Hilfe Mahnbescheid Probenfieber Uniscore

Ich denke eher, dass es zwei Rechnungen sind...,

Das hätte aus Schadensminderungsgründen durchaus zusammengefasst und mit einem Mahnverfahren erledigt werden können. Zwei Bescheide bringen aber auch 2x Gebühren. Und doppelte Chance das Widerspruch verpennt wird.

Genauso habe ich es auch verstanden. Trotzdem ist der Vollstreckungsbescheid vorläufig vollstreckbar?
Ja, weil Du die Widerspruchsfrist versäumt hast. Dein Anwalt muss jetzt für eine Einstellung der Zwangsvollstreckung notfalls gegen Sicherheitsleistung sorgen.
Kümmere Dich um die vorläufige Vollstreckbarkeit Rotfüchsle sonst steht u.U. der Gerichtsvollzieher vor der Tür oder Dein Konto wird gepfändet.

http://www.meine-schulden.de/schritte_der_glaeubiger/vollstreckungsbescheid
 
hallo
bin auch neu hier und auch ein betroffener...

Heute den Mahnbescheid vom Amstgericht Mayen erhalten...

Hauptforderung von 09.02.2006... 47,88
Nebenforderung Mahn, Inkasso, Bankrücklastkosten etc etc
Gesamsumme 225 Euro
soweit ich gelesen habe ist diese Forderung ja verjährt.

Meine Frage ist nun wo muss ich den Widerspruch hinsenden...zum Amstgericht Mayen
denn unten steht ....Der Anstragsteller hat angegeben, ein steitiges Verahren sei durchzuführen vor dem Amtsgericht Siegburg
oder doch Siegburg...???
obwohl mich das ja schon nervt das ich jetzt sogar Portokosten habe.

Bitte um eure Hille

danke
Carlos
 
So lange die Forderung unberechtigt ist:
Auf dem beigelegten Widerspruchsbogen steht doch alles drauf wohin es soll. Ankreuzen (Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt), unterschreiben und in einem Briefumschlag per Einschreiben mit Rückschein zurück an das Mahngericht in Mayen, von da hast Du diesen ja bekommen.

Das andere mit dem AG Siegburg hat nur was damit zu tun, wenn der Gläubiger ins streitige Verfahren gehen würde.

Wenn Dir die Portokosten zu hoch sind, was ist dann die Forderung die eventuell unberechtigt wäre, wenn plötzlich versucht wird das Geld, die Forderung wird ja immer höher, bei Dir per Gerichtsvollzieher einzutreiben, weil die dann einen gültigen Titel haben, der 30 Jahre lang vollstreckt werden kann? Die Portokosten für den Widerspruch sind da nichts dagegen.
 
So blöd.... klar.... aber sag mal mit Rückschein... muss ich wegen diesem [pieeeep] auch noch Geld ausgeben....

[Modedit by Hippo: Immer schön die Contenance bewahren]
 
Ja, denn ich wiederhole mich nochmals:
Wenn Dir die Portokosten zu hoch sind, was ist dann die Forderung die eventuell unberechtigt wäre, wenn plötzlich versucht wird das Geld, die Forderung wird ja immer höher, bei Dir per Gerichtsvollzieher einzutreiben, weil die dann einen gültigen Titel haben, der 30 Jahre lang vollstreckt werden kann? Die Portokosten für den Widerspruch sind da nichts dagegen.
 
Du könntest natürlich auch zum Amtsgericht Mayen fahren und da persönlich vor Ort den Widerspruch erklären. ;)
 
lol lol ne ne ich sende jetzt den Widerspruch los... ich muss ja nur oben Anspruch insgesamt ankreuzen unten meinen Namen Unterschrift und das wars gel.

Wie ich diesen Laden hasse....
 
Die Frechheit ist noch das die Hauptforderungen beide 59,88€ betragen. einmal aus dem Jahre 2008 und einmal aus dem Jahre 2009. Ist doch alles verjährt. :eek:
 
Die Frechheit ist noch das die Hauptforderungen beide 59,88€ betragen. einmal aus dem Jahre 2008 und einmal aus dem Jahre 2009. Ist doch alles verjährt. :eek:
Trotzdem muss man bei einem Gerichtlichen Mahnbescheid aktiv werden. Sonst wird aus einer Forderung die gar nicht (mehr) besteht eine rechtsgültige und die kann Dich 30 Jahre lang verfolgen und höher wird sie auch.
 
Bei der Vollstreckung habe ich ja Ein/Widerspruch eingelegt
Du hast Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt, damit hast Du verhindert, dass er rechtskräftig wird. Trotzdem bleibt er vorläufig vollstreckbar! Um die Vollstreckbarkeit zu beseitigen bedarf es gesonderter Anträge. Einfacher Einspruch reicht da nicht aus, es müssen Gründe für einen Vollstreckungsschutzantrag vorgetragen werden. Immerhin hat der Gesetzgeber es als Regelfall ausgestaltet, dass ein VB vorläufig vollstreckbar ist. Wenn davon abgewichen werden soll bedarf es einer Begründung, die Du deinem Anwalt überlassen solltest.
 
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