einwurf in irgendeinen Briefkasten oder die Mülltonne) zugestellt und dem wurde nicht widersprochen, da er/sie ihn nicht erhalten hat. Daraufhin gabs einen Vollstreckungsbescheid, an dieselbe Adresse und damit nun den rechtskräftigen Titel.
Das glaube ich nicht, dass die soweit gehenLegt der Schuldner nicht oder verspätet Widerspruch ein, ergeht auf Antrag des Gläubigers seitens des Gerichts ein Vollstreckungsbescheid. Dieser ist ein eigenständiger Vollstreckungstitel und vorläufig vollstreckbar. Vorläufig deshalb, weil der Schuldner die Möglichkeit hat, Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid einzulegen.
...
Durch das Einreichen eines Einspruchs erreicht der Schuldner, dass der zugrunde liegende Sachverhalt in ein streitiges Gerichtsverfahren übergeht.
Z. B. bekommt die UGV offene Forderungen aus "Kauf auf Rechnung" über Klarna. Da fällt mir z. B. der Berliner Onlineshop flaconi.de ein, bei dem im Zahlungsausfall den Schaden die Klarna Bank AB hat und dann an UGV weiterreicht (vermutlich verkauft).....das muss nicht nicht für Probenfieber oder sowas sein. Uniscore hat sicher noch andere Gläubiger im Portfolio.