1. MB >>> Widerspruch
2. MB >>> verpennt >>> Vollstreckungsbescheid >>> Widerspruch/Einspruch
Genauso habe ich es auch verstanden. Trotzdem ist der Vollstreckungsbescheid vorläufig vollstreckbar?
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Ich denke eher, dass es zwei Rechnungen sind...,
Ja, weil Du die Widerspruchsfrist versäumt hast. Dein Anwalt muss jetzt für eine Einstellung der Zwangsvollstreckung notfalls gegen Sicherheitsleistung sorgen.Genauso habe ich es auch verstanden. Trotzdem ist der Vollstreckungsbescheid vorläufig vollstreckbar?
Wenn Dir die Portokosten zu hoch sind, was ist dann die Forderung die eventuell unberechtigt wäre, wenn plötzlich versucht wird das Geld, die Forderung wird ja immer höher, bei Dir per Gerichtsvollzieher einzutreiben, weil die dann einen gültigen Titel haben, der 30 Jahre lang vollstreckt werden kann? Die Portokosten für den Widerspruch sind da nichts dagegen.
Als kleiner Trost: Deren Kosten sind mit dem Widerspruch erstmal weit höher als deine Portokosten... aber sag mal mit Rückschein... muss ich wegen diesem ..... auch noch Geld ausgeben....
Steht alles schon da. Man muss es nur lesen und verstehen.ich muss ja nur oben Anspruch insgesamt ankreuzen unten meinen Namen Unterschrift und das wars gel.
Nein, solange Du Dich nicht um das Problem der vorläufigen Vollstreckbarkeit gekümmert hast.Ja hab ich denn jetzt alles richtig gemacht?
Das sind trotzdem zwei eigenständige Bescheide die halt nur 4 Aktennummern auseinanderliegen.Ja die Aktenzeichen waren einmal 00 und 04 der Rest war wirklich identisch
Trotzdem muss man bei einem Gerichtlichen Mahnbescheid aktiv werden. Sonst wird aus einer Forderung die gar nicht (mehr) besteht eine rechtsgültige und die kann Dich 30 Jahre lang verfolgen und höher wird sie auch.Die Frechheit ist noch das die Hauptforderungen beide 59,88€ betragen. einmal aus dem Jahre 2008 und einmal aus dem Jahre 2009. Ist doch alles verjährt.
Du hast Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt, damit hast Du verhindert, dass er rechtskräftig wird. Trotzdem bleibt er vorläufig vollstreckbar! Um die Vollstreckbarkeit zu beseitigen bedarf es gesonderter Anträge. Einfacher Einspruch reicht da nicht aus, es müssen Gründe für einen Vollstreckungsschutzantrag vorgetragen werden. Immerhin hat der Gesetzgeber es als Regelfall ausgestaltet, dass ein VB vorläufig vollstreckbar ist. Wenn davon abgewichen werden soll bedarf es einer Begründung, die Du deinem Anwalt überlassen solltest.Bei der Vollstreckung habe ich ja Ein/Widerspruch eingelegt