Hilfe Mahnbescheid Probenfieber Uniscore

Es gibt Gerichte die denjenigen der den Antrag auf strittiges Verfahren stellt auch als Kostenschuldner für die restlichen Gerichtskosten behandeln. Dann muß man erstmal blechen. Wer gewinnt kann die Kohle aber beim Gegner zurückholen.
Da wird m.W. lediglich der Gläubiger aufgefordert SOFORT eine Klage einzureichen weil sonst ist die Forderung ein für allemal erledigt.
Wenn er keine Klage einreicht passiert erstmal gar nichts. Man kann dann aber Antrag auf mündliche Verhandlung stellen in der dann die Klage abgewiesen wird wenn bis dahin keine Begründung vorliegt.
 
Wenn er keine Klage einreicht passiert erstmal gar nichts. Man kann dann aber Antrag auf mündliche Verhandlung stellen in der dann die Klage abgewiesen wird wenn bis dahin keine Begründung vorliegt.

Eben. Auf diese Weise zwingt man die Gegenseite in das Verfahren, in das die eigentlich nie rein wollte. Die Kosten muss man anteilsweise - je nach Gericht - erst einmal vorstrecken, da es aber bei einem so klaren Fall (längst verjährte und verwirkte Forderung...) gar nichts zu verlieren gibt, holt man sich anschließend das Geld von der Gegenseite wieder. Ein Kostenrisiko gibt es faktisch nur bei insolvenzbedrohter Gegenseite, wovon hier aber nicht auszugehen ist.

Die Praxis zeigt auch bei diesen Fällen immer wieder, dass Uniscore auf Beantragung des streitigen Verfahrens hin sofort die Klage zurückzieht. Damit unterliegt Uniscore im Verfahren und haftet auch als Kostenschuldnerin, auch für die Anwaltskosten der Betroffenen. Dann sollte man noch die Abgabe einer Verzichtserklärung fordern, anschließend dürfte für immer Ruhe im Salon sein (oder die Gegenseite zahlt eine fünfstellige Strafsumme, und das vermeiden die denn doch...).

Man kann sich also durchaus wehren, und selbst wenn manche Gerichte eine Vorabzahlung verlangen: das Kostenrisiko geht gegen Null.
 
...aber das Ärgern mit der Überleitung würde ich mir nicht entgehen lassen.
Und wie soll das gehen, ohne Antrag, ohne dass der Forderungssteller das Ansinnen des Schuldners unterstützt? Bleibt nur die Möglichkeit, sich selbst zu bemühen.
Red - Welche Kosten trägt er selbst bei der Überleitung ins streitige Verfahren?
Wer anschafft, zahlt erst einmal. Einfach mal eben so die Kosten der anderen Partei zu übertragen, geht mWn nicht.
Die Kosten muss man anteilsweise - je nach Gericht - erst einmal vorstrecken....
 
Der Gegner hat zu streiten angefangen indem er einen MB losläßt ...
... ich gehe da eher mit antiscammer konform
 
Hallo alle zusammen,
ich bin neu hier und verfolge das mit dem Probenfieber hier im Forum schon ein paar Tage. Ich bin auch eine betroffene;). Tja so ist es. Ich habe 2008 mal eine schreiben bekommen von Uniscore. An meine alte Adresse. Mein Nachmieter hat mir den Brief dann zukommen lasse. Ich habe diesen Brief weg geschmissen da mein Mann gesagt hat das dass eine Betrügerfirma ist. Habe ruhe gehabt bis 7.3. und dann kamen gleich zwei Hammer Mahnbescheide ( an die neue Adresse aber mit meinem alten Namen) aus dem Jahre 1.1.08 und 1.01.09. Da die Beträge fast identisch waren, dachte ich nicht das ich auf beide Widerspruch erheben muss. Habe dann auf einen Widerspruch erhoben und kurze Zeit kam natürlich von Uniscore dieser tolle Brief den ja schon jeder kennt. Ein Tag später kam ein Vollstreckungsbescheid von dem anderen Mahnbescheid. Darauf habe ich gleich Widerspruch eingelegt und auf dem Amtsgericht in Mayen angerufen.Die Dame hat mir gesagt ich solle ein schreiben aufsetzen und ihr zuschicken . " Hiermit beantrage ich die Abgabe zur Durchführung des Streitverfahrens in OG Sache". Somit ist die mündliche Verhandlung ( wenn es denn eine geben sollte) bei uns und nicht bei den Flitzpiepen in Mayen. Hab ich denn jetzt alles richtig gemacht? Bei den zwei Beträgen geht es um fast 600€. :( Kann mir jemand helfen?
 
