Teleton
Sehr aktiv
Es gibt Gerichte die denjenigen der den Antrag auf strittiges Verfahren stellt auch als Kostenschuldner für die restlichen Gerichtskosten behandeln. Dann muß man erstmal blechen. Wer gewinnt kann die Kohle aber beim Gegner zurückholen.
Wenn er keine Klage einreicht passiert erstmal gar nichts. Man kann dann aber Antrag auf mündliche Verhandlung stellen in der dann die Klage abgewiesen wird wenn bis dahin keine Begründung vorliegt.Da wird m.W. lediglich der Gläubiger aufgefordert SOFORT eine Klage einzureichen weil sonst ist die Forderung ein für allemal erledigt.