Der VB st vorläufig vollstreckbar. Geh zum Anwalt und laß den die erforderlichen Anträge zur Einstellung der Vollstreckung stellen.
Hiermit beantrage ich die Abgabe zur Durchführung des Streitverfahrens in OG Sache
Hast Du nur Abgabe ans Streitgericht beantragt? Den Ratschlag des Gerichtes verstehe ich nicht, da nach Einspruch ohnehin ans zuständige Streigericht abgegeben wird. Was ist mit dem Einspruch hast Du überhaupt einen eingelegt??
 
Es gibt zwei Mahnbescheide die jeweils ein eigenes rechtliches Schicksal haben. Gegen einen hattest Du Widerspruch eingelegt. Der ist erstmal "stillgelegt". In der anderen Sache ist ein Vollstreckungsbescheid gekommen. Der ist auch wenn Widerspruch oder Einspruch eingelegt wurde vorläufig vollstreckbar (als "Strafe" dafür das die Widerspruchsfrist versäumt wurde).
Aus Deiner Schilderung wird nicht deutlich ob Du gegen den zweiten Mahnbescheid überhaupt Widerspruch oder Einspruch eingelegt hast.
 
Es gibt zwei Mahnbescheide die jeweils ein eigenes rechtliches Schicksal haben. Gegen einen hattest Du Widerspruch eingelegt. Der ist erstmal "stillgelegt". In der anderen Sache ist ein Vollstreckungsbescheid gekommen. Der ist auch wenn Widerspruch oder Einspruch eingelegt wurde vorläufig vollstreckbar (als "Strafe" dafür das die Widerspruchsfrist versäumt wurde).
Aus Deiner Schilderung wird nicht deutlich ob Du gegen den zweiten Mahnbescheid überhaupt Widerspruch oder Einspruch eingelegt hast.


Ich habe bei dem Mahnbescheid Widerspruch erhoben und beim Vollstreckungsbescheid Widerspruch/ Einspruch ( also beides). So hat es mir die vom Gericht gesagt. Und ich sollte gleich die Abgabe zur Durchführung des Streitverfahrens mit dazu legen.
 
1. MB >>> Widerspruch
2. MB >>> verpennt >>> Vollstreckungsbescheid >>> Widerspruch/Einspruch

So richtig?
 
Es gibt zwei Mahnbescheide die jeweils ein eigenes rechtliches Schicksal haben. Gegen einen hattest Du Widerspruch eingelegt. Der ist erstmal "stillgelegt". In der anderen Sache ist ein Vollstreckungsbescheid gekommen. Der ist auch wenn Widerspruch oder Einspruch eingelegt wurde vorläufig vollstreckbar (als "Strafe" dafür das die Widerspruchsfrist versäumt wurde).
Aus Deiner Schilderung wird nicht deutlich ob Du gegen den zweiten Mahnbescheid überhaupt Widerspruch oder Einspruch eingelegt hast.
Ich habe nur auf ein Mahnbescheid Widerspruch erhoben weil ich dachte das die mir versehentlich zwei geschickt haben. Die Beträge waren fast identisch
 
Jeder Gerichtlicher Mahnbescheid hat ein Aktenzeichen. Waren sicherlich auch nicht identisch.
 
Jetzt mal schräg gedacht und quer gefragt ...
Von solchen Aktionen mit zwei Mahnbescheiden fast zeitgleich habe ich jetzt schon öfter gelesen. aber nicht so oft daß man von einer Welle reden könnte.
Zufälle?
 
Ich denke eher, dass es zwei Rechnungen sind, die dann zeitgleich abgemahnt werden. Also eher ein Zufall durch zu langsames Rechnungsabarbeiten...
 
